Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" im Monat März 2020
STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR DEMOKRATIE EUROPA UND GLEICHSTELLUNG s Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR Durchwahl DEMOKRATIE, EUROPA UND GLEICHSTELLUNG Telefon +49 351 564-15000 Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Telefax +49 351 564-15009 staatsministerin@ Präsidenten des Sächsischen Landtages smj.justiz.sachsen.de* Herrn Dr. Matthias Rößler Aktenzeichen Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 (bitte bei Antwort angeben) 01067 Dresden 1040E/30/28-KLR Dresden, .tjrt^izozo Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 712089 Thema: Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich ,,Politisch motivierte Kriminalität - rechts" im Monat März 2020 TOB MIT Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich 1' o die Kleine Anfrage wie folgt: EflEnfiN6iEM*rlriilwtE WWW.JOB.MIT.J.DE Frage 1: Zu welchen Verurteilungen (Art der Strafen und Strafmaß) aufgrund von Straftaten im Phänomenbereich ,,Politisch motivierte Kriminali- Hausanschrift: tät - rechts" kam es in Sachsen im Monat März 2020 (aufgeschlüsselt Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand, Anzahl der Perso- Europa und Gleichstellung Hospitalshaße 7 01097 Dresden nen sowie deren Geschlecht)? www.justiz. sachsen. de/smj Verkehrsverbindung: Frage 2: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6, 7,8, 11 Bei welchen Verurteilungen im Sinne der Frage 1 wurde gemäß $ 46 Parken und behinderten- Absatz 2 Satz 2 StGB das Tatmotiv festgestellt und strafschärfend gerechter Zugang tiber Einfahrt Hospitalstraße 7 berücksichtigt? Hinweise zum DatEnschuE erhalten Wunsch senden wir lhnen diese Hinweise auch zu. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen I und 2 *Per E-Mail kein Zugang für elektro- nisch signierte sowie verschlilsselte elektronische Nachrichten; nähere lnformationen zur elektronischen Kommunikation mit dem Sächsischen Verurteilungen auf Grund von Strafbefehlen sowie die gerichtlich festge- Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung unter https://M. iustiz.sachsen.de/E- Kommunikation-SMJ Seite 1 von 6
STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR DEMOKRATIE EUROPA UND GLEICHSTELLUNG 5 Freistaat SACHSEN stellten Tathergänge können regelmäßig erst nach Rücklauf der Strafakten vom Gericht erfasst werden. Mit dieser Maßgabe haben die Staatsanwaltschaften im Freistaat Sach- sen folgende Verurteilungen berichtet: lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Chemnitz wurde ein Eruvachsener wegen Venvendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in zwei Fäl- len zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 45 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte hatte am 24. Dezember 2017 in Chemnitz in einer WhatsApp-Gruppe ein Kopfbild Adolf Hitlers eingestellt, in dessen Hintergrund eine Hakenkreuzfahne abgebildet war. Zudem hatte er am 10. Januar 2018 ein weiteres Bild in die vorbezeichnete WhatsApp-Gruppe eingestellt, welches ein Foto Adolf Hitlers mit erhobenem linken Arm zum Hitlergruß zeigte. Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Dresden wurde ein Enruachsener wegen Volksverhetzung unter Vorbehalt der Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verwarnt. Der Verurteilte hatte am 30. Dezember 2015 von seiner Wohnung in Dresden aus auf Facebook einen flüchtlingsfeindlichen und -abwertenden Kommentar veröffentlicht. Bei dieser Verurteilung wurde vom erkennenden Gericht das politische Tatmotiv gemäß $ 46 Absatz2 Satz 2 Strafgesetzbuch (StGB) festgestellt und strafschärfend berücksichtigt. Ein weiterer Erwachsener wurde wegen Venruendens von Kennzeichen verfassungswid- riger Organisationen in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 50 Tages- sätzen verurteilt. Er hatte am 2. November 2017 von seiner Wohnung in Pirna aus zwei Kommentare auf Facebook veröffentlicht, die jeweils mit ,,Sieg Heil" endeten. Bei dieser Verurteilung wurde vom erkennenden Gericht das politische Tatmotiv gemäß S 46 Ab- satz2 Satz2 StGB festgestellt und strafschärfend berücksichtigt. Ein Envachsener wurde wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte hatte am 14. Januar 2019 in Dresden gegen- über einem Demonstranten Außerungen getätigt, die den Holocaust infrage stellten. Bei dieser Verurteilung wurde vom erkennenden Gericht das politische Tatmotiv gemäß $ 46 Absatz2 Satz 2 StGB festgestellt und strafschärfend berücksichtigt. Seite 2 von 6
STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR DEMOKRAT]E EUROPA UND GLE]CHSTELLUNG 5 Freistaat SACHSEN Außerdem wurde ein Enryachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungs- widriger Organisationen u.a. zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen verurteilt, insbesondere weil er am 19. Oktober 2018 in Dresden in einem Shuttlebus ,,Sieg Heil" gerufen hatte. Bei dieser Verurteilung wurde vom erkennenden Gericht das politische Tatmotiv gemäß $ 46 Absatz 2 Satz 2 SIGB festgestellt und strafschärfend berücksichtigt. lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Görlitz wurde ein Erwachsener we- gen Venrrendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geld- strafe in Höhe von 40 Tagessätzen verurteilt, weil eram 15. September2016 auf einer Versammlung in Bautzen den Hitlergruß gezeigt hatte. Ein Heranwachsender wurde wegen Venruendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt, weil er am 3. November 2018 auf dem ,,Schild und Schwert"-Festival in Ostritz eine Jacke getragen hatte, auf der ein Aufnäher mit einer Triskele und dem Spruch ,,White Pride - World Wide" aufgebracht war. Eine weitere Heranwachsende wurde wegen Veruendens von Kennzeichen verfas- sungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen verur- teilt. Die Verurteilte hatte am 10. Oktober 2018 in Bautzen in ihrem Pkw einen von au- ßen sichtbaren Aschenbecher aufgestellt, auf welchem ein Hakenkreuz aufgebracht war. Schließlich wurde ein Enryachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungs- widriger Organisationen unter Vorbehalt der Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen verwarnt. Der Verurteilte hatte am 21 . April 2018 in Ostritz sichtbar die Tätowierung eines Keltenkreuzes getragen. lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Leipzig wurde ein Envachsener we- gen Venvendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geld- strafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt, weil er am 12. Juni 2019 in Borna,,Heil Hitler" und ,,Sieg Heil" gerufen hatte. Seite 3 von 6
STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ UND FÜR DEMOKRATIE EUROPA UND GLEICHSTELLUNG 5 Freistaat SACHSEN Ein Enrvachsener wurde wegen Venvendens von Kennzeichen verfassungswidriger Or- ganisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 35 Tagessätzen verurteilt, weil er am 8. August 2019 in Grimma auf Facebook ein Profilbild eingestellt hatte, auf dem ein Ha- kenkreuz zu sehen war. Bei dieser Verurteilung wurde vom erkennenden Gericht das politische Tatmotiv gemäß $ 46 Absatz 2 Satz 2 StGB festgestellt und strafschärfend berücksichtigt. Weiterhin wurde ein Envachsener wegen Venryendens von Kennzeichen verfassungs- widriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen verurteilt, weil eram 28. August2019 in Wurzen den Hitlergruß gezeigt hatte. Bei dieserVerurteilung wurde vom erkennenden Gericht das politische Tatmotiv gemäß $ 46 Absatz 2 Satz 2 StGB festgestellt und strafschärfend berücksichtigt. Außerdem wurde ein Envachsener wegen Landfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausge- setzt wurde. Der Verurteilte war am 11. Januar 2016 in Leipzig mit einer Gruppierung aus dem rechten Spektrum marschiert, aus der heraus Gewalttätigkeiten gegen Laden- geschäfte und Fahrzeuge im Stadtteil Connewitz begangen wurden. Ein Enruachsener wurde u.a. wegen Venruendens von Kennzeichen vefassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Er hatte insbeson- dere am 2. November 2018 in Borna den Hitlergruß gezeigt. Ein weiterer Envachsener wurde wegen Venvendens von Kennzeichen verfassungswid- riger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 35 Tagessätzen verurteilt, weil er am 9. August 2019 in Grimma den Hitlergruß gezeigt hatte. Des Weiteren wurde ein Eruvachsener wegen Landfriedensbruchs zu einer Freiheitsstra- fe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Verurteilte war am 11. Januar 2016 in Leipzig mit einer Gruppie- rung aus dem rechten Spektrum marschiert, aus der heraus Gewalttätigkeiten gegen Ladengeschäfte und Fahrzeuge im Stadtteil Connewitz begangen wurden. Ein Envachsener wurde wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Venryenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Frei- Seite 4 von 6
STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR DEMOKRATIE EUROPA UND GLEICHSTELLUNG 5 Freistaat SACHSEN heitsstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt. Der Verurteilte hatte am 3. Au- gust 2018 in Leipzig bei seiner Verbringung in den Gewahrsam Polizeibeamte körper- lich angegriffen und ,,Sieg Heil" gerufen. Zwei Jugendliche wurden wegen Veruvendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen jeweils zur Ableistung von 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Sie hatten am 12. April 2019 in Leipzig ,,Sieg Heil" gerufen. Ein weiterer Jugendlicher wurde wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung zur Ableistung von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt und erhielt zudem eine Be- treuungsweisung. Der Verurteilte hatte am 6. Februar 2019 in Wurzen eine Person ge- schlagen, damit sich diese nicht negativ über die ,,Jungen Nationalisten" äußert. Schließlich wurde ein Enruachsener wegen Landfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausge- setzt wurde. Der Verurteilte war am 11. Januar 2016 in Leipzig mit einer Gruppierung aus dem rechten Spektrum marschiert, aus der heraus Gewalttätigkeiten gegen Laden- geschäfte und Fahrzeuge im Stadtteil Connewitz begangen wurden. lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Zwickau wurde eine Envachsene wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen verurteilt. Die Verurteilte hatte am 11. Oktober 2019 in Plauen als ,,Statussymbol" ihres WhatsApp-Profils mehrere Hakenkreuze und SS-Runen gepostet. Ein Heranwachsender wurde wegen Veruvendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen verurteilt, weil er am 3. August 2019 in Zwickau mehrfach lautstark,,Sieg Heil" und ,,Heil Hitler" gerufen hatte. Ein weiterer Heranwachsender wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfas- sungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen verur- teilt. Er hatte am 13.März 2019 in Plauen seinen Nacken gezeigt, auf dem ein Haken- kreuz tätowiert war. Seite 5 von 6
STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR DEMOKRATIE EUROPA UND GLE]CHSTELLUNG 5 Freistaat SACHSEN lm Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft - Abt. IIUZESA wurde ein Erwachsener wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Der Verurteilte hatte am27. August 2018 in Chemnitz im Rahmen eines Versammlungsgeschehens eine Bierflasche in Richtung Gegendemonst- ranten geworfen. Bei dieser Verurteilung wurde vom erkennenden Gericht das politische Tatmotiv gemäß $ 46 Absatz2 Satz 2 StGB festgestellt und strafschärfend berücksich- tigt. Die Verurteilungen, bei denen vom jeweils erkennenden Gericht das politische Tatmotiv gemäß $ 46 Absatz2 Satz 2 StGB festgestellt und strafschärfend berücksichtigt wurde, sind ausgewiesen. Bei den übrigen Verurteilungen wurde vom jeweils erkennenden Ge- richt das politische Tatmotiv gemäß $ 46 Absatz 2 Satz 2 StGB nicht festgestellt und strafschärfend berücksichtigt. Frage 3: In welchen Fällen wurden aus welchen Gründen im Monat März 2020 Ermittlungen eingestellt (aufgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand und Anzahl der Personen sowie deren Geschlecht)? Auf die als Anlage beigefügte Statistik über eingestellte Ermittlungsverfahren im Monat März 2020 betreffend rechtsextremistische und fremdenfeindliche Straftaten nehme ich Bezug. Mit freundlichen Grü a Anlage Tabellarische Übersicht zu Frage 3 Seite 6 von 6
Anlage zu KA 7/2089 Im Monat März 2020 wurden folgende gegen bekannte Tatverdächtige geführte Ermittlungsverfahren eingestellt: Tattag Tatort Straftatbestand Tathergang Anzahl Geschlecht Einstellungsgrund Beschuldigte m/w (Rechtsnorm) Staatsanwaltschaft Chemnitz 05.01.20 Zschorlau Verwenden von Kennzeichen ver- Collage auf Facebookprofil eingestellt, 1 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen welche links eine Fahne der „Antifa- schistischen Aktion“ und rechts eine Hakenkreuzfahne zeigt; überschrieben mit: „Farben - Gleich. Gewalt - Gleich. Propaganda - Gleich. Auch wenn ein Hakenkreuz zu 2 Fahnen wird, ändert sich ansonsten nichts.“ 15.10.19 Chemnitz Verwenden von Kennzeichen ver- E-Mail mit den Worten „Sieg Heil unse- 1 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen rem Führer“ versandt 27.01.20 Chemnitz Verwenden von Kennzeichen ver- Hitlergruß gezeigt und dazu „Das heißt 1 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen immer noch Sieg Heil“ geäußert 18.09.19 - Freiberg Sachbeschädigung Fensterscheibe und Fassade des Ab- 1 m § 154 Abs. 1 StPO 19.09.19 geordnetenbüros einer Bundestags- abgeordneten der SPD beschädigt 14.12.18 Chemnitz Verwenden von Kennzeichen ver- Öffentlich verfassungswidrige Parolen 1 w § 154 Abs. 1 StPO fassungswidriger Organisationen geäußert 07.02.20 Frankenberg Verwenden von Kennzeichen ver- Video in WhatsApp-Gruppe eingestellt, 1 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen welches Adolf Hitler beim Zeigen des Hitlergrußes darstellt 27.09.19 Chemnitz Beschimpfung von Bekenntnissen, Judenfeindliche Äußerungen anläss- 1 m § 170 Abs. 2 StPO Religionsgemeinschaften, Weltan- lich einer Demonstration schauungen 16.11.18 Halsbrücke Verwenden von Kennzeichen ver- Hakenkreuzsymbol in WhatsApp- 1 w § 45 Abs. 2 JGG fassungswidriger Organisationen Gruppe eingestellt 11.10.19 Thum Verwenden von Kennzeichen ver- „Sieg Heil“-Rufe 5 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen Seite 1 von 17
Anlage zu KA 7/2089 13.10.19 Thum Verwenden von Kennzeichen ver- Öffentlich Lieder abgespielt, welche 4 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen die Textzeilen „Heil Hitler“, „Sieg Heil“ und „Judenvolk verrecke“ beinhalteten 17.01.20 Ostrau Verwenden von Kennzeichen ver- Hitlergruß gezeigt 1 m § 45 Abs. 2 JGG fassungswidriger Organisationen 17.01.20 Mittweida Verwenden von Kennzeichen ver- Ein Schreiben, welches die Worte 1 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen „Sieg Heil“ beinhaltet, verfasst 13.11.19 Schwarzen- Verwenden von Kennzeichen ver- „Heil Hitler“-Ruf 1 m § 154 Abs. 1 StPO berg fassungswidriger Organisationen 04.05.19 Chemnitz Verwenden von Kennzeichen ver- Sticker mit Hakenkreuzsymbolen in 1 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen WhatsApp-Gruppe eingestellt 08.01.19 Chemnitz Verwenden von Kennzeichen ver- Collage in eine WhatsApp-Gruppe ein- 1 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen gestellt, welche einen nackten Männer- oberkörper mit dem Kopf Adolf Hitlers und die Worte „verFÜHRERisch“ zeigt 06.02.19 - Raschau- Verwenden von Kennzeichen ver- Mehrere Bilder mit verfassungswidri- 1 w § 170 Abs. 2 StPO 06.03.19 Markersbach fassungswidriger Organisationen gen Inhalten in WhatsApp-Gruppe eingestellt 13.01.20 Chemnitz Verwenden von Kennzeichen ver- „Heil Hitler“-Rufe 2 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen 12.02.19 Grünhain- Verwenden von Kennzeichen ver- Bilder und Sticker mit verfassungswid- 1 m § 170 Abs. 2 StPO Beierfeld fassungswidriger Organisationen rigen Kennzeichen in WhatsApp- Gruppe eingestellt 18.12.19 Chemnitz Verwenden von Kennzeichen ver- Zwei Hakenkreuze an die Wand in 1 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen einer Garage gesprüht 16.11.18 Frankfurt am Verwenden von Kennzeichen ver- Buchstaben- und Zahlenkombination in 1 m § 170 Abs. 2 StPO Main fassungswidriger Organisationen WhatsApp-Gruppe eingestellt, welche ein Hakenkreuz darstellt Unbe- Chemnitz Verwenden von Kennzeichen ver- Hitlergruß gezeigt und „Sieg Heil“ ge- 1 m § 170 Abs. 2 StPO kannt fassungswidriger Organisationen rufen 28.05.19 Oberlichtenau Verwenden von Kennzeichen ver- Hitlergruß gezeigt 1 m § 47 JGG fassungswidriger Organisationen 02.06.19 Penig Verwenden von Kennzeichen ver- Mehrere Bilder mit verfassungswidri- 1 m § 47 JGG fassungswidriger Organisationen gen und volksverhetzenden Inhalten in WhatsApp-Gruppe eingestellt Seite 2 von 17
Anlage zu KA 7/2089 14.06.19 - Chemnitz Verwenden von Kennzeichen ver- Hakenkreuz auf die Stirn des Geschä- 1 m § 47 JGG 15.06.19 fassungswidriger Organisationen digten gemalt 16.05.19 Zschorlau Öffentliche Aufforderung zu Strafta- Kommentar auf Facebook hinsichtlich 1 m § 154 Abs. 1 StPO ten eines Berichts: „Das sind alles Fälle für Auschwitz" Staatsanwaltschaft Dresden Juni 17 Dresden Volksverhetzung und Gewaltdar- Veröffentlichen von Hassposts und 1 m § 170 Abs. 2 StPO stellung gewalttätigen Darstellungen 16.12.19 Dresden Verwenden von Kennzeichen ver- Hakenkreuze in Schulgebäude gemalt 2 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen Juli 18 Dresden Verwenden von Kennzeichen ver- Versenden von Abbildung mit Haken- 1 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen kreuz und Hitlerabbildung über WhatsApp 13.12.18 Dresden Volksverhetzung Infragestellung des Holocausts 1 m § 153 Abs. 1 StPO 22.06.18 Dresden Volksverhetzung Ausländerfeindliche Äußerungen im 1 m § 153 Abs. 1 StPO Internet 11.11.18 Dresden Verwenden von Kennzeichen ver- Verbreiten von Abbildung mit Haken- 1 m § 45 Abs. 2 JGG fassungswidriger Organisationen kreuz in WhatsApp-Gruppe 02.01.19 Radebeul Volksverhetzung Ausländerfeindliches Beschimpfen von 1 w § 170 Abs. 2 StPO Personen auf Facebook 19.04.19 Bad Gottleuba Verwenden von Kennzeichen ver- Beschmieren einer Miettoilette mit 3 m § 45 Abs. 2 JGG fassungswidriger Organisationen, einer Hakenkreuzdarstellung Sachbeschädigung 30.04.19 Sebnitz Verwenden von Kennzeichen ver- „Sieg Heil!“- und „Heil Hitler!“-Rufe 4 m § 45 Abs. 2 JGG fassungswidriger Organisationen Mai 19 Dresden Volksverhetzung Veröffentlichen eines Plakats mit is- 1 m § 170 Abs. 2 StPO lamfeindlichem Inhalt 13.05.19 Weinböhla Verwenden von Kennzeichen ver- Festhalten und Beschmieren einer 2 m 1 x § 170 Abs. 2 fassungswidriger Organisationen, Mitschülerin mit Hakenkreuz und „88“ StPO Sachbeschädigung 1 x § 45 Abs. 1 JGG 01.07.19 Dresden Verwenden von Kennzeichen ver- Hakenkreuze in Chatgruppen versandt 7 2xw § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen, 5xm Sachbeschädigung Seite 3 von 17
Anlage zu KA 7/2089 25.07.19 Dresden Volksverhetzung Beschimpfen einer Personengruppe 1 m § 45 Abs. 2 JGG mit volksverhetzendem Inhalt 02.08.19 Radeburg Volksverhetzung Veröffentlichung eines fremdenfeindli- 1 m § 153 Abs. 1 StPO chen Facebookposts 12.08.19 Dresden Verwenden von Kennzeichen ver- Skandieren von "Sieg Heil!" und Zei- 3 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen gen des Hitlergrußes 07.09.19 Riesa Verwenden von Kennzeichen ver- „Thor Steinar“-Logo auf Jacke getra- 1 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen gen 09.09.19 Riesa Verwenden von Kennzeichen ver- Zeigen des Hitlergrußes und „Sieg 1 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen Heil!“-Rufe 15.09.19 Dresden Verwenden von Kennzeichen ver- „Sieg-Heil“-Ruf und Zeigen des Hitler- 1 m § 153a Abs. 1 StPO fassungswidriger Organisationen grußes 07.10.19 Dresden Volksverhetzung Ausländerfeindliches Beschimpfen 1 m § 170 Abs. 2 StPO einer Personengruppe 09.10.19 Coswig Verwenden von Kennzeichen ver- Anbieten von NS-Devotionalien im 1 m § 153 Abs. 1 StPO fassungswidriger Organisationen Internet, teilweise mit sichtbarem Ha- kenkreuz 10.10.19 Freital Störung des öffentlichen Friedens Video, in dem Straftaten angedroht 1 m § 170 Abs. 2 StPO durch Androhung von Straftaten worden, geteilt 10.10.19 Altenberg Volksverhetzung Billigung des Völkermordes an den 1 m § 153 Abs. 1 StPO Juden im 2. Weltkrieg durch juden- feindliche Äußerung im Internet Novem- Pirna Verwenden von Kennzeichen ver- Hitlergruß gezeigt und Hitlerbild mit 2 m § 45 Abs. 1 JGG ber 19 fassungswidriger Organisationen Hakenkreuzarmbinde im Internet veröf- fentlicht 15.11.19 Radebeul Volksverhetzung Leugnen des Völkermordes an den 1 m § 153 Abs. 1 StPO Juden im 2. Weltkrieg 07.12.19 Dresden Verwenden von Kennzeichen ver- Versenden einer Hakenkreuzdarstel- 2 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen lung per WhatsApp 20.12.19 Dresden Volksverhetzung Judenfeindliche Äußerung 1 m § 170 Abs. 2 StPO 06.01.20 Königstein Verwenden von Kennzeichen ver- Beschmieren der Hände mit „SS- 1 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen Wahlspruch“ 19.01.20 Gröditz Verwenden von Kennzeichen ver- „Sieg Heil“, „Heil Hitler“ gerufen und 2 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen, Hitlergruß gezeigt Sachbeschädigung Seite 4 von 17