Drucksache 1411275 Schleswig-Holsteinlscher Landt®__- 14_ Wah___l,@fiQde m 1998 zu entsprechenden Mindereinnahmen im gesamten Betriebsbe- reich kommen. 2. Wie wirken sich die Änderungen auf die·Struktur der Chefarztver- gatungen aus? · Die Auswirkungen hängen von den individUellen Gegebenhatten am jeweiligen Krankenhaus ab (u.a. vom Nachfrageverhalten, vgl. Antwort zur Frage 1, von der Vertragsgestaltung zwiscften Chefärztin, Chefarzt und Krankenhausträger). Es ist zu erwarten, daß liquidationsberech- tigten Chefärztinnen und Chefärzte auf der Basis der gängigen Muster- verträge "Nachbesserungen" gegenüber ihren Arbettgebern anstreben werden. 3. Welcher Art sind die Auswirkungen auf den Versorgungsstand der Kranken und auf die Personalausstattung der Krankenhäuser durch die Gesetzesänderung? Ein Rückgang von Wahlleistungserträgen für Qas Krankenhaus muß noch keine direkten Auswirkungen auf den Versorgungsstand der sta- tionären Patientionen/Patienten und die Personalaus8tattung def Häu- ser haben. Beides ist gernaß KHG und BPIIV zunächst einmal unilbhän~ gig vom Umfang der erbrachten WahlleisttJng. Es ist jedoch bekannt; daß Krankenhäuser häufiger Wahlleistungserträge - die ihnen grund- sätzlich zur freie~ Verfügung stehen- eingesetz! haben, um Defizite im Betriebskostenbereich (und lnvestitionsbereich) abzudecken/zu redu- zieren. Insoweit könnte es bei künftig geringeren Wahlleistungserträgen in Abhängigkeit vor> der wirtschaftlichen Situation des jeweiligen Kranken- hauses vermehrt zur Notwendigkeit von Kosteneinsparungen an ande- rer Stelle, auch im Personalbereich (rd. 68% der Gesamtkosten), kom- men. 4. War d•e Ministerin tar Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Sc~le>3wig-Holstein bzw. ihr Ministerium an der Neufassung der entsp~ech-.nden Gesetzesänderung b<$fligt? a) Wmn ja, hat sie zugestimmt? b) Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Schles- wig-Holstein war rm Rahmen der Verhandlungen zum Haushal~egleit gesetz 1998, zu den Änderungen des Landesbeamtengesetzes tini:f des Landesbesoldungsgesetzes in der 57. Kabinettssttzung am 4. 11- 1997 beteiligt. Das Kabinett hat die Änderungen beschlossen. 2