Kulturstiftung der Länder
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ 3185 15. Wahlperiode 04-01-30 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Eisenberg (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Kulturstiftung der Länder 1. Wie hat sich der Anteil des Bundes an der Kulturstiftung der Länder in den vergangenen fünf Jahren entwickelt, prozentual und absolut? Antwort: Die Anteile des Bundes an der Kulturstiftung der Länder stellen sich folgen- dermaßen dar: Jahr Gesamteinnahmen Anteil des Bundes Anteil des Bundes KSL % (EUR) € 1999 20.232.280 (Ist) 38,41 7.771.637 2000 18.607.847 (Ist) 41,77 7.771.637 2001 18.644.335 (Ist) 43,88 8.180.670 2002 23.382.668 (Ist) 39,35 9.201.757 2003 14.868.118(Soll) 41,57 6.180.215 2. Wie hat sich der Anteil der Länder an der Kulturstiftung der Länder in den ver- gangenen fünf Jahren entwickelt, prozentual und absolut? Antwort:
Drucksache 15/ 3185 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode Die Länderanteile belaufen sich wie folgt: Jahr Gesamteinnahmen Anteil der Länder Anteil der Länder KSL % (EUR) € 1999 20.232.280 (Ist) 40,56 8.205.745 2000 18.607.847 (Ist) 44,10 8.205.745 2001 18.644.335 (Ist) 44,03 8.209.867 2002 23.382.668 (Ist) 35,11 8.210.451 2003 14.868.118(Soll) 57,26 8.513.000 3. Wie hat sich der Anteil Schleswig-Holsteins an der Kulturstiftung der Länder nach dem Königsteiner Schlüssel in den letzten fünf Jahren entwickelt, pro- zentual und absolut? Antwort: Der Anteil des Landes Schleswig-Holstein stellt sich folgendermaßen dar: Jahr Königsteiner Schlüssel endgültiger Anteilsbetrag SH % T€ 1999 3,29 272,0 2000 3,30 266,9 2001 3,24 271,1 2002 3,24 259,4 2003 3,28 279,5 4. Wie hoch war der Zuschuss in den letzten fünf Jahren, den Schleswig-Holstein aus der Kulturstiftung der Länder erhalten hat? Antwort: Der Zuschuss an Förderungen in Schleswig-Holstein durch die Kulturstiftung der Länder belief sich auf 845.311 €. 5. Wozu wurden in den vergangenen fünf Jahren diese Mittel verwendet? Es wird gebeten, die Zahlen nach Jahren und Haushaltstiteln aufzuschlüsseln. Antwort: Die Verwendung der Mittel sind der nachstehenden Aufstellung zu entneh- men. Eine Aufschlüsselung nach Haushaltstiteln ist nicht möglich, da die Zu- wendungen der Kulturstiftung direkt den Antragstellern zugeführt werden. Jahr Antragsteller Projekt Betrag € 1999 - - 2000 Hansestadt Lübeck, Erwerb des Tafelbil- 16.872,63 Museum für Kunst- des „Madonna mit und Kulturgeschichte Kind und dem anbe- tenden Stifter“ 2000 Brahms-Institut Lübeck Ankauf des Familienarchivs 76.693,78 Ave Lallemant 2
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode Drucksache 15/ 3185 2001 Stadt Lübeck, Museum für Erwerb einer Lübecker Sil- 434.598,10 Kunst- und Kulturgeschichte bersammlung 2002 Kulturstiftung der Hansestadt Ankauf einer Auswahl des 255.646,00 Lübeck literarischen Vorlasses, vor- wiegend bildkünstlerischer Arbeiten von Günter Grass 2003 Kunsthalle zu Kiel Erwerb des Gemäldes von 30.000,00 Christian Rohlfs „Kiefern- stämme im Sonnenlicht“ 2003 Brahms-Institut Lübeck Erwerb des Autographs eines 31.500,00 Brahms-Liedes („Liebesglut“ op. 47/2) 6. Welche Konsequenzen wird der geplante Rückzug des Bundes ab dem Jahre 2005 aus der Finanzierung der Kulturstiftung der Länder insgesamt und für Schleswig-Holstein haben? Antwort: Unmittelbare Konsequenzen ergeben sich nicht. Zu unterscheiden ist zwi- schen dem „Abkommen zur Errichtung der Kulturstiftung der Länder“, das die 11 „alten“ Länder am 04.06.1987 geschlossen haben (die 5 neuen Länder sind ihm am 26.02.1992 beigetreten) und dem „Abkommen über die Mitwir- kung des Bundes an der Kulturstiftung der Länder“ vom gleichen Tag. Der Bund hat dieses „Mitwirkungsabkommen“ zum 31.12.2003 mit Wirkung zum 31.12.2005 gekündigt. Die von den Ländern mit dem Errichtungsabkommen eingegangenen finanziellen Verpflichtungen hinsichtlich der satzungsgemä- ßen Aufgaben der Stiftung - ohne diejenigen gemäß Mitwirkungsabkommen - sind hiervon nicht betroffen. 7. Welche Auffassung hat die Landesregierung zur geplanten Fusion der Kultur- stiftung von Bund und Ländern (bitte begründen)? Antwort: Schleswig-Holstein steht einer Fusion der Kulturstiftung von Bund und Län- dern weiterhin positiv gegenüber und hat die bisher erarbeiteten (Kompromiß-) Vorschläge mitgetragen. Schleswig-Holstein war darüber hinaus an der Erar- beitung von Finanzierungsgrundsätzen für die gemeinsame Stiftung beteiligt. Eine gemeinsame Kulturstiftung wäre ein Bekenntnis zur Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der Kulturförderung und zur Idee eines koope- rativen Kulturföderalismus auf der Grundlage einer grundsätzlichen Trennung und klaren Zuordnung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten. Die Stär- kung der Kulturstaatlichkeit Deutschlands und die Förderung des kulturellen Lebens im Innern und nach außen ist gemeinsame politische Aufgabe von Bund und Ländern im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortung - eine gemein- same Kulturstiftung des Bundes und der Länder wäre die dafür geeignete In- stitution. 3
Drucksache 15/ 3185 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 15. Wahlperiode 8. Wie bewertet die Landesregierung das Scheitern der Fusion? Antwort: Die Landesregierung bedauert, dass die Stiftungsfusion bisher nicht realisiert werden konnte. 9. Wird sich Schleswig-Holstein für weitere Verhandlungen über eine gemeinsa- me Kulturstiftung des Bundes und der Länder stark machen? Antwort: Ja. 4