Krankenstand bei der sächsischen Polizei für den Zeitraum 2019

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STAATSMINISTERIUM              Freistaat DES INNERN              SACH SEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN                                      Aktenzeichen 01095 Dresden                                                                 (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/97/29 Präsidenten des Sächsischen Landtages                                         Dresden, 13. März 2020 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.:     7I1704 Thema:        Krankenstand bei der sächsischen Polizei für den Zeitraum 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch war der Krankenstand (durchschnittliche Krankheitstage und Angabe in Prozent der Bediensteten) im Jahr 2019, aufgeteilt nach Ta- rifbeschäftigten und Beamten bis zum 51. Lebensjahr in den jeweiligen Behörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen? (Bitte vollstän- dige Auflistung der nachgeordneten Dienststellen!) Der Krankenstand der Beamten bis zum 51. Lebensjahr im Jahr 2019 stellt sich in den einzelnen Dienststellen wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen                  Krankenstand Hausanschrift: (21 Tage           %       Sächsisches Staatsministerium Polizeidirektion (PD) Chemnitz                            21,7         5,95  des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 PD Dresden                                                22,9         6,28  01097 Dresden PD Görlitz                                                23,2         6,36 Telefon +49 351 564-0 PD Leipzig                                                25,2         6,91  Telefax +49 351 564-3199 PD Zwickau                                                19,6         5,36  www.smi.sachsen.de Landeskriminalamt (LKA) Sachsen                           18,8         5,16  Verkehrsanbindung: Präsidium der Bereitschaftspolizei (BPP)                  18,5         5,07  Zu erreichen mit den Straßenbahnli- Polizeiverwaltungsamt (PVA)                               14,8         4,06  nien 3, 6, 7, 8, 13 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)                    7,3         2,01  Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck— Str. 2 oder4 melden.
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STAATSMINISTERIUM            Freistaat DES INNERN          SACH SEN Der Krankenstand der Tarifbeschäftigten bis zum 51. Lebensjahr im Jahr 2019 stellt sich in den einzelnen Dienststellen wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen                     Krankenstand (2) Tage                   % PD Chemnitz                                                 11,1                3,04 PD Dresden                                                  23,7                6,49 PD Görlitz                                                  28,1                7,71 PD Leipzig                                                  25,7                7,05 PD Zwickau                                                  11,9                3,26 LKA Sachsen                                                 14,1                3,87 BPP                                                         22,1                6,06 PVA                                                         14,4                3,94 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)                      5,0                1,37 Frage 2: Wie hoch war der Krankenstand (durchschnittliche Krankheitstage und Angabe in Prozent der Bediensteten) im Jahr 2019, aufgeteilt nach Tarifbeschäftigten und Beamten ab dem 51. Lebensjahr in den jeweiligen Behörden sowie deren nach- geordneten Dienststellen? (Bitte vollständige Auflistung der nachgeordneten Dienststellen!) Der Krankenstand der Beamten ab dem 51. Lebensjahr im Jahr 2019 stellt sich in den einzelnen Dienststellen wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen                     Krankenstand @ Tage                     % PD Chemnitz                                                 40,8               11,18 PD Dresden                                                  46,6               12,77 PD Görlitz                                                  48,8               13,37 PD Leipzig                                                  53,4               14,62 PD Zwickau                                                  48,4               13,27 LKA Sachsen                                                 44,4               12,17 BPP                                                         33,8                9,26 PVA                                                         27,2                7,46 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)                     17,7                4,85 Der Krankenstand der Tarifbeschäftigten ab dem 51. Lebensjahr im Jahr 2019 stellt sich in den einzelnen Dienststellen wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen                    Krankenstand (2) Tage                  % PD Chemnitz                                                 39,6              10,86 PD Dresden                                                  45,1              12,36 PD Görlitz                                                  45,8              12,55 PD Leipzig                                                 44,2               12,10 PD Zwickau                                                  34,2               9,38 LKA Sachsen                                                 37,2              10,18 Seite 2 von 6
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STAATSMINISTERIUM          Freistaat DES iNNERN         SACH SEN Dienststellen und Einrichtungen                      Krankenstand (2) Tage                 % BPP                                                          30,8              8,42 PVA                                                          25,8              7,05 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)                      25,9              7,09 Frage 3: Wie hoch ist der jeweilige Anteil an Tarifbeschäftigten und Beamten in den jewei- ligen Beh6rden sowie deren nachgeordneten Dienststellen und Alterskohorten (bis bzw. ab dem 51. Lebensjahr), die länger als zwölf Wochen bzw. sechs Mona- te krank sind? (Bitte vollständige Auflistung der nachgeordneten Dienststellen!) Von einer umfassenden Beantwortung wird abgesehen. Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse hinsichtlich der Erkran— kungsdauer von mehr als sechs Monaten liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Sie müssten aufwändig recherchiert werden. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staats- regierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grund- satz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Aus- übung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mit- betroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Die- ser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen ein- zelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staats- regierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. lm vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funk— tionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil bei der statistischen Erfassung der Krankheitsdaten eine Differenzierung nur nach der Erkrankungsdauer von weniger als sechs Wochen, länger als sechs Wochen und länger als zwölf Wochen erfolgt. Eine elektronische Recherche hinsichtlich der Erkrankungsdauer von mehr als sechs Monaten ist nicht ohne Weiteres möglich. Die notwendigen Daten können nur durch die händische Auswertung von mehr als 14.000 Personalakten erlangt werden. Für die Auswertung im Sinne der Fragestellung wird von einer Bearbeitungszeit von nicht unter zehn Minuten pro Akte ausgegangen. Ausgehend von einer 40-Stunden-Woche sind daher mindestens 14 Mitarbeiter notwendig, um die Frage innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitraums von vier Wochen zu beantworten. Andere Aufgaben, wie z. B. die den Behörden obliegende PersonalvenNaltung können währenddessen nicht wahrge- nommen werden. Hinzu treten Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes, da es sich bei der Personengruppe „der länger als sechs Monate Erkrankten“ um einen kleinen Kreis handelt, so dass eine Anonymisierung zumindest nicht in allen Fällen gewährleis— tet werden könnte. Bezüglich des Krankenstandes im Jahr 2019 liegen, wie bereits enNähnt‚ für die Be- diensteten unter anderem Daten zum Gesamtkrankenstand und zum Krankenstand Seite 3 von 6
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STAATSMINISTERIUM             Freistaat DES INNERN            SACH SEN ohne Erkrankungen, die länger als zwölf Wochen andauerten, vor. Aus der Differenz dieser beiden Werte ließe sich der Krankenstand der Bedienstetengruppen mit Erkran- kungen, die Iänger als zwölf Wochen andauerten, zwar errechnen, jedoch würde hier ein Durchschnittswert in Tagen keine statistische Aussagekraft besitzen, da nicht erho- ben wird, wie viele Bedienstete die angefallenen Krankentage verursachten. Der pro— zentuale Wert stellt das Verhältnis der Anzahl der Tage des Jahres 2019 zur Zahl der krankheitsbedingten Ausfalltage dar. Ein Durchschnittswert in Tagen würde sich auf die Gesamtzahl der jeweiligen Bedienstetengruppe der jeweiligen Dienststelle bzw. Ein- richtung beziehen. Unter Hinweis auf die bereits gemachten Erläuterungen bezieht sich die Antwort auf den Krankenstand der Beamten und Tarifbeschäftigten im Jahr 2019 ohne Erkrankun- gen, die Iänger als zwölf Wochen andauerten, und den entsprechenden Durchschnitt pro Kopf. Der Krankenstand der Beamten bis zum 51. Lebensjahr im Jahr 2019 ohne Erkrankun- gen, die Iänger als zwölf Wochen andauerten, stellt sich in den einzelnen Dienststellen wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen                     Krankenstand 0 Tage                 % PD Chemnitz                                                   16,5                4,53 PD Dresden                                                    17,7                4,84 PD Görlitz                                                    18,0                4,94 PD Leipzig                                                    18,5                5,07 PD Zwickau                                                    15,8                4,34 LKA Sachsen                                                   14,7                4,04 BPP                                                           16,4                4,50 PVA                                                           14,8                4,06 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)                        7,3                2,01 Der Krankenstand der Beamten ab dem 51. Lebensjahr im Jahr 2019 ohne Erkrankun— gen, die länger als zwölf Wochen andauerten, stellt sich in den einzelnen Dienststellen wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen                      Krankenstand Q) Tage                % PD Chemnitz                                                   27,6                7,57 PD Dresden                                                    27,9                7,65 PD Görlitz                                                    31,8                8,70 PD Leipzig                                                    31,7                8,68 PD Zwickau                                                    32,6                8,94 LKA Sachsen                                                   26,3                7,20 BPP                                                           21,6                5,93 PVA                                                           20,4                5,60 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)                       17,7                4,85 Seite 4 von 6
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STAATSMINISTERIUM            Freistaat DES INNERN           SACH SEN Der Krankenstand der Tarifbeschäftigten bis zum 51. Lebensjahr im Jahr 2019 ohne Erkrankungen, die länger als zwölf Wochen andauerten, stellt sich in den einzelnen Dienststellen wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen                     Krankenstand 0) Tage                 % PD Chemnitz                                                    9,0               2,47 PD Dresden                                                    19,5               5,35 PD Görlitz                                                    24,0               6,57 PD Leipzig                                                    24,1               6,61 PD Zwickau                                                     9,7               2,67 LKA Sachsen                                                   13,4               3,67 BPP                                                           18,7               5,13 PVA                                                           12,9               3,54 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)                        5,0               1,37 Der Krankenstand der Tarifbeschäftigten ab dem 51. Lebensjahr im Jahr 2019 ohne Erkrankungen, die länger als zwölf Wochen andauerten, stellt sich in den einzelnen Dienststellen wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen                     Krankenstand (0 Tage                 % PD Chemnitz                                                   29,0               7,94 PD Dresden                                                    30,8               8,43 PD Görlitz                                                    27,8               7,61 PD Leipzig                                                    31,4               8,60 PD Zwickau                                                    28,5               7,81 LKA Sachsen                                                   24,7               6,76 BPP                                                           23,9               6,54 PVA                                                           17,0               4,66 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)                       19,1               5,22 Frage 4: Wie hoch war der Krankenstand (durchschnittliche Krankheitstage und Angabe in Prozent der Bediensteten) im Jahr 2019 in den jeweiligen Laufbahngruppen der Behörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen? (Bitte vollständige Auflis- tung der nachgeordneten Dienststellen!) Der Krankenstand der Beamten im Jahr 2019 nach Laufbahngruppen stellt sich wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen                        Krankenstand LG* 1.2           LG 2.1           LG 2.2 Q) Tage     %     Q) Tage     %    (6 Tage    % PD   Chemnitz                             31,6 8,65         25,2 6,90        18,4 5,05 PD   Dresden                              34,0 9,32         25,6 7,03        19,4 5,31 PD   Görlitz                              35,9 9,84         25,0 6,84        19,0 5,22 PD   Leipzig                              37,2 10,18        28,3 7,76        10,8 2,95 Seite 5 von 6
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STAATSMINISTERIUM                    Freistaat DES INNERN                  SACH SEN Dienststellen und Einrichtungen                        Krankenstand LG* 1.2               LG 2.1                LG 2.2 0 Tage     %       (1) Tage      %        (D Tage     % PD Zwickau                               38,1 10,43           27,1    7,43         13,4   3,68 LKA Sachsen                              28,7 7,85            27,7    7,60           7,7  2,10 BPP                                      19,8 5,41            28,4    7,78           7,6  2,08 PVA                                      28,1 7,70            23,5    6,43           8,3  2,27 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)                              9,9   2,70          20,9    5,72           6,7  1,84 * Laufbahngruppe Da im Bereich der Tarifbeschäftigten keine Laufbahngruppen existieren, erfolgte hier eine fiktive Zuordnung entsprechend den Festlegungen in Nr. 3.1.1 Bst. f) Verwal- tungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung zu § 49 Sächsische Haushaltsordnung. Unter dieser Prämisse stellt sich im Jahr 2019 der Krankenstand der Tarifbeschäftigten wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen                       Krankenstand entsprechend       entsprechend          entsprechend LG* 1.2               LG 2.1                LG 2.2 0 Tage      %     Q) Tage        %      (2) Tage       % PD Chemnitz                            27,3 7,47          13,4      3,68             —        - PD Dresden                             35,4 9,70          14,2      3,90          0,0     0,00 PD Görlitz                             39,4 10,81         15,6      4,26             -        - PD Leipzig                             36,9 10,10         17,5      4,79             -        - PD Zwickau                             24,8 6,81            9,4     2,57          0,0     0,00 LKA Sachsen                            28,9 7,91         20,2       5,53          8,7     2,38 BPP                                    27,2 7,46         24,4       6,68         14,3     3,93 PVA                                    21,3   5,84        15,0      4,10          9,1     2,48 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)                           17,5   4,80          8,7     2,39          8,9     2,43 *Laufbahngruppe ' fre    dlichen ?üßen Pro     Dr. Roland Wöller Seite 6 von 6
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