Kernkraftwerk Brunsbüttel (KKB) - anfahrrelevante Punkte

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG                                                              Drucksache               13/2044 13. Wahlperiode                                                                                                                  21.06.94 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Haller (CDU) und Antwort der Landesregierung- Minister für Finanzen und Energie- Kernkrattwerk Brunsbüttel (KKB)- anfahrrelevante Punkte Die Wiederanfahrgenehmigung für das KKB ist von der Erfüllung verschiedener Auflagen durch die Belreiber abhängig. 1. Existiert bei der Energieaufsicht des Landes ein Katalog von Punkten, deren positive Erledigung durch die Belreiber für die Erteilung der Wiederanfahrgenehmigung kausal sind (anfahr· relevante Punkte)? Nein. Die Aufsichtsbehörde gern. § 19 Atomgesetz hat dem Belreiber im Rahmen der jeweiligen Verfahren offene Fragestellungen ständig übermittelt und dessen Vorstellungen beachtet. Hierzu sind laufend Gespräche mit der KKB GmbH bis hin auf Minister- und Vorstandsebe- ne geführt worden und werden erforderlichenfalls weitergeführt. Darüber hinaus ergibt sich aus der Betriebsgenehmigung eine Anforderungsliste, die vor dem Wiederanfahren abgearbeitet sein muß. 2. Wenn nein: Warum nicht? Vgl. Antwort zu 1. Oie Landtagsdrucksachen sindfortlaufend und einzeln beim Verlag Schmidt& Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel, Fernruf 04 31/6 20 95, zu beziehen.
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Drucksache 13/2044           Schleswig-Holsteinischer Landtag - 13. Wahlperiode 3.  Wennja: 3.1 Ist der Katalog aus heutiger Sicht abschließend? 3.2 Ist der Katalog den Betreibern bekannt? 3.3 Wenn zu 3.1 und/oder 3.2 nein: Warum nicht? Entfällt. 2
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