STAATSMiNiSTERiUM Freistaat DES iNNERN SACH SEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN Aktenzeichen 01095 Dresden (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/233 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, 22. November 2019 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 7/332 Thema: Abschiebung einer vermutlich psychisch erkrankten Person nach Afghanistan am 08. Oktober Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 08. Oktober wurden zwei Personen nach Afghanistan abgescho- ben, sie kamen aus der Stadt Leipzig und aus Grimma im Landkreis Leipzig https:llwww.saechsischerfluechtlingsrat.deldel2019/10/18 lkurzinfo—zwei-personen-aus-sachsen-am-08-oktober-nach- afghanistan-abgeschobenl). Nach Information der Fragestellerin war der Mensch aus Grimma psy- chisch erkrankt. Erwar deshalb, laut Aussagen von Unterstützer*innen gegenüber der Fragestellerin, mehrmals im Krankenhaus gewesen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich Hausanschrift: die Kleine Anfrage wie folgt: Sächsisches Staatsministerium des Innern WiiheIm-Buck—Str. 2 Frage 1: 01097 Dresden War der lokalen Ausländerbehörde das Krankheitsbild bekannt? Wenn nein, warum nicht? Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Der Betroffene legte der Ausländerbehörde einen Arztbrief zu einer vor über Verkehrsanbindung: zwei Jahren stattgefundenen Behandlung vor. Diese war ausweislich des Zu erreichen mit den Straßenbahnli- Arztbriefes erfolgreich. Darüber hinaus legte der Betroffene keine aktuellen nien 3. 6.7. 8, 13 Behandlungsunterlagen oder ärztliche Bescheinigungen über Erkrankungen Besucherparkplätze: vor; insbesondere keine, die den Anforderungen des § 60a Absatz 2c Satz 2 Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Aufenthaltsgesetz (AufenthG) genügen und die eine Reiseunfähigkeit hätten Str. 2 oder 4 melden. begründen können.