Förderungsmittel der Frauenministerin (3. Anfrage)
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 12/1207 12. Wahlperiode 21.12.90 Kleine Anfrage des Abgeordneten Bertold Sprenger (CDU) und Antwort der Landesregierung - Frauenministerin - Förderungsmittel der Frauenministerin (3. Anfrage) In der Drucksache 12/1158 sind für u. a. einzelne Vereine förde- rungsfahige Kosten anerkannt worden. I. Wie viele der in der o. a. Drucksache genannten fOrderungsfalti- gen Kosten beim Frauenstammtisch e.V. Norderstedt zahlt das Frauenministerium, wieviel die Gemeinden? Werden aus anderen öffentlichen Geldem Förderungsmittel zur Verfügung gestellt? Wenn ja: Von wem und in welcher Höhe? Wie hoch sind die nicht-förderungsfaltigen Kosten? a) Der Zuschuß der Frauenministerin beträgt 1990: 33.000,- DM. b) Zum Zuschuß der Stadt Norderstedt: siehe Antwort der Frauenministerin auf die Frage 6 c in LT-Druck- sache 12/1072. Der Zuschuß des Kreises Segeberg beträgt 1990: 10.000,- DM (Bewilligungsbescheid vom 7. Dezember 1990). c) Zuschuß der Bundesanstalt für Arbeit 1990: 49.250,-DM Zuschuß des Ministers für Soziales, Gesundheit und Energie als Ergänzung des Zuschusses der Bundesanstalt für Arbeit . 1990: 3.950,-DM Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Verlag Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 2300 Kiel1, Fernruf 04 31/6 20 95, zu beziehen.
Drucksache 12/1207 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 12. Wahlperiode Förderrung von Arbeitsloseninitiativen und Arbeitslosenbera- tungsstellen durch den Minister für Soziales, Gesundheit und Energie 1990: 18.500,- DM d) Die im Antrag des Frauenstammtisches Norderstedt als nicht-fOr- derungsfähig anerkannten Kosten betragen 1990: 1.200,- DM. 2. Wie viele der in der o. a. Drucksache genannten förderungsfahi- gen Kosten beim Verein ARANAT e.V. Lübeck zahlt das Frau- enrninisteriurn, wieviel die Gemeinden? Werden aus anderen öffentlichen Geldern Förderungsmittel zur Verfügung gestellt? Wenn ja: Von wem und in welcher Höhe? Wie hoch sind die nicht-förderungsfähigen Kosten? a) Der Zuschuß der Frauenministerin beträgt 1990: 34.000,- DM. b) Zum Zuschuß der Stadt Lübeck: siehe Antwort der Frauenministerin auf die Frage 7 b in LT- Drucksache 12/1072. c) Zuschuß der Bundesanstalt für Arbeit 1990: 56.000,- DM d) Die nicht-förderungsfähigen Kosten betragen 1990: 2.385,- DM. 3. Wie viele der in der o. a. Drucksache genannten förderungsfähi- gen Kosten beim Verein "Donna Klara e. V. Kiel" zahlt das Frauenrninisterium, wieviel die Gemeinden? Werden aus anderen öffentlichen Geldern Förderungsmittel zur Verfügung gestellt? Wenn ja: Von wem und in welcher Höhe? Wie hoch sind die nicht-förderungsfähigen Kosten? a) Der Zuschuß der Frauenministerin beträgt 1990: 43.000,- DM. b) Die Stadt Kiel hat dieses Projekt des Vereins 1990 nicht bezu- schußt, sie wird 1991 einen Zuschuß in Höhe der Kosten einer Personalstelle leisten. Erläuterung: 1n LT-Drucksache 12/1158 wurden die förderungsfähigen Kosten des von der Frauenministerin geförderten Projektes ,,Psychosozia- le Beratung für Frauen" des Vereins donna klara angegeben. Den in der LT-Drucksache 12/1072 benannten Zuschuß der Stadt Kiel erhält donna klara für ein weiteres Projekt des Vereins. Gefragt war nach dem Zuschuß der Stadt Kiel, darauf wurde ge- antwortet. c) Zuschuß der Bundesanstalt für Arbeit 1990: 112.000,- DM. 2
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 12. Wahlperiode Drucksache 12/1207 Erläuterung: Die hier angegebenen Mittel beziehen sich auf das von der Frau- enministerin geförderte Projekt ,,Psychosoziale Beratung für Frauen". d) Die beantragten Kosten sind insgesamt als förderungsHihig aner- kannt worden. 4. Wie viele in der o. a. Drucksache genannten förderungsflihigen Kosten beim Verein ,,Arbeit für alle e.V." Kiel zahlt das Frauen- ministerium, wieviel die Gemeinden? Werden aus anderen öf- fentlichen Geldem Förderungsmittel zur Verfügung gestellt? Wenn ja: Von wem und in welcher Höhe? Wie hoch sind die nicht-förderungsfahigen Kosten? a) Die Frauenministerin übernimmt die 1989 und 1990 angefallenen förderungsfähigen Kosten für das Modellprojekt ,,Andere Berufe für Mädchen". b) Eine Beteiligung der Gemeinden wird bei Modellprojekten des Landes nicht vorausgesetzt und ist auch beim Modell ,,Andere Berufe für Mädchen" nicht erfolgt. c) Andere öffentliche Gelder werden nicht zur Verfügung gestellt. d) Die beantragten Kosten sind insgesamt als förderungsfaltig aner- kannt worden. 5. Wie viele der in der o. a. Drucksache genannten förderungsfahi- gen Kosten beim Verein ,,Frauentreff e.V." Mettenhof zahlt das Frauehministerium, wieviel die Gemeinden? Werden aus anderen öffentlichen Geldern Förderungsmittel zur Verfügung gestellt? Wenn ja: Von wem und in welcher Höhe? Wie hoch sind die nicht-förderungsfahigen Kosten? a) In der o. g. Drucksache 12/1158 sind die förderungsfaltigen Kosten beim Verein ,,Frauentreff e. V." nicht aufgeführt worden, da sie nicht erfragt wurden. Die von der Frauenministerin als förderungsfaltig anerkannten Kosten des Vereins "Frauentreff e.V." Mettenhof betragen 1990: 239.000,- DM. Der Zuschuß der Frauenministerin an diesen Kosten beträgt 1990: 65.000,- DM. b) Zum Zuschuß der Stadt Kiel: siehe Antwort der Frauenministerin auf die Frage 5 c in LT-Druck- sache 12/1072. c) Zuschuß der Bundesanstalt für Arbeit 1990: 71.000,- DM d) Die beantragten Kosten sind insgesamt als förderungsfaltig aner- kannt worden. 3