Digitalisierung in der Hochbauverwaltung
STAATSMlNlSTERlUM Freistaat DER FINANZEN SACHSEN Der Staatsminister SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01 076 Dresd en Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth (AfD) (bitte bei Antwort angeben) Drs.-Nr.: 7177 46-82000/1115/121- 2019/59373 Thema: Digitalisierung in der Hochbauverwaltung Dresden, l) .Oktober 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, MACH _ _ __ WAS namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die - WICHTIGES Arbeiten im Öffent lichen Die nst Sachse n Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es in der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsver- waltung ein Konzept zur Digitalisierung des Planens, Bau- lertitikat seit 2013 au dlt :ierutu ncta -,ilie ens und Betreibens von Hochbauten des Freistaates Sach- sens und wenn ja, mit welchem Inhalt? Hausanschrift: Die Sächsische Staatsregierung hat für die gesamte staatliche und kommu- Sächsisches Staatsministerium der Finanzen nale Verwaltung im Freistaat Sachsen im März 2019 den Masterplan „Digita- Carolaplatz 1 01097 Dresden le Verwaltung" verabschiedet. Dieser Masterplan wird nunmehr umgesetzt. Telefon +49 351 564 40000 In diesem Zusammenhang hat der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- Telefax +49 351 564 40009 minister@smf.sachsen .de" und Baumanagement (SIB) ein Projektmanagementsystem für die Abwick- www.s mf.sac hsen .de lung von Bauprojekten sowie ein Computer-Aided Facility Management Sys- Verkehrsverbindung: tem (CAFM-System) eingeführt. Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Auf der Basis der IT-Ziele des Freistaates Sachsen wurden folgende spezifi- Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im sche Ziele für den Staatsbetrieb SIB abgeleitet: Innenhof. Bitte beim Pförtner- dienst melden . 'Kein Zugang für versc hlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiz iert elektronisch s ignierte Dokumente nur unter de n a uf www.smf.sachsen .de/eSignatur.html ve rmerkten VoraussetzunQen.
STAATSMINISTERlUM DER FlNANZEN 5jSACHsEN - Ausbau IT-gestützter Prozesse - Lebenszyklusbetrachtungen für die Planung , den Bau und die Bewirtschaftung von bzw. auf landeseigenen Immobilien - elektronisch gestützte Zusammenarbeit mit allen an einem Projekt Beteiligten (intern und extern) - neue Technologien/ Verfahren zur Bauplanung , -ausführung und Immobilienbewirt- schaftung Frage 2: In welchem Umfang sind in der staatlichen Hochbau- und Liegen- schaftsverwaltung bereits Schritte zur Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens von Hochbauten des Freistaates Sachsen um- gesetzt worden? In den vergangenen Jahren wurden bereits die folgenden wesentlichen Schritte zur Digitalisierung im Staatsbetrieb SIB umgesetzt: - Die Vertrags- und Rechnungsbearbeitung erfolgt mit IT-Programmunterstützung (bislang zum Teil auf der Basis von Papierunterlagen) . - Die Elektronische Vorgangsbearbeitung (E-Akte) mit dem Programm VIS .SAX wur- de eingeführt. - Das CAFM-System Spartacus wurde eingeführt. Der Funktionsumfang wird sukzes- sive erweitert. - Das Projektmanagementsystem ist eingeführt und wird für Bauprojekte genutzt. Frage 3: In welchem Umfang wurde die Methode Building Information Mo- delling (BIM), die eine zuverlässige Kosten-, Qualitäts- und Terminkon- trolle ermöglicht und Abstimmungsfehler reduziert, zur Beschleuni- gung der Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens bei der Konzepterstellung (Frage 1) und bei der Umsetzung (Frage 2) berück- sichtigt worden? Die Sächsische Hochbauverwaltung hat in den vergangenen Jahren Standards und die technischen Voraussetzungen für die Abwicklung von Pilotprojekten nach der BIM- Methode geschaffen. Seite 2 von 3
STAATSMlNlSTERlUM Freistaat DER FlNANZEN SACHSEN Die Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) des Staatsbetriebes SIB für BIM- Pilotprojekte wurden im Dezember 2018 veröffentlicht. Sie beinhalten grundsätzliche Anforderungen sowie Organisationsvorgaben und Prozessbeschreibungen für das Ar- beiten mit BIM. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat 2017 geregelt, dass der Freistaat Sachsen für zivile Baumaßnahmen mit Gesamtbau- kosten von mehr als 5 Mio. €, die er im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland aus- führt (Bundesbaumaßnahmen), künftig die Anwendung der BIM-Methode prüfen muss. Daraus sind inzwischen zwei Pilotprojekte des zivilen Bundesbaus entstanden, bei de- nen das BIM-Verfahren angewendet wird . Mit der BIM-Pilotierung für das erste Bun- desbauvorhaben wird in diesem Jahr begonnen, das zweite Projekt wird sich nach Ab- schluss eines im Jahr 2020 durchzuführenden Wettbewerbes anschließen . Bei Hochbauvorhaben des Landes ist die Anwendung der Planungsmethode BIM ge- genwärtig noch freigestellt. Der Staatsbetrieb SIB arbeitet an der Umsetzung von Pilo- tierungen . Dafür ist eine durchgängige Digitalisierung des Kommunikations- , Planungs- und Archivierungsprozesses nötig. Die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen werden derzeit durch die Implementierung des CAFM-Systems sowie die Einführung eines Projektmanagementsystems geschaffen bzw. liegen schon vor. Zudem wird das Personal zur Vorbereitung auf das Planen mit der BIM-Methode in der Anwendung des IT-Programms „Revit" geschult. Es ist vorgesehen, das BIM-Verfahren bei erfolgreicher Pilotierung auch in größerem Rahmen einzuführen. Mit freundlichen Grüßen Dr. :at h~as ~ Seite 3 von 3