Projektförderung durch die Stiftung Sächsische Gedenkstätten im Jahr 2020
STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT KULTUR UND TOURISMUS Freistaat SE SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, KULTUR UND TOURISMUS Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 7/790 Thema: Projektförderung durch die Stiftung Sächsische Gedenkstätten im Jahr 2020 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Nach der Förderrichtlinie der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinne- rung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft für die Ausreichung von Zu- wendungen an Gedenkstätten, Archive und Zentren sowie Einrichtungen und Initiativen vom 10.06.2016 obliegt die Entscheidung über Anträge auf Projekt- förderungen, die eine Fördersumme von unter 10.000 EUR zum Ziel haben, dem Geschäftsführer der Stiftung. Dies betrifft auch nachträgliche Erhöhun- gen von durch den Stiftungsrat entschiedenen Förderungen über die Gewäh- rung der Förderung um bis zu 10.000 EUR. Solche Anträge können auch ohne Beachtung der sonst üblichen Antragsfristen eingereicht werden. Die Staatsregierung ist verpflichtet, dem Landtag im Rahmen von dessen Auskunftsrecht ihre eigenen Erkenntnisse mitzuteilen. Das bedeutet, dass die Erkenntnisse der Staatsregierung aus ihrer Mitwir- kung im Stiftungsrat insoweit durch die Entscheidungskompetenz des Ge- schäftsführers eingeschränkt sind. Soweit die Staatsregierung aus ihrer Tä- tigkeit im Stiftungsrat oder anderen Quellen gleichwohl Erkenntnisse hinsicht- lich dieser „Kleinanträge“ hat, werden diese Erkenntnisse mitgeteilt. Frage 1: In welchem Gesamtumfang wurden Anträge auf Projektförde- rung für 2020 an die Stiftung gestellt und in welchem Gesamtumfang wurden Projektförderungen bewilligt? Nach dem Kenntnisstand der Staatsregierung wurden für das Haushaltsjahr 2020 an die Stiftung Sächsische Gedenkstätten Anträge auf Gewährung einer Die Staatsministerin für Kultur und Tourismus Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/6/67-2019/64256 Dresden, co. Januar 2020 ULTUR. Ir Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Wigardstraße 17 01097 Dresden Staatsministerin für Kultur und Tourismus Königsbrücker Straße 21-29 01099 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli- nien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu- cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfor- tendienst melden. * Der Empfang von elektronisch signierten und verschlüsselten Dokumenten ist mög- lich. De-Mail: ministerium@smwk-sachsen.de-mail.de
STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT KULTUR UND TOURISMUS Projektförderung im Gesamtumfang von 876.872,00 EUR gestellt. Im Ergebnis der Stif- tungsratssitzung am 16.12.2019 ist beabsichtigt, Zuwendungen in Höhe von insgesamt 616.000,00 EUR zu bewilligen. Frage 2: In welchem Umfang wurden Anträge auf Projektförderung für 2020 jeweils für die Themenbereiche Nationalsozialismus und SBZ/DDR an die Stiftung gestellt und in welchem Umfang wurden Projektförderungen bewilligt? (bitte nach The- menbereich angeben) Projektanträge werden nach Maßgabe der Förderrichtlinie der Stiftung gestellt. Eine klare Unterteilung zwischen den zwei genannten Themenbereichen ist nicht in jedem Fall mög- lich. Von den gestellten Projektanträgen haben > Projektanträge im Umfang von 233.456,00 EUR ihren Schwerpunkt im Themen- bereich Nationalsozialismus und > Projektanträge im Umfang von 643.416,00 EUR ihren Schwerpunkt im Themen- bereich SBZ/DDR. Bestätigt wurden > Projektförderungen im Umfang von 119.600,00 EUR, die ihren Schwerpunkt im Themenbereich Nationalsozialismus und > Projektanträge im Umfang von 496.400,00 EUR, die ihren Schwerpunkt im The- menbereich SBZ/DDR haben. Frage 3: Welche Anträge auf Projektförderung wurden in Höhe der beantragten Fördersummen bewilligt? (bitte nach Antragsteller und geplanten Projekt ange- ben) Zum derzeitigen Zeitpunkt wurden durch die Stiftung noch keine Projektanträge bewilligt. Folgende Projektanträge sollen nach dem Kenntnisstand der Staatsregierung in Höhe der beantragten Fördersumme bewilligt werden: Antragsteller Archiv Bürgerbewegung Leipzig e. V. Umweltbibliothek Groß- hennersdorf e. V. Große Kreisstadt Stollberg Stadt Frankenberg Stadt Frankenberg Projektbezeichnung Betrieb des Archivs zur Geschichte der Opposition in der DDR Betrieb des Archivs der Umweeltbibliothek Groß- hennersdorf e. V. Interimsbüro für die künf- tige Gedenkstätte Stoll- berg - Frauenhaftanstalt Hoheneck Auslobung Planerwettbe- werb Fabrikantenvilla Fördersumme 125.500,00 EUR 65.000,00 EUR 56.400,00 EUR 36.000,00 EUR Betrieb eines Kommunika- tions- und Dokumentati- onszentrums im Zusam- menhang mit der Errich- tung der Gedenkstätte KZ Sachsenburg 27.000,00 EUR Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN
STAATSMINISTERIUM
FÜR WISSENSCHAFT
KULTUR UND TOURISMUS
18.500,00 EUR
gen Jugendwerkhofs
Sachsenburg
Anpassung der Ausstel-
lung "...Der Weg zur Ein-
heit"
Gedenktafel Auto-Union
Siegmar-Schönau
Stadt Frankenberg
Martin-Luther-King-Zent-
rum Werdau e. V.
Erforschung des ehemali-
8.000,00 EUR
Rainer Ritscher
3.000,00 EUR
Frage 4: Wurden Anträge auf Projektförderung nur anteilig gegenüber der ur-
sprünglichen Antragssumme bewilligt und wenn ja, welche? (bitte nach Antrags-
steller, beantragter Fördersumme, genehmigten Förderbetrag und geplanten Pro-
jekten aufschlüsseln)
Zum derzeitigen Zeitpunkt sollen folgende Projektanträge nicht in Höhe der beantragten
Fördersumme bewilligt werden:
— Projektbezeichnung
Bürgerkomitee Betrieb des Muse-
Leipzig e. V. ums In der "Runde
Ecke" / Bundesförde-
rung *
Betrieb des Archivs
zur Geschichte der
Opposition in der
DDR
Gedenkstätte für die
Opfer der NS-Eutha-
nasie - Grundsiche-
run
beantragte Förder-
summe
300.000,00 EUR
bestätigte För-
dersumme
153.000,00 EUR
Martin-Luther-King-
Zentrum Werdau e.
V.
70.016,00 EUR 70.000,00 EUR
Gedenkstätte Groß-
schweidhnitz e. V.
44.790,00 EUR 44.700,00 EUR
Geschichtswerk-
statt Sachsenburg
e.V.
"Auf der Suche nach
Erinnerung" Jahres-
rogramm 2020
8.946,00 EUR
8.900,00 EUR
* Die mögliche Förderhöhe wird vom Bund vorgegeben und ist nicht Gegenstand der Beschlussfassung des
Stiftungsrates.
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SACHSEN
STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT KULTUR UND TOURISMUS Frage 5: Wurden Anträge auf Projektförderung abschlägig beschieden und wenn ja, welche? (bitte nach Antragssteiler, beantragter Fördersumme und geplanten Projekten aufschlüsseln) Folgende Anträge sollen abschlägig beschieden werden: | Antragsteller Förderverein "sächsische Landesarbeitsgemein- schaft zur Auseinanderset- zung mit dem NS" (sLAG) e.V. Projektbezeichnung Beratungs- und Arbeitsstelle zur Auseinandersetzung mit dem NS Dietmar Wendler Mit freundlichen Grüßen & lu Barbara Klepsth “ Seite 4 von 4 beantragte Förder- summe 101.300,00 EUR Annegret Uhlig Projekt "aRegionale Aufarbeitung, Nachhaltigkeit und Prävention (aRANup)" Forschung zu Häftlingsgemein- schaften im KZ Sachsenbur 8.720,00 EUR | 3.700,00 EUR