Umgang mit dem Urteil des Verfassungsgerichts zu ALG II Sanktionen in den Sächsischen Optionskommunen
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3.3 Sanktionen gegenüber weiblichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) zurück zum Inhalt Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Dezember 2017 Bestand arbeitslose weibliche Bestand weibliche ELB mit Neu festgestellte Sanktionen ELB mit mindestens mindestens einer Sanktion einer Sanktion Anzahl Bestand Anzahl Bestand Anteil an Träger- neu Anteil an arbeitslose Regionen neu weibliche ELB allen nummer sanktionierte allen ELB weibliche ELB sanktionierte absolut absolut arbeitslosen arbeitslose in % (Sp. 4 an weibliche ELB in % (Sp. weibliche Sp. 3) ELB 7 an Sp. 6) ELB 1 2 3 4 5 6 7 8 Sachsen 14 1.237 606 110.131 2.643 2,4 39.155 1.400 3,6 JC Erzgebirgskreis 07146 44 30 6.667 100 1,5 2.418 67 2,8 JC Bautzen 07202 62 46 6.722 128 1,9 2.768 97 3,5 JC Görlitz 07208 48 30 8.525 118 1,4 3.657 87 2,4 JC Leipzig 07610 68 43 6.159 163 2,6 2.175 106 4,9 JC Meißen 07904 22 18 5.733 67 1,2 2.373 37 1,6 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3.4 Sanktionen gegenüber ausländischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Dezember 2017 Bestand arbeitslose Bestand ausländische ELB mit ausländische ELB mit Neu festgestellte Sanktionen mindestens einer Sanktion mindestens einer Sanktion Bestand Bestand Anzahl arbeitslose Träger- Anzahl ausländische Anteil an Regionen neu Anteil an ausländische nummer neu ELB allen sanktionierte allen ELB ELB sanktionierte absolut absolut arbeitslosen arbeitslose in % (Sp. 4 an ausländische ELB in % (Sp. ausländische Sp. 3) ELB 7 an Sp. 6) ELB 1 2 3 4 5 6 7 8 Sachsen 14 349 164 36.668 748 2,0 11.177 354 3,2 JC Erzgebirgskreis 07146 10 6 803 18 2,2 298 10 3,4 JC Bautzen 07202 - - 966 4 0,4 356 * 0,8 JC Görlitz 07208 14 10 1.887 25 1,3 685 20 2,9 JC Leipzig 07610 5 3 1.046 7 0,7 345 * 0,6 JC Meißen 07904 5 4 1.033 7 0,7 357 4 1,1 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3.5 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Alter von unter 25 Jahren Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Dezember 2017 Bestand arbeitslose ELB unter Bestand ELB unter 25 Jahren Neu festgestellte Sanktionen 25 Jahren mit mindestens mit mindestens einer Sanktion einer Sanktion Bestand Anzahl Bestand ELB Anzahl arbeitslose Anteil an Träger- neu unter 25 Anteil an Regionen neu ELB unter 25 allen nummer sanktionierte Jahren allen ELB sanktionierte absolut Jahren absolut arbeitslosen arbeitslose in % (Sp. 4 an ELB unter 25 ELB in % (Sp. ELB unter 25 Sp. 3) Jahren 7 an Sp. 6) Jahren 1 2 3 4 5 6 7 8 Sachsen 14 829 352 31.829 1.691 5,3 6.287 739 11,8 JC Erzgebirgskreis 07146 34 * 1.557 72 4,6 353 52 14,7 JC Bautzen 07202 28 23 1.563 53 3,4 340 41 12,1 JC Görlitz 07208 36 23 2.087 67 3,2 481 42 8,7 JC Leipzig 07610 25 17 1.471 74 5,0 337 45 13,4 JC Meißen 07904 20 10 1.466 41 2,8 210 15 7,1 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3.6 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Alter von 25 bis unter 55 Jahren Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Dezember 2017 Bestand arbeitslose ELB von Bestand ELB von 25 bis unter 25 bis unter 55 Jahren mit Neu festgestellte Sanktionen 55 Jahren mit mindestens einer mindestens Sanktion einer Sanktion Bestand Anzahl Bestand ELB Anzahl arbeitslose neu von 25 bis Anteil an Träger- neu Anteil an ELB von 25 bis Regionen sanktionierte unter 55 allen nummer sanktionierte allen ELB unter 55 arbeitslose Jahren absolut absolut arbeitslosen ELB von 25 bis in % (Sp. 4 an Jahren ELB von 25 bis ELB in % (Sp. unter 55 Sp. 3) unter 55 7 an Sp. 6) Jahren Jahren 1 2 3 4 5 6 7 8 Sachsen 14 3.025 1.601 142.929 6.396 4,5 62.326 3.714 6,0 JC Erzgebirgskreis 07146 140 99 7.773 293 3,8 3.624 210 5,8 JC Bautzen 07202 134 107 8.339 301 3,6 4.057 247 6,1 JC Görlitz 07208 86 49 10.824 257 2,4 5.322 170 3,2 JC Leipzig 07610 214 161 7.905 439 5,6 3.770 339 9,0 JC Meißen 07904 72 50 7.259 171 2,4 3.443 107 3,1 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3.7 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Alter von 55 Jahren und älter Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat Dezember 2017 Bestand arbeitslose ELB im Bestand ELB im Alter von 55 Alter von 55 Jahren und älter Neu festgestellte Sanktionen Jahren und älter mit mit mindestens mindestens einer Sanktion einer Sanktion Bestand Bestand ELB Anzahl arbeitslose Anzahl im Alter von 55 Träger- neu ELB im Alter Anteil an Regionen neu Jahren und Anteil an nummer sanktionierte von 55 Jahren allen sanktionierte älter allen ELB arbeitslose absolut und älter absolut arbeitslosen ELB im Alter in % (Sp. 4 an ELB im Alter ELB in % (Sp. von 55 Jahren Sp. 3) von 55 Jahren 7 an Sp. 6) und älter und älter 1 2 3 4 5 6 7 8 Sachsen 14 179 94 48.710 435 0,9 22.173 241 1,1 JC Erzgebirgskreis 07146 7 * 3.611 17 0,5 1.447 8 0,6 JC Bautzen 07202 11 8 3.628 30 0,8 1.834 17 0,9 JC Görlitz 07208 6 5 4.508 18 0,4 2.502 12 0,5 JC Leipzig 07610 15 10 3.286 38 1,2 1.111 21 1,9 JC Meißen 07904 5 3 2.724 12 0,4 1.567 7 0,4 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten.
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Methodische Hinweise - Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Sanktionen (allgemein) Rechtsgrundlage für die Sanktionierung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) bildet § 31 SGB II in Verbindung mit § 31a SGB II bzw. § 32 SGB II. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Wenn dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Arbeit zumutbar ist, muss er sich aktiv darum bemühen, seine Hilfebedürftigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die dieses Ziel unterstützen. Kommen die Leistungsberechtigten diesen Verpflichtungen ohne wichtigen Grund nicht nach, treten Sanktionen ein, die eine Kürzung bis hin zum völligen Wegfall des Arbeitslosengeldes II vorsehen können. Die Informationen über den Umfang von Sanktionierungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende findet entsprechende Berücksichtigung in der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II. Dabei wird grundsätzlich nach der Erhebungsmethode bzw. dem Zählkonzept unterschieden. Einerseits werden nach dem Bestandskonzept Sanktionierungen sowie deren Umfang bzw. deren leistungsrechtliche Auswirkungen am Bestand der leistungsberechtigten Personen nach dem SGB II gemessen (Sanktionsbestand). Andererseits werden auch die im Berichtszeitraum neu ausgesprochenen Sanktionen über ein Bewegungskonzept (nur Zugänge) gemessen (Sanktionsbewegungen). Sanktionsbestand Für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Bestand wird festgestellt, ob zum Stichtag mindestens eine wirksame Sanktion vorliegt. Auf Basis dieser Bestandszählung wird dargestellt, wie viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte zum Stichtag sanktioniert sind, wie viele Sanktionen gegen diese erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vorliegen und wie sich die Sanktionen auf die Höhe des Leistungsbezugs auswirken. Sanktionen werden im Regelfall für einen Zeitraum von 3 Monaten festgesetzt. Bei mehrmaliger Pflichtverletzung können für überschneidende Zeiträume mehrfach Sanktionen ausgesprochen werden. Statistisch werden im Bestandskonzept alle die zum Stichtag wirksamen Sanktionen erfasst, d.h. die Bestandsmessung umfasst alle Sanktionen, deren Gültigkeitsdauer über den Stichtag der Bestandsmessung reichen. Daher kann ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter zum Stichtag im Bestand mit mehreren Sanktionen belegt sein. Sanktionen, die zwar in der Vergangenheit, jedoch nicht mehr am statistischen Stichtag wirksam waren, werden zum jeweiligen Berichtsmonat nicht berücksichtigt. Die Höhe einer Sanktion wird prozentual am Regelbedarf ermittelt; in der Regel 30%, bei Meldeversäumnissen 10% des Regelbedarfs. Sanktionen mindern das Arbeitslosengeld II, also den Regelbedarf ALGII, Mehrbedarfe, laufende Kosten der Unterkunft sowie bis Ende 2010 den Zuschlag nach Bezug von ALG. Bei wiederholter Pflichtverletzung kann das Arbeitslosengeld II vollständig entfallen. Die Leistungskürzung durch Sanktionen wird statistisch als Gesamtbetrag aller zum Stichtag wirksamen Sanktionen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dargestellt. Dabei kann danach differenziert werden, wie stark die einzelnen Leistungsarten von der Leistungskürzung durch Sanktionierung betroffen sind. Neu festgestellte Sanktionen (Sanktionsbewegungen) Die Anzahl der neu festgestellten Sanktionen wird nach dem Bewegungskonzept als Zugänge von Sanktionen ausgewertet. Abweichend vom sogenannten Stichtags-Personenkonzept beim Sanktionsbestand wird im Rahmen von Sanktionsbewegungen (neu festgestellte Sanktionen) nicht betrachtet, wie viele Personen zum Stichtag eine wirksame Sanktion haben. Ziel ist hier vielmehr, Aussagen darüber zu treffen, wie viele Sanktionen in einem bestimmten Zeitraum (Berichtsmonat) neu ausgesprochen wurden. Bei dieser Auswertungsform verändert sich die Betrachtungsweise bzw. das Betrachtungsobjekt. Auswertungsobjekt ist nicht die Person, sondern die neu festgestellte Sanktion. Durch die sachverhaltsspezifische Betrachtungsweise der Sanktionen ist es möglich, sanktionsbezogene Merkmale wie bspw. den Grund der einzelnen Sanktionen zu ermitteln. Darüber hinaus werden zur jeweiligen Sanktion auch die personenbezogenen Informationen zu dem von der Sanktion betroffenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ermittelt. Sanktionsquote Die Sanktionsquote für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) setzt die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gültigen Sanktion (Sanktionsbestand) zur Anzahl aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Beziehung. • Im Zähler sind nur die ELB mit mindestens einer zum Stichtag wirksamen Sanktion enthalten. • Im Nenner sind alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) enthalten. Dabei ist zu beachten, dass die Nennergröße auch einen Anteil von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten enthält, die nicht verpflichtet sind, eine Arbeit aufzunehmen, weil ihnen eine Arbeitsaufnahme nicht zumutbar ist. Dies ist z. B. bei Alleinerziehenden mit Kindern unter 3 Jahren oder erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die noch die Schule besuchen, der Fall. Dementsprechend kommt für diesen Personenkreis die Mehrzahl der möglichen Sanktionsgründe überhaupt nicht in Betracht. So können in diesen Fällen keine Sanktionen z. B. wegen der Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen, ausgesprochen werden. Bei der Betrachtung der Höhe dieser Quote muss also berücksichtigt werden, dass die Grundgesamtheit im statistischen Sinne nicht voll ausschöpfbar ist. Die Aussagekraft von intertemporären und interregionalen Vergleichen sowie von Vergleichen zwischen bestimmten soziodemographischen Gruppen, für die die Quote vornehmlich dient, wird dadurch nicht eingeschränkt. Ergänzend wird eine Sanktionsquote für arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte gebildet, die berücksichtigt, dass sich manche Sanktionsgründe nur auf arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte beziehen können. Diese setzt die Anzahl arbeitsloser erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mit mindestens einer zum Stichtag gültigen Sanktion zur Anzahl aller arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Relation. Die Zahl der arbeitslosen ELB stimmt aus methodischen Gründen nicht exakt überein mit der Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II.
Stand: 13.07.2017 Statistik-Infoseite Im Internet stehen statistische Informationen unterteilt nach folgenden Themenbereichen zur Verfügung: Arbeitsmarkt im Überblick Arbeitslose, Unterbeschäftigung und Arbeitsstellen Förderungen Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB III Migration Frauen und Männer Statistik nach Berufen Statistik nach Wirtschaftszweigen Zeitreihen Daten zu den Eingliederungsbilanzen Amtliche Nachrichten der BA Kreisdaten Glossare sind zu folgenden Fachstatistiken veröffentlicht: Arbeitsmarkt Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Förderstatistik/Eingliederungsbilanzen Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB III Die Methodischen Hinweise der Statistik bieten ergänzende Informationen.
Tabellen Sanktionen (Monatszahlen) Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Dezember 2018
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Impressum Produktlinie/Reihe: Tabellen Titel: Sanktionen (Monatszahlen) Region: Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Berichtsmonat: Dezember 2018 Erstellungsdatum: 10.04.2019 Periodizität: monatlich Hinweise: Nächster Veröffentlichungstermin: 10.05.2019 Herausgeberin: Bundesagentur für Arbeit Statistik Rückfragen an: Zentraler Statistik Service Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg E-Mail: Zentraler-Statistik-Service@arbeitsagentur.de Hotline: 0911 - 179 3632 Fax: 0911 - 179 1131 Weiterführende statistische Informationen Internet: http://statistik.arbeitsagentur.de Register: "Statistik nach Themen", Menüpunkt: "Grundsicherung für Arbeitsuchende Thema: "Sanktionen" http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach- Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Sanktionen/Sanktionen-Nav.html Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabellen, Sanktionen (Monatszahlen) Nürnberg, Dezember 2018 Nutzungsbedingungen: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellen- angabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Inhaltsverzeichnis Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - Sanktionen Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter Tabelle Seite 1 1. Leistungskürzung durch Sanktion gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) 1 2.1 2.1 Anzahl neu festgestellte Sanktionen nach Gründen - gleitende Jahressumme 2 2.2 2.2 Anzahl neu festgestellte Sanktionen nach Gründen - aktueller Berichtsmonat 3 3.1 3.1 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) 4 3.2 3.2 Sanktionen gegenüber männliche erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) 5 3.3 3.3 Sanktionen gegenüber weibliche erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) 6 3.4 3.4 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) mit ausländischer Staatsbürgerschaft 7 3.5 3.5 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) unter 25 Jahren 8 3.6 3.6 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) von 25 bis unter 55 Jahren 9 3.7 3.7 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) von 55 Jahren und älter 10 Methodische Hinweise 11 Statistik-Infoseite 12