Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" im Monat September 2019
STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ t Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Durchwahl Hospitalstraße 7 |.01097 Dresden Telefon +49 351 564-15000 Telefax +49 351 564-15009 Präsidenten des Sächsischen Landtages poststelle@ Herrn Dr. Matthias Rößler smj.justiz.sachsen.de* Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 Aktenzeichen 01067 Dresden (bitte bei Antwort angeben) 10408t30t22-KLR Dresden, p. oktober 2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köd¡tz (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 7/45 Thema: Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich ,,Politisch motivierte Kriminalität - rechts" im Monat Sep- tember 2019 TOB MIT Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: eo ¡l[rMmtall|nrrr WWWJOB.M¡T-¡.DE Hausanschrift: Frage 1: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Zu welchen Verurteilungen (Art der Strafen und Strafmaß) aufgrund Hospitalstraße 7 01097 Dresden von Straftaten im Phänomenbereich,,Politisch mot¡v¡erte Kriminalität Briefpost tiber Deutsche Post - rechts" kam es in Sachsen im Monat September 2019 (aufgeschlüs- 01095 Dresden selt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand, Anzahl der Per- www. justiz. sachsen. de/smj sonen sowie deren Geschlecht)? Verkehrsvorbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6,7 , 8, 11 Frage 2: Parken und behinderten- Bei welchen Verurteilungen im Sinne der Frage I wurde gemäß $ 46 gerechter Zugang ilber Einfahrt Hospitalshaße 7 Absatz 2 salz 2 stGB das Tatmotiv festgestellt und strafschärfend Hinweise zum DatenschuÞ erhalten Sie auf unserer lnternet- berücksichtigt? seite. Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinweise auch zu. .Kein Zugang for elektronisch signierte Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 sowiê für verschlüsselte elektronische Nachrichten; nåhere lnformationen zur elektron¡schen Kommun¡kation mit såchsischen Justizbehörden unter w, iust¡z.sachsen.de/E- Kommun¡kation Seite 1 von 7
STAATSIVI IN I ST E RI U IVI DER JUSTIZ t Freistaat SACHSEN Verurteilungen auf Grund von Strafbefehlen sowie die gerichtlich festgestellten Tather- gänge können regelmäßig erst nach Rücklauf der Strafakten vom Gericht erfasst wer- den. Mit dieser Maßgabe haben die Staatsanwaltschaften im Freistaat Sachsen fol- gende Verurteilungen berichtet: lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Dresden wurden zwei männliche Heranwachsende verurteilt. Ein Heranwachsender wurde wegen Landfriedensbruchs in zwei Fällen, hiervon in einem Fall in Tateinheit mit zwei tateinheitlichen Fällen der Kör- perverletzung, zu einer Einheitsjugendstrafe in Höhe von zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der zweite Heranwachsende wurde wegen Landfriedensbruchs in zwei Fällen zu einer Einheitsjugendstrafe von zehn Mo- naten verurteilt, deren Vollstreckung zut Bewährung ausgesetzt wurde. Beide Verurteil- te nahmen an den Ausschreitungen in Heidenau am22. August 2015 von insgesamt ca. 100 Teilnehmern teil, wobei es insbesondere auch zu Angriffen auf Polizeibeamte kam. Außerdem marschierten die Verurteilten am 11. Januar2016 in Leipzig mit einer Gruppierung aus dem rechten Spektrum, aus der heraus Gewalttätigkeiten gegen La- dengeschäfte und Fahrzeuge im Stadtteil Connewitz begangen wurden. Bei der Verurteilung wurde das politische Tatmotiv gemäß $ 46 Absatz 2 Satz 2 StGB festgeste lt u n d strafschä rfend be rü cks ichti gt. I Ein männlicher Emrachsener wurde u.a. wegen Ven¡¡endens von Kennzeichen verfas- sungswidriger Organisationen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von drei Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Verurteilte erhob am 27. Mai 2018 in Dresden seinen linken Arm zum Hitlergruß und rief laut ,,Sieg Heil". Bei der Verurteilung wurde das politische Tatmotiv gemäß $ 46 Absatz 2 Satz 2 StGB festgestel lt u nd strafschärfend berücksichti gt. lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Görlitz wurde ein männlicher Er- wachsener u.a. wegen Ven¡rendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisati- onen und gefaihrlicher Körperverletzung zu zwei Gesamtfreiheitsstrafen von jeweils neun Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde jeweils zur Bewährung ausgesetzt. Seite 2 von 7
STAATSMINìSTERIUTVI DER JUSTIZ T Freistaat SACHSEN Der Verurteilte hatte am 20. April 2018 in Bautzen gegenüber Polizeibeamten ,,Sieg Heil" gerufen und den Hitlergruß gezeigt. Außerdem hatte er am 21. April2018 in Bau- tzen gemeinschaftlich mit einer andenueitig verfolgten Person einen irakischen Staats- angehörigen getreten und geschlagen. Bei der Verurteilung wurde vom erkennenden Gericht das politische Tatmotiv gemäß $ 46 Absatz2 Satz 2 StGB festgestellt und strafschärfend berücksichtigt. Eine Enruachsene wurde wegen Ven¡rendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen verurteilt, da sie am 21. April2018 in Ostritz ein T-Shirt mit dem Aufdruck eines Keltenkreuzes trug. Zwei weitere männliche Heranwachsende sowie ein Enryachsener wurden u.a. wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhen von Straftaten in Tateinheit mit ei- nem Verstoß gegen das Waffengesetz verurteilt. Die beiden Heranwachsenden erhiel- ten Einheitsjugendstrafen in Höhe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewäh- rung ausgesetzt wurde. Der erwachsene Verurteilte erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren, deren Vollstreckung ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Verurteilten warfen am 12. Dezember 2016 mehrere mit Dieselkraftstoff befüllte Bierflaschen auf das Gelände eines Asylbewerberheims in Bautzen. Bei der Verurteilung wurde vom erkennenden Gericht das politische Tatmotiv gemäß $ 46 Absatz2 Satz 2 StGB festgestellt und strafschärfend berücksichtigt. Außerdem wurde ein Enryachsener wegen Venrendens von Kennzeichen verfas- sungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen verur- teilt. Ertrug am 20. April 2018 in Ostritz eine Hose, auf derein Hakenkreuz unterder Aufschrift ,,Sommer, Sonne, Hakenkreuz" abgebildet war. lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Leipzig wurde ein Emrachsener wegen Venruendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 45 Tagessätzen verurteilt. Er hatte am 23. Januar 2019 in Tor- gau in der Auslage eines An- und Verkaufs Postkarten mit dem Bildnis Adolf Hitlers und Bücher mit Hakenkreuzen gezeigt. Seite 3 von 7
T STAATSMINISTERIUM Freistaat DER JUSTIZ SACHSEN Bei der Verurteilung wurde vom erkennenden Gericht das politische Tatmotiv gemäß g 46 Absatz2 Satz 2 StGB festgestellt und strafschärfend berücksichtigt. Ein weiterer Eruachsener wurde u.a. wegen Venryendens von Kennzeichen verfas- sungswidriger Organisationen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt, weil er am24. Januar 2019 in Leipzig öffentlich mit einem Fahrrad fuhr, auf dessen Felge der Schriftzug ,,Sieg Heil" aufgemalt war. Bei der Verurteilung wurde vom erkennenden Gericht das politische Tatmotiv gemäß $ 46 Absatz2 Satz 2 StGB festgestellt und strafschärfend berücksichtigt. Zudem wurde ein Enryachsener wegen Landfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Dem Verurteilten lag ostentatives Mitmarschieren am 11. Januar 2016 in Leipzig in einer Gruppierung von ca. 250 Personen aus dem rechten Spektrum, aus der heraus Gewalttätigkeiten gegen Ladengeschåfte und Fahrzeuge im Stadtteil Connewitz begangen wurden, zur Last Ein weiterer En¡rachsener wurde u.a. wegen Volksverhetzung in Tatmehrheit mit Ver- wenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtgeld- strafe von 150 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte veröffentlichte am 13. September 2016 sowie am 10. Oktober 2016 in Leipzig in einem WhatsApp-Chat zwei Postings in Form eines Bildnisses von Adolf Hitler sowie ein Bild ,,Wie man jüdische Frauen ab- schleppt". Bei der Verurteilung wurde vom erkennenden Gericht das politische Tatmotiv gemäß $ 46 Absatz2 Satz 2 SIGB festgestellt und strafschärfend berücksichtigt, Weiterhin wurde ein Enruachsener wegen Venruendens von Kennzeichen verfassungs- widriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 45 Tagessätzen verurteilt, weil er am 30. März2Q19 in Leipzig den Hitlergruß gezeigt hatte. Seite 4 von 7
T STAATSI\4INISTERIUNI Freistaat DER JUSTIZ SACHSEN Bei der Verurteilung wurde vom erkennenden Gericht das politische Tatmotiv gemäß g 46 Absatz2 Satz 2 StGB festgestellt und strafschärfend berücksichtigt. Ein weiterer Erwachsener wurde wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte hatte am 5. September 2018 in Leipzig einen bedrohenden Facebook-Post an ein Mitglied des,,Allgemeinen Studentenausschusses" der Uni Bremen versandt, welches in einem lnterview die Entlarvung einer Lehramts- studentin als rechtsradikal befünuortet hatte. Bei der Verurteilung wurde vom erkennenden Gericht das politische Tatmotiv gemäß $ 46 Absatz2 Satz 2 StGB festgestellt und strafschärfend berücksichtigt. Letztlich wurde ein Enrachsener u.a. wegen Venryendens von Kennzeichen verfas- sungswidriger Organisationen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 140 Tagessät- zen verurteilt, weil er am 20. April 2018 in Leipzig den Hitlergruß gezeigt und,,Sieg Heil" gerufen hatte. lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Zwickau wurde ein Enryachsener wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 85 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte forderte zwischen dem 17. Februar und dem 19. September 2018 in Waldenburg mittels zweier Textbeiträge über sein vk.com-Profil die Erschießung schwarzafrikanischer Fluchtlinge an der Grenze und beleidigte zwei Spit- zenpolitiker der SPD sowie der Partei DIE LINKE. Ein weiterer Enruachsener wurde wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zu einer Geldstrafe in Höhe von 55 Tagessätzen verurteilt. Er hatte am 26. November 2018 in Zwickau bezüglich einer Nachricht über den Bau einer Moschee in Kaufbeuren auf sei- nem Facebook-Profil zum,,Anbrennen die Scheiße!" aufgerufen. Zudem wurde ein Enuachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswid- riger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen verurteilt, weil er am 25. Mai 2019 aus dem Fenster einer Wohnung in Plauen den Hitlergruß gezeigt und ,,Heil Hitler" gerufen hatte. Seite 5 von 7
T STAATSMINISTERIUM Freistaat DER JUSTIZ SACHSEN Ein weiterer Emrachsener erhielt wegen Volksverhetzung eine Ven¡rarnung mit Straf- vorbehalt hinsichtlich einer Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessät- zen. Der Verurteilte stellte am 2. Januar 2018 in Mülsen auf seinem Facebook-Profil bezüglich des ersten Kindes des Jahres in Wien mit muslimischen Eltern folgenden ausländerfeindlichen Kommentar ein: ,,Bitte sofort zurückficken und abtreiben oder ab nach Hause". Schließlich wurde ein männlicher Envachsener wegen Volksverhetzung zu einer Geld- strafe in Höhe von 15 Tagessätzen verurteilt, weil er am 27. August 2018 aus seiner Reinsdorfer Wohnung über seinen Facebook-Account zu den Demonstrationsereignis- sen in Chemnitz mit Hinweisen zu massiven Übergriffen auf Migranten folgenden Post gesetzt hat: ,,Jagt das Gesindel aus unseren Städten!!!1". I m Zuständig keitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft - Abtei I ung llI/ZESA wu rde ein Erwachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisa- tionen zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte hatte am 27. August 2018 im Rahmen des Versammlungsgeschehens in Chemnitz im Zu- sammenhang mit dem Tötungsdelikt beim Chemnitzer Stadtfest den Hitlergruß gezeigt. Bei dieser Verurteilung wurde vom erkennenden Gericht das politische Tatmotiv ge- mäß $ 46 Absatz 2 Satz 2 StGB festgestellt und strafschärfend berücksichtigt. Die Verurteilungen, bei denen vom jeweils erkennenden Gericht das politische Tatmo- tiv gemäß $ 46 Absatz 2 Satz 2 StGB festgestellt und strafschärfend berücksichtigt wurde, sind ausgewiesen. Bei den übrigen Verurteilungen wurde vom jeweils erken- nenden Gericht das politische Tatmotiv gemäß $ 46 Absatz 2 Satz 2 StGB nicht fest- gestellt und strafschärfend berücksichtigt Frage 3: ln welchen Fällen wurden aus welchen Gründen im Monat September 2019 Er- mittlungen eingestellt (aufgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftat- bestand und Anzahl der Personen sowie deren Geschlecht)? Seite 6 von 7
IT STAATSMINISTERIUM Freistaat DER JUSTIZ SACHSEN Auf die als Anlage beigefügte Statistik über eingestellte Ermittlungsverfahren im Monat September 2019 betreffend rechtsextremistische und fremdenfeindliche Straftaten nehme ich Bezug. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage Tabellarische Übersicht zu Frage 3 Seite 7 von 7
Anlage zu KA 7/45 Im Monat September 2019 wurden folgende gegen bekannte Tatverdächtige geführte Ermittlungsverfahren eingestellt: Tattag Tatort Straftatbestand Tathergang Anzahl Geschlecht Einstellungsgrund Beschuldigte m/w (Rechtsnorm) Staatsanwaltschaft Chemnitz 07.04.19 Freiberg Nötigung Beleidigende und ausländerfeindliche 1 m § 170 Abs. 2 StPO Äußerungen gegenüber mehreren Asylbewerbern 10.08.15 Chemnitz Verwenden von Kennzeichen ver- Hitlergruß gezeigt 3 m 1 x § 154 Abs. 1 fassungswidriger Organisationen StPO, 2 x § 170 Abs. 2 StPO 30.03.19 Chemnitz Verwenden von Kennzeichen ver- Hitlergruß gezeigt, „Heil Hitler“ skan- 1 m § 154 Abs. 1 StPO fassungswidriger Organisationen diert und ausländerfeindliche und anti- semitische Beleidigung 01.08.19 Chemnitz Verwenden von Kennzeichen ver- „Sieg Heil“-Ruf 1 m § 154 Abs. 1 StPO fassungswidriger Organisationen 21.07.19 Annaberg- Verwenden von Kennzeichen ver- Orden und Abzeichen aus der NS-Zeit 1 m § 153 Abs. 1 StPO Buchholz fassungswidriger Organisationen auf Flohmarkt angeboten, welche ver- fassungswidrige Kennzeichen beinhal- ten 23.07.19 Stollberg Verwenden von Kennzeichen ver- Nachrichten in WhatsApp-Gruppe 1 w § 45 Abs. 2 JGG fassungswidriger Organisationen verschickt mit Hakenkreuzabbildung im Hintergrund 20.06.19 Aue Verwenden von Kennzeichen ver- Öffentliche Verwendung verfassungs- 1 m § 45 Abs. 2 JGG fassungswidriger Organisationen widriger Kennzeichen 17.12.18 Freiberg Volksverhetzung Ausländerfeindlicher Facebook-Post 1 w § 153a Abs. 1 StPO 29.03.19 Freiberg Verwenden von Kennzeichen ver- Pistolenholster mit aufgedrucktem 1 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen Hakenkreuz über ebay erworben 08.12.- Chemnitz Verwenden von Kennzeichen ver- Zwei Bilder mit verfassungswidrigen 1 m § 154 Abs. 1 StPO 24.12.17 fassungswidriger Organisationen Kennzeichen in WhatsApp-Gruppe eingestellt Seite 1 von 14
Anlage zu KA 7/45 31.12.17 Chemnitz Verwenden von Kennzeichen ver- Einstellen eines Bildes in WhatsApp- 1 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen Gruppe, welches Adolf Hitler auf einem Schlitten sitzend zeigt und mit „Guten Rutsch Froinde!“ überschrieben ist 06.03.19 Annaberg- Verwenden von Kennzeichen ver- Einstellen mehrerer verfassungswidri- 1 w § 170 Abs. 2 StPO Buchholz fassungswidriger Organisationen ger und volksverhetzender Bilder in WhatsApp-Gruppe 30.05.18 Unbekannt Verwenden von Kennzeichen ver- Hitlergruß gezeigt 1 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen Staatsanwaltschaft Dresden 14.09.18 Dresden Beleidigung Beleidigende Äußerung gegenüber 1 m § 170 Abs. 2 StPO einer ausländischen Mitbürgerin 27.01.19 Riesa Verwenden von Kennzeichen ver- Veröffentlichen von Bildern mit Symbo- 1 m § 45 Abs. 2 JGG fassungswidriger Organisationen len verfassungswidriger Organisationen in Whatsapp-Chatgruppe 09.02.19 Dresden Verwenden von Kennzeichen ver- Öffentliches Skandieren der Parole 1 m § 45 Abs. 2 JGG fassungswidriger Organisationen „Sieg Heil!“ 29.04.19 Glashütte Verwenden von Kennzeichen ver- Hakenkreuze gezeichnet 3 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen 22.05.19 Dresden Verwenden von Kennzeichen ver- Aufmalen von SS-Rune und Haken- 2 1xw § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen kreuz auf den Arm einer Mitschülerin 1xm 25.05.19 Dresden Volksverhetzung Abwertende Äußerung über die Volks- 1 m § 170 Abs. 2 StPO gruppe der Roma 15.06.19 Pirna Verwenden von Kennzeichen ver- Öffentliches Skandieren der Parolen 1 m § 154 Abs. 1 StPO fassungswidriger Organisationen „Sieg Heil!“ und „Heil Hitler!“ 10.08.19 Dresden Verwenden von Kennzeichen ver- Öffentliches Zeigen einer Wolfsangel- 1 m § 153 Abs. 1 StPO fassungswidriger Organisationen Tätowierung auf Oberarm Staatsanwaltschaft Görlitz 27.08.18 Ebersbach- Verwenden von Kennzeichen ver- „Heil Hitler“ im Internet gepostet 1 m § 152 Abs. 2 StPO Neugersdorf fassungswidriger Organisationen 11.06.19 Unbekannt Verwenden von Kennzeichen ver- Verkauf von NS-Devotionalien über 1 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen Facebook Seite 2 von 14
Anlage zu KA 7/45 24.08.18 Rietschen Verwenden von Kennzeichen ver- Schreiben an Rentenversicherung mit 1 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen „Heil Hitler“ und „Sieg Heil“ abge- schlossen 12.01.19 Bautzen Verstoß gegen das Sächsische Aufstellen von Holzkreuzen mit Namen 1 m § 170 Abs. 2 StPO Versammlungsgesetz von getöteten Personen 14.04.19 Mittelherwigs- Verwenden von Kennzeichen ver- „Sieg Heil“-Ruf 1 m § 45 Abs. 2 JGG dorf fassungswidriger Organisationen 17.12.17 Löbau Verwenden von Kennzeichen ver- Zeigen des Hitlergrußes 2 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen 04.11.17 Zittau Verwenden von Kennzeichen ver- Hakenkreuz gesprüht 2 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen Staatsanwaltschaft Leipzig 28.05.19 Leipzig Verwenden von Kennzeichen ver- Zeigen einer Hakenkreuztätowierung 1 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen 30.04.19 Borna Volksverhetzung Artikel im Bornaer Stadtjournal zur Fra- 1 m § 170 Abs. 2 StPO ge nach einer „eventuellen Mitschuld der Juden an Antisemitismus und dem Holocaust“ 11.06.19 Leipzig Volksverhetzung Ablehnende Kommentierung zu einem 3 2xw § 170 Abs. 2 StPO Beitrag über die Vergewaltigung eines 1xm 9-jährigen Mädchens durch einen „Schwarzafrikaner“ 27.11.16 Leipzig Verwenden von Kennzeichen ver- Posten einer Bilddatei mit ikonischer 1 m § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen Darstellung Adolf Hitlers in WhatsApp- Gruppe 10.12.18 Leipzig Nötigung Versenden eines Beschwerdebriefes 2 m § 170 Abs. 2 StPO mit drohendem und ausländerfeindli- chem Inhalt an die Leiterin eines Schulhortes und Einschüchtern dreier Schulkinder mit Migrationshintergrund 12.05.19 Leipzig Bedrohung Bedrohung von zwei Passanten durch 1 m § 170 Abs. 2 StPO Plakatierer für AfD Wahlplakate 10.09.19 Leipzig Volksverhetzung Kommentar bei Twitter, dass „Hidschab- 1 m § 170 Abs. 2 StPO Dschihadista zu blöd fürs Abi“ seien 06.05.19 Leipzig Verwenden von Kennzeichen ver- Zeigen des Hitlergrußes 1 m § 154 Abs. 1 StPO fassungswidriger Organisationen Seite 3 von 14