Waffenrechtliche Erlaubnisse - Ausnahmen vom Waffengesetz, 2. Halbjahr 2019

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STAATSMlNISTERIUM              Freistaat DES INNERN              SACH SEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN                                 Aktenzeichen 01095 Dresden                                                            (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/91/104 Präsidenten des Sächsischen Landtages                                    Dresden. 31. Januar 2020 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 7/1135 Thema:        Waffenrechtliche Erlaubnisse — Ausnahmen vom Waffenge- setz, 2. Halbjahr 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen welcher Behörden und Dienststellen, die unter die Regelungen des § 55 WaffG fallen, waren zu den Stichtagen 30.09.2019 und 31.12.2019 berechtigt, in Sachsen während ihrer dienstlichen Tä- tigkeit Waffen in der Öffentlichkeit zu führen? (Bitte aufschlüsseln nach Behörden und Dienststellen!) Frage 2: Wie viele Personen welcher Behörden und Dienststellen, die unter die Regelungen des § 55 WaffG fallen, waren zu den Stichtagen 30.09.2019 und 31.12.2019 berechtigt, in Sachsen außerhalb ihrer dienstlichen Tätigkeit Waffen in der Öffentlichkeit zu führen? (Bitte aufschlüsseln Hausanschrift: nach Behörden und Dienststellen!)                                        Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 Frage 3:                                                                 01097 Dresden Wie viele Schusswaffen befanden sich zu den Stichtagen 30.09.2019 und 31.12.2019 im Bestand der sächsischen Polizei? (Bitte aufschlüs-     Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 seln nach Dienststellen und nach Kurz- bzw. Langwaffen!)                 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Frage 4:                                                                 Zu erreichen mit den Straßenbahnli— Welche weiteren Schusswaffen (ausgenommen die Schusswaffen aus           nien 3, 6, 7. 8, 13 Frage 3 und Schusswaffen im Museumsbestand) befanden sich zu den Besucherparkplätze: Stichtagen 30.09.2019 und 31.12.2019 im Bestand des Freistaats Sach-     Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- sen? (Bitte aufschlüsseln nach Behörden und nach Kurz- bzw. Lang-        Str. 2 oder 4 melden. waffen!)
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STAATSMINISTERIUM            Freistaat DES INNERN            SACH SEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Es wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.—Nrn. 7/129 und 7/1030 verwiesen. Pro . Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2
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