Finanzierung von Eintrittskarten an Theatern im Freistaat Sachsen

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STAATSMINISTERIUM
FÜR WISSENSCHAFT
KULTUR UND TOURISMUS

STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, KULTUR UND TOURISMUS
Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden

Präsidenten des Sächsischen Landtages
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1

01067 Dresden

Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Kirste (AfD)

Drs.-Nr.: 7/1737

Thema: Finanzierung von Eintrittskarten an Theatern im Freistaat
Sachsen

Sehr geehrter Herr Präsident,
den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt:

„Vereinigungen wie der Bund der Steuerzahler e. V. bemängeln seit Jah-
ren die aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Höhe staatlicher Förderungen
für öffentliche Theater und Spielstätten. Zur Veranschaulichung wird
hierbei für gewöhnlich auf den fördermittelbereinigten Preis pro Thea-
terkarte - sprich: den Preis, den ein Besucher ohne staatliche Subven-
tionen zu zahlen hätte — zurückgegriffen. Bundesweit soll beispiels-
weise in der Spielzeit 2017/2018 jede Theaterkarte mit durchschnittlich
78 Euro ‚bezuschusst‘ worden sein!. In manchen Fällen lag der Zu-
schuss sogar bei mehreren hundert Euro.“

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1: In welcher Höhe wurden an den Theatern, Opernhäusern und
sonstigen Bühnen im Freistaat Sachsen verkaufte Karten in den letzten
fünf Jahren im Sinne der Vorbemerkung „subventioniert“ bzw. wie hoch
wäre jeweils der ohne entsprechende Zuschüsse anfallende Preis pro
Karte in den einzelnen Häusern gewesen? (Nach Möglichkeit bitte für
jedes Theater einzeln und gegebenenfalls getrennt nach Bühnenpro-
grammen, Aufführungen, Preisgruppen, Preisniveaus etc. aufschlüs-
seln.)

Der Fragesteller verweist in seiner Vorbemerkung in der Fußnote 1 auf einen
redaktionellen Internetartikel, welcher sich wiederum auf Angaben aus der
jährlichen Theaterstatistik des Deutschen Bühnenvereins bezieht.

Diese der Staatsregierung vorliegende Theaterstatistik weist für die in öffent-
licher Trägerschaft befindlichen Theater im Freistaat Sachsen folgenden Be-
triebszuschuss pro Besucher der letzten fünf Spielzeiten in Euro aus (die Sta-
tistik für die Spielzeit 2018/2019 wird erst im 3. Quartal 2020 erscheinen):

 

 

 

 

Freistaat

SACHSEN

Die Staatsministerin für
Kultur und Tourismus

Aktenzeichen
(bitte bei Antwort angeben)
KT-L-1053/10/14-2020/14459

Dresden,
j Februar 2020

Ar

Zertifikat seit 2007
audit berufundfamilie

Hausanschrift:
Staatsministerium für
Wissenschaft, Kultur

und Tourismus

Wigardstraße 17

01097 Dresden
(Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13)

Staatsministerin für
Kultur und Tourismus
Königsbrücker Straße 29
01099 Dresden
(Straßenbahnlinien 7, 8)

Für Besucher mit Behinderungen
stehen Parkplätze am jeweiligen
Hintereingang zur Verfügung.

www.smwk.sachsen.de

Der Empfang von elektronisch signierten
und verschlüsselten Dokumenten ist via
DE-Mail möglich:

ministerium@smwk-sachsen.de-mail.de

! Vgl. etwa https://www.aktiv-online.de/ratgeber/subventionen-der-theater-was-darf-kultur-kosten-3922

(letzter Zugriff: 18.02.2020).
1

Annaberg-Buchholz

Erzgebirg. Theater und Orchester
Bautzen

Deutsch-Sorbisches Volkstheater
Sorbisches National-Ensemble

Chemnitz
Städtisches Theater

86,24

  
  
 

   

104,34

STAATSMINISTERIUM
FÜR WISSENSCHAFT
KULTUR UND TOURISMUS

2013/2014 | 2014/2015 | 2015/2016

104,30

2016/2017

  

 

 
    
  
  

111,23

48,08

 

 

Dresden

Sächsische Staatstheater
Staatsoperette Dresden
Theater Junge Generation
Freiberg/Döbeln
Mittelsächs. Theater/ Philharmonie
Görlitz/Zittau
Gerhard-Hauptmann-Theater

   

 

112,70

   
 
 
   

107,96

151,86

107,18

   

 

81,03

 

  
 
 

 

Leipzig

Oper Leipzig

Schauspiel Leipzig
Theater der Jungen Welt

194,89
167,42
68,83

78,60 |

210,52
197,25
71,92

 

243,28
185,16
77,28

2017/2018

163,17
183,34

129,02

  
   

102,93

49,75
k.A.

213,43

 

112,03

Freistaat

SACHSEN

 
 
 
   

Radebeul
Landesbühnen Sachsen
Zwickau/Plauen
Theater Plauen Zwickau

84,32 79,92 86,63

 

 

 

 

 

 

 

 

140,14 130,51

 

 

Für die Privattheater hat der Deutsche Bühnenverein vergleichbare Kennziffern nicht er-
hoben. Eine Differenzierung nach einzelnen Spielstätten, Bühnenprogrammen, Auffüh-
rungen, Preisgruppen, Preisniveaus etc. nimmt der Deutsche Bühnenverein in seiner
Statistik nicht vor.

Der Deutsche Bühnenverein legt bei der Berechnung der Kennziffern folgenden Maßstab
an: Der Betriebszuschuss wird aus der Differenz zwischen Betriebsausgaben und Be-
triebseinnahmen berechnet, wobei als Betriebsausgaben die Gesamtausgaben ohne
Zinsen- und Tilgungsdienst, besondere Finanzierungsausgaben (Rücklagen usw.) und
Bauaufwand definiert sind. Die Betriebseinnahmen setzen sich aus den Gesamteinnah-
men ohne Zuweisungen der öffentlichen Körperschaften und Spenden und besondere
Finanzierungseinnahmen (Entnahme aus Rücklagen) zusammen. Bei dem Vergleich der
finanziellen Ergebnisse einzelner Theaterunternehmen miteinander ist zu beachten,
dass nicht überall die gleichen Aufgaben vorliegen (z. B. Übernahme von Verwaltungs-
arbeiten durch zentrale Stellen der Verwaltungen, Vergabe der Hausreinigung oder der
Anfertigung von Kostümen an Fremdunternehmer). Auch werden verschiedene Buchfüh-
rungsmethoden (kamerale, kaufmännische Buchführung) angewandt. Innerhalb der glei-
chen Buchführungsart können einzelne Posten an verschiedenen Stellen verbucht wor-
den sein, so dass wesentliche Unterschiede in Sammelpositionen darauf zurückgeführt
werden können. Für die Landesbühnen dient die Gesamtbesucherzahl einschließlich der
Abstecherorte als Berechnungsgrundlage, für sämtliche übrigen Bühnen werden die Be-
sucherzahlen am Sitz des Theaters den Berechnungen zugrunde gelegt.

Der ohne entsprechende Zuschüsse anfallende Preis pro Karte in den einzelnen Thea-
tern kann aus der Summe der in der Theaterstatistik ausgewiesenen durchschnittlichen
Erlöse pro Besucher und dem Betriebszuschuss pro Besucher wie folgt hergeleitet wer-
den:

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2

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KULTUR UND TOURISMUS

Freistaat

SACHSEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Theater 2013/2014 | 2014/2015 | 2015/2016 | 2016/2017 | 2017/2018
Annaberg-Buchholz

Erzgebirg. Theater und Orchester 99,37 119,91 119,99 127,43

Bautzen

Deutsch-Sorbisches Volkstheater 59,95 60,76 58,13 62,18

Sorbisches National-Ensemble k. A. k.A. k. A. K.A.

Chemnitz ser
Städtisches Theater 165,76 161,10 175,70 177,77 188,79
Dresden

Sächsische Staatstheater 172,96 191,78 187,15 198,33 233,26
Staatsoperette Dresden 168,57 172,14 183,87 191,20 240,92
Theater Junge Generation 83,64 87,11 102,36 204,16 135,06
Freiberg/Döbeln

Mittelsächs. Theater/ Philharmonie 148,14 148,01 132,94 121,96 128,27
Görlitz/Zittau

Gerhard-Hauptmann-Theater 96,89 94,22 99,93 102,89 110,99
Leipzig

Oper Leipzig 238,47 253,98 291,12 247,06 267,82
Schauspiel Leipzig 192,17 225,09 210,48 241,62 266,60
Theater der Jungen Welt 83,47 91,62 87,91 106,06 101,26
Radebeul

Landesbühnen Sachsen 97,76 91,37 101,16 98,97 105,03
Zwickau/Plauen

Theater Plauen Zwickau 152,24 155,63 144,39 168,42 198,69

 

Frage 2: Aus welchen Mitteln wurden bzw. werden die nach Frage 1 dargestellten
Zuschüsse jeweils finanziert? (Bitte ggf. mit Angabe der entsprechenden Haus-
haltstitel aufschlüsseln.)

Die Zuschüsse der Theater in staatlicher Trägerschaft werden überwiegend aus folgen-
den Haushaltsstellen finanziert:

Staatsbetrieb Sächsische Staatstheater:
e Zuschüsse für laufende Zwecke - 12 79/ 682 01
e Zuschüsse für Investitionen — 12 79/ 891 01

Landesbühnen Sachsen GmbH:
e Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen - 12 05/ 682 60
e Zuschüsse für laufende Zwecke - 15 21/ 682 01
e Zuschüsse für Investitionen — 15 21/ 891 01

Zum Teil beinhalten die in der Beantwortung zu Frage 1 zugrunde gelegten Zuschüsse
auch Zuweisungen anderer öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaften (Bund, Sitzge-
meinden, EU).

Die Zuschüsse der Theater in kommunaler Trägerschaft werden überwiegend aus Mitteln
nach dem SächsKRG (Kapitel 12 05, Titelgruppe 60) und weiteren Zuschüssen der je-
weiligen kommunalen Träger sowie zum Teil durch Zuweisungen anderer öffentlich-
rechtlicher Gebietskörperschaften (Bund, EU) finanziert.

Von einer detaillierten Antwort (insbesondere Angabe von entsprechenden Haushalts-
stellen bei Bund, Kommunen und EU) wird insoweit abgesehen, weil der Staatsregierung
keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur
für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur

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Freistaat

SACHSEN

 

Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen,
die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die
Frage betrifft u. a. Sachverhalte, die von den Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe
wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsauf-
sicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können
die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informa-
tionsrecht nach $ 113 SächsGemO nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhalts-
punkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist
im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn die parlamentarische Anfrage hinterfragt kon-
kret nicht die Rechtmäßigkeit einer Handlung einer Gemeinde. Es wird darauf hingewie-
sen, dass rein präventive, allgemeine oder pauschale Auskunftsverlangen der Aufsichts-
behörde vom Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ali

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