Einbindung der Museen in ein einheitliches Präventions- und Krisenmanagement

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STAATSMINISTERIUM
FÜR WISSENSCHAFT
KULTUR UND TOURISMUS

STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, KULTUR UND TOURISMUS
Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden

Präsidenten des Sächsischen Landtages
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1

01067 Dresden

Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Kirste (AfD)

Drs.-Nr.: 7/1380

Thema: Einbindung der Museen in ein einheitliches Präventions-
und Krisenmanagement

Sehr geehrter Herr Präsident,
den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt:

„Im 2009 veröffentlichten Konzept „Museumskonzeption 2020 —
Kulturland Sachsen“ gibt die Staatsregierung einen Ausblick über
die zur Verbesserung der Sicherheit von Museen nötigen Maßnah-
men. Eine „zentrale Erkenntnis“ bestehe darin, „dass die Vernet-
zung vor Ort verbessert werden“ müsse (S. 125). Denkbar sei eine
trägerbezogene oder trägerunabhängige Einbindung der Museen
und bewahrenden Kultureinrichtungen in ein „einheitliches Prä-
ventions- und Krisenmanagement“. Die Staatsregierung bezeich-
net die trägerunabhängige Lösung dabei als den „mittelfristig
möglicherweise effektivere[n]“ Weg.“

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte
ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung:

Die Beantwortung der Fragen erstreckt sich auf Museen, welche sich
in Trägerschaft des Freistaates Sachsen befinden beziehungsweise
auf landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die
Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwort-
lich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft ver-
pflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen ein-
gehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen.

Letzteres ist hier der Fall, denn die Fragen betreffen in großen Teilen
Sachverhalte, die von Gemeinden oder Landkreisen als Selbstverwal-
tungsaufgabe wahrgenommen werden beziehungsweise in privatrecht-
licher Verantwortung liegen.

 

 

Freistaat

SACHSEN

Die Staatsministerin für
Kultur und Tourismus

Aktenzeichen
(bitte bei Antwort angeben)
KT-L-1053/10/3-2020/3303

Dresden,

—

‘5 März 2020

ar

Zertifikat seit 2007
audit berufundfamilie

Hausanschrift:
Staatsministerium für
Wissenschaft, Kultur

und Tourismus

Wigardstraße 17

01097 Dresden
(Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13)

Staatsministerin für
Kultur und Tourismus
Königsbrücker Straße 29
01099 Dresden
(Straßenbahnlinien 7, 8)

Für Besucher mit Behinderungen
stehen Parkplätze am jeweiligen
Hintereingang zur Verfügung.

www.smwk.sachsen.de

Der Empfang von elektronisch signierten
und verschlüsselten Dokumenten ist via
DE-Mail möglich:

ministerium@smwk-sachsen.de-mail.de
1

Freistaat

SACHSEN

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KULTUR UND TOURISMUS

 

Es ist nicht Aufgabe der Staatsregierung, Kenntnisse über Maßnahmen

zu erlangen, die in die kommunale beziehungsweise privatrechtliche Hoheit und
Selbstverwaltung fallen. Deshalb sind Hinweise und Informationen zu Museen
und sonstigen „bewahrenden Kultureinrichtungen“, die sich nicht in unmittelbarer
Trägerschaft des Freistaates Sachsen befinden, nur beispielhaft aufgeführt.

Frage 1: Welchen Trägern gehören die in Sachsen ansässigen Museen im
Einzelnen an? (Bitte tabellarisch nach Trägern und mit Nennung der je-
weils zugehörigen Museen aufschlüsseln.)

 

 

| Träger | Museum
Freistaat Sachsen Staatliche Kunstsammlungen Dresden (SKD)
Freistaat Sachsen Staatliches Museum für Archäologie Chem-
nitz (smac)

Schatzkammer, Buchmuseum

 

     
    
 

 
  
 

 

Sächsische Landesbibliothek —
Staats- und Universitätsbibliothek
(SLUB)

Universität Leipzig (UL)

 
    

Ägyptisches Museum,
Antikenmuseum,
Musikinstrumentenmuseum,
Kustodie

 

 

 

Daneben sind im Freistaat Sachsen weit mehr als 400 Museen in unterschiedli-
cher, nichtstaatlicher Trägerschaft ansässig. So kann der Träger zum Beispiel der
Bund sein (Militärhistorisches Museum der Bundeswehr), ein rechtsfähiger Ver-
ein (Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung SNG), eine Stiftung (Stiftung
Deutsches Hygiene-Museum), eine GmbH, eine Gemeinde, ein Landkreis oder
eine Privatperson.

Einen weiterführenden Überblick über die vielfältige Museumslandschaft im Frei-
staat Sachsen bietet das sächsische Museumsportal der Sächsischen Landes-
stelle für Museumswesen: https://www.sachsens-museen-entdecken.de/.

Frage 2: Welche Museen und sonstigen „bewahrenden Kultureinrichtun-
gen“ sind bislang nicht in ein (trägerabhängiges) einheitliches Präventions-
und Krisenmanagement im Sinne der „Museumskonzeption 2020“ einge-
bunden? (Bitte gegebenenfalls getrennt nach Trägern angeben.)

Die Etablierung eines im Sinne der „Museumskonzeption 2020“ trägerbezoge-
nen- oder trägerunabhängigen einheitlichen Präventions- und Krisenmanage-
ments hat sich im Rahmen von Diskussionen innerhalb der Museen und in Wei-
terbildungsveranstaltungen des Sächsischen Museumsbundes und der Sächsi-
schen Landesstelle für Museumswesen als nicht zielführend herausgestellt, da
es nicht den speziellen Bedürfnissen und Anforderungen der einzelnen Einrich-
tungen gerecht werden kann.

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Frage 3: Wie weit ist die Entwicklung eines trägerunabhängigen einheitli-
chen Präventions- und Krisenmanagements seit Veröffentlichung der „Mu-
seumskonzeption 2020“ im Jahr 2009 vorangeschritten? (Bitte gegebenen-
falls mit Angabe der eingebunden Einrichtungen.)

Eine zentrale Erkenntnis in Auswertung der Hochwasserproblematik von 2002
war, die unbürokratische Vernetzung vor Ort zu verbessern. Hierbei haben sich
regionale und örtliche Notfallverbände als tragendes Element erwiesen. Die Not-
fallverbünde sind freiwillige Zusammenschlüsse von Kultureinrichtungen im
Sinne von Kooperationen, die in enger Abstimmung mit den Institutionen der ört-
lichen Gefahrenabwehr stehen.

Die Mitglieder der Notfallverbünde verpflichteten sich unter Beibehaltung der je-
weiligen institutionellen und inhaltlichen Eigenständigkeit, ihre personellen und
sachlichen Ressourcen im Notfall zu bündeln und zum Schutz des Kulturgutes zu
leistende Aufgaben in gegenseitiger Unterstützung zu bewältigen. Die im Notfall-
verbund organisierten Kultureinrichtungen haben sich in der Regel ebenfalls ver-
pflichtet, im Notfall auch Räumlichkeiten zur Unterbringung von Sammlungen im
Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Damit kann auch der Spe-
zifik des jeweiligen Kulturgutes in den unterschiedlichen Einrichtungen entspro-
chen werden. Weiterführende Informationen zur Arbeit der Notfallverbünde sind
zum Beispiel unter www.notfallverbund-dresden.de und www.notfallverbund.de
zu finden.

Beispielhaft sei auf den 2011 gegründeten Notfallverbund Dresden verwiesen.
Federführende Institutionen bei der Schaffung des Notfallverbundes Dresden wa-
ren die SKD und die SLUB. Im Vordergrund des Notfallverbundes stehen präven-
tive Aufgaben, aber auch Notfallübungen. Für Bergungsarbeiten steht beispiels-
weise ein ‚Notfallzug Kulturgutschutz‘ zur Verfügung, der beim Dresdner Brand-
und Katastrophenschutzamt stationiert ist.

Weitere Mitglieder im Notfallverbund Dresden sind zum Beispiel auch das Säch-
sische Staatsarchiv mit seinem Standort Dresden, das Landesamt für Denkmal-
pflege Sachsen, die Technische Universität Dresden, die Hochschule für Bil-
dende Künste Dresden, die Stiftung Deutsches Hygiene-Museum Dresden und
die Senckenberg Naturhistorische Sammlungen Dresden SNG (Senckenberg
Museum Görlitz ist Mitglied des Notfallverbundes Oberlausitz).

Für Einrichtungen, die auf Grund ihrer regionalen Lage in keinem Notfallverbund
organisiert sind, besteht die Möglichkeit regelmäßiger Kontakte zur örtlichen Feu-
erwehr und anderen Institutionen der örtlichen Gefahrenabwehr. Das Staatsar-
chiv in Wermsdorf beispielsweise führt regelmäßig ein bis zwei Mal im Jahr so-
genannte operativ-taktische Studien und Einsatzübungen durch.

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Mit freundlichen Grüßen

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Barbara Klepsch

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