Verstöße gegen die ärztliche Berufsordnung (Aktualisierung der Drs. 6/5732)

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STAATSMlNlSTERlUM                Freistaat FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ                               Durchwahl Albertstraße 10 101097 Dresden Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler                                                                      Ihr Zeichen Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden                                                                                  Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) SB-0141.51-19/789 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt (AfD)                                             }'/sden, Drs.-Nr.: 7/487                                                                               '-(: Dezember 2019 Thema: Verstöße gegen die ärztliche Berufsordnung (Aktualisierung der Drs. 6/5732) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele und welche Verstöße gegen die ärztliche Berufsord- nung gab es jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018? Frage 2: Wie viele Verstöße führten jeweils zu Sanktionen? Welche Sanktionen wurden erlassen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Aufgrund der mir von der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK) zur Ver- fügung gestellten Informationen werden beide Fragen wie folgt beantwortet: 1. Berufsrechtliche Sachverhalte Jahr         Anzahl        Verstoß gegen die Berufsordnung der Sächsischen Anzahl ge-        Landesärztekammer (Berufsordnung - BO)                   einzeln samt 2016             11        - gewissenhafte Berufsausübung/individuelle                  1 ärztliche Behandlung (§ 7 Abs. 4 80) - Nichtäußerung gegenüber SLÄK                               7 - Nichtäußerung gegenüber SLÄK/unterlassene                  1 Meldung von Berufsdaten - Dokumentationspflichten                                    1 - Kollegiale Zusammenarbeit                                  1 2017             7        - gewissenhafte Berufsausübung                               3 - Nichtäußerung gegenüber SLÄK                               1 - Nichtäußerung gegenüber SLÄK/unterlassene                  1 Gutachtenerstellung                                              Hausanschrift: - Ausstellung ärztlicher Gutachten/Sorgfaltspflicht          1     Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucher- - Beeinflussung ärztlicher Unabhängigkeit,                         schutz Annahme unerlaubter Zuwendunq                              1     Albertstraße 1o 2018             2        - gewissenhafte Berufsausübung                               1     01097 Dresden www.sms.sachsen.de
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STAATSMlNlSTERlUM                Freistaat FÜR SOZlAlES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SACHSEN 1 - Nichtäußerung gegenüber SLÄK                            1 11. Rügeverfahren Jahr    Anzahl   Verstoß gegen die Berufsordnung      Anzahl            Maßnahmen ge-   der Sächsischen landesärztekam-      einzeln samt   mer {Berufsordnung - BO) 2016        8    - gewissenhafte Berufsausübung/                - Abschluss ohne Er- Nichtäußerung gegenüber SLÄK/                  teilung einer Rüge Ausübung ambulanter ärztlicher                 in 5 Fällen Tätigkeit                             1      - Erteilung einer Rüge - Nichtäußerung gegenüber SLÄK/                  in 3 Fällen, davon: unterlassene Gutachtenerstellung      2        >Ordnungsgeld i.H.v. - Nichtäußerung gegenüber SLÄK/                     250 EUR in 2 Fällen unterlassen Meldung von Berufs-                >Ordnungsgeld i.H.v. daten                                 1           350EUR in 1 Fall - Nichtäußerung gegenüber SLÄK          4 2017        8    - Nichtäußerung gegenüber SLÄK/                - Abschluss ohne Er- unterlassene Gutachtenerstellung      1        teilung einer Rüge - Nichtäußerung gegenüber SLÄK          4        in 2 Fällen - unterlassene Gutachtenerstellung      1      - Erteilung einer Rüge - unterlassene berufsrechtliche und              in 6 Fällen, davon: berufsethische Beratung durch die              >Ordnungsgeld i.H.v. Ethik-Kommission vor Durchfüh-                    200 EUR in 1 Fall rung eines Forschungsvorhabens                 >Ordnungsgeld i.H.v. (§ 15 Abs. 1 Satz 1 BO)               1           250 EUR in 3 Fällen - Beeinflussung ärztlicher Unabhän-              >Ordnungsgeld i.H.v. gigkeit/unzulässige Zusammenar-                   700 EUR in 1 Fall beit Praxis und Physiotherapieein-             >Ordnungsgeld i.H.v. richtung                              1           1.000 EUR in 1 Fall 2018        5    - gewissenhafte Berufsausübung          2      - Abschluss ohne Er- - Nichtäußerung gegenüber SLÄK/                  teilung einer Rüge unterlassene Gutachtenerstellung      2         in 1 Fall - Nichtäußerung gegenüber SLÄK          1      - Erteilung einer Rüge in 4 Fällen, davon: >Ordnungsgeld i.H.v. 250 EUR in 1 Fall >Ordnungsgeld i.H.v. 500 EUR in 1 Fall >Ordnungsgeld i.H.v. 750 EUR in 1 Fall >Ordnungsgeld i.H.v. 1.000 EUR in 1 Fall Seite 2 von 3
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STAATSMlNlSTERlUM              Freistaat FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SACHSEN III. Berufsgerichtliche Verfahren (BG-Verfahren) Jahr      Anzahl   Verstoß gegen die Berufsordnung der Maßnahmen gesamt   Sächsischen Landesärztekammer (Be- rufsordnung - BO) 2016         -     - keine                                      - keine 2017         1     - Verstoß gegen § 15 Abs. 1 Satz 1           - teilweise Verurteilung der BO wegen unterlassener berufs-         - Urteil Landgericht Dresden rechtlicher und berufsethischer Bera-        /Sächsisches Berufsgericht tung durch die Ethik-Kommission vor          für Heilberufe vom 02.11. Durchführung eines Forschungsvor-            2018 habens                                     - Bestätigung der Rüge, keine Bestätigung des Ord- nunqsqeldes 2018         1     - Verstoß gegen §§ 30 ff. BO wegen           - Entscheidung des Berufs- unzulässiger Zusammenarbeit Praxis           gerichts steht aus und Physiotherapieeinrichtung; ge- meinsame Nutzung Wartezimmer, Anmeldebereich und Beanspruchung des gleichen Personals Hinweis zu Fragen 1 und 2: Informationen aus dem Bereich der berufsständischen Selbstverwaltung von Ärzten der Landesärztekammer sind nicht Gegenstand der Auskunftspflicht der Regierung gegen- über dem Parlament. Frage 3: Wie vielen Ärzten wurde von 2016 bis 2018 die Approbation entzogen? Jahr     gesamt    davon Widerruf        davon Ruhen       davon nicht bestandskräftig wegen anhängiger Klageverfahren 2016         3               2                  1                            1 2017         4               0                  4                            0 2018         3               0                  3                            2 Mit freundlichen Grüßen U,.,::L/ Seite 3 von 3
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