Familienbildungsstätten

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                       Drucksache  16/1235 16. Wahlperiode                                                      26.02.2007 Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Heinold und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren Familienbildungsstätten Vorbemerkung der Fragestellerin Familienbildungsstätten in Schleswig-Holstein werden gemäß der §§ 16-18 des Kin- der- und Jugendhilfegesetzes (Bund) und entsprechend der Landesrichtlinie zur För- derung der Familienbildungsstätten mit jährlich 747.300 Euro für die Jahre 2007 und 2008 gefördert. 1) Wie werden die Landesmittel verteilt? In welcher Höhe, sind sie zweckgebun- den und für welche Verwendungszwecke dürfen sie genutzt werden? In wel- cher Höhe können die unterschiedlichen Angebote jeweils gefördert werden? Antwort Die Familienbildungsstätten nehmen Aufgaben der Förderung der Erziehung in der Familie nach den §§ 16 – 18 SGB VIII in Verbindung mit den landes- rechtlichen Regelungen der §§ 29 – 31 JuFöG wahr. Im Rahmen der Gesamt- verantwortung des Landes für einen gleichmäßigen Ausbau der Einrichtungen und Angebote in der Jugendhilfe wird diese Aufgabenwahrnehmung auch fi- nanziell gefördert. Grundlage für die Verteilung der Mittel sind die Richtlinien zur Förderung von Familienbildungsstätten vom 21.1.1998 (AmtsBl. Schl.-H. S. 64) in der Fas- sung der Änderung vom 26.5.1999 (AmtsBl. Schl.-H. S. 296). Gefördert wer- den nach diesen Richtlinien nicht einzelne Angebote, sondern die Tätigkeit der Familienbildungsstätten insgesamt. Die im Haushalt jeweils zur Verfügung stehenden Mittel werden zu 70 % leistungsorientiert nach Teilnehmerstunden
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Drucksache 16/1235          Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode und zu 30 % als Bestandssicherung mit einem für alle Einrichtungen gleichen Sockelbetrag verteilt. 2) Wie sieht die Gesamtfinanzierung der Familienbildungsstätten aus? Welchen Anteil trägt die Landesförderung und wie setzt sich die weitere Finanzierung zusammen? Antwort Die Familienbildungsstätten sollen sich nach Ziffer 4.4 der Förderrichtlinie ins- besondere durch Eigenanteile der Trägerinnen und Träger, Teilnehmerbeiträ- ge, Zuschüsse der Kommunen, Zuschüsse des Landes sowie sonstiger Dritt- mittel finanzieren. Es wird davon ausgegangen, dass sich die jeweiligen Kommunen (Gemeinde, Stadt, Kreis) angemessen an der Finanzierung der Familienbildungsstätten beteiligen. Die Förderung durch das Land beträgt im Durchschnitt rund 13 %. 3) Welche unterschiedlichen Angebote bieten die Familienbildungsstätten an und an welche spezifischen Zielgruppen richten sich diese? Werden die Angebote entsprechend angenommen? Werden diesbezüglich Statistiken oder Evaluati- onsmaßnehmen durchgeführt? Antwort Die Angebote der Familienbildungsstätten sollen sich an alle Formen von Fa- milien richten und vor allem folgende Bereiche umfassen: - Vorbereitung auf die Familie, - Familie und Erziehung, - Familie und Haushalt, - Familie und Gesundheit, - Familie und Gesellschaft, - Familie, Freizeit und Kommunikation. Die Familienbildungsstätten sollen im Rahmen ihrer Angebote insbesondere auch folgende Familien ansprechen: - Alleinerziehende, - Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger und Arbeitslose, - Ausländerinnen und Ausländer, Aus- und Übersiedlerinnen und Aus- und Übersiedler, - Familien mit besonderen Belastungen (z.B. Behinderte, pflegende Angehöri- ge, chronisch Kranke). Innerhalb dieses Rahmens werden von den Familienbildungsstätten vielfältige und differenzierte Angebote gemacht. Eine auch nur ansatzweise Aufzählung dieser Angebote ist hier nicht möglich; es wird deshalb auf die Veröffentli- chungen bzw. Internetauftritte der einzelnen Familienbildungsstätten zu ver- wiesen. Die Adressen sind über die Internetseite der Landesregierung unter dem Suchbegriff „Familienbildungsstätten“ zu finden. 2
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Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode     Drucksache 16/1235 Die Familienbildungsstätten haben sich verpflichtet, Schwerpunkte und Ziele der Arbeit darzulegen. Mit der Vorlage des Verwendungsnachweises wird gleichzeitig eine umfangreiche Statistik über Personal, Anzahl der Kurse zu den einzelnen Bereichen und Teilnehmerzahlen vorgelegt. Es ist geplant, das Controlling gemeinsam mit den Verbänden weiterzuentwicklen. 4) Welche Angebote bieten Familienbildungsstätten außerhalb ihrer Räumlich- keiten an? Welche Angebote finden in oder in Kooperation mit Kindertages- stätten statt? Welche Familienbildungsstätten in Schleswig-Holstein arbeiten konkret mit Kindertagesstätten zusammen, welche planen dies? Antwort Seit 2004 bieten die Familienbildungsstätten flächendeckend in ganz Schles- wig-Holstein den wellcome-Service an, ein Hilfe- und Unterstützungsangebot für Familien mit Neugeborenen, das sie außerhalb ihrer Räumlichkeiten durch- führen. Wegen der Einzelheiten dieses mit zusätzlichen Landesmitteln geför- derten Projekts wird auf den Bericht "Früher wahrnehmen – schneller handeln – besser kooperieren – zum Wohle unserer Kinder" (Drs. 16/830) verwiesen. Ebenso finden in vielen Fällen Kooperationen zwischen Familienbildungsstät- ten und Kindertagesstätten statt; dies besonders dort, wo beide Einrichtungen von einem Träger betrieben werden. Ein besonderes Beispiel ist die Familien- bildungsstätte Flensburg, die vom Träger ADS Flensburg zusammen mit der Kindertagesstätte in das Projekt „Mehrgenerationenhaus“ eingebunden wurde. Umfangreichere Informationen über Angebote außerhalb der eigenen Räum- lichkeiten sowie über Kooperationen mit Kindertagesstätten müssten durch ei- ne Umfrage ermittelt werden, die in der Kürze der für die Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar ist. 5) Welche Organisationen, Verbände und Vereine sind in Schleswig-Holstein Träger von Familienbildungsstätten? Wie viele Einrichtungen betreiben sie je- weils? Antwort Träger der Familienbildungsstätten sind in Schleswig-Holstein die Verbände der freien Wohlfahrtspflege: Träger                      Zahl der Familienbildungsstätten AWO                                      1 Caritas                                  1 DPWV                                   14 DRK                                      2 Diakonisches Werk                      16 Gesamt                                 34 3
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