WD 9 - 025/20 Gesundheitsschutz für Fernfahrer im Güterverkehr mit Blick auf die COVID-19-Pandemie
Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen, Jugend
Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Gesundheitsschutz für Fernfahrer im Güterverkehr mit Blick auf die COVID-19-Pandemie Das aktuelle Geschehen im Rahmen der COVID-19-Pandemie birgt neuartige Risiken und Prob- leme auch im grenzüberschreitenden und nationalen Güterverkehr. Auftragsgemäß soll im Fol- genden die rechtliche Lage im Hinblick auf den Gesundheitsschutz von Fernfahrern dargelegt werden. 1. Infektionsschutzrechtliche Regelungen Spezifische infektionsschutzrechtliche Vorschriften zum Schutz insbesondere von Fernfahrern 1 bestehen nicht. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) bildet unter anderem die Rechtsgrundlage für behördliche Maßnahmen zur Überwachung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankhei- ten. 2. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers 2 Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) trifft den Arbeitgeber die Pflicht, „die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicher- heit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen“. § 3 Abs. 1 ArbSchG enthält 3 eine allgemeine Gewährleistungspflicht des Arbeitgebers in Form einer Generalklausel. Die maß- geblichen Grundlagen und Beurteilungsmaßstäbe im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen erge- ben sich aus §§ 4 und 5 ArbSchG. So ist etwa gemäß § 4 Nr. 1 ArbSchG die Arbeit „so zu gestal- ten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit 1 Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/BJNR104510000.html. 2 Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), zuletzt geändert durch Artikel 113 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626), abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/arb- schg/BJNR124610996.html; in englischer Sprache abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/eng- lisch_arbschg/englisch_arbschg.html. 3 So auch Kothe, Wolfhard, in: Kollmer/Klindt/Schucht/Kohte, 3. Aufl. 2016, § 3ArbSchG, Rn. 15. WD 9 - 3000 - 025/20 (7. April 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.
Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Gesundheitsschutz für Fernfahrer im Güterverkehr mit Blick auf die COVID-19-Pandemie möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird“; nach § 4 Nr. 3 ArbSchG sind unter anderem der Stand der Technik und Hygiene zu berücksichti- gen und § 4 Nr. 7 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, den Beschäftigten geeignete Anweisun- gen zu erteilen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verweist in einer Übersicht über häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht im Lichte der COVID-19-Pandemie neben den allgemeinen 4 Grundsätzen des Arbeitsschutzes auf den Nationalen Pandemieplan des Bundes , der Empfehlun- gen zur Aufstellung eines betrieblichen Pandemieplans enthält. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hält auf ihrer Website Empfeh- lungen und Hinweise bezüglich des Arbeitsschutzes bei Tätigkeiten außerhalb von Gesundheits- 5 wesen, Laboren und Sozialwesen im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie bereit. Für Beschäf- tigte im Warenverkehr wird die Einhaltung der Grundhygiene sowie allgemeiner Schutzmaßnah- 6 men empfohlen. Die BAuA verweist allerdings darauf, dass eine Gefährdungsbeurteilung im 7 konkreten Fall durch den Arbeitgeber mit entsprechender Fachkenntnis erfolgen müsse. Die International Road Transport Union (IRU) mit Sitz in Genf empfiehlt den Fernfahrern eben- falls die Einhaltung von Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen, wie die Verwendung eigener Stifte 8 und den Verzicht auf das Händeschütteln. 4 Robert Koch-Institut, Nationaler Pandemieplan Teil I, Strukturen und Maßnahmen, 2. März 2017, S. 43 ff., abrufbar unter https://www.gmkonline.de/documents/pandemieplan_teil-i_1510042222_1585228735.pdf. 5 BAuA, Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Tätigkeiten außerhalb von Gesundheitswesen, Laboren und Sozialwesen, abrufbar unter https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Be- trieb/Biostoffe/FAQ/FAQ-2_node.html. 6 So wird etwa auf allgemeine Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Biostoffe verwiesen und insbesondere auf den Artikel „Biologische Gefährdungen“ des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfall- versicherung hingewiesen, der sich mit dem Umgang mit Frachtcontainern befasst, abrufbar unter https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/gefahrenschwerpunkt-frachtcontainer/biologische-gefaehrdungen/in- dex.jsp. 7 BAuA, Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Tätigkeiten außerhalb von Gesundheitswesen, Laboren und Sozialwesen, vgl. insbesondere die Antwort zu der Frage „Spielt im Warenverkehr ein berufsbedingtes Infekti- onsrisiko mit SARS-CoV-2 eine Rolle?“, Stand 19. Februar 2020, abrufbar unter https://www.baua.de/DE/The- men/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Biostoffe/FAQ/FAQ-2_node.html. 8 IRU, Recommendations for freight drivers during COVID-19 (Empfehlungen für Fahrer von Gütertransporten während der Coronakrise), 27. März 2020, in mehreren Sprachen abrufbar unter https://www.iru.org/re- sources/iru-library/recommendations-freight-drivers-during-covid-19, deutsche Fassung verfügbar unter https://www.iru.org/system/files/IRU%20COVID-19%20truck%20driver%20checklist%20%28Ger- man%29.pdf. Fachbereich WD 9 (Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 3 Gesundheitsschutz für Fernfahrer im Güterverkehr mit Blick auf die COVID-19-Pandemie Medienberichten zufolge statten aktuell einzelne Speditionen ihre Fahrer vor jeder Fahrt mit 9 Sicherheits-Sets aus. Allgemeinverbindliche Vorgaben bestehen jedoch nicht. *** 9 Knoll, Lui /Laggerbauer, Veronika, Warenverkehr in der Coronakrise, Mulmiges Gefühl bei Lkw-Fahrer, BR24, 22. März 2020, abrufbar unter https://www.br.de/nachrichten/bayern/warenverkehr-in-der-coronakrise-mulmi- ges-gefuehl-bei-lkw-fahrer,RtxGbl3. Fachbereich WD 9 (Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)