~SACHsEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Ihr Zeichen Postfach 10 0910101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Ihre Nachricht vom Herrn Dr. Matthias Rößler 24. Juni2020 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/23/5 Dresden, ?>'f .Juli 2020 Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Neuhaus-Wartenberg (LINKE) Drs.-Nr.: 7/2821 Thema: Sofortprogramm digitale Lernmittel Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Es wurden im Rahmen der Konjunkturpakete bzw. Coronahilfen Mittel beschlossen, durch die Schülerlnnen aus bedürftigen Familien Tablets oder PC's zur Verfügung gestellt bekommen sollen. Dieses Geld soll direkt an die Schulen gezahlt werden, die dann Leihgeräte besorgen und den betreffenden Schüler aushändigen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie sollen die Mittel aufgeteilt werden, also welcher Anteil soll MACH _ __ für Hardware, welcher für Software und welcher für Lehrgänge WAS - WICHTIGES bereitgestellt werden? A 1 ~i1rn im Öfftnllichtn O i tn~ I Sachu n Die Zuweisung der Mittel erfolgt über die Mobile-Endgeräte-Förderverordnung (MobilEndFöVO). Eine Aufteilung der Mittel in die Rubriken „Hardware/ Software/Lehrgänge" ist nicht vorgegeben . Vielmehr sind die einzelnen Fördergegenstände sowohl zusammen als auch unabhängig voneinander zuwendungsfähig. Frage 2: Wie sollen die Mittel auf die einzelnen Schulen aufgeteilt werden? (Bitte aufschlüsseln, nach Schulart, -bezirk, Klassenstufen, Hardware, Software und Lehrgängen für Lehrkräfte.) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium Eine Aufteilung pro Schule oder nach Schulart ist nicht vorgegeben. Die für Kultus Aufteilung liegt im Ermessen des Schulträgers, der so individuell sowohl auf Carolaplatz 1 01097 Dresden das bereits, auch mit Mitteln aus der RL Digitale Schulen, erreichte Ausstattungsniveau der Schulen reagieren kann . So wird dem Umstand Sorge www.smk.sachsen.de getragen, dass Schulen bedarfsgerecht für die Sicherstellung des digitalen Verkehrsverbindung: Fernunterrichts ausgestattet werden können. Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Informationen zum Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente erhalten Sie unter Seite 1 von 2 www.smk.sachsen.de/kontakt.htm
~SACHsEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Frage 3: Welche Anforderungen sollen die Geräte erfüllen und von welchem Stückpreis wird ausgegangen? Für die Geräte sind keine speziellen technischen Anforderungen vorgegeben. Sie sollen aber in die durch den DigitalPakt bereits geförderte Infrastruktur integriert werden können, um so auch eine Nachnutzung im Sinne des Digital Pakts sicherstellen zu können . Die Schulträger sind daher frei in der Wahl des Anbieters und der Leistungsfähigkeit der Geräte. Die Auswahl der Geräte kann sogar aufgrund verschiedener Schularten und der medienpädagogischen Konzepte der Schulen bei einem Schulträger stark variieren. Daher ist auch kein Stückpreis vorgegeben. Frage 4: Nach welchen Kriterien und an welche Schüler sollen die Geräte dann ausgegeben werden? (Bitte aufschlüsseln nach Schulart und Schulbezirk und Klassenstufen.) Die mobilen Endgeräte sind schulgebunden. Die Festlegung der Kriterien liegt im Ermessen des Schulträgers beziehungsweise der Schule. Mit freundlichen Grüßen p~ Seite 2 von 2