Kormorane in Schleswig-Holstein

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                      Drucksache  16/120 16. Wahlperiode                                                     05-06-27 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung –           Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Kormorane in Schleswig-Holstein 1. Wie viel Prozent der Landesfläche und wie viel Prozent der Wasserfläche sind in Schleswig-Holstein a. FFH-Gebiet? b. Vogelschutzgebiet? c. Naturschutzgebiet? d. anderweitig unter Schutz gestellt? (Bitte nach Landesfläche, Binnenwasserflächen, Küstengebieten und anderen Wasserflächen sowie nach einzelnen Schutzgebieten aufschlüsseln). zu Frage 1. a.:* 1. In Schleswig-Holstein sind 124.000 Hektar der statistischen Landesfläche als FFH-Gebiete(FFH = Fauna, Flora, Habitat) vorgeschlagen worden. Die statis- tische Landesfläche ergibt sich aus der Summe der eigentlichen Landflächen 2. und der Binnenwasserflächen und umfasst 1.576.300 Hektar . Damit sind 7,9 Prozent der Landesfläche als FFH-Gebiete vorgeschlagen worden. 3. Von dieser vorgeschlagenen Gesamtfläche entfallen 27.000 Hektar auf Bin- nengewässer mit einer Fläche ab einem Hektar Größe. Die Gesamtfläche der schleswig-holsteinischen Binnenwasserflächen ab einem Hektar Größe um- 4. fasst 57.937 Hektar . Damit sind 46,7 Prozent der schleswig-holsteinischen Binnenwasserflächen als FFH-Gebiete vorgeschlagen worden.
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Drucksache 16/120                      Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode 5. 569.000 Hektar der schleswig-holsteinischen Küstengewässer sind als FFH- Gebiete gemeldet worden. Die Gesamtfläche der Küstengewässer bis zur 12- 6. Seemeilen-Grenze beträgt in Schleswig-Holstein 1.068.116 Hektar . Damit sind 53,3 Prozent der schleswig-holsteinischen Küstengewässer als FFH- Gebiete gemeldet worden. *1., 5.      Die Flächenangaben der FFH-Gebiete sind auf 1000 Hektar gerundet Quelle: Bundesamt für Naturschutz 2005 2. Quelle: Statistisches Jahrbuch Schleswig-Holstein 2003 3., 4., 6. Quelle: Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein 2005 zu Frage 1. b.:* 1. In Schleswig-Holstein sind 101.000 Hektar der statistischen Landesfläche als EGV-Gebiete (EGV = EG-Vogelschutzgebiet) gemeldet worden. Die statisti- sche Landesfläche ergibt sich aus der Summe der eigentlichen Landflächen 2. und der Binnenwasserflächen und umfasst 1.576.300 Hektar . Damit sind 6,4 Prozent der Landesfläche als EGV-Gebiete gemeldet worden. 3. Von dieser gemeldeten Gesamtfläche entfallen 18.000 Hektar auf Binnenge- wässer mit einer Fläche ab einem Hektar Größe. Die Gesamtfläche der schleswig-holsteinischen Binnenwasserflächen ab einem Hektar Größe um- 4. fasst 57.937 Hektar . Damit sind 31,1 Prozent der schleswig-holsteinischen Binnenwasserflächen als EGV-Gebiete gemeldet worden. 5. 738.000 Hektar der schleswig-holsteinischen Küstengewässer sind als EGV- Gebiete gemeldet worden. Die Gesamtfläche der Küstengewässer bis zur 12- 6. Seemeilen-Grenze beträgt in Schleswig-Holstein 1.068.116 Hektar . Damit sind 69,1 Prozent der schleswig-holsteinischen Küstengewässer als EGV- Gebiete gemeldet worden. *1., 5.     Die Flächenangaben der EGV-Gebiete sind auf 1000 Hektar gerundet Quelle: Bundesamt für Naturschutz 2005 2. Quelle: Statistisches Jahrbuch Schleswig-Holstein 2003 3., 4., 6. Quelle: Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein 2005 zu Frage 1. c.:* 1. In Schleswig-Holstein sind 45.000 Hektar der statistischen Landesfläche als Naturschutzgebiete ausgewiesen worden. Die statistische Landesfläche ergibt sich aus der Summe der eigentlichen Landflächen und der Binnenwasserflä- 2. chen und umfasst 1.576.300 Hektar . Damit sind 2,9 Prozent der Landesflä- che als Naturschutzgebiete ausgewiesen worden. 3. Von dieser ausgewiesenen Gesamtfläche entfallen 10.000 Hektar auf Bin- nengewässer mit einer Fläche ab einem Hektar Größe. Die Gesamtfläche der schleswig-holsteinischen Binnenwasserflächen ab einem Hektar Größe um- 4. fasst 57.937 Hektar . Damit sind 17,3 Prozent der schleswig-holsteinischen Binnenwasserflächen als Naturschutzgebiete ausgewiesen worden. 5. 160.000 Hektar der schleswig-holsteinischen Küstengewässer sind als Na- turschutzgebiete ausgewiesen worden. Die Gesamtfläche der Küstengewäs- 2
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Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode                    Drucksache 16/120 ser bis zur 12-Seemeilen-Grenze beträgt in Schleswig-Holstein 1.068.116 6. Hektar . Damit sind 15 Prozent der schleswig-holsteinischen Küstengewässer als Naturschutzgebiete ausgewiesen worden. *2.                     Die Flächenangaben der Naturschutzgebiete sind auf 1000 Hektar gerundet Quelle: Statistisches Jahrbuch Schleswig-Holstein 2003 1., 3., 4., 5., 6. Quelle: Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein 2005 zu Frage 1. d.:* 1. In Schleswig-Holstein sind 238.000 Hektar der statistischen Landesfläche als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen worden. Die statistische Landesfläche ergibt sich aus der Summe der eigentlichen Landflächen und der Binnenwas- 2. serflächen und umfasst 1.576.300 Hektar . Damit sind 15,1 Prozent der Lan- desfläche als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen worden. 3. Von dieser ausgewiesenen Gesamtfläche entfallen 12.000 Hektar auf Bin- nengewässer mit einer Fläche ab einem Hektar Größe. Die Gesamtfläche der schleswig-holsteinischen Binnenwasserflächen ab einem Hektar Größe um- 4. fasst 57.937 Hektar . Damit sind 20,7 Prozent der schleswig-holsteinischen Binnenwasserflächen als Naturschutzgebiete ausgewiesen worden. 5. In Schleswig-Holstein sind 11.000 Hektar der statistischen Landesfläche zum Nationalpark erklärt worden. Die statistische Landesfläche ergibt sich aus der Summe der eigentlichen Landflächen und der Binnenwasserflächen und um- 6 fasst 1.576.300 Hektar . Damit sind 0,7 Prozent der Landesfläche zum Natio- nalpark erklärt worden. 7. 430.000 Hektar der schleswig-holsteinischen Küstengewässer sind als Na- turschutzgebiete ausgewiesen worden. Die Gesamtfläche der Küstengewäs- ser bis zur 12-Seemeilen-Grenze beträgt in Schleswig-Holstein 1.068.116 8. Hektar . Damit sind 40,3 Prozent der schleswig-holsteinischen Küstengewäs- ser als Naturschutzgebiete ausgewiesen worden. *                      Die Flächenangaben der Landschutzgebiete und des Nationalparks sind auf 1000 Hek- tar gerundet 2., 6. Quelle: Statistisches Jahrbuch Schleswig-Holstein 2003 1., 3., 4., 7., 8. Quelle: Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein 2005 5. Quelle: Landesamt für den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer 2005 2. Wie hat sich der Brutbestand an Kormoranen seit 1985 entwickelt? 1985 haben 16 Kormoranpaare in Schleswig-Holstein gebrütet. Seit 1991 wird die Entwicklung der Population im Rahmen wissenschaftlicher Begleituntersu- chungen im Auftrage des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländli- che Räume alljährlich dokumentiert. In den Folgejahren hat der Brutbestand zugenommen auf maximal 3.203 Paa- re im Jahr 1995. Danach hat der Bestand wieder etwas abgenommen und sich stabilisiert. Im Jahr 2004 wurden 2.805 Brutpaare erfasst. Die im Verlauf dieses Zeitraumes beobachteten Schwankungen und Ver- schiebungen innerhalb der Population spiegeln die Einflüsse vielfältiger ökolo- 3
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Drucksache 16/120          Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode gischer Prozesse wieder. Die in vergleichsweise geringem Umfang stattgefun- denen illegalen Eingriffe in die Population d ürften bislang keinen nennenswer- ten Einfluss genommen haben. 3. Wie viele Brutgebiete und Kolonien von Kormoranen gibt es wo in Schleswig- Holstein? (Bitte nach Größe und Lage der Brutgebiete aufschlüsseln). Im Jahr 2004 gab es 15 Brutkolonien in Schleswig-Holstein. Davon lagen fünf Kolonien mit zusammen 833 Paaren im Binnenland (Östliches Hügelland). Zehn Kolonien mit zusammen 1.972 Paaren lagen an den Küsten: Drei an der Ostseeküste, sechs im und am Rande des Wattenmeeres und eine an der Un- terelbe bei Haseldorf. Kolonie                         Kreis                Brutpaaranzahl 2004 Binnengewässer Selenter See                              Plön                        90 Stoffsee                        Rendsburg-Eckernförde                190 Heidensee                                 Plön                       542 Kuhlsee                               Ostholstein                     3 Güsdorfer Teich                           Plön                        8 Summe Binnengewässer                                                 833 Küste Hemmelmarker See                Rendsburg-Eckernförde                505 Westerwerker See                  Schleswig-Flensburg                690 Haseldorfer Marsch                     Pinneberg                     300 Hauke-Haien-Koog                     Nordfriesland                    1 Trischen                             Dithmarschen                    274 Wyk/Föhr Klärteiche                  Nordfriesland                   135 Beltringharder Koog                  Nordfriesland                    2 Wallnau                               Ostholstein                     15 Buttersand                           Nordfriesland                    37 Rantum Becken                        Nordfriesland                    13 Summe Küste                                                          1972 Schleswig-Holstein                                                   2805 4
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Schleswig- Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode    Drucksache 16/120 4. Ist die letale und nicht-letale Vergrämung von Kormoranen in a. FFH-Gebieten, b. Vogelschutzgebieten, c. Naturschutzgebieten, d. anderweitig unter Schutz gestellten Landesflächen gestattet? Wenn ja, aufgrund welcher europäischer, bundes- und landesrechtlicher Vor- gaben und in welchem Unfang? Wenn nein, aufgrund welcher europäischer, bundes- und landesrechtlicher Vorgaben ist die Vergrämung eingeschränkt bzw. nicht gestattet? (Bitte nach Schutzgebieten und Rechtsgebieten aufschlüsseln). Gegenwärtig ist die letale und nicht-letale Vergrämung von Kormoranen in FFH-Gebieten, Vogelschutzgebieten, Naturschutzgebieten und anderweitig unter Schutz gestellten Landesflächen nicht gestattet. Grundlage hierfür sind die •   Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, •   Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, •   das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnatur- schutzgesetz – BNatSchG) vom 25. März 2002, geändert durch Artikel 167 der Achten Zuständigkeitsanpassungverordnung vom 25. Novem- ber 2003 und •   das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) vom 18. Juli 2003. 5. Ist der Landesregierung bekannt, ob letale und nicht-letale Vergrämungsmaß- nahmen sowie Möglichkeiten der Kolonieverhinderungen von Kormoranen in den Bundesländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ergriffen werden und wenn ja, a. welche? b. inwieweit bestehen dort Unterschiede in den Maßnahmen in besonde- ren Schutzgebieten, wie FFH, Vogelschutz- und Naturschutzgebieten im Vergleich zu Schleswig-Holstein? (Bitte nach Bundesländern, Maßnahmen, Schutzgebieten und Rechtsgrundla- gen aufschlüsseln). 5
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Drucksache 16/120            Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Bundesland       Maßnahme                      Schutzgebiete             Rechtsgrundla- ge Niedersach-      Vergrämungsabschüsse          Befriedete Bezirke,       § 43 Absatz 8 sen              in der Zeit vom 16.08.        Nationalparke, Na-        Satz 4 BNatSchG (Verordnung vom bis 31.03. eines jeden         turschutzgebiete, 20. Oktober      Jahres.                       Teile eines Biosphä- 2003) renreservates, ge- Ganzjähriger Abschuss         meldete EG- von Jungvögeln über           Vogelschutz- und Teichwirtschaftsbetrie-       FFH-Gebiete sind ben.                          von der Gestattung ausgenommen. Verhinderung der Ne u- gründung von Brutkolo- nien auf dem Gelände von Teichwirtschaften sowie in einem Abstand von bis zu zehn Kilome- tern von diesem vor Be- ginn der Eiablage (Ein- zelantrag notwendig). Mecklenburg- Vergrämungsabschüsse              Nationalparke, Na-        § 43 Abs. 8 Satz Vorpommern in der Zeit vom 1.08. bis           turschutzgebiete,         4 in Verbindung (Verordnung vom 31.03. eines jeden Jah-        Flächen innerhalb         mit Satz 1 Nr. 1 15. August 2003) res.                          eines Radius von 500      BNatSchG Meter um bestehe n- de Brutkolonien sind von der Gestattung ausgenommen. In EG- Vogelschutzgebiete n sind Abschüsse grundsätzlich mög- lich, sofern sie die gemeldeten Gebiete bezogen auf den je- weiligen Schutz- zweck nicht beein- trächtigen. 6. In welcher Höhe werden in Schleswig-Holstein Entschädigungsleistungen an Teichwirte, Küsten- und Binnenfischer aufgrund fischereilicher Schäden durch den Kormoran geleistet? Es werden in Schleswig-Holstein gegenwärtig keine Entschädigungsleistun- gen an Teichwirte, Küsten- und Binnenfischer aufgrund fischereiwirtschaftli- cher Schäden, die durch Kormorane verursacht wurden, geleistet. 6
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Schleswig- Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode  Drucksache 16/120 7. Welche Auswirkungen hatte bzw. hat der Kormoranbestand auf die Angelfi- scherei und den Tourismus in Schleswig-Holstein? (Bitte nach Binnenland und Küstengebiete aufschlüsseln). Das Land Schleswig-Holstein hat bisher keine Daten zu Auswirkungen des Kormoranbestandes auf die Angelfischerei und den Tourismus erhoben. Sei- tens des Landesportfischerverbandes wird aber über zurückgehende Gastkar- tenverkäufe am Großen Plöner See geklagt. Dieser Rückgang wird seitens der Sportfischer mit rückläufigen Fängen, die durch Kormorane verursacht we r- den, in Verbindung gebracht. 7
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