Neu ernannte Beamte und Richter in 2019

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STAATSMINISTERIUM              Freistaat DES INNERN             SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN                                   Aktenzeichen 01095 Dresden                                                               (bitte bei Antwort angeben) 1-1053/68/30 Präsidenten des Sächsischen Landtages                                       Dresden, 5. März 2020 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 7/1461 Thema:        Neu ernannte Beamte und Richter in 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Beamtenverhältnisse (einschließlich Richter) wurden im Jahr 2019 begründet? Frage 2: Wie verteilen sich die neu ernannten Beamten bzw. Richter auf die je- weiligen Besoldungsgruppen der unterschiedlichen Besoldungsord- nungen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Es wird auf die Anlage verwiesen. Der Begriff „neu ernannte Beamtinnen und Beamte“ wurde im Sinne der Begründung eines Beamtenverhältnisses (Einstellung) gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und § 25 Sächsisches Beamtenge- setz (SächsBG) ausgelegt. Einstellungen in ein (Führungs-)Beamtenverhältnis auf Probe gemäß § 8 Abs. 1 SächsBG wurden nur berücksichtigt, wenn sich die Beamten im Zeit- Hausanschrift: punkt der Einstellung nicht bereits in einem Beamtenverhältnis auf Lebens— Sächsisches Staatsministerium zeit befunden haben (vgl. § 8 Abs. 6 Satz 2 SächsBG).                       des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Die erforderliche Zuordnung der Beamten zu den jeweiligen Besoldungs- gruppen richtet sich — außer bei den Widerrufsbeamten im Vorbereitungs-     Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 dienst — nach dem im Zuge der Einstellung verliehenen Amt.                  www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen- bahnlinien 3. 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm— Buck-Str. 2 oder 4 melden.
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STAATSMINISTERIUM          Freistaat DES INNERN          SACH SEN Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen: Die Reaktivierung von Beamten, die sich zuvor im Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit befanden, wurde nicht berücksichtigt, da diese nicht als Neuernennungen im Sinne der Begründung eines neuen Beamtenverhältnisses gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG und § 25 SächsBG angesehen werden. ?undlchen            rüßen ro . Dr. Roland Wöller Anlage Seite 2 von 2
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Anlage zu Drs.-Nr. 7/1461 Besoldu     sordnu   A 4 6 7 7 Umwandlu       zum BaP 8 9 LG1 9 LG 2 9 LG 2 Umwandlun zum BaP 1O 11 12 13 14 15 16 Besoldu R 1 Besoldu 1 W2 W3 wärter/Referendare rter LG 1.2 rter LG 2.1 Referendare LG 2.2 GESAMT BaP = Beamte auf Probe
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