WD 2 - 113/17 Regierungssysteme sunnitisch geprägter Staaten der MENA-Region
Auswärtiges, Völkerrecht, Verteidigung, Menschenrechte
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 11 WD 2 - 3000 - 113/17 FLN, die über Jahre hinweg die Politik des Landes dominierte. Die Stärke des Militärs erklärt 17 sich aus zwei Kriegen, die Algerien stark geprägt haben: zum einen der sogenannte Algerienkrieg in den 1960er Jahren, in dem über eine Million Algerier im Kampf um die Unabhängigkeit von Frankreich starben, und der Bürgerkrieg in den 1990er Jahren gegen islamistische Terroristen. Das Erstarken islamistischer Parteien bei Parlamentswahlen in den 1990ern war auch der Grund für die faktische Aussetzung der verfassungsmäßigen Ordnung durch Annullierung der Wahlen und Ausrufung des Notstandes. Auch heute sind Parteien, die auf religiösen, ethnischen, sprachlichen oder kulturellen Unterschieden basieren, verboten. Der Staat ging und geht mit großer Härte gegen echte oder vermeintliche Islamisten vor. Militär und FNL-Funktionäre dominieren aber nicht nur die Politik, sondern auch die Wirtschaft des Landes. Einige Algerienkenner beschreiben das tatsächlich vorherrschende System als „kontrollierte Demokratie“, in der Militär und FNL-Eliten letztlich die Leitlinien der Politik und auch die Besetzung politischer Posten bestimmen. Zudem sind die Kompetenzen des Präsidenten immer noch so weitreichend, dass das Parlament – ohnehin dominiert von einem Parteienblock, der Bouteflika unterstützt – faktisch von ihm umgangen werden kann. 18 Freedom House stuft Algerien als „nicht frei“ ein. Als Hauptgrund wird auch hier die 19 Dominanz einer kleinen Elite aus Militär und FLN, geführt von Präsident Bouteflika, genannt, sowie ein Gemenge von Wahlmanipulation, Repression und Korruption, das diese Dominanz absichert. 4.1.3.1. Tunesische Republik Tunesien hat sich seit dem Arabischen Frühling 2011 sehr positiv entwickelt, 2014 eine neue Verfassung verabschiedet und ist seither eine Republik mit semi-präsidentiellem System. Der Präsident wird direkt vom Volk gewählt und steht einer aus dem Parlament hervorgehenden Regierung sowie dem Parlament selbst gegenüber. Derzeitiger Präsident ist Beji Caid Essebsi, 20 Premierminister ist seit 2016 Youssef Chahed. Der Präsident ist laut Verfassung für Sicherheit, Verteidigung und Außenpolitik zuständig. Hierbei lehnt sich die tunesische Verfassung an die französische Verfassung an. Der 17 Alle Informationen dieses Absatzes: Kamel Daoud, The Algerian Exception, New York Times am 29. Mai 2015, https://www.nytimes.com/2015/05/30/opinion/the-algerian-exception.html?_r=0 (zuletzt abgerufen am 11. Dezember 2017). 18 Global Security, Algeria – Government, 2017, https://www.globalsecurity.org/military/world/algeria/government.htm (zuletzt abgerufen am 12. Dezember 2017). 19 Freedom House, Country Report Algeria 2017, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2017/algeria (zuletzt abgerufen am 12. Dezember 2017). 20 Alle folgenden Informationen, sofern nicht anders vermerkt: Global Security, Tunisia – Politics, 2017, https://www.globalsecurity.org/military/world/tunisia/politics.htm (zuletzt abgerufen am 12. Dezember 2017).
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 12 WD 2 - 3000 - 113/17 Premierminister bzw. sein Kabinett sind für alle anderen Bereiche der Politik zuständig. Der Präsident hat legislatives Initiativrecht. Unter außergewöhnlichen Umständen darf der 21 Präsident – nach Beratung mit dem Premierminister und dem Parlamentspräsidenten – Gesetzesentwürfe zur Volksabstimmung stellen. Er ernennt Richter und den Großmufti von Tunesien, d.h. die höchste religiöse Autorität der Sunniten im Lande. Das einkammerige Parlament, die Volksrepräsentantenversammlung, hat 217 Abgeordnete und wurde zum ersten Mal im Jahre 2014 gewählt. Dies waren die ersten freien, demokratischen Parlamentswahlen in Tunesien. Aus der größten Fraktion wird der Premierminister rekrutiert. Er ist vom Vertrauen des Parlamentes abhängig – 2016 wurde der damalige Premierminister Habib Essid durch ein Misstrauensvotum gestürzt. Die Rolle und die Rechte der Opposition werden in der Verfassung ausdrücklich als integrale Bestandteile der parlamentarischen Demokratie erwähnt und geschützt. Unter anderem muss der Vorsitz über den Haushaltsausschuss an einen 22 Abgeordneten der Opposition gehen. Tunesien ist das einzige arabische Land, das Freedom House als „frei“ einstuft. Die neue 23 Verfassung hat Elemente, die in der MENA-Region einzigartig sind: sie schützt z.B. ausdrücklich die negative Glaubensfreiheit. Obwohl der Islam laut Verfassung Staatsreligion ist und der Präsident Muslim sein muss, ist die Scharia keine Rechtsquelle. Verschärfungen des Strafrechtes für „religiöse Straftaten“ (insbesondere die in anderen islamischen Staaten oft gesetzlich verbotene Apostasie) sind verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Der Staat kontrolliert die Moscheen und setzt Imame ein. Frauen haben laut Verfassung ausdrücklich die gleichen Rechte wie Männer. Diese gesetzlichen Freiheiten und Rechte finden sich laut Freedom House auch tatsächlich in der tunesischen Realität und nicht nur in den Buchstaben des Gesetzes. Insbesondere der Aufbau einer wirklich unabhängigen Judikative stellt Tunesien noch vor Herausforderungen, insgesamt werden die Fortschritte zu einer pluralistischen, freiheitlichen Demokratie aber als positiv bewertet. Tunesien ist damit neben Israel das freieste und demokratischste Land der gesamten MENA-Region. 24 21 Diese und andere Ausführungen zu den verfassungsmäßigen Kompetenzen des Präsidenten: Constitution of the Tunisian Republic (unauthorized translation), Art. 77, Art. 78 und Art. 80, https://web.archive.org/web/20150923210602/http://www.constitutionnet.org/files/2014.01.26_- _final_constitution_english_idea_final.pdf (zuletzt abgerufen am 12. Dezember 2017). 22 Constitution of the Tunisian Republic, Art. 60 (Anm. 21). 23 Alle Informationen dieses Abschnittes: Freedom House, Country Report Tunisia 2017, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2017/tunisia (zuletzt abgerufen am 12. Dezember 2017). 24 Dennoch existieren auch in Tunesien Missstände auf dem Gebiet der Menschenrechte: Amnesty International, Tunisia 2016/2017, https://www.amnesty.org/en/countries/middle-east-and-north-africa/tunisia/report-tunisia/ (zuletzt abgerufen am 21. Dezember 2017).
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 13 WD 2 - 3000 - 113/17 4.2. Monarchien In der Monarchie wird das Amt des Staatsoberhauptes durch Erbfolge oder Wahl auf Lebenszeit oder bis zur Abdankung an eine zumeist adlige Person übertragen. Auch innerhalb dieser 25 Staatsform gibt es unterschiedliche Regierungssysteme, die sich aus der tatsächlichen Macht des Monarchen bzw. der Monarchin bzw. ihrer gesetzlichen oder faktischen Begrenzung durch andere Staatsorgane, wie Parlament und Regierung, und/oder durch die Verfassung ergeben. Fast alle noch existierenden Monarchien sind heute konstitutionelle Monarchien, d.h. der Monarch oder die Monarchin hat eine durch die Verfassung definierte und begrenzte Rolle. Insbesondere ist seine oder ihre Macht durch Rechte des Parlamentes und der Regierung begrenzt. Zum Teil ist seine oder ihre Rolle mit der eines Präsidenten in republikanischen Staatsformen faktisch identisch und unterscheidet sich nur durch die Erblichkeit des Amtes und seine Dauer von diesem. In solchen Fällen wird von einer parlamentarischen Monarchie gesprochen. In der MENA-Region gibt es vierzehn Monarchien, in denen zumindest das Herrscherhaus sunnitisch ist (das ebenfalls monarchische Oman ist mehrheitlich ibaditisch). Sieben dieser Monarchien haben sich zu einer monarchischen Föderation, den Vereinigten Arabischen Emiraten, zusammengeschlossen. Dem europäischen Modell einer parlamentarischen Monarchie folgt keines der betreffenden Länder. 4.2.1. Konstitutionelle Monarchie mit aktivem Monarchen In der konstitutionellen Monarchie mit aktivem Monarchen steht dem Monarchen oder der Monarchin ein Regierungschef und gegebenenfalls auch ein Parlament gegenüber, er oder sie verfügt aber über echte politische Gestaltungsrechte und nimmt nicht nur eine rein zeremonielle Rolle ein (wie dies im Großteil aller heutigen Monarchien, insbesondere aller europäischen mit Ausnahme Liechtensteins und Monacos, der Fall ist). 4.2.1.1. Königreich Bahrain Bahrains Bevölkerung ist zu 75 Prozent schiitisch. Seit etwa zweihundert Jahren wird die Herrschaft über den Inselstaat jedoch von wechselnden, aber stets sunnitischen, Familien ausgeübt. Auch heute liegt die politische Macht in den Händen dieser Familien, die durch Heirat vielfach miteinander verbunden sind. Derzeitiger König ist Hamad bin Isa al-Khalifa. Der Premierminister ist seit 1971 ein Onkel des Königs, Prinz Khalifa bin Salman Al Khalifa, während Kronprinz Salman bin Hamad bin Isa Al Khalifa zugleich Vizekönig und Führer der Streitkräfte ist. Die Regierung wird vom König ernannt und ist nur ihm gegenüber verantwortlich. Ebenso werden alle Richter vom König ernannt. 25 Alle Informationen dieses Abschnittes: Juraforum, Monarchie - Definition, Erklärung & Unterschied zwischen konstitutioneller, parlamentarischer und absoluter Monarchie, 2017, https://www.juraforum.de/lexikon/monarchie (zuletzt abgerufen am 11. Dezember 2017).
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 14 WD 2 - 3000 - 113/17 Das Parlament hat zwei Kammern: das Unterhaus wird vom Volk gewählt, das Oberhaus vom König ernannt. Im Oberhaus sitzen unter anderem auch Frauen und Vertreter religiöser 26 Minderheiten, die im Unterhaus nicht vertreten sind. Da das Oberhaus vom Unterhaus verabschiedete Gesetze mit einem Veto stoppen kann, aber vom König abhängig ist, hat der König indirekt starken Einfluss auf die Gesetzgebung. Außerdem kann der König das Unterhaus auflösen und Wahlen auf unbefristete Zeit verschieben. Nach Auflösung des Parlamentes durch den Vorgänger des jetzigen Königs im Jahre 1975 gab es bis zum Jahr 2002, als eine neue, per Referendum bestätigte Verfassung in Kraft trat, keine Parlamentswahlen in Bahrain. Formelle politische Parteien sind in Bahrain seit 2005 illegal, es gibt allerdings „politische Gesellschaften“ bzw. Vereine. Nachdem sich Bahrain in den Jahren nach 2002 politisch deutlich liberalisierte und sich positiv in Richtung Demokratie und Verwirklichung von bürgerlichen Freiheiten entwickelte, kam es seit Demonstrationen im Jahre 2011 zu einer Trendumkehr. Bahrain entwickelt sich seither wieder zurück und wurde in den letzten Jahren deutlich repressiver und unfreier, sodass es von Freedom House nun als „eines der repressivsten Systeme im Nahen Osten“ bezeichnet wird. Ein Großteil der politischen Konflikte Bahrains geht auf den Gegensatz von schiitischer Bevölkerungsmehrheit und sunnitischer Elite zurück. Bahrains Regierung versucht seit Jahren, durch Einbürgerung von Sunniten aus anderen Staaten die Zusammensetzung der Bevölkerung zu verändern. Dabei werden die ausländischen Sunniten meist durch Dienst in den Streit- und Sicherheitskräften eingebürgert, was wiederum eine größere Loyalität von Armee und Polizei gegenüber dem sunnitischen Herrscherhaus im Gegensatz zur Mehrheitsbevölkerung zur Folge haben könnte. Außerdem unterliegen schiitische religiöse Vereinigungen deutlichen gesetzlichen und informellen Restriktionen, obwohl Bahrain ansonsten religiös deutlich toleranter ist als die meisten anderen Staaten am Persischen Golf. Darüber hinaus greift Bahrain mitunter zu dem Mittel, Dissidenten die Staatsbürgerschaft zu entziehen und zensiert und sanktioniert die freie Meinungsäußerung in Presse und sozialen Medien. 27 4.2.1.2. Haschemitisches Königreich Jordanien Jordaniens Staatsname verweist auf den Thronanspruch der Hashemi-Dynastie. Die Haschemiten regierten bis 1925 den Staat Hedschas auf der arabischen Halbinsel, in dem sich auch die heilige Stadt Mekka befindet. Sie wurden von der Familie al-Saud verdrängt und zogen sich in das 28 Gebiet Transjordanien zurück, das damals britisches Mandatsgebiet war. Im Jahre 1946 erlangte das Gebiet seine Unabhängigkeit und wurde Königreich. Jordanien erhob bis 1988 Ansprüche auf 26 Alle Informationen zum politischen System aus: Freedom House, Country Report Bahrain 2017, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2017/bahrain (zuletzt abgerufen am 11. Dezember 2017). 27 Nicholas McGeehan, Six Monarchs, 140 Dissidents, One Rule: Keep Your Mouth Shut, Human Rights Watch am 16. November 2016, https://www.hrw.org/news/2016/11/16/six-monarchs-140-dissidents-one-rule-keep-your- mouth-shut (zuletzt abgerufen am 21. Dezember 2017). 28 Alle Informationen dieses Abschnittes, sofern nicht durch Fußnote anders vermerkt: Clotilde Ferry, Jordan, in: Ahmad Kamal (ed.), History of the Middle East, Fairleigh Dickinson University, Januar 2012, https://www.un.int/kamal/sites/www.un.int/files/The%20Ambassador%27s%20Club%20at%20the%20United %20Nations/publications/ufdu2011ahme.pdf (zuletzt abgerufen am 4. Dezember 2017).
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 15 WD 2 - 3000 - 113/17 die sogenannte Westbank, die im Jahre 1950 vom jordanischen Parlament als Teil des Staatsgebietes definiert worden war. Trotz der Unterstützung kam es zu Konflikten mit den Palästinensern, insbesondere wegen der im Laufe der Zeit immer pragmatischeren Politik Jordaniens gegenüber Israel. Nach 1988 stellte Jordanien sämtliche offizielle Unterstützung für die Westbank ein. Anders als die meisten anderen arabischen Staaten pflegt Jordanien ein eher gutes Verhältnis mit Israel und unterzeichnete 1994 als einziges Land der Region neben Ägypten einen Friedensvertrag. Erst dieser Vertrag definierte Jordaniens Grenzen abschließend. Wegen der Unzufriedenheit zahlreicher Jordanier mit diesem Vertrag wurden im Jahre 1989 zum ersten Mal freie, gleiche Wahlen zwecks Erarbeitung einer „nationalen Charta“ durchgeführt, die dann zwei Jahre später zu Reformen des politischen Systems, unter anderem zur Legalisierung politischer Parteien, führte. Derzeitiger König ist Abdullah II., der im Jahre 1999 nach dem Tod seines Vaters Husain den Thron bestieg und als Nachfahre des Propheten Muhammad in der 41. Generation gilt. Der König ist das Staatsoberhaupt. Er kann Gesetze initiieren, gegen sie aber auch ein Veto einlegen. Dieses kann vom Parlament mit Zweidrittelmehrheit überstimmt werden, doch hat der König auch dann noch die Möglichkeit, sich nicht an die Parlamentsentscheidung zu halten. Das letzte Mal wurde ein Veto des Königs im Jahre 2009 vom Parlament überstimmt. Die Stellung des jordanischen Königs war bis zu Reformen als Reaktion auf Proteste im Rahmen des „Arabischen Frühlings“ im Jahre 2011 noch deutlich stärker. Erst seitdem wird das Kabinett vom Parlament gewählt – zuvor wurde es vom König nach dessen Belieben ernannt. Kein Mitglied des Königshauses darf der Regierung angehören (anders als in den anderen Monarchien der Region). Das Kabinett hat innerhalb des jordanischen Systems die weitreichendsten Gesetzgebungskompetenzen. Das Parlament ist dagegen in erster Linie zur Debatte, Absegnung und – unter Umständen – Veto von Gesetzentwürfen da und verfügt über kein weitreichendes Initiativrecht. Die Kompetenzen des Königs wurden im April 2017 vom Parlament wieder gestärkt: er kann nun Mitglieder des Obersten Gerichtes nach Belieben ernennen und hat auch Eingriffsrechte hinsichtlich der Polizei. 29 Das Unterhaus des Parlamentes wird alle vier Jahre in gleicher, freier und geheimer Wahl gewählt. Einige der Sitze sind für Frauen, Christen (als religiöse Minderheit) sowie Tscherkessen (als ethnische Minderheit) reserviert. Auflagen gegen religiös-extremistische Parteien führten dazu, dass diese drei der letzten vier Wahlen boykottierten. Das Oberhaus ist dem Unterhaus gegenüber verantwortlich, wird aber nicht gewählt, sondern setzt sich aus vom König ernannten Senatoren zusammen. Die Judikative ist unabhängig von der Legislative und der Regierung, aber nicht vom König. Es existieren neben weltlichen auch religiöse Gerichte, die in erster Linie für Familienrecht und 29 Freedom House, Country Report Jordan 2017, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2017/jordan (zuletzt abgerufen am 11. Dezember 2017).
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 16 WD 2 - 3000 - 113/17 Erbrecht zuständig sind. Neben den Scharia-Gerichten für Muslime gibt es auch religiöse Tribunale für andere Religionen. Die unzweideutig pro-westliche, pragmatische Haltung des jordanischen Königshauses zeigt sich auch im Umgang mit Religion bzw. religiösem Extremismus. Die größte islamistische Partei ist die Islamische Aktionsfront, der jordanische Ableger der Muslimbrüder. Seit 1989 (als sie auch an der Regierung beteiligt war) hat sich ihr Anteil bei den Wahlen zum Parlament (sofern die Partei an den Wahlen teilnahm) stetig verkleinert. König Abdullah II. selbst engagiert sich seit Jahren lautstark für Toleranz und gegen religiösen Extremismus. Das Königshaus zeigt seine Ablehnung des Islamismus z.B. auch durch die Tatsache, dass Königin Rania, Abdullahs äußerst populäre Frau, sich unverschleiert zeigt, oder auch durch die öffentlichkeitswirksame Finanzierung der Restauration des Heiligen Grabes in Jerusalem. Zudem verleiht das 30 Königshaus Preise für interreligiöse Toleranz und beruft regelmäßig religiöse Führer und Gelehrte zu Konferenzen zwecks Förderung des religiösen Friedens im Land. Verglichen mit den meisten anderen Staaten der MENA-Region, sind Menschen- und Bürgerrechte in Jordanien relativ gut geschützt, auch, wenn das Land z.B. nach dem Ranking von Freedom House nur als „teilweise frei“ eingestuft wird. 31 4.2.1.3. Kuwait Kuwait ist eine Monarchie mit demokratischen Elementen. Der derzeitige Emir ist Sabah 32 Ahmad al-Sabah. Trotz zwischenzeitlicher faktischer Beherrschung durch das Osmanische Reich und Kolonialisierung Kuwaits durch die Briten steht das Land seit Jahrhunderten unter der Herrschaft der Familie al-Sabah. Der Emir ist Staatsoberhaupt und als Vorsitzender des Ministerrates auch Regierungschef und teilt sich die legislative Gewalt mit dem alle vier Jahre vom Volk gewählten Parlament, das fünfzig Abgeordnete hat. Die Ausübung demokratischer Rechte ist in Kuwait de facto limitiert. Das System ist darauf ausgelegt, die Herrschaft des Hauses al-Sabah zu stabilisieren. Immer wieder kommt es in Kuwait zur Unterdrückung oppositioneller Stimmen. Freedom House stuft Kuwait als „teilweise frei“ ein. 33 30 Das Haus Hashemi ist traditionell Hüter der heiligen Stätten in Jerusalem – der christlichen wie auch der islamischen. 31 Freedom House (Anm. 29). 32 Mohammad Fahim Yarzai, Kuwait, in: Ahmad Kamal (ed.), History oft he Middle East, Fairleigh Dickinson University, Januar 2012, https://www.un.int/kamal/sites/www.un.int/files/The%20Ambassador%27s%20Club%20at%20the%20United %20Nations/publications/ufdu2011ahme.pdf (zuletzt abgerufen am 4. Dezember 2017). 33 Freedom House, Country Report Kuwait 2017, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2017/kuwait (zuletzt abgerufen am 11. Dezember 2017) und Human Rights Watch, Kuwait 2016/2017, https://www.amnesty.org/en/countries/middle-east-and-north-africa/kuwait/report-kuwait/ (zuletzt abgerufen am 21. Dezember 2017).
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 17 WD 2 - 3000 - 113/17 4.2.1.4. Königreich Marokko Marokko ist eine konstitutionelle Monarchie mit demokratischen Elementen. Derzeitiger König ist Mohammed VI. Das Königshaus hat eine fast 1.200jährige Geschichte; Marokko als geeinigtes Königreich entstand im 10. Jahrhundert. 34 Als in Folge des Arabischen Frühlings im Jahre 2011 auch in Marokko Bürger gegen das politische System und für mehr Demokratie demonstrierten, reagierte der König mit Einsetzung einer Kommission, die eine neue Verfassung erarbeitete und in einem Referendum zur Abstimmung stellte. Über 97 Prozent der Wählerinnen und Wähler stimmten für die 35 Verfassung. In dieser Verfassung wird Marokko unter anderem als „bürgerbasierte Monarchie“ bezeichnet. Zum ersten Mal sind die Kompetenzen des Monarchen genau festgelegt: er ist oberster Entscheider in Fragen der Religion sowie als Staatsoberhaupt Symbol der nationalen Einheit, oberste Vermittlungsinstanz zwischen den staatlichen Organen und schützt die demokratischen Elemente der Verfassung. Darüber hinaus ist der König verpflichtet, den Regierungschef (Premierminister) aus der bei den alle fünf Jahre durchgeführten Parlamentswahlen hervorgehenden größten Fraktion auszuwählen und zu ernennen. Die Regierung besteht aus dem Premierminister und den Ministern und ist sowohl dem Parlament als auch dem König verantwortlich. Die Regierung legt zu Beginn ihrer Amtszeit ein Regierungsprogramm vor, dem das Parlament zustimmen muss. Die Regierung teilt sich das legislative Initiativrecht mit dem Parlament. Das Parlament hat zwei Kammern. Das Unterhaus, die Majlis al-Nuwwab, hat 395 Sitze, die mit vom Volk alle fünf Jahre gewählten Abgeordneten besetzt werden. 90 Sitze sind für Frauen und junge Menschen reserviert. Das Oberhaus, Majlis al-Mustasharin, besteht aus 120 Mitgliedern, die durch Wahlkollegs auf lokaler und nationaler Ebene, bestehend aus Vertretern von Lokalregierungen, Gewerkschaften und Wirtschaftskammern, für neun Jahre gewählt werden. Alle drei Jahre wird jeweils ein Drittel neu gewählt. Das Parlament hat zwei Sitzungsperioden pro Jahr. Die Judikative ist von Legislative und Exekutive getrennt. Dem obersten Gremium zur Ernennung von Richtern steht der König vor, der Richter durch Dekret auf Lebenszeit ernennt und in dessen Namen auch alle Urteile gesprochen werden. 34 Sofern nicht anders vermerkt, entstammen alle Informationen zum politischen System Marokkos aus: Union of Honorary Consuls in Morocco, Morocco’s political system, 2017, http://www.uchm.ma/en/pays-d- accueil/systeme-politique/ (zuletzt abgerufen am 11. Dezember 2017). 35 Moritz Baumstieger, Mohammed VI, SZ am 7. Oktober 2016, http://www.sueddeutsche.de/politik/profil- mohammed-vi-1.3195077 (zuletzt abgerufen am 11. Dezember 2017).
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 18 WD 2 - 3000 - 113/17 Freedom House stuft Marokko als „teilweise frei“ und damit deutlich besser als die meisten anderen MENA-Staaten ein. Abstriche gibt es im Freedom-House-Ranking in erster Linie wegen 36 der starken formellen und informellen Rolle des Königs, der zusammen mit seinem engsten Kreis die Schaltstellen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung dominiert. 4.2.2. Absolute Monarchie In der absoluten Monarchie ist das Staatsoberhaupt nicht nur Staatsoberhaupt, sondern auch Regierungschef und Gesetzgeber. Ein Parlament im strengeren Sinne existiert nicht, allenfalls ein Beratungsgremium für den Monarchen und seine Minister. Neben den unten aufgeführten drei Staaten existiert in der MENA-Region mit dem (ibaditischen) Sultanat Oman eine weitere absolute Monarchie. Weltweit gibt es sonst nur drei weitere: Brunei, Swasiland und Vatikanstaat. 4.2.2.1. Katar Katar ist erst seit 1971 ein vollständig unabhängiger Staat, doch ähnlich wie in Kuwait reicht die Geschichte des Königshauses als Herrscherfamilie weitaus länger zurück. Seit dem 18. Jahr- hundert liegt die Herrschaft über das Emirat am Persischen Golf in den Händen des Hauses al- Thani. 37 Theoretisch sollte Katar seit dem Verfassungsreferendum von 2003 keine absolute, sondern eine konstitutionelle Monarchie sein. Die neue Verfassung sieht ein zu zwei Dritteln vom Volk gewähltes, zu einem Drittel vom Emir besetztes Parlament vor. Bislang wurde jedoch das Mandat der eigentlich nur für einen Übergangszeitraum eingesetzten Beratenden Versammlung vom Emir drei Mal verlängert und die Wahlen damit verschoben. Damit ist die Macht des Emirs weiterhin faktisch unbegrenzt. Zahlreiche Schlüsselpositionen in Staat, Wirtschaft und Verwaltung sind von Mitgliedern des Hauses al-Thani und ihnen nahestehenden Personen besetzt. So entstammen z.B. der derzeitige Premierminister und der Außenminister ebenfalls der Familie al-Thani. Das Rechtssystem Katars ist zweigleisig: ursprünglich von den Briten zum Schutze von Nichtmuslimen eingeführt, existiert neben dem Scharia-Recht ein weltliches Rechtssystem. In der Praxis ist die Scharia gemäß der Hanbali-Rechtsschule für die Regelung von Familien- und Erbrechtsangelegenheiten von Muslimen zuständig, allerdings auch in bestimmten Strafsachen, 36 Freedom House, Country Report Morocco 2017, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2017/morocco (zuletzt abgerufen am 11. Dezember 2017). Dass Marokko in jüngster Zeit gewisse Anstrengungen unternommen hat, sowohl die Gewaltenteilung als auch die Pressefreiheit zu verbessern, zeigt Amnesty International, Morocco/Western Sahara 2016/2017, https://www.amnesty.org/en/countries/middle-east-and-north- africa/morocco/report-morocco/ (zuletzt abgerufen am 21. Dezember 2017). 37 Alle Informationen zu Katar, sofern nicht durch Fußnote anders vermerkt: Waleed Al-Saiyani, Qatar, in: Ahmad Kamal (ed.), History of the Middle East, Fairleigh Dickinson University, Januar 2012, https://www.un.int/kamal/sites/www.un.int/files/The%20Ambassador%27s%20Club%20at%20the%20United %20Nations/publications/ufdu2011ahme.pdf (zuletzt abgerufen am 4. Dezember 2017).
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 19 WD 2 - 3000 - 113/17 weshalb Auspeitschung, Amputation und Tod durch Steinigung Teil des Strafkatalogs sind. 38 Menschenrechte und bürgerliche Freiheiten werden in Katar nur begrenzt geschützt. Politische Parteien sind illegal, Wahlen gibt es nur für Kommunalvertretungen. Obwohl das Land mit Al- Jazeera das freieste Medium der ganzen Region beherbergt, ist die Presse- und Meinungsfreiheit bezüglich innerkatarischer Angelegenheiten stark eingeschränkt. Freedom House stuft Katar als „nicht frei“ ein. 39 4.2.2.2. Königreich Saudi-Arabien Saudi-Arabien ist eine fast modellhafte absolute Monarchie. Derzeitiger König ist Salman ibn Abdulaziz Al Saud, der jüngst große Teile seiner Aufgaben an den Kronprinz, Mohammad ibn Salman bin Abdulaziz Al Saud, übertragen hat. Prinz Mohammad ist darüber hinaus Verteidigungsminister. Der König von Saudi-Arabien ist Staatsoberhaupt und als Premierminister zugleich Regierungschef. Der jeweilige Kronprinz ist stellvertretender Vizepremier. Der Monarch vereint 40 die oberste exekutive, legislative und judikative Gewalt in seiner Person. In der Praxis delegiert der saudische König diese Funktionen an staatliche Institutionen, Gremien und Individuen wie den Ministerrat und den Diwan al-Malazim (eine Art Petitionsausschuss). Zahlreiche Ministerposten werden regelmäßig im unmittelbaren Familienkreis des Königs vergeben. Die 41 starke militärisch-sicherheitspolitische Komponente der saudischen Monarchie wird in der Tatsache deutlich, dass die Empfehlungen, auf die sich sämtliche königlichen Erlasse stützen, vom Verteidigungsministerium, dem Generalstab und dem Kommandeur der nationalen Sicherheitskräfte vorbereitet und formuliert werden. 42 Saudi-Arabien wird seit Staatsgründung vom Haus al-Saud beherrscht. Als Verfassung des Landes gilt der Quran selbst, der Staat hat keine geschriebene Verfassung. Die Rechte des 43 Königs sind daher umfassend und werden allein durch ein Gesetz, in dem er zur Einhaltung des islamischen Rechtes verpflichtet wird, formell begrenzt. Die Thronfolge ist nicht klar geregelt; das Königshaus ernennt in der Regel nach Beratung durch islamische Gelehrte einen seiner 38 Amnesty, Qatar, 2012, https://www.amnestyusa.org/reports/annual-report-qatar-2011/ (zuletzt abgerufen am 4. Dezember 2017). 39 Freedom House, Country Report Qatar 2017, https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2017/qatar (zuletzt abgerufen am 11. Dezember 2017). 40 Sharif Ahmad Wahidi, Saudi Arabia, in: Ahmad Kamal (ed.), History of the Middle East, Fairleigh Dickinson University, Januar 2012, https://www.un.int/kamal/sites/www.un.int/files/The%20Ambassador%27s%20Club%20at%20the%20United %20Nations/publications/ufdu2011ahme.pdf (zuletzt abgerufen am 4. Dezember 2017). 41 Katie Carnie, Ben Freese und Simeon Kerr, Saudi Arabia’s royal family tree, interaktive Grafik, Financial Times am 7. November 2017, https://ig.ft.com/saudi-arabia-royal-family-tree/ (zuletzt abgerufen am 4. Dezember 2017). 42 Sharif Ahmad Wahidi (Anm. 40). 43 Sharif Ahmad Wahidi (Anm. 40)
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 20 WD 2 - 3000 - 113/17 Prinzen zum Thronfolger. Der al-Saud-Clan hat etwa 5000 Angehörige, deren männliche 44 Mitglieder als Prinzen gelten und entsprechend ihrer verwandtschaftlichen Nähe zum eigentlichen Königshaus, d.h. der Kernfamilie des Königs, Apanagen und andere wirtschaftliche Vorteile genießen. 45 Der König trägt unter anderem den Amtstitel „Hüter der beiden heiligen Moscheen [von Mekka und Medina].“ Da das Haus al-Saud bzw. Saudi-Arabien als Staat den Zugang zu den heiligen 46 Stätten des gesamten Islams, insbesondere zu Mekka, kontrolliert, verfügt es über ein ganz besonderes außenpolitisches Druckmittel gegenüber anderen muslimisch geprägten Staaten. So durften z.B. im Jahre 2016 keine Iraner an der für alle Muslime verpflichtenden Hajj teilnehmen, nachdem als Reaktion auf die Hinrichtung des saudischen, schiitischen Predigers al-Nimr Iraner die saudische Botschaft in Teheran gestürmt hatten. 47 Ein Parlament existiert nicht, dementsprechend auch keine nationalen Wahlen. Nur auf Kommunalebene existieren gewisse demokratische Elemente, deren Kompetenzen aber wegen der allumfassenden Macht des Königshauses und mangels Verfassung nicht garantiert sind. Erst seit 2005 können die Bürger die Zusammensetzung der Kommunalräte durch Wahlen bestimmen, wobei die Wahlbeteiligung bislang stets sehr gering ausfiel. Erst seit 2015 können Frauen bei 48 den Wahlen zu diesen Lokalgremien mitabstimmen und haben sogar das passive Wahlrecht. 49 Generell spielen Frauen in der Politik Saudi-Arabiens keine Rolle, ihre Rolle in Gesellschaft und Kultur ist extrem reduziert und wird durch die Regeln der lokalen Tradition und des regional sehr restriktiv ausgelegten Islams definiert. Frauen und Männer werden in allen öffentlichen Bereichen streng voneinander getrennt. Bestimmte Berufe dürfen Frauen nicht 44 Sharif Ahmad Wahidi (Anm. 40). 45 Nicholas Kulish und Mark Mazzetti, Saudi Royal Family Is Still Spending in an Age of Austerity, New York Times am 27. Dezember 2016, https://www.nytimes.com/2016/12/27/world/middleeast/saudi-royal-family- money.html (zuletzt abgerufen am 4. Dezember 2017). 46 House of Saud, King Salman bin Abdulaziz al Saud, Custodian of the two holy Mosques, 2015, http://houseofsaud.com/profiles/saudi-kings/king-salman-bin-abdulaziz-al-saud/ (zuletzt abgerufen am 5. Dezember 2017). 47 Ben Hubbard, Iranian Pilgrims Can Participate in Hajj This Year, Saudi Arabia Says, New York Times am 17. März 2017, https://www.nytimes.com/2017/03/17/world/middleeast/hajj-mecca-saudi-arabia-iran.html (zuletzt abgerufen am 4. Dezember 2017). 48 Ian Black, Saudi Arabia elects up to 17 female councillors in historic election, The Guardian am 13. Dezember 2015, https://www.theguardian.com/world/2015/dec/13/saudi-arabia-elects-up-to-17-female-councillors-in- historic-election (zuletzt abgerufen am 4. Dezember 2017). 49 Ian Black (Anm. 48).