Vergütung für Landeselternbeiräte

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                                     Drucksache              13/359 13. Wahlperiode                                                                                                                    23.09. 92 Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Schwalm und Ulrich Schley (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport - Vergütung für Landeselternbeiräte 1. Wie hoch ist der Ansatz des Vergütungstitels im Haushalt für die Arbeit der Landeselternbeiräte- aufgeführt von 1987 bis 1992? Für die Arbeit der Landeselternbeiräte hat der Landtag in den Jahren 1987- 1992 Haushaltsmittel in gleichbleibender Höhe von je 106 TOM bewilligt. 2. Auf welche Schularten teilte sich dieser Titel auf- von 1987 bis 1992? Die Mittel waren und sind nicht nach Schularten spezifiziert. 3. Bestehen Auflagen für die Verwendung der Gelder? Wenn ja, welche? Die Auflagen ergeben sich aus§ 104 SchuiG. Weitere Auflagen beste- hen nicht. Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Verlag Schmidt & Klaumg, Ringstraße 19, 2300 Kielt, Fernruf 04 31/6 20 95, zu beziehen.
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