Krankenstand bei der sächsischen Polizei für den Zeitraum 2019
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACH SEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN Aktenzeichen 01095 Dresden (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/97/29 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, 13. März 2020 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 7I1704 Thema: Krankenstand bei der sächsischen Polizei für den Zeitraum 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch war der Krankenstand (durchschnittliche Krankheitstage und Angabe in Prozent der Bediensteten) im Jahr 2019, aufgeteilt nach Ta- rifbeschäftigten und Beamten bis zum 51. Lebensjahr in den jeweiligen Behörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen? (Bitte vollstän- dige Auflistung der nachgeordneten Dienststellen!) Der Krankenstand der Beamten bis zum 51. Lebensjahr im Jahr 2019 stellt sich in den einzelnen Dienststellen wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen Krankenstand Hausanschrift: (21 Tage % Sächsisches Staatsministerium Polizeidirektion (PD) Chemnitz 21,7 5,95 des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 PD Dresden 22,9 6,28 01097 Dresden PD Görlitz 23,2 6,36 Telefon +49 351 564-0 PD Leipzig 25,2 6,91 Telefax +49 351 564-3199 PD Zwickau 19,6 5,36 www.smi.sachsen.de Landeskriminalamt (LKA) Sachsen 18,8 5,16 Verkehrsanbindung: Präsidium der Bereitschaftspolizei (BPP) 18,5 5,07 Zu erreichen mit den Straßenbahnli- Polizeiverwaltungsamt (PVA) 14,8 4,06 nien 3, 6, 7, 8, 13 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 7,3 2,01 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck— Str. 2 oder4 melden.
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACH SEN Der Krankenstand der Tarifbeschäftigten bis zum 51. Lebensjahr im Jahr 2019 stellt sich in den einzelnen Dienststellen wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen Krankenstand (2) Tage % PD Chemnitz 11,1 3,04 PD Dresden 23,7 6,49 PD Görlitz 28,1 7,71 PD Leipzig 25,7 7,05 PD Zwickau 11,9 3,26 LKA Sachsen 14,1 3,87 BPP 22,1 6,06 PVA 14,4 3,94 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 5,0 1,37 Frage 2: Wie hoch war der Krankenstand (durchschnittliche Krankheitstage und Angabe in Prozent der Bediensteten) im Jahr 2019, aufgeteilt nach Tarifbeschäftigten und Beamten ab dem 51. Lebensjahr in den jeweiligen Behörden sowie deren nach- geordneten Dienststellen? (Bitte vollständige Auflistung der nachgeordneten Dienststellen!) Der Krankenstand der Beamten ab dem 51. Lebensjahr im Jahr 2019 stellt sich in den einzelnen Dienststellen wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen Krankenstand @ Tage % PD Chemnitz 40,8 11,18 PD Dresden 46,6 12,77 PD Görlitz 48,8 13,37 PD Leipzig 53,4 14,62 PD Zwickau 48,4 13,27 LKA Sachsen 44,4 12,17 BPP 33,8 9,26 PVA 27,2 7,46 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 17,7 4,85 Der Krankenstand der Tarifbeschäftigten ab dem 51. Lebensjahr im Jahr 2019 stellt sich in den einzelnen Dienststellen wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen Krankenstand (2) Tage % PD Chemnitz 39,6 10,86 PD Dresden 45,1 12,36 PD Görlitz 45,8 12,55 PD Leipzig 44,2 12,10 PD Zwickau 34,2 9,38 LKA Sachsen 37,2 10,18 Seite 2 von 6
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES iNNERN SACH SEN Dienststellen und Einrichtungen Krankenstand (2) Tage % BPP 30,8 8,42 PVA 25,8 7,05 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 25,9 7,09 Frage 3: Wie hoch ist der jeweilige Anteil an Tarifbeschäftigten und Beamten in den jewei- ligen Beh6rden sowie deren nachgeordneten Dienststellen und Alterskohorten (bis bzw. ab dem 51. Lebensjahr), die länger als zwölf Wochen bzw. sechs Mona- te krank sind? (Bitte vollständige Auflistung der nachgeordneten Dienststellen!) Von einer umfassenden Beantwortung wird abgesehen. Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse hinsichtlich der Erkran— kungsdauer von mehr als sechs Monaten liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Sie müssten aufwändig recherchiert werden. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staats- regierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grund- satz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Aus- übung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mit- betroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Die- ser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen ein- zelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staats- regierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. lm vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funk— tionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil bei der statistischen Erfassung der Krankheitsdaten eine Differenzierung nur nach der Erkrankungsdauer von weniger als sechs Wochen, länger als sechs Wochen und länger als zwölf Wochen erfolgt. Eine elektronische Recherche hinsichtlich der Erkrankungsdauer von mehr als sechs Monaten ist nicht ohne Weiteres möglich. Die notwendigen Daten können nur durch die händische Auswertung von mehr als 14.000 Personalakten erlangt werden. Für die Auswertung im Sinne der Fragestellung wird von einer Bearbeitungszeit von nicht unter zehn Minuten pro Akte ausgegangen. Ausgehend von einer 40-Stunden-Woche sind daher mindestens 14 Mitarbeiter notwendig, um die Frage innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitraums von vier Wochen zu beantworten. Andere Aufgaben, wie z. B. die den Behörden obliegende PersonalvenNaltung können währenddessen nicht wahrge- nommen werden. Hinzu treten Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes, da es sich bei der Personengruppe „der länger als sechs Monate Erkrankten“ um einen kleinen Kreis handelt, so dass eine Anonymisierung zumindest nicht in allen Fällen gewährleis— tet werden könnte. Bezüglich des Krankenstandes im Jahr 2019 liegen, wie bereits enNähnt‚ für die Be- diensteten unter anderem Daten zum Gesamtkrankenstand und zum Krankenstand Seite 3 von 6
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACH SEN ohne Erkrankungen, die länger als zwölf Wochen andauerten, vor. Aus der Differenz dieser beiden Werte ließe sich der Krankenstand der Bedienstetengruppen mit Erkran- kungen, die Iänger als zwölf Wochen andauerten, zwar errechnen, jedoch würde hier ein Durchschnittswert in Tagen keine statistische Aussagekraft besitzen, da nicht erho- ben wird, wie viele Bedienstete die angefallenen Krankentage verursachten. Der pro— zentuale Wert stellt das Verhältnis der Anzahl der Tage des Jahres 2019 zur Zahl der krankheitsbedingten Ausfalltage dar. Ein Durchschnittswert in Tagen würde sich auf die Gesamtzahl der jeweiligen Bedienstetengruppe der jeweiligen Dienststelle bzw. Ein- richtung beziehen. Unter Hinweis auf die bereits gemachten Erläuterungen bezieht sich die Antwort auf den Krankenstand der Beamten und Tarifbeschäftigten im Jahr 2019 ohne Erkrankun- gen, die Iänger als zwölf Wochen andauerten, und den entsprechenden Durchschnitt pro Kopf. Der Krankenstand der Beamten bis zum 51. Lebensjahr im Jahr 2019 ohne Erkrankun- gen, die Iänger als zwölf Wochen andauerten, stellt sich in den einzelnen Dienststellen wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen Krankenstand 0 Tage % PD Chemnitz 16,5 4,53 PD Dresden 17,7 4,84 PD Görlitz 18,0 4,94 PD Leipzig 18,5 5,07 PD Zwickau 15,8 4,34 LKA Sachsen 14,7 4,04 BPP 16,4 4,50 PVA 14,8 4,06 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 7,3 2,01 Der Krankenstand der Beamten ab dem 51. Lebensjahr im Jahr 2019 ohne Erkrankun— gen, die länger als zwölf Wochen andauerten, stellt sich in den einzelnen Dienststellen wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen Krankenstand Q) Tage % PD Chemnitz 27,6 7,57 PD Dresden 27,9 7,65 PD Görlitz 31,8 8,70 PD Leipzig 31,7 8,68 PD Zwickau 32,6 8,94 LKA Sachsen 26,3 7,20 BPP 21,6 5,93 PVA 20,4 5,60 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 17,7 4,85 Seite 4 von 6
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACH SEN Der Krankenstand der Tarifbeschäftigten bis zum 51. Lebensjahr im Jahr 2019 ohne Erkrankungen, die länger als zwölf Wochen andauerten, stellt sich in den einzelnen Dienststellen wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen Krankenstand 0) Tage % PD Chemnitz 9,0 2,47 PD Dresden 19,5 5,35 PD Görlitz 24,0 6,57 PD Leipzig 24,1 6,61 PD Zwickau 9,7 2,67 LKA Sachsen 13,4 3,67 BPP 18,7 5,13 PVA 12,9 3,54 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 5,0 1,37 Der Krankenstand der Tarifbeschäftigten ab dem 51. Lebensjahr im Jahr 2019 ohne Erkrankungen, die länger als zwölf Wochen andauerten, stellt sich in den einzelnen Dienststellen wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen Krankenstand (0 Tage % PD Chemnitz 29,0 7,94 PD Dresden 30,8 8,43 PD Görlitz 27,8 7,61 PD Leipzig 31,4 8,60 PD Zwickau 28,5 7,81 LKA Sachsen 24,7 6,76 BPP 23,9 6,54 PVA 17,0 4,66 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 19,1 5,22 Frage 4: Wie hoch war der Krankenstand (durchschnittliche Krankheitstage und Angabe in Prozent der Bediensteten) im Jahr 2019 in den jeweiligen Laufbahngruppen der Behörden sowie deren nachgeordneten Dienststellen? (Bitte vollständige Auflis- tung der nachgeordneten Dienststellen!) Der Krankenstand der Beamten im Jahr 2019 nach Laufbahngruppen stellt sich wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen Krankenstand LG* 1.2 LG 2.1 LG 2.2 Q) Tage % Q) Tage % (6 Tage % PD Chemnitz 31,6 8,65 25,2 6,90 18,4 5,05 PD Dresden 34,0 9,32 25,6 7,03 19,4 5,31 PD Görlitz 35,9 9,84 25,0 6,84 19,0 5,22 PD Leipzig 37,2 10,18 28,3 7,76 10,8 2,95 Seite 5 von 6
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACH SEN Dienststellen und Einrichtungen Krankenstand LG* 1.2 LG 2.1 LG 2.2 0 Tage % (1) Tage % (D Tage % PD Zwickau 38,1 10,43 27,1 7,43 13,4 3,68 LKA Sachsen 28,7 7,85 27,7 7,60 7,7 2,10 BPP 19,8 5,41 28,4 7,78 7,6 2,08 PVA 28,1 7,70 23,5 6,43 8,3 2,27 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 9,9 2,70 20,9 5,72 6,7 1,84 * Laufbahngruppe Da im Bereich der Tarifbeschäftigten keine Laufbahngruppen existieren, erfolgte hier eine fiktive Zuordnung entsprechend den Festlegungen in Nr. 3.1.1 Bst. f) Verwal- tungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung zu § 49 Sächsische Haushaltsordnung. Unter dieser Prämisse stellt sich im Jahr 2019 der Krankenstand der Tarifbeschäftigten wie folgt dar: Dienststellen und Einrichtungen Krankenstand entsprechend entsprechend entsprechend LG* 1.2 LG 2.1 LG 2.2 0 Tage % Q) Tage % (2) Tage % PD Chemnitz 27,3 7,47 13,4 3,68 — - PD Dresden 35,4 9,70 14,2 3,90 0,0 0,00 PD Görlitz 39,4 10,81 15,6 4,26 - - PD Leipzig 36,9 10,10 17,5 4,79 - - PD Zwickau 24,8 6,81 9,4 2,57 0,0 0,00 LKA Sachsen 28,9 7,91 20,2 5,53 8,7 2,38 BPP 27,2 7,46 24,4 6,68 14,3 3,93 PVA 21,3 5,84 15,0 4,10 9,1 2,48 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 17,5 4,80 8,7 2,39 8,9 2,43 *Laufbahngruppe ' fre dlichen ?üßen Pro Dr. Roland Wöller Seite 6 von 6