Zubau Windenergie in Sachsen

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Sächsischer Landtag                                                DRUCKSACHE 7/1726 7. Wahlperiode                                        Die Drucksache wurde vom Fragesteller zurückgezogen. Kleine Anfrage der / des     Abgeordneten Jörg Urban Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Thema:        Zubau Windenergie in Sachsen Vorbemerkungen: Gemäß dem Koalitionsvertrag soll das Energie- und Klimaprogramm bis Sommer 2020 fortgeschrieben     werden.     Eine     zusätzliche    Jahresstromerzeugung   von    4 Terrawattstunden (TWh) im Jahr 2024 beziehungsweise 10 Terrawattstunden (TWh) im Jahr 2030 durch Erneuerbare Energien werden als Orientierung ausgegeben, hauptsächlich durch Windenergie. Gleichzeitig wird die Windenergie im Wald ausgeschlossen. Außerdem soll ein Mindestabstand von neuen Windenergieanlagen zur Wohnbebauung auf 1.000 Meter festgelegt werden. Gemäß des „Gutachten EE- Ausbaupotentiale in Sachsen“ von der Sächsischen Energieagentur GmbH (SAENA) werden verschiedene Ausbauszenarien für die Windenergie ausgegeben. Laut der der SAENA betrug die Jahresstromerzeugung durch Windenergie ca. 2,1 TWh in 2018 bei 883 Anlagen in Sachsen. (http://www.saena.de/themen/erneuerbare- energien-in-sachsen.html) Vorab sei mitgeteilt, dass der Fragesteller einer Verlängerung der Beantwortungsfrist gemäß § 56 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Landtages widerspricht. Fragen an die Staatsregierung: 1. Gründen sich die im Koalitionsvertrag ausgegebenen Ausbauwerte der EE auf die oben genannte Potentialanalyse und wenn ja, auf welchem Szenario? 2. Wird mit den in der Potentialstudie errechneten Erträgen für Windenergie auf Basis des Windenergieanlagentyps Enercon E141 auch für den im Koalitionsvertrag beabsichtigten Zubau der Windenergie ausgegangen? Dresden, 17.02.2020 Unterzeichner: Jörg Urban Ort: Dresden Datum: 17.02.2020 Jörg Urban, MdL Eingegangen am: 17.02.2020
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3. In der Potentialanalyse werden in der Raumwiderstandsgruppe „Mensch“ verschiedene Pufferzonen definiert. Gilt der im Koalitionsvertrag ausgegebene Mindestabstand von 1.000 Metern für a.     Wohnbebauung innerhalb der Ortslage, b.     Wohnbebauung außerhalb der Ortslage, c.     Einzelgebäude und d.     Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen, und wenn nicht, warum nicht? 4. In    der    Potentialanalyse     werden    in  der    Raumwiderstandsgruppe „Landschaft/Natur/Tiere“ verschiedene Pufferzonen definiert. Gilt der im Koalitionsvertrag ausgegebene Ausschluss von Wald auch für a.     Landschaftsschutzgebiete, b.     Naturparks, c.     Nationalparks, d.     Biosphärenreservate, e.     SPA- Gebiete, f.     FFF- Gebiete und g.     gesetzlich geschützte Biotope beziehungsweise plant die Staatsregierung einen generellen Ausschluss der Windenergienutzung in rechtsverbindlich ausgewiesenen Gebieten, in denen ein Schutz von Natur und Landschaft besteht? 5. Gemäß der Ausbauszenarien des Gutachten und der Absicht im Koalitionsvertrag von zusätzlichen 10 TWh Jahresstromerzeugung aus EE (hauptsächlich Windenergie) bis 2030 ist nur das Szenario 3 mit Windenergieanlagen im Wald (ca. 1% der sächsischen Waldfläche) hinreichend. Kann die Staatsregierung die Windenergie im Wald ausschließen, und wenn ja, wie sollen die Ausbauziele gemäß Koalitionsvertrag umgesetzt werden und wenn nein, warum nicht?
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