Sammelabschiebung nach Tunesien am 11. Dezember 2019
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACH SEN Der Staatsminister Aktenzeichen SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN (bitte bei Antwort angeben) 01095 Dresden 2-1053/90/29 Dresden, 3. März 2020 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 7I1383 Thema: Sammelabschiebung nach Tunesien am 11. Dezember 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Informationen der Fragestellerin wurden am 11. Dezember 2019 mehrere Personen tunesischer Staatsbürgerschaft vom Flughafen HallelLeipzig abgeschoben.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus den Zuständigkeitsbereichen welcher Ausländerbehörden kommen die abgehalten Menschen, welche der Menschen wurden tatsächlich ab- Hausanschrift: geschoben und die Abschiebung welcher Menschen wurde aus welchen Sächsisches Staatsministerium Gründen abgebrochen (bitte auf Landkreise und kreisfreie Städte auf- des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 schlüsseln)? 01097 Dresden Am 11. Dezember 2019 wurden 13 Personen aus Sachsen nach Tunesien Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 abgeschoben. www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli- nien 3.6.18, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck— Str. 2 oder 4 melden.
STAATSMINISTERIUNI Freistaat DES INNERN SACHSEN Zuständige Ausländerbehörde Anzahl der Personen Stadt Dresden _\f\)_s_\_\_\_\NQ_) Stadt Leipzig Stadt Chemnitz Erzgebirgskreis Landkreis Leipzig Landkreis Zwickau Landkreis Nordsachsen Landkreis Bautzen Zentrale Ausländerbehörde Ein Abbruch der Abschiebung von Personen aus Sachsen erfolgte nicht. Frage 2: lnwiefern gehörten die Betroffenen zu den Gruppen der „Straftäter*innen, Gefähr- der*innen und Personen, die hartnäckig ihre Mitwirkung bei der Identitätsklärung verweigern“? Welche Ermittlungsverfahren und Vorstrafen lagen vor, welche be- lastbaren Hinweise gab es darauf, dass es sich um so genannte „Gefährder“ han- delt oder inwiefern haben die Betroffenen „hartnäckig“ die Klärung ihrer Identität verhindert? (bitte pro Person in Verbindung mit dem Ort der letzten Unterbringung zuordnen) Die Angaben sind aus der Übersicht ersichtlich: Ort der letzten Un- Straftäter! Straftaten terbringung ldentitätstäuscher Abschiebungs- Straftäter Diebstahl, Urkundenfälschung hafteinrichtung ldentitätstäuscher (AHE) AHE Straftäter Betäubungsmittelgesetz, Körperverlet- Identitätstäuscher zung (KV) Justizvollzugsanstalt Straftäter Betäubungsmittelgesetz, KV, Verstoß (JVA) Identitätstäuscher Waffengesetz, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte JVA Straftäter Betäubungsmittelgesetz, KV, Bedro- hung JVA Straftäter Schwere sexuelle Nötigung, gefährliche KV Leipzig Straftäter Betäubungsmittelgesetz, Verstoß Auf- ldentitätstäuscher enthaltsgesetz, Betrug JVA Straftäter Betäubungsmittelgesetz, Diebstahl mit Waffen, gefährliche KV, Hausfriedens- bruch, Erpressung, Bedrohung, Beleidi- gung, Widerstand gegen Vollstre- ckungsbeamte JVA Straftäter Betäubungsmittelgesetz, gefährliche KV AHE ldentitätstäuscher AHE Straftäter Betäubungsmittelgesetz, KV, Diebstahl mit Waffen Seite 2 von 3
STAATSMINISTERIUM Freista at DES iNNERN SACH SEN Ort der letzten Un- Straftäter] Straftaten terbringung ldentitätstäuscher JVA Straftäter Betäubungsmittelgesetz, schwerer Raub JVA Straftäter Erschleichen von Leistungen F rage 3: Standen die Menschen in einem Beschäftigungsverhältnis, wenn ja, in welchem, sind den jeweils zuständigen Ausländerbehörden Anhaltspunkte bekannt, wonach die betroffenen Menschen Lebensgefährt*innen, Verlobte oder Ehepartner*innen haben könnten und wussten die jeweils zuständigen Ausländerbehörden von et- waigen Erkrankungen der betroffenen Menschen? Keine der Personen ging zum Zeitpunkt der Abschiebung einer erlaubten Beschäftigung nach. Bei einer der abgeschobenen Personen gab es Hinweise auf eine deutsche Part- nerin im Sinne der Fragesteilung. Erkrankungen waren zu keiner der betroffenen Perso— nen bekannt. Frage 4: Wo wurden die Menschen jeweils von der Polizei aufgegriffen? Elf Personen wurden in der Abschiebungshafteinrichtung oder in einer Justizvollzugsan- stalt aufgegriffen. lm Ubrigen wird auf die Übersicht in der Antwort auf die Frage 2 ver- wiesen. Zwei Personen wurden in Dresden und Leipzig aufgegriffen. „.!sz e ndiichen Grüßen Pr D.r Roland Wöller Seite 3 von 3