Immissionsmessungen in den Elbmarschen

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liD ·SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 9. Wahlperiode Drucksache                   9/401 31. 01. 80 Kleine Anfrage des Abg. Schumacher (F.D.P.) und Antwort der Landesregierung -                   Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Immissionsmessungen in den Elbmarschen 1. Sind der Landesregierung Geruchsbelästigungen bekannt, die in der Nacht vom 19. auf den 20. Dezember 1979 Anlaß für einen Einsatz von Beamten des Polizeireviers Elmshorn waren? 2. Wenn ja, welche Maßnahmen sind ergriffen worden, um Art und Ausmaß der Immissionen festzustellen? Das Polizeirevier Elmshorn wurde in der Nacht zum 20. 12. 79 fern- mündlich über Geruchsbelästigungen informiert. Die sofort nach See- stermühe entsandten Polizeibeamten stellten zusammen mit dem An- rufer einen unbedeutenden Chlorgeruch fest. 3, Liegen dem Gewerbeaufsichtsamt Itzehoe Informationen vor, die Rückschlüsse auf die Quelle sowie Ursache, Art und Aus- m<;~.ß der Emissionen zulassen? Nein. Die landtagsdrucl:<sachen sind fortlaufend und einzeln beim Verlag Sch m!dt & Klaunlg, Ringstraße 19, 2300 Klei, Fernruf 6 20 95]96, zu beziehen,
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Drucl<Sache 9/401            Scl1leswig-Holsteinischer Landtag- 9. Wahlperiode 4. Weldte Kos~en für a) Einrichtung und b} Betrieb entstehen durch die in Brunsbüttel und der Haseldorfer Marsch aufgestellten Meßcontainer? Die Kosten für die Beschaffung von zwei in Brunsbüttel und in der Haseldorfer Marsch aufgestellten Container beliefen sich auf rund 750 000,- DM. Für den Betrieb der Container entstehen Kosten in Höhe von ca. 80 000,- DM im Jahr, wobei Personalkosten nicht berücksichtigt sind. 5, Weldle Aussagen lassen die Container-Messungen über Luft- belastungen zu? Der in Westerbüttel bei Brunsbüttel aufgestellte Meßcontainer ermit- telt die im Raum Brunsbüttel auftretenden Immissionen. Aus dieser Ridi.tung gelangen größere Immissionen aus anderen Bundesländern und Ballungszentren außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nad1 Schleswig-Holstein. Sie werden mit den Immissionen aus dem ·wirt- schaftsraum Brunsbüttel zusammen gemessen. Der in der Haseldorfer Marsch aufgestellte Container e'rfaßt neben den Immissionen dieses Raumes auCh die bei entspred1ender Wind- rich.tung vom Industriegebiet in Stade/Bützfleth verursachten Immis- sionen. Meßgeräte für folgende Stoffe sind im Einsatz: Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid {außer Container Haseldorf), Sti<k- oxide und Staub. Ein Meßgerät, mit dem Chlorimmissionen kontinuierlich gemessen werden könhen, ist bisher nicht entwickelt worden. 6. Weld1e Erkenntnisse hat die Landesrrgierung durch ·die Aus- wertung der Container-Messungen über Immissionen in der o. a, Nacht gewonnen? · In der Nacht vom 19. zum 20. 12. 1979 wurde am Aufstellungsort des Meßcontainers Haseldorfer Marsch folgendes gemessen: Windgesch~vindigkeit:                       3 rn/sec. langsam abnehmend Windrichtung:                               von West über Süd nach Nordwest drehend Niederschlag:                               kleiner 0,5 mm {von 22.00 bis 06.00 Uhr) Kohlenwasserstoffe- methanfrei -:           nahezu Null Staub:                                      0,03 mglm' (Mittelwert) Sti<kstoffdioxid:                         , 0,03 mg/m' (Mittelwert) Sti<kstoffmonoxid:                          0,01 mg/m3 (Mittelwe~t) Schwefeldioxid:                             0,03 mg/m3 (Mittelwert) · Aus diesen Werten ist zu entnehmen, daß eine Belastung durch Im- missionen der o. a. Stoffe praktisch nicht gegeben war. 2
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Schleswig-Holsteinisd>er Landtag- 9. Wahlperiode 1)rucksache 9/401 7. Welche anderen a) stationären 1:)) mobilen Immissions~Messungen     werden im Bereid1 der Elbmarschen durchgeführ~? Weitere Immissions-Messungen sind der Landesregierung nicht be- kannt. Im Auftrage der Landesregierung sind aber Ende 1979 von der Landwirtschaftlichen U4tersuchungs- und Forschungsanstalt in Kiel Messungen von pflanzlichen Schwermetail- und Fluorr~ckständen im Bereich der Elbmarschen vorbereitet worden. 8. Welche Erkenntnisse ergeben diese Meßeinridltungen über ·o. a. Immissionen? Erste aussagekräftige Ergebnisse werden erst nach Beginn der Vege- tation vorliegen. 9. Welche Informationen, Anweisungen und Dien,stvorsduiften setzen a) die örtlichen Polizeireviere b) die zuständigen Behörden der Kreise 'll:nd Gemeinden in die Lage, derartige Immissionen sachgerecht zu beurteilen und erforderliche Maßnahmen zu veranlassen? Der Polizei obliegt bei Gefahrenlagen die Aufgabe, Q_iejenigen Maß- nahmen zu treffen; die sie nach' pflic;htgemäßem Ermessen für unauf- schiebbar hält; n"arüber hinaus hat sie die zuständige Ordnungsbe- hörde bzw. Sonderordnungsbehörde wie z. B. das Gewerbeaufsichts- amt unverzüglich zu unterrichten, falls dies für deren Eingreifen oder Entsd1ließung von Bedeutung sein kann. Die Ordnungsbehörden der Kreise und Gemeinden werden aufgrund des allgemeinen Ordnungsredlts tätig. Sie bedienen sich des Sachver- standes der Sonderordnungsbehörden, soweit sie nicht selbst auf- grund ihrer Zuständigkeit sachkundig sind. 3
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