Bau der Ortsumgehung Bad Bramstedt B 206/B 4

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                                  Drucksache               13/1205 13. Wahlperiode                                                                                                                       23.08.93 Kleine Anfrage des Abgeordneten Bruno Timm (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Wirtschaft, Technik und Verkehr - Bau der Ortsumgehung Bad Bramstedt B 20618 4 1. Wann wurde die Ortsumgehung Bad Bramstedt im Verlaufe der B 206 erstmals im Bedarfsplan für den Fernstraßenausbau auf· genommen? Im 2. Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 25. August 1980 (BGBI. I S. 1614) war erstmals eine Ortsumgehung Bad Bramstedt im Zuge der B 206 entha~en. Die Ortsumgehung wurde in die Dringlichkeitsstufe I a (vordringlicher Bedarf) eingestuft. 2. Gab es Verschiebungen in der Dringlichkertseinstutung bzw. gravierende Änderungen in der Planung? Nein. Im 3. Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 21. April1986 (BGBI.I S. 557) und im noch nichtzustandegekommenen 4. Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (Verabschie- dung durch den Deutschen Bundestag am 30. Juni 1993 - Befassung D•e Landtagsdrucksachen sind forttautend und etnzeln beim Verlag Schmecn & K.launlg. RJngstraße 19. 24114 KJel. Fenvuf ·J.t 3116 20 95. zu bell8hen
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Drucksache 13/1205          Schleswig-Holsteinischer Landtag- 13. Wahlperiode des Bundesrates steht noch aus) ist die Einstufung im vordringliChen Bedarf jeweils bestätigt. 3. Wann wurde die zuständige Behörde der Straßenbauverwanung mit der Planung beauftragt? Am 28. November 1986. 4. Wann wurde der Auftrag für die Iandschaftspianerische Unter· suchung erteilt? 6. Wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt? Wenn ja, wurde die Planung unverzüglich auf der Grundlage der UVP vorangetrieben? Die landschaftsplanensehe Untersuchung zur Trassenführung wurde am 25. Mai 1987 in Auftrag gegeben. Zu diesem Zeitpunkt war das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) noch nteht in Kraft getre- ten. Maßgebend waren zu diesem Zeitpunkt die vom Bundesminister für Verkehr herausgegebenen Hinweise zur Berücksichtigung des Natur- schutzes und der Landschaftspflege beim Bundesfernstraßenbau (HNL- Stb 87). Den im UVPG von 1990 enthahenen materiellen Regelungen konnte damit bei dieser Planungsmaßnahme bereits entsprochen wer- den. Nach Vorlage der Voruntersuchung werden die Unterlagen öffent- lich ausgelegt. 5. Wann wurden der Kreis Sageberg und die betroffenen Städte und Gemeinden über die Ergebnisse der Iandschaftspianerischen Untersuchung unterrichtet? Konnte Einvernehmen mij den Kommunen hergastein werden? Wenn nein, zwischen welchen Behörden gab es welche unter- schiedlichen Auffassungen? Am 30. Januar 1989 wurden der Stadt Bad Bramstadt und den betrof· fenen Nachbargemeinden Fuhlendorf und Hitzhusen die Ergebnisse des Variantenvergleiches in landschaftsökologischer Hinsicht vorge- stem. Vertreter der pol~ischen Parteien nahmen ebenfalls teil. Das grundsätzliche Einvernehmen m~ der Stadt Bad Bramstadt konnte erzien werden. Anläßlich einer öffentlichen lnformationsveranstahung am 7. Juni 1989 im Bereich der Gemeinde Hitzhusen forderte die Gemeinde ein zusätzliches agrarstrukturelles Gutachten. Über den 2
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_ _ _ _ _ _ _ Schleswig-Holsteinischer Landtag- 13. Wahlperi()(je             Drucksache 1311205 Trassenvertauf, der zwischenzeitlich nach einer weiteren öffentlichen lnformationsveranstanung am 29. August 1991 die Zustimmung der Gemeinde Hitzhusen gefunden hat, wurde in einem Ortstermin mit den Trägem öffentlicher Belange (Landschaftspflege-, Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden) grundsätzliches Einvernehmen erzien. Nach Gesprächen und einer öffentlichen lnformationsveranstanung am 11. September und 10. Oktober 1991 in Fuhlendorf konnte mit dieser Gemeinde kein vollständiges Einvernehmen erzien werden. Die Trasse östlich der Bundesstraße 4 solne nach Auflassung der Gemeinde südli- cher vertaufen. 7. Wann hat die Landesregierung der Stadt oder den pol~ischen Parteien Zusagen zum Abschluß der Vorbere~ngen fUr das Linienbestimmungsverfahren gegeben, und warum wurden diese Zusagen nicht eingehahen? Der Stadt wurde im Ministerium für Wirtschaft, Technik und Verkehr am 11. Mai 1992 mitgetein, daß die Unterlagen zur Voruntersuchung vor- aussichtlich im August 1992 vortiegen werden. Ressortgespräche mit den an der Planung beteiligten Fachbehörden und die Einbeziehung der Öffentlichkeit gemäß Umwenverträglichkertsprüfungsgesetz sotnen an- schließend erfolgen. Diese Terminvorstellungen konnten aufgrundvon personellen Engpäs- sen im Bereich der unteren Straßenbaubehörden nicht eingehanen werden. 8. Wann ist mit der Vortage der Untertagen fUr das Linienbestim- mungsverfahren zu rechnen? Welche  Vorarbe~en   bzw. gutachterliehe Stellungnahmen waren bzw. sind zur Unienfindung erfordertich und wie wert ist deren Beschluß? Es ist beabsichtigt, die Voruntersuchung bis Ende dieses Jahres dem BMV zur Linienbestimmung vorzulegen. Private lngenieurfbüros haben folgende Leistungen erfbracht: - Luftbildvermessung - Iandschaftspianerische Untersuchung zur Trassenfindung Stufe 1: landschaftsökologische Bestandserfassung Stufe 2: Ermittlung relativ risikoarmer Trassenkorridore Stufe 3: Variantenvergleich in landschaftsökologischer Hinsicht - Verkehrsgutachrten - agrarstrukturelles Gutachten. Zusätzlich wurden von der Stadt Bad Bramstadt folgende Leistungen erfbracht: 3
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Drucksache 1311205           Schleswig-Holsteinischer Landtajl- 13. Wahlperiod_e._._ .. - Generalverkehrsplan (Verkehrsgutachten) - städtebaulicher Rahmenplan - Landschaltsplan. Von der Straßenbauverwanung wurde eine Anpassung der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens hinsichtlich einer Verkehrsprognose für das Jahr 2010 durchgeführt, eine Auswertung der Unfallstatistik vorgenom- men sowie Variantenpläne im Maßstab 1 : 5.000 für die einzelnen Linien aufgetragen. Oie kommunalen Entwicklungsziele liegen der Straßen- bauverwaltung vor. Zum Abschluß der Voruntersuchung müssen sämtliche Ergebnisse der Gutachten und sonstigen Vorarbeiten zusammengelaßt und bewertet werden. D1e Abwägung dieser planungsrelevanten Kriterien führt dann zum Linienvorschlag für die Ortsumgehung. 9. Wann ist mit der Beendigung der Entwurfsarberten zu rechnen? Die Straßenbauverwanung wird nach Vorlage des Ergebnisses des gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz vom BMV durchzuführenden Linienbestimmungsverlahren den Bauentwurf und im Anschluß daran die Planfeststellungsunterlagen erstellen. Bei dem Umfang der Maß- nahme ist hierfür mit einem Zeijbedarf von ca. 2 112 - 3 Jahren zu rechnen. 10. Gibt es Bestrebungen, Vorhaben des vordringlichen Bedarfes aus dem 5. Fünfjahresplan 1993 bis 1997 zeitwerlig zurl.lckzu- stellen? Der Bundesminister für Verkehr hat eine globale Kürzung des Finanz- rahmens für die Straßenbauinvestitionen angekündigt. Einzelheiten sind der Landesregierung zur Zeit noch nicht bekannt. Solne der Bund in seiner mittelfristigen Finanzplanung größere Reduzierungen festschrei- ben, werden Verschiebungen bei der Realisierung von Vornaben unver- meidlich. 11. Erfolgt weiterhin eine gemernsame Planung der Verlegung der B 206 und der Verlegung der B 4 im Süden Bad Bramstedts? Ja. 4
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-~chl_eswig-Holsteinischer ~ndtag ~_1}_, Wa_hlpenode Drucksache 1311205 12.  Wie beurteilt die Landesregierung die neuen gesetzliChen Be· stimmungen zur Vereinfachung der Planung und Ver1<urzung der Verfahren? Mil welcher Zeitspanne muß zukünftig zwischen Planungsauf- nahme und Baubeginn gerechnet werden? Wir1<en sich d1e neuen gesetzlichen Best1mmungen auch auf bere1ts 1n der Planung befindliche Maßnahmen aus? Das Planungsvereinfachungsgesetz ist am 30. Juni 1993 vom Bundes- tag beschlossen worden. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Das Gesetz ist damit noch nicht zustande gekommen. Eine Beschleunigung der Planung soll nach Meinung der Mehrheit des Bundestages insbesondere durch den Wegfall der Linienbestimmung bei Ortsumgehungen, die Möglichkeit der Plangenehmigung, durch den Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsklagen gegen den Bau oder die Änderung von Bundesfernstraßen und Schienenwegen der Deutschen Bundesbahn sowie durch Fristen bei der Linienbestimmung und Planfeststellung erreicht werden. Der Beschleunigungseffekt wird seitens der Landesregierung für die unterschiedlichen Planungsschritte recht unterschiedlich eingeschätzt. Verläßliche Angaben über den zu erwartenden Beschleunigungseffekt sind z.Z. noch nicht möglich. Darüber hinaus ist die Anwendung der neuen gesetzlichen Regelungen abhängig vom jeweiligen Planungsstand. 13. Teilt die Landesregierung die Auffassung. daß die geplante Ortsumgehung für die weitere Entwicklung der Stadt Bad Bram- stedt als Kur· und Fremdenver1<ehrsort unverzichtbar ist? Nach Auffassung der Landesregierung ist der Bau der Umgehungs- straße geeignet, die aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens in der Ortsdurchfahrt Bad Bramstedt vorhandenen schwerwiegenden Beein- trächtigungen fürdie Anwohner, Gäste und Verkehrsteilnehmer zu redu- zieren. 14. Teilt die Landesregierung die öffenUich geäußerte Auffassung, die Maßnahmen Travequerung in Bad Sageberg und Südumge- hung Kaltenkifehen se1en weiter vorangebracht und hätten des- halb Vorrang vor dem Bau der Ortsumgehung Bad Bramstedt? Nein. Es ist z.Z. nicht vorhersehbar, welche dieser drei Maßnahmen als erste die Baurede erreichen wird. 5
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