Aufklärungsquote "Haus des Jugendrechts" Leipzig - September 2019
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES 1NNERN SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN Aktenzeichen 01095 Dresden (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/85/3 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, 1. November 2019 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Rico Gebhardt (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 7/60 Thema: Aufklärungsquote „Haus des Jugendrechts“ Leipzig — Sep- tember 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1 : Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im „Haus des Jugendrechts“ Leipzig im September 2019 abschließend bearbeitet? (Bitte aufschlüs- seln nach Straftatbestand, Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige, Jugendliche als Tatverdächtige, Heranwachsende als Tatverdächtige und Erwachsene als Tatverdächtige!) Frage 2: Wie viele Ermittlungsverfahren aus Frage 1 konnten aufgeklärt und wie viele konnten nicht aufgeklärt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Straf- tatbestand, Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatver- Hausanschrift: dächtige, Jugendliche als Tatverdächtige, Heranwachsende als Tat- Sächsisches Staatsminisherium verdächtige und Erwachsene als Tatverdächtige!) des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 Im September 2019 wurden durch die Polizeidirektion Leipzig im „Haus des www.smi.sachsen.de Jugendrechts“ insgesamt 102 Ermittlungsverfahren abschließend bearbei- Verkehrsanbindung: tet. In allen Verfahren konnte mindestens ein Tatverdächtiger (TV) ermittelt Zu erreichen mit den Straßenbahnli- werden, insgesamt konnten 205 Tatverdächtige (TV) bekannt gemacht wer- nien 3.618,13 den. In einem dieser Ermittlungsverfahren sind noch nicht alle TV bekannt. Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden.
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN Die Verfahren schlüsseln sich im Sinne der Fragestellung wie folgt auf: davon Anzahl Ju- Heran- Er- Straftatbestand TV Kinder gendli- wach- wach- gesamt als TV che als sende sene TV als TV als TV Unerlaubter Handel mit Betäu- bungsmitteln — mit Cannabis und Zubereitungen — unerlaubter Han- del gem. § 29 Abs. 1 Nr. 1 Betäu- bungsmittelgesetz (BtMG) Unerlaubter Besitz von Betäu- bungsmitteln — von Cannabis und Zubereitungen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Unerlaubter Besitz von Betäu- bungsmitteln — von Cannabis und Zubereitungen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Unerlaubter Besitz von Betäu- bungsmitteln — von Methamphe- tamin in kristalliner Form (Crystal) gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Verstoß gegen Pflichtversiche- rungsgesetz Verstoß gegen Pflichtversiche- rungsgesetz Verstoß gegen Pflichtversiche- rungsgesetz Hausfriedensbruch gem. § 123 Strafgesetzbuch (StGB) Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB Landfriedensbruch gem. § 125 StGB Beleidigung - auf sexueller Grund- lage gem. § 185 StGB Beleidigung — auf sexueller Grund- lage gem. § 185 StGB Beleidigung — ohne sexuelle Grundlage gem. § 185 StGB Beleidigung — ohne sexuelle Grundlage gem. § 185 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Seite 2 von 8
STAAT SMINISTERlUM Freistaat DES 1NNERN SACHSEN davon Anzahl Ju- Heran- Er- Straftatbestand TV Kinder gend li- wach- wach- gesamt als TV che als sende sene TV als TV als TV Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Gefährliche Körperverletzung — auf Straßen, Wegen und Plätzen em. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — auf Straßen, Wegen und Plätzen gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — auf Straßen, Wegen und Plätzen gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — auf Straßen, Wegen und Plätzen gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — auf Straßen, Wegen und Plätzen gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — auf Straßen, Wegen und Plätzen gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — sonstige Tatörtlichkeit gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — sonstige Tatértlichkeit gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — sonstige Tatörtlichkeit gem. § 224 StGB Nötigung (nicht 1. V. m. Straßen- verkehr) gem. § 240 StGB Nötigung (nicht i. V. m. Straßen- A verkehr gem. § 240 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB _L——\d Bedrohung gem. § 241 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Seite 3 von 8
STAATSMlNISTERIUM Freistaat DES INNERN SACH SEN davon Anzahl Ju- Heran- Er- Straftatbestand TV Kinder gendli- wach- wach- gesamt als TV che als sende sene TV als TV als TV Bedrohung gem. § 241 StGB 1 Bedrohung gem. § 241 StGB 1 Diebstahl — an/aus Kraftfahrzeu- gen gem. §242 StGB Diebstahl — an/aus Kraftfahrzeu- gen gem. §242 StGB Diebstahl — an/aus Kraftfahrzeu- gen gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegen- ständen — an sonstigen Tatorten gem. § 242 StGB Diebstahl - von sonstigen Gegen- ständen — an sonstigen Tatorten gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegen— ständen — an sonstigen Tatorten gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegen- ständen — an/aus Kraftfahrzeugen gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegen— ständen — an/aus Kraftfahrzeugen gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegen- ständen — an/aus Kraftfahrzeugen gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegen- ständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegen- ständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls — von Fahrrädern — an sonstigen Tatorten gem. § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls — von Fahrrädern — an sonstigen Tatorten gem. § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls — von Fahrrädern — an sonstigen Tatorten gem. § 243 StGB Seite 4 von 8
STAATSMINISTERIUNI Freistaat DES INNERN SACH SEN davon Anzahl Ju- Heran- Straftatbestand TV Kinder gendli- wach- wach- gesamt als TV che als sende sene TV als TV als TV Besonders schwerer Fall des Diebstahls — von Fahrrädern — in/aus Boden-lKeIIerräumen, Waschküchen gem. § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls — von Krafiwagen — an sonstigen Tator’ten gem. § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls — von sonstigen Ge- genständen — an sonstigen Tator- ten gem. § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls — von sonstigen Ge- genständen — in/aus Kiosken gem. § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls — von sonstigen Ge— genständen — in/aus übenNiegend unbezogenen Neu- und Rohbau- ten, Baubuden und Baustellen gem. § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls — von sonstigen Ge- genständen — in/aus Warenhäu- sern, Verkaufsräumen, Selbstbe- dienungsläden gem. § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls — von sonstigen Ge- genständen — in/aus Warenhäu- sern, Verkaufsräumen, Selbstbe- dienungsläden gem. § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls — von sonstigen Ge- genständen — Ladendiebstahl gem. § 243 StGB Einbruchsdiebstahl in Wohnraum — von sonstigen Gegenständen —— Tageswohnungseinbruch gem. § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB Unterschlagung — von sonstigen Gegenständen (ohne Kfz) gem. § 246 StGB Seite 5 von 8
STAATSMIMSTERIUM Freistaat DES 1NNERN SACHSEN davon Anzahl Ju- Heran- Er- Straftatbestand TV Kinder gendli- wach- wach- gesamt als TV che als sende sene TV als TV als TV Diebstahl, Unterschlagung ge- ringwertiger Sachen — von sonsti- gen Gegenständen — Ladendieb- stahl gem. § 2483 StGB Diebstahl, Unterschlagung ge- ringwertiger Sachen — von sonsti- gen Gegenständen — Ladendieb- stahl gem. § 2483 StGB Raub — Handtaschenraub gem. § 249 StGB Raub — sonstiger — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gern. § 249 StGB Raub — sonstiger — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gem. § 249 StGB Raub — sonstiger — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gem. § 249 StGB Raub — sonstiger — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gem. § 249 StGB Schwerer Raub — sonstiger — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gem. § 250 StGB Schwerer Raub — sonstiger — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gem. § 250 StGB Räuberischer Diebstahl gem. § 252 StGB Räuberische Erpressung — sonsti- ge gem. §255 StGB Räuberische Erpressung — sonsti— ge — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gem. § 255 StGB Hehlerei — sonstige gem. § 259 StGB Erschleichen von Leistungen — Beförderung gem. § 265a StGB Erschleichen von Leistungen — Beförderung gem. § 265a StGB Erschleichen von Leistungen — Beförderung gem. § 265a StGB Seite 6 von 8
STAATSMINISTERWM Freistaat DES INNERN SACHSEN davon Anzahl Ju- Heran- Er- Straftatbestand TV Kinder gendli- wach- wach- gesamt als TV che als sende sene TV als TV als TV Erschleichen von Leistungen — Beförderung gem. § 265a StGB Erschleichen von Leistungen — — Beförderung gem. § 265a StGB Erschleichen von Leistungen — Beförderung gem. § 265a StGB Erschleichen von Leistungen — Beförderung gem. § 265a StGB Erschleichen von Leistungen -— Beförderung gem. § 265a StGB Erschleichen von Leistungen — Beförderung gem. § 265a StGB Erschleichen von Leistungen — Beförderung gem. § 265a StGB Urkundenfälschung — sonstige gem. § 267 StGB Urkundenfälschung — sonstige gem. § 267 StGB Urkundenfälschung — sonstige gem. § 267 StGB Sachbeschädigung — durch Feuer — sonstige gem. § 303 StGB Sachbeschädigung — sonstige — an Kfz gem. § 303 StGB Sachbeschädigung — sonstige — nicht an Kfz, nicht auf Straßen, Wegen, Plätzen gem. § 303 StGB Sachbeschädigung — sonstige — nicht an Kfz, nicht auf Straßen, Wegen, Plätzen gem. § 303 StGB Sachbeschädigung — sonstige — nicht an Kfz, nicht auf Straßen, Wegen, Plätzen gem. § 303 StGB Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. §21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG Seite 7 von 8
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACH SEN davon Anzahl Straftatbestand TV K' Ju- . Heran- Er- gesamt Inder gendll- wach- wach- als TV che als sende sene TV als TV als TV Fahren ohne Fahrerlaubnis 1 1 gem. § 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis 1 1 gem. § 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis 1 1 gem. § 21 StVG Verstoß gegen das Waffengesetz 1 1 gem. § 52 Abs. 3 Verstoß gegen das Waffengesetz 1 1 gem. § 52 Abs. 3 Frage 3: Aus welchem Grund konnten die unaufgeklärten Ermittlungsverfahren aus Frage 2 nicht aufgeklärt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige, Jugendliche als Tatverdäch- tige, Heranwachsende als Tatverdächtige und Erwachsene als Tatverdächtige!) Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/14415 verwiesen. Hinzuweisen ist, dass es sich aktuell um ein Ermittlungsverfah- ren handelt. Miu? ndlichen Grüßen C/C; r f. Dr. Roland Wöller Seite 8 von 8