Beamtinnen im Polizeidienst

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                               Drucksache                13/2634 13. Wahlperiode                                                                                                                    22.03.95 Kleine Anfrage der Abgeordneten 11/!onika Schwalm (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister- Beamtinnen im Polizeidienst 1. Wie viele Beamtinnen gibt es im Dienst der Polizei in Schleswig- ·Holstein a) im Bereich der Schutzpolizei, b) im Bereich der Kriminalpolizei und c) im Bereich der Wasserschutzpolizei? Im Dienst der Landespolizei Schleswig-Holstein gab es am 1. März 1995 a) im Bereich der Schutzpolizei                          420 Beamtinnen. b) im Bereich der Kriminalpolizei                        128 Beamtinnen und c) im Bereich der Wasserschutzpolizei                       1 Beamtin. 2. Wie ist die Zugehörigkeit zu den verschiedenen Besoldungsgrup· pen -gegliedert nach 1 a -· c? Wie viele davon befinden sich in der Ausbildung - gegliedert nach 1 a-c? Die Landtagsdrucksachen sind fortlaufend und einzeln beim Verlag Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel, Fernruf 04 31/6 20 95, zu beziehen.
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Drucksache 13/2634            Schleswig-Holsteinischer Landtag - 13. Wahlperiode Die Verteilung in die einzelnen Besoldungsgruppen stellt sich wie folgt dar: . a) Schutzpolizei         b} Kriminalpolizei     c) Wasserschutz- polizei Besoldungsgruppen                   davon in                 davon in              davon in (BesGr.)            Anzahl der Aus-          Anzahl der Aus-       Anzahl der Aus- bildung                 bildung               bildung Höherer Dienst A14                                                  1 Gehobener Dienst A 12                                                 6 A 11                                                1B A10                          1                      22 A9                          7                       1B Anwärterinnen              51         51            29          29' Mittlerer Dienst A 9 mit Amtszulage                                   1 A9                                                  19           1 AB                           4                      12 A7                        245         1B             2                       1 Anwärterinnen             112        112 Gesamt                    420        1B1           12B          30           1         0 3. Wie stellt sich die Situation - aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten - zu 1 und 2 dar? Aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten ergibt sich - ohne die Beamtinnen des Innenministeriums, des Landeskriminalam- tes, der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereit- schaftspolizei Schleswig-Holstein und qer Verkehrspolizeidirektion Schleswig-Holstein sowie den Beamtinnen, die in den Stäben der Be- hörden eingesetzt werden - folgende Verteilung:                       ' a) Schutzpolizei BesGr.                              Kreise                                  kreisfreie Städte RD       SE     NF     SL     IZ"     PI  oDb     Rz"        Kl NMS        FL    HL Gehobener Dienst A9           1                      1                                                  1      1 mittlerer Dienst AB           1                      1             1                                           1 A7           1      17      2       2      3   -29     17       B        4      4      1    22 Gesamt       3      17       2      4      3    30     17       B        4      4      2    24 a. Kreis Steinburg b. Kreis Stonnam c. Kreis Herzogtum Lauenburg 2
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Schleswig-Holsteinischer Landtag- 13. Wahlperiode        Drucksache 13/2634 b) Kriminalpolozel BesGr.                                        Kreise                                      kreisfreie Städte RD      SE    PLÖ     NF     SL    IZ" HEib     PI     OH OD      0 R,Z'i   Kl NMS FL HL Gehobener Dienst A12                    3 A 11                                              1                   1        1          6                2 A10                           1             1     1     1             1        2          5      1         2 A9             1                                                                          8            1   2 Mittlerer Dienst A9+Z                                                                                      1 A9             1                                  1     1     1       1             1     3      1     1   7 AB             1                                                      1        2          1      1     1   2 A7                                                                    1 Gesamt         3       3      1      1      1     3     2     2       5        5    1    24      3     4 16 a. KreisSteinburg b. Kreis Dithmarschen c. Kreis Stormarn d. Kreis Herzogtum Lauenburg c) Wasserschutzpolizei Die Beamtin der Wasserschutzpolizei (BesGr. 7) wird in Lübeck einge- setzt. 4. Welche Einstellungsvorgaben für Bewerberinnen gibt es mittelfri- stig? Bewerberinnen und Bewerber werden nach Eignung, Leistung und Be- fähigung in den Dienst der Landespolizei Schleswig-Holstein einge- stellt. Allein dadurch erhöhte sich der Anteil der Frauen in der Landes- polizei kontinuierlich. Im übrigen gilt auch hier das Gleichstellungsgesetz, wonach Frauen bei Unterpräsentanz'bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fach- licher Leistung vorrangig zu berücksichtigen sind. Daneben sind Dienststellen verpflichtet, Frauenförderpläne aufzustellen. Die Frauen- förderpläne enthalten Zielvorgaben für Einstellungen und Beförderun- gen von Frauen. Gleichvvohl stehen diese Maßnahmen unter dem Vor- behalt der verfassungs- und beamtenrechtlichen Vorgaben. 5. Wie stellen sich die Beförderungschancen der Beamtinnen mittel- fristig dar? Die Beförderungschancen sind von der Stellen- und Altersstruktur ab- hängig. Sie stellen sich in den verschiedenen Laufbahnen und Betör- . derungsämtern unterschiedlich dar. Durch das Gleichstellungsgesetz haben sich die Beförderungschancen für die Beamtinnen verbessert. 3
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Drucksache 1312634           Schleswig-Holsteinischer Landtag - 13. Wahlperiode 6. Teilt die Landesregierung die Befürchtung, daß bei dem ohnehin gegebenen Beförderungsstau im Bereich der Polizei die Bevorzu- gung von Beamtinnen bei Beförderungen negative Auswirkungen auf das Arbeitsklima haben könnte? Wie beurteilt die Landesregierung diese Sttuatlon und welche Maßnahmen sind geeignet, um diesen Befürchtungen zu begeg- nen? Die Landesregierung erwartet keine negativen Auswirkungen auf das Arbeitsklima. Im übrigen hat es im mittleren Polizeivollzugsdienst bisher auch keinerlei Schwierigkeiten gegeben. Im gehobenen Polizeivollzugsdienst der Kriminalpolizei sind Beförde- rungen geplant, bei denen das Gleichstellungsgesetz das Auswahlver- fahren konkret beeinflussen wird. Im Rahmen der rechtzeitigen Unter- richtung der männlichen Konkurrenten ist es auf einer Dienststelle dazu gekommen, daß· Betroffene einen Rechtsbeistand hinzugezogen haben. Es ist beabsichtigt, die Intention des Gleichstellungsgesetzes in Fort- bildungsveranstaltungen zu vermitteln. 7. Welche Konzepte hat die Landesregierung, um vorübergehende Dienstausfälle von Beamtinnen durch Schwangerschaft und Fa- miliengründung zu kompensieren? Seit 1991 werden allein dafür 25 % mehr Anwärterinnen und Anwärter eingestellt, als es nach dem Personal-Netto-Ersatzbedarf erfordertich ist. Das daraus zu speisende Konzept des sofortigen Ersatzes für Per- sonalauställe infolge Mutterschutzes, Erziehungs- und Sonderurlaubes oder Teilzeitbeschäftigung konnte wegen Versetzung von 70 Beamtin- nen und Beamten nach Mecklenburg-Vorpommern und einseitiger Re- duzierung der Personalübernahmen vom Bund (Bundesgrenzschutz) noch nicht greifen. Die .Überhang-Einstellungen" werden sich ab 1997 positiv auswirken. 8. Hält die Landesregierung es für vertretbar, daß die nach .Schip- per-Gutachten" ohnehin noch unterversorgten Reviere - beson- ders auch im Kreis Pinneberg- diese Ausfallzeiten durch Mehrar- beit oder Aufgabeneinschränkungen abdecken? Die Personalzuweisung im Kreis Pinneberg ist nach der Zuweisung von 23 Verstärkungsplanstellen und einen darüber hinausgehenden Perso- nalbestand von 10 Beamtinnen und Beamten deutiich entspan~t. Wegen der zu Frage 7 geschilderten Probleme muß allen Polizeidienst- stellen vorübergehend zugemutet werden, Personalausfälle im eigenen Bereich zu tragen. Allerdings sind durch die Abschaffung des Fördertehrganges und Kurzzeitausbildung gern.§ 21 a (alt) Polizei!auf- bahnverordnung in 1995 auch Präsenzgewinne im Wert von 85 Plan- stellen für die Dienststellen entstanden, so daß Aufgabeneinschrän- kungen nicht eintreten. 4
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