Sicherheitsüberprüfung von Bediensteten der sächsischen Polizei 2019

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STAATSMINISTERlUM               Freistaat DES INNERN              SACH SEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN                                                        Aktenzeichen 01095 Dresden                                                                                    (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/91/120 Präsidenten des Sächsischen Landtages                                                            Dresden, 31. Januar 2020 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 7/1124 Thema:          Sicherheitsüberprüfung von Bediensteten der sächsischen Polizei 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen Bediensteten der sächsischen Polizei erfolgte im Jahr 2019 eine Sicherheitsüberprüfung gemäß SächsSÜG? (Bitte auf- schlüsseln nach Beamten PVD, Tarifbeschäftigten, Verwaltungsbeam- ten, Wachpolizei, Einfacher Sicherheitsüberprüfung nach § 8 Sächs- SÜG, EnNeiterter Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SächsSÜG, EnNei- terter Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsmitteilung nach § 10 SächsSÜG und Wiederholungsprüfung!) Art und Anzahl der Überprüfungen ist der Tabelle zu entnehmen: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium Ü1*           ü2*        Üs*      Wdhlg.*      des Innern Wilhelm-Buck—Str. 2 Beamte Polizeivollzugsdienst                         102            92         11        122     01097 Dresden Tarifbeschäftigte                                      44           30          O         14     Telefon +49 351 564-0 Verwaltungsbeamte                                       1             3         O          5     Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Beschäftigte der Wachpolizei                            O             O         0          0 Verkehrsanbindung: Gesamt                                               147           125         11        141     Zu erreichen mit den Straßenbahnli- nien 3, 6, 7, B, 13 * Ü1 = Einfache Sicherheitsüberprüfung gemäß § 8 SächsSÜG Ü2 = Erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 SächsSÜG                                      Besucherparkplätze: Ü3 = EnNeiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen gemäß § 10 SächsSÜG Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Wdhlg. = Wiederholungsüberprüfung gemäß § 18 SächsSÜG                                          Str. 2 oder4 melden.
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STAATSMINISTERIUM      Freistaat DES INNERN    _ SACH SEN Frage 2: Wie viele der Bediensteten der sächsischen Polizei wurden aufgrund der Über- prüfung gemäß Frage 1 dienstrechtlich belangt oder aus dem Dienst entlassen? (Bitte aufschlüsseln nach Beamten PVD, Tarifbeschäftigten, Verwaltungsbeam- ten, Wachpolizei und Dienststellen!) Aufgrund von Sicherheitsüberprüfungen gemäß Frage 1 wurden keine Bediensteten dienstrechtlich belangt oder aus dem Dienst entlassen. eundlichen Grüßen „[CL Pro . Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2
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