Projektförderung durch die Stiftung Sächsische Gedenkstätten im Jahr 2020

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STAATSMINISTERIUM
FÜR WISSENSCHAFT
KULTUR UND TOURISMUS

Freistaat
SE SACHSEN

 

STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, KULTUR UND TOURISMUS
Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden

Präsidenten des Sächsischen Landtages
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1

01067 Dresden

Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann (DIE LINKE)

Drs.-Nr.: 7/790

Thema: Projektförderung durch die Stiftung Sächsische
Gedenkstätten im Jahr 2020

Sehr geehrter Herr Präsident,

namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung:

Nach der Förderrichtlinie der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinne-
rung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft für die Ausreichung von Zu-
wendungen an Gedenkstätten, Archive und Zentren sowie Einrichtungen und
Initiativen vom 10.06.2016 obliegt die Entscheidung über Anträge auf Projekt-
förderungen, die eine Fördersumme von unter 10.000 EUR zum Ziel haben,
dem Geschäftsführer der Stiftung. Dies betrifft auch nachträgliche Erhöhun-
gen von durch den Stiftungsrat entschiedenen Förderungen über die Gewäh-
rung der Förderung um bis zu 10.000 EUR. Solche Anträge können auch
ohne Beachtung der sonst üblichen Antragsfristen eingereicht werden.

Die Staatsregierung ist verpflichtet, dem Landtag im Rahmen von dessen
Auskunftsrecht ihre eigenen Erkenntnisse mitzuteilen.

Das bedeutet, dass die Erkenntnisse der Staatsregierung aus ihrer Mitwir-
kung im Stiftungsrat insoweit durch die Entscheidungskompetenz des Ge-
schäftsführers eingeschränkt sind. Soweit die Staatsregierung aus ihrer Tä-
tigkeit im Stiftungsrat oder anderen Quellen gleichwohl Erkenntnisse hinsicht-
lich dieser „Kleinanträge“ hat, werden diese Erkenntnisse mitgeteilt.

Frage 1: In welchem Gesamtumfang wurden Anträge auf Projektförde-
rung für 2020 an die Stiftung gestellt und in welchem Gesamtumfang
wurden Projektförderungen bewilligt?

Nach dem Kenntnisstand der Staatsregierung wurden für das Haushaltsjahr
2020 an die Stiftung Sächsische Gedenkstätten Anträge auf Gewährung einer

Die Staatsministerin für
Kultur und Tourismus

Aktenzeichen
(bitte bei Antwort angeben)
L-1053/6/67-2019/64256

Dresden,
co. Januar 2020

   

ULTUR.

Ir

Zertifikat seit 2007
audit berufundfamilie

Hausanschrift:
Staatsministerium für
Wissenschaft, Kultur
und Tourismus
Wigardstraße 17
01097 Dresden

Staatsministerin für
Kultur und Tourismus
Königsbrücker Straße 21-29
01099 Dresden

www.smwk.sachsen.de

Verkehrsanbindung:
Zu erreichen mit den Straßenbahnli-
nien 3, 6, 7, 8, 13

Für Besucher mit Behinderungen
befinden sich gekennzeichnete
Parkplätze am Hintereingang der
Wigardstraße 17. Für alle Besu-
cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfor-
tendienst melden.

* Der Empfang von elektronisch signierten
und verschlüsselten Dokumenten ist mög-
lich.

De-Mail:
ministerium@smwk-sachsen.de-mail.de
1

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FÜR WISSENSCHAFT
KULTUR UND TOURISMUS

 

Projektförderung im Gesamtumfang von 876.872,00 EUR gestellt. Im Ergebnis der Stif-
tungsratssitzung am 16.12.2019 ist beabsichtigt, Zuwendungen in Höhe von insgesamt
616.000,00 EUR zu bewilligen.

Frage 2: In welchem Umfang wurden Anträge auf Projektförderung für 2020 jeweils
für die Themenbereiche Nationalsozialismus und SBZ/DDR an die Stiftung gestellt
und in welchem Umfang wurden Projektförderungen bewilligt? (bitte nach The-
menbereich angeben)

Projektanträge werden nach Maßgabe der Förderrichtlinie der Stiftung gestellt. Eine klare
Unterteilung zwischen den zwei genannten Themenbereichen ist nicht in jedem Fall mög-
lich. Von den gestellten Projektanträgen haben
> Projektanträge im Umfang von 233.456,00 EUR ihren Schwerpunkt im Themen-
bereich Nationalsozialismus und
> Projektanträge im Umfang von 643.416,00 EUR ihren Schwerpunkt im Themen-
bereich SBZ/DDR.

Bestätigt wurden
> Projektförderungen im Umfang von 119.600,00 EUR, die ihren Schwerpunkt im
Themenbereich Nationalsozialismus und
> Projektanträge im Umfang von 496.400,00 EUR, die ihren Schwerpunkt im The-
menbereich SBZ/DDR haben.

Frage 3: Welche Anträge auf Projektförderung wurden in Höhe der beantragten
Fördersummen bewilligt? (bitte nach Antragsteller und geplanten Projekt ange-
ben)

Zum derzeitigen Zeitpunkt wurden durch die Stiftung noch keine Projektanträge bewilligt.
Folgende Projektanträge sollen nach dem Kenntnisstand der Staatsregierung in Höhe
der beantragten Fördersumme bewilligt werden:

 

 

 

Antragsteller
Archiv Bürgerbewegung
Leipzig e. V.

Umweltbibliothek Groß-
hennersdorf e. V.

Große Kreisstadt Stollberg

Stadt Frankenberg

Stadt Frankenberg

 

Projektbezeichnung
Betrieb des Archivs zur
Geschichte der Opposition
in der DDR

Betrieb des Archivs der
Umweeltbibliothek Groß-
hennersdorf e. V.
Interimsbüro für die künf-
tige Gedenkstätte Stoll-
berg - Frauenhaftanstalt
Hoheneck

Auslobung Planerwettbe-
werb Fabrikantenvilla

Fördersumme
125.500,00 EUR

65.000,00 EUR

56.400,00 EUR

36.000,00 EUR

 

 

Betrieb eines Kommunika-
tions- und Dokumentati-
onszentrums im Zusam-
menhang mit der Errich-
tung der Gedenkstätte KZ
Sachsenburg

 

27.000,00 EUR

 

 

 

 

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18.500,00 EUR
gen Jugendwerkhofs
Sachsenburg

Anpassung der Ausstel-
lung "...Der Weg zur Ein-
heit"

Gedenktafel Auto-Union
Siegmar-Schönau

 

Stadt Frankenberg

Martin-Luther-King-Zent-
rum Werdau e. V.

Erforschung des ehemali-

 

8.000,00 EUR

    
      

 

 

Rainer Ritscher

3.000,00 EUR

    

 

Frage 4: Wurden Anträge auf Projektförderung nur anteilig gegenüber der ur-
sprünglichen Antragssumme bewilligt und wenn ja, welche? (bitte nach Antrags-
steller, beantragter Fördersumme, genehmigten Förderbetrag und geplanten Pro-
jekten aufschlüsseln)

Zum derzeitigen Zeitpunkt sollen folgende Projektanträge nicht in Höhe der beantragten
Fördersumme bewilligt werden:

 — Projektbezeichnung

Bürgerkomitee Betrieb des Muse-
Leipzig e. V. ums In der "Runde
Ecke" / Bundesförde-
rung *

Betrieb des Archivs
zur Geschichte der
Opposition in der
DDR

Gedenkstätte für die
Opfer der NS-Eutha-
nasie - Grundsiche-
run

 

    
   

beantragte Förder-
summe
300.000,00 EUR

bestätigte För-
dersumme
153.000,00 EUR

    
  

  
   
     
 

   

 
 
  

   
    

         
 
    

     

  

Martin-Luther-King-
Zentrum Werdau e.
V.

70.016,00 EUR 70.000,00 EUR

 
 
 
   

     
   
 

    

 

Gedenkstätte Groß-
schweidhnitz e. V.

44.790,00 EUR 44.700,00 EUR

  
    
         

  

 

 

 

   

Geschichtswerk-
statt Sachsenburg
e.V.

 

    

"Auf der Suche nach
Erinnerung" Jahres-
rogramm 2020

8.946,00 EUR

 

8.900,00 EUR

   

   

    

 

* Die mögliche Förderhöhe wird vom Bund vorgegeben und ist nicht Gegenstand der Beschlussfassung des

Stiftungsrates.

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Frage 5: Wurden Anträge auf Projektförderung abschlägig beschieden und wenn
ja, welche? (bitte nach Antragssteiler, beantragter Fördersumme und geplanten

Projekten aufschlüsseln)

Folgende Anträge sollen abschlägig beschieden werden:

 

| Antragsteller

Förderverein "sächsische
Landesarbeitsgemein-
schaft zur Auseinanderset-
zung mit dem NS" (sLAG)
e.V.

Projektbezeichnung

Beratungs- und Arbeitsstelle zur
Auseinandersetzung mit dem NS

 

 

Dietmar Wendler

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

& lu
Barbara Klepsth “

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beantragte Förder-

summe

101.300,00 EUR

 

Annegret Uhlig Projekt "aRegionale Aufarbeitung,
Nachhaltigkeit und Prävention
(aRANup)"

 

Forschung zu Häftlingsgemein-
schaften im KZ Sachsenbur

 

8.720,00 EUR |

3.700,00 EUR
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