Beantwortung Kleiner Anfragen

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SÄCHSIScHE STAATSKANZLEI #         Freistaat SACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bu ndesangelegenheiten und Medien SACHSISCHE STAATSKANZLEI                                                    Durchwahl 01095 Dresden ïelefon +49 351 564-10100 Telefax +49 351 564-10109 poststelle@ Präsidenten des Sächsischen Landtages                                       sk.sachsen.de Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li nd e na u-Platz I                                          Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) 01067 Dresden                                                               sK.LS4.2-1 053 t67 t773- 2020t24507 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD)                      Dresden,    7l) .vaozozo Drs.-Nr.:     711847 Thema: BeantwortungKleinerAnfragen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Anweisungen, Hinweise oder Vorschriften zur Verfassung von Antworten auf Kleine Anfragen, Große Anfragen und Stellungnahmen existieren jeweils         in   den einzelnen Geschäftsbereichen der Staatsregierung? ln den Geschäftsbereichen der Staatsregierung gelten für die Beantwortung von Kleinen Anfragen, Großen Anfragen und Stellungnahmen folgende Vorschriften und Hinweise:                                                          .. soc EHT sAcHst 1 .  Verfassung des Freistaates Sachsen vom 27. Mai 1992 (SächsGVBl. S. 243), die durch das Gesetz vom 11. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 502)              Die Kampagne des Freistaates Sachsen. geändert worden ist: Artikel 51 2.    Sächsisches Petitionsausschussgesetz vom 11. Juni 1991 (SächsGVBl S. 90), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Mai 2008 (SächsGVBl S. 302) geändert worden ist: $$5und6 3.    Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags (GO) 7. Wahlperiode vom 1. Oktober 2019 (SächsABl. S. 1515): SS 52 Absatz 1 Satz 2, 56 Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5 Satz 1, 58 Absatz 3, 59 Satz 1 und 62 Satz 1 4.    Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung vom 27. November 2014 (SächsABl. S. 1529): Hausanschrift: $$ 4 Absatz2,8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1                                Sächsische Staatskanzlei Archivstraße I 01097 Dresden Seite 1 von 2                                                                www.sachsen.de
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SÄCHSISCHE            Freistaat STAÀTSKANZLEì U      SACHSEN 5.   Regeln zur Landtagsarbeit vom 23. Februar 2018 (unveröffentlicht), enthalten in der Venualtungsvorschrift vom 30. November 2019 (SächsABl. SDr. 2019,337): Nummer 2.1, 2.2,2.4. und 3 6.    Grundsätze zum Umfang und zu Grenzen des parlamentarischen Fragerechts mit Formulierungshilfen (Stand: AugusUOktober 201 8) lm Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen gelten darüber hinaus die Hinweise für die Bearbeitung von Landtagsangelegenheiten (Stand: 2010). Frage 2: Was beinhalten diese unter Frage         I genannten Anweisungen, Hinweise oder Vorschriften jeweils? Die in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Vorschriften und Hinweise beinhalten Vorgaben zum lnhalt, zum Verfahren, zur Form bzw. Gestaltung, zu Fristen sowie geben einen Uberblick zur verfassungsrechtlichen Rechtsprechung im Zusammenhang mit parlamentarischen Anfragen. Frage 3: Welche der in Frage I genannten Anweisungen, Hinweise oder Vorschriften wurden im Jahr 2019 oder 2020 erlassen oder gegeben? Die Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags (GO) 7. Wahlperiode. Die    Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung      und die Regeln      zur Landtagsarbeit befinden sich derzeit in der Novellierung. Mit freundlichen Grüßen lV L.',vu   G.<--_ Oliver Schenk Seite 2 von 2
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