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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Verfassungsschutzbericht 1998“
Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern 145 der Spenden von türkischen Landsleuten kam es in der Vergangenheit wiederholt zu Drohungen und auch zur Anwendung von Gewalt. Um Verbotsmaßnahmen und polizeili- chen Kontrollen in Deutschland zu entgehen, verlagerte die DHKP-C größere Veranstaltungen wieder ins benachbarte europäische Ausland . Anläßlich des 4. Jahrestags ihrer Gründung und zum Gedenken an ihre ,.gefallenen Revolutionäre" organi- sierte sie am 21. März in Genk (Belgien) eine Zusammenkunft, zu der etwa 4.000 Personen aus Deutsch- land und anderen angrenzenden Staaten anreisten. Das Vorgehen von Sicherheitsbe- hörden in der Türkei gegen Mitglieder und Anhänger der DHKP-C führte wiederholt zu öffentlichen, zum Teil massiven Protestaktionen der DHKP-C im Bundesgebiet. So drang eine Gruppe von DHKP-C-Anhängern am 22 . Mai in das Gebäude des Kieler Landtags ein und verbarrikadierte sich dort. Die Demonstranten drohten, von einem Balkon zu springen , und erweck- ten den Eindruck, einen Brandsatz zünden zu wollen. ln Berlin dräng- ten sich am 29 . Mai etwa 20 Anhänger in die Räume des türkischen Fernsehsenders TD 1 und erzwangen die Ausstrahlung einer politi- schen Erklärung. Am 30. Mai besetzten rund 20 DHKP-C-Mitglieder und Anhänger das Münster in Ulm . Acht Anhänger der DHKP-C besetzten am 4. Juni in Frankfurt/M. ein Büro der Gefan- genenhilfsorganisation »amnesty international«. ln ihrem Publika- tionsorgan kündigte die DHKP-C weitere Aktionen an. Auf das Organisationsverbot des Bundesministers des lnnern vom 13. August, in dem neben der Kategorisierung der DHKP-C als Ersatzorganisation der bereits verbotenen »Oevrimci Sol " festgestellt wurde , daß die Tätigkeit der Gruppe den Strafgesetzen zuwiderläuft und sie die innere Sicherheit, die öffentliche Ordnung und sonstige erhebliche insbesondere außenpolitische Belange der Bundes- republik Deutschland gefährdet, reagierte die DHKP-C mit Appellen an die Solidarität der übrigen revolutionären Organisationen; Gewalt- aktionen blieben aus. Der Tenor ihres Protestes lautete: Die DHKP-C ist eine Befreiungsbewegung . Befreiungsbewe- gungen können nicht verboten werden ! Der Kampf gegen Faschismus ist legitim . Bundesminister des lnnern verbietet DHKP-C
146 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern Die Einbeziehung ihres Zentralorgans in das Organisationsverbot hat die DH KP-C empfindlich getroffen. Hierzu erklärte sie im Internet: »Der Schlag gegen die Zeitung wiegt insofern besonders schwer, weil ihr Erscheinen insgesamt wesentlich von den Verkaufsein- nahmen in Deutschland abhängig ist. « Ebenfalls im Internet forderte die als militärischer Arm der DH KP-C fungierende »Revolu- tionäre Volksbefreiungsfront" (DHKC) Anfang Dezember von Italien die sofortige Freilassung des dort Mitte November vorü - bergehend festgenommenen Generalvorsitzenden der PKK, Abd ullah ÖCALAN . Die DH KC behauptete, die Festnahme sei Ausdruck imperialistischer Ter- ror- und Vernichtungspoliti k. Wörtlich heißt es u. a.: »Der Imperialismus macht damit deutlich, daß er die Weit erneut mit Blut besudeln kann, um sein Regime der Tyrannei und Ausbeutung aufrechterhalten zu können. « 1.2.2 »Türkische Volksbefreiungspartei/-front- Revolutionäre Linke« (THKP/ -C- Devrimci Sol} - Basisdaten für Deutschland - gegründet: Mitte der 90er Jahre als Abspaltung aus der 1978 in der Türkei gegründeten, 1983 in Deutschland verbotenen »Devrimci Sol« entstanden verboten: 13. August 1998 durch den Bundes- minister des lnnern Leitung: Funktionärsgruppe Mitglieder: ca. 100(1997: ca. 200) Publikationen: u. a. »Devrimci Cözüm« (Revolutionäre Lösung), monatlich
Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern 147 Die ideologisch auf gleicher Linie wie die DHKP-C liegende ••Türki- sche Volksbefreiungspartei/ -front- Revolutionäre Linke<< (THKP/ -C- Devrimci Sol), die sich seit 1992 ebenso wie die DHKP-C als Abspaltung aus der Organisation "Devrimci Sol'' entwickelt hat, zeigte 1998 im Bundesgebiet nur geringe öffentliche Aktivitäten . Nach Mitgliederzahl und organisatorischer Struktur bleibt sie in Deutsch- land weit hinter der DHKP-C zurück. Die THKP/ -C- Devrimci Sol hat sich dem Aktionsbündnis "Plattform der Vereinigten Revolutionären Kräfte« (DGBP) (vgl. Nr. 2.2.5) ange- schlossen und tritt dort unter der Bezeichnung "Dev Sol<< auf. ln Flugschriften und anderen Erklärungen der LABT uNs DEN KAMPF GEGEN RAssisTi s c HE uND Organisation findet der Name THKP/ -C- Devrimci Sol FAscHISTiscHE BEWEGUNGEN voRANTREI BEN I kaum noch Verwendung, statt dessen der Begriff .. oevrimci Sol << mit dem Zusatz "Avrupa'' (Europa) oder "Gücler'' (Kräfte). Drei mutmaßliche Funktionäre der Gruppe müssen sich nach einer bewaffneten Auseinandersetzung mit Anhängern der DHKP-C am 29. Januar in Harnburg (vgl. Nr. 1.2.1) seit dem 28. Oktober vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Harnburg wegen des Verdachts des versuchten Mordes, vollendeter und versuchter Erpressung sowie Mitgliedschaft in einer terroristi- schen Vereinigung verantworten . Zeitgleich mit dem Organisationsverbot der DHKP-C durch den Bundesminister des lnnern am 13. August (vgl. Nr. 1.2.1) erging gegen die TH KP/ -C- Devrimci Sol ein Betätigungsverbot, das sich ebenfalls auf Strafgesetzwidrigkeit und Gefährdung der inneren Sicherheit, der öffentlichen Ordnung und sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland stützt. 1.2.3 »Türkische Kommunistische Partei/Marxisten- Leninisten<< (TKP/ML} - Basisdaten für Deutschland - gegründet: 1972 (in der Türkei) Mitglieder: ca. 2.000 (1997: ca. 2.000) Die Organisation ist gespalten in: "Partizan<< -Fiügel Leitung: Funktionärsgruppe Mitglieder: ca. 1.200 (1997: ca. 1.200) Publikationen: u. a. ••Özgür Gelecek<< (Freie Zukunft) , vierzehntäglich und Bundesminister des lnnern erläßt Betätigungsverbot gegen die THKP/-C- Devrimci Sol
148 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern "Qstanatolisches Gebietskomitee" (DABK) Beide Flügel der TKP/ML sammeln weiter Spenden für den bewaffneten Kampf in der Türkei Leitung: Funktionärsgruppe Mitglieder: ca.800 (1997:ca.800) Publikationen: u. a. »Öncü Partizan" (Avantgarde Partizan), monatlich Die "Türkische Kornmunistische Partei/ Marxisten-Leninisten« (TKP/ ML) ist seit 1994 in die beiden Flügel >> Partizan« und >>Ostana- tolisches Gebietskomitee« (DABK) gespalten. Ideologisch auf den Marxismus-Leninismus gestützt, zielen beide Flügel auf die gewalt- same Zerschlagung des türkischen Staates und die Errichtung einer >>demokratischen Volksregierung« . Als militärischer Arm dient die in der Türkei terroristisch operierende >>Türkische Arbeiter- und Bauernbefreiungsarmee<< (TIKKO). Sowohl >> Partizan << als auch DABK waren an der Gründung des Aktionsbündnisses >> Plattform der Vereinigten Revolutionären Kräfte<< (DBG P) (vgl. Nr. 2.2 .5) betei - ligt, von dem sich >>Partizan<< Ende 1998 u. a. wegen der Dominanz der PKK wieder getrennt hat. Beide Flügel führen jährliche europa- weite Spendenkampagnen zur Finanzierung ihrer politischen Akti- vitäten und des bewaffneten Kampfes im Heimatland Türkei durch . Beide Lager unterhalten Stützpunkte und Basisorganisationen in Deutschland. ln bezug auf Aktivitäten und Anhängerstärke domi- niert der >>Partizan<<-Fiügel. Mit der >> Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa<< (ATIK) und der >> Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Deutschland e. V.<< (ATIF) verfügt dieser Flügel über Vorfeldorganisationen , die allerdings nur geringe öffentliche Aktivitäten entwickelten. Die ATIK griff in ihrer Agitation bevorzugt Verhältnisse in der Türkei auf, z. B. das Attentat auf den türkischen Menschenrechtier Akin Bi rdal, agitierte gegen die >> Imperialisten und ihre Handlanger<< und bezeichnete das deutsche Ausländergesetz als rassistisch und faschistisch . Im Vorfeld der Wahl zum Deutschen Bundestag rief die ATIK in deutschsprachigen Flugschriften dazu auf, die Kandidaten der maoistisch orientierten >>Marxistisch- Leninistischen Partei Deutschlands<< (MLPD) zu wählen. Zu einer Saalveranstaltung am 31. Januar in Filderstadt (Baden-Würt- temberg) konnte der >> Partizan<<-Fiügel etwa 1.400 Personen mobi- lisieren. An der am 16. Mai in der Kölner Sporthalle zum Gedenken an den Parteigründer lbrahim KAYPAKKAYA durchgeführten Veranstaltung nahmen nahezu 6.000 Besucher aus dem gesamten Bundesgebiet und dem benachbarten Ausland teil . Dem DABK scheint es gelungen zu sein, die sich 1997 abzeich- nende Spalt ung zu verhindern. Offensichtlich konnten die Span- nungen zwischen der Basis und der Europaleitung überwunden
Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern werden . Die DABK-Vorfeldorganisationen •• Föderation für demokra- tische Rechte in Deutschland " (AD HF) und •• Konföderation für demokratische Rechte in Europa" (ADHK) haben ihre Strukturen weiter verfestigt. Das DABK organisierte am 2. Mai in der Kölner Sporthalle ebenfalls eine Gedenkveranstaltung für KAYPAKKAYA, zu der 3 .000 Besucher anreisten . 1997 konnte das DABK aus glei- chem Anlaß und am selben Ort noch rund 7.000 Teilnehmer mobi- lisieren . 1.2.4 »Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei« (MLKP) - Basisdaten für Deutschland - gegründet: 1994 (in der Türkei) Leitung: Funktionärsgruppe Mitglieder: ca. 700 (1997 : 700) Publikationen: u. a. "Özgür Atilim" (Der freie Angriff), vierzehntäglich Auch die »Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei" (M LKP) zielt auf den revolutionären Umsturz in der Türkei und die Errichtung einer kommunistischen Volksherrschaft. Ihre militärischen Einheiten , die »Roten Kommandos", verübten erneut Terroranschläge in der Türkei. Mit der »Föderation der Arbeiterimmigranten aus der Türkei in Deutschland e. V. « (AGIF) verfügt die MLKP über eine bundesweite Basisorganisation für die Werbung neuer Anhänger und für die Propagandaarbeit Auch den Schußwaffenanschlag von mutmaßlich nationalistischen Tätern auf den Vorsitzenden des türkischen Menschenrechtsvereins, Akin Birdal , am 12. Mai in der Türkei ver- suchte die MLKP für die Propaganda zu nutzen; sie erklärte dazu in einem Flugblatt: »Wir müssen heute, noch mehr als in den früheren Zeiten, den revolutionären Widerstand in der Türkei und in Kurdistan materiell und geistig unterstützen. Wir müssen aufmerksam den Aufrufen der revolutionären Organisationen und Parteien zuhören. Laßt uns unsere Wut und Haß gemeinsam ausrufen. Die Verantwortung des Überfalles trägt das MGK (= nationaler Sicherheitsrat der Türkei) und der faschistische Staat! Nieder mit der faschistischen Diktatur!« {Flugblatt der MLKP vom 14. Mai 1998) 149
150 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern 1.3 Türkische lslamisten 1.3.1 »Der Kalifatsstaat«, auch ••Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e. V. , Köln« {ICCB) - Basisdaten für Deutschland - gegründet: 1984 in Köln Sitz: Köln Leitung : Metin KAPLAN Mitglieder: ca. 1.200 (1997 : ca. 1.300) Publikation: ••Ümmet-i Muhammed« (Die Gemeinde Mohammeds), wöchentlich Der »Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e. V., Köln « (ICCB) wird von dem selbsternannten »Emir der Gläubigen und Kalif 141 1 der Muslime", Metin KAPLAN, geleitet; dieser geriet durch seine aggressiven Verlautbarungen wieder verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Die Bezeichnung ICCB ist im Sprachgebrauch der Organisation völlig in den Hintergrund getreten; der Verband bezeich- net sich inzwischen nur mehr als »Hilafet Devleti« (»Der Kalifatsstaat«) . KAPLAN fordert kompromißlos ein islamistisches Staatswesen in der Türkei mit dem Endziel der Weltherrschaft des Islam . Als ersten Schritt propagiert er den Sturz des laizistischen türkischen Staats- gefüges. in den Verlautbarungen des »Kalifatsstaates« werden Demokratie und Parteienpluralismus als völlig unvereinbar mit dem Islam abgelehnt. Der Koran sei alleinige Richtschnur auch des politischen Handelns: »Der Islam ist sowohl Religion wie auch Staat: Er ist sowohl Gebetsritual wie auch Politik! Der Islam ist eine Gesamtheit und kann nicht auseinandergerissen werden! Der Islam verträgt sich nicht mit dem laizistischen System! Der Islam lehnt die Demokratie ab! Der Islam hat eine eigene Schariaordnung!« (»Ümmet-i Muhammed« Nr. 214 vom 19. März 1998, S. 1 und 3) Nach wie vor sind die Veröffentlichungen des »Kalifatsstaates<< mit antisemitischen und antizionistischen Hetzparolen durchsetzt. Unter Berufung auf den Propheten schreibt KAPLAN: »Es wird die Zeit kommen , in der es einen großen Krieg zwischen Muslimen und den Juden geben wird. Solange es noch Juden gibt, wird der jüngste Tag nicht kommen. << »Wir sind zu diesem vom Propheten verkündeten Krieg bereit. Wir
Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern 151 sind notfalls bereit, für den Islam, die Scharia und das Kalifat tau- sendmal zu sterben ···" (Ümmet-i Muhammed" Nr. 243 vom 8. Oktober 1998) »Nach islamfeindlichen Organisationen und Systemen , wie z. B. den Missionaren , dem Kommunismus und der Demokratie, ist auch der Zionismus einer der Feinde des Islam . Der Zionismus ist aber nicht nur die Hauptplage der Muslime, er ist auch eine Plage für die gesamte Menschheit. « (»Ümmet-i Muhammed" Nr. 218 vom 16. April1998, S. 5) Mit meh reren u. a. an Zeitungsredaktionen verteilten Flugblättern ver- suchte der »Kalifatsstaat«, die Aufmerksamkeit auch einer breiteren Öffentlichkeit auf sich zu lenken. ln einer Flugschrift vom 30. Juli mit dem Titel »An die deutsche Nation wird von uns folgendes verkündet und empfohlen<< hetzte KAPLAN gegen Juden und »Götzendiener<< (gemeint sind die Vertreter des laizistischen türkischen Staates) und forderte vor der Bundestagswahl die Wähler in Deutschland dazu auf, ihre Polit iker daraufhin zu prüfen , ob sie eine islamfreu ndliche Politik betreiben. ln einem Flugblatt vom 22. August bezeichnete die Orga- nisation die US-amerikanischen Luftangriffe nach den Terroran- schlägen in Kenia und Tansania als »Angriffe auf den Islam selbst<< und drohte: ••Wer gegen den Islam die Partei ergreift und sich auf die Seite von USA stellt, wird zu unserem bittersten Feind .<< Anfang Mai verkündete KAPLAN eine »allgemeine Mobilisierung << und forderte seine Anhängerschaft zum »Jihad<< (sinngemäß: besondere Anstrengung oder Heiliger Krieg) auf: »Im Wörterbuch wird die Bedeutung von Jihad wie folgt erläutert: Sich , solange die Kraft ausreicht , mit Worten oder praktisch bemühen. Nach der Scharia bedeutet dies, die angreifenden Ungläubigen töten und ihre Götzen zerbrechen . Das Ziel des Jihad ist es, denjenigen, die ihr Wort , zur Verbreitung des Islam beizutra- gen, nicht gehalten haben , den Glaubensabtrünnigen und denjeni- gen, die sich gegen den islamischen Staat erheben, den Krieg zu eröffnen. << (Ümmet-i Muhammed<< Nr. 223 vom 21 . Mai 1998) ln völliger Selbstüberschätzung seines Einflusses erklärte KAPLAN: »Dieser Aufruf zum Jihad gilt vor allem für die Muslime in Anatolien , aber auch für die Muslime in der ganzen Weit. Jeder Muslim sollte in seinem Land die schlechten Regime stürzen und einen islami- KAPLAN ruft seine Anhänger zum nJihad« gegen die Feinde des Islam auf
152 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern sehen Staat aufbauen ... Eure Parole lautet: Entweder das Kalifat oder Tod auf dem Schlachtfeld! " (»Ümmet-i Muhammed" Nr. 222 vom 14. Mai 1998, S. 4, und Nr. 231 vom 16. Juli 1998, S. 4) Seine islamistischen Positionen verbreitet KAPLAN bevorzugt über das Publikationsorgan »Ümrnet-i Muhammed" sowie über seine Fernsehsendung »HAKK-1V", die perSatellitbis in die Türkei ausge- strahlt wird . Die Organisation ist inzwischen auch im Internet vertreten. Die massive, vor allem gegen die Türkei gerichtete Agitation KAPLANs begründet in zunehmendem Maße die Gefahr, daß An - hänger des »Kalifatsstaates" dies als Handlungsanweisung für kon - krete Aktionen verstehen . ln diese Richtung deutet die Festnahme mehrerer Personen in der Türkei, denen vorgeworfen wird , an der Planung und Vorbereitung terroristischer Aktivitäten des »Kalifatsstaates" Ende Oktober in Ankara und lstanbul beteiligt gewesen zu sein. Unter den Festge- nommenen befanden sich auch KAPLAN-Anhänger, die ihren Aufenthalt zuvor in Deutschland hatten. Oie Anhänger des »Kalifatsstaates" sollen geplant haben, am 29. Oktober, dem 75 . Jahrestag der Gründung der türkischen Republik, durch ein mit Sprengstoff präpariertes Flugzeug ein Selbstmordattentat auf das Atatürk-Mausoleum in Ankara zu verüben . Zeitgleich sollte die Fat ih- Moschee in lstanbul besetzt und mit Waffengewalt gegen türkische Sicherheitskräfte verteidigt werden, . KAPLAN hatte gegen den türkischen Nationalfeiertag polemisiert und erklärt , es sei die Pflicht eines jeden Muslim, gegen die seit 75 Jahren andauernde Tyrannei zu protestieren. und zwar mit dem Herzen . mit Worten und auch Taten 142l . Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts gegen KAPLAN und weitere Führungsmitglieder des »Kalifatsstaates" u. a. wegen des Verdachts des gemeinschaftlich begangenen Mordes (an dem »Gegenkalifen " lbrahim SOFU am 8. Mai 1997 in Berlin). aber auch wegen mutmaßlicher Verwicklung in die Planung terroristischer Aktionen in der Türkei, wurden am 28. April und am 2. Dezember mehrere Objekte der Organisation polizeilich durchsucht. KAPLAN wertete diese Maßnahmen als Angriff gegen die Muslime und ihre Moscheen und nahm das Recht auf Vergeltung 143l für sich in Anspruch . An der jährlichen zentralen Versammlung der Mitglieder und Anhänger der Organisation am 3. Mai in der Kölner Sporthalle anläßlich des isla- mischen Neujahrsfestes nahmen etwa 4.000 Personen teil. Sie waren zum Teil auch aus dem angrenzenden europäischen Ausland angereist.
Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern 153 Unter den Muslimen in Deutschland blieb der Verband weiterhin iso- liert; die Einrichtungen der Organisation wurden von Anhängern anderer muslimischer und auch islamistischer Organisationen zumeist gemieden . »Kalifatsstaat•• unter den Muslimen in Deutschland isoliert Das Ausländeramt der Stadt Köln verhängte gegen KAPLAN Zwangsgelder, weil er gegen das ihm 1996 auferlegte politische Betätigungsverbot verstoßen hatte . Mit erneuten Verfügungen - zuletzt im November - wurden ihm insbesondere die öffentliche Befürwortung von Gewalt untersagt und für den Fall der Zuwider- handlung weitere Zwangsgelder angedroht. KAPLAN reagierte bereits auf das erste Zwangsgeld im September mit dem Ausspruch: Stadt Köln verhängt Zwangsgeld gegen KAPLAN wegen Verstoßes gegen das Betätigungsverbot »Solche Zwangsgelder können uns niemals einschüchtern, uns von unserer Route abweichen lassen! Nicht nur eine Million, sondern eine Milliarde Deutsche Mark Zwangsgeld, sogar die Todesstrafe wären nicht einmal imstande, uns davon abzubringen, unsere Sache weiterhin zu verkünden! « (»Ümmet-i Muhammed" Nr. 240 vom 17. September 1998, S. 4) 1.3.2 »Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V.« (IGMG) - Basisdaten für Deutschland - gegründet: 1985 {als »Vereinigung der neuen Welt- sicht in Europa e. V. •• (AMGT) in Köln) Leitung: Vorsitzender Ali YÜKSEL Mitglieder: ca. 27 .000 (1997: 26.500) Publikationen: u. a. »Milli Görüs & Perspektive", monatlich Die »Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V.•• {IGMG) ist mit etwa 27 .000 Mitgliedern weiterhin die größte extremistische Ausländer- organisation in Deutschland . Sie betreibt nach eigener Darstellung mehr als 500 Moscheen und andere islamische Einrichtungen in Deutschland , außerdem Einrichtungen in anderen europäischen Ländern und in Nordamerika. Für die Verwaltung und die Erweiterung des erheblichen Immobilienbesitzes wurde 1995 eigens die •• Europäische Moscheebau- und Unterstützungsgemeinschaft e. V. •• (EMUG) gegründet. Die IGMG wirbt unter den in Deutschland und andernorts in der rnuslimischen Diaspora lebenden türkischen Landsleuten , indem sie Beistand und Betreuung in religiösen und sozialen Fragen anbietet. ln öffentlichen Erklärungen versichern
154 IGMG fordert islamische Staats- und Gesellschafts- ordnung Nur instrumentales Verständnis des Schutzbereiches des Art. 4 GG Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern Funktionäre der IGMG, die Organisation schätze die deutsche Rechtsordnung und stehe auch zu den Prinzipien der parlamentari - schen Demokratie und der Wertordnung des Grundgesetzes. Gleichwohl fordert die IGMG die Abschaffung der laizistischen Staatsverfassung in der Türkei und die Einführung einer islamischen Staats- und Gesellschaftsordnung - eines Systems , das dort, wo es bisher in unterschiedlichen Ausformungen praktiziert wird (z. B. im Iran, im Sudan , in Afghanistan) u. a. für das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie das Grundprinzip der westlichen Demokratien, die Volkssouveränität als Quelle der staatlichen Gewalt, keinen Raum läßt. Das Grundrecht auf Freiheit der religiösen Über- zeugung und der Religionsausübung (Art . 4 GG) bezeichnen IGMG- Funktionäre als vorbildlich; es bewahre die Organisation in Deutsch- land vor Eingriffen und Beschränkungen, wie sie seitens des laizisti - schen türkischen Staates stattfänden . Zugleich folgert die IGMG aus dem in Art. 4 GG verbrieften Grundrecht einen Anspruch nicht nur darauf, nach den religiösen Überzeugungen des Islam leben zu kön- nen, sondern auch auf Einbringung ••islamischer Kultur" als Teil einer in Deutschland zu entwickelnden multikulturellen Gesellschaft. Äußerungen führender IGMG-Funktionäre geben Anhaltspunkte dafür, daß die Organisation die Schutzfunktion des Grundrechts nach Art . 4 GG nutzen will und sich langfristig nicht einmal mit einem Nebeneinander von Religionen und Kulturen begnügen will, sondern die Dominanz der islamistischen Ideologie auch in li:uropa anstrebt. Der IGMG -Vorsitzende Ali YÜKSEL erklärte im Rahmen einer Saal- veranstaltung am 1. Juni in Forchheim (Bayern): »Wir müssen auch für eine Eroberung des Islams in Europa kämp- fen. Aber dies ist nicht mit Gewalt und Krieg möglich, sondern nur mit dem Kopf und durch sinnvolles Vorgehen. Aber das wichtigste vor allem anderen ist es, daß wir zuerst innerhalb unserer Orga- nisation die Opposition zurückdrängen und alle Meinungs- verschiedenheiten unterbinden müssen .« ln einem Papier der IGMG »Strategien und Methoden, die bei Hausgesprächen angewandt werden können«, heißt es: »Unsere Aktivitäten und Methoden des 'An-die-Macht-Bringens und Vorherrschen des islamischen Rechtes' - unser größtes Ziel und unsere größte Aufgabe - sollen in schönster und systemati - scher Form erklärt werden 0 Islamistische Erziehung 0 0 0" Auch 1998 widmete sich die IGMG in großem Umfang der islamisti- schen Erziehungs- und Bildungsarbeit Dabei gewinnt die interne Ausbildung der eigenen Führungskader als Multiplikatoren islamisti-