Bewirtschaftungsbezirke Rot-, Dam-, Sika- und Muffelwild

/ 2
PDF herunterladen
Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Durchwahl Herrn Dr. Matthias Rößler                                                           Telefon +49 351 564-20000 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1                                                       Telefax +49 351 564-20007 01067 Dresden poststelle@ smul.sachsen.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Kleine Anfrage des Abgeordneten René Hein (AfD)                                     29. Juni 2020 Drs.-Nr.: 7/2900 Aktenzeichen Thema: Bewirtschaftungsbezirke Rot-, Dam-, Sika- und Muffelwild                     (bitte bei Antwort angeben) Z-1050/5/321 Sehr geehrter Herr Präsident, Dresden, 4. August 2020 namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1:       Welche Rotwildbewirtschaftungsbezirke mit welcher Fläche gibt es in Sachsen und welchen Anteil an der gesamten jagdlich bewirtschafteten Fläche haben sie? Frage 2:       Welche Bewirtschaftungsbezirke mit Damwild, mit welcher Fläche und welchem Anteil an der gesamten jagdlich bewirtschafteten Fläche gibt es in Sachsen? Frage 3:       Welche Bewirtschaftungsbezirke mit Muffelwild, mit welcher Fläche und welchem Anteil an der jagdlich                    Hausanschrift: bewirtschafteten Fläche gibt es in Sachsen?                          Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Frage 4:       Welche Bewirtschaftungsbezirke mit Sikawild, mit welcher             Wilhelm-Buck-Str. 2 Fläche und welchem Anteil an der gesamten jagdlich                   01097 Dresden bewirtschafteten Fläche gibt es in Sachsen?                          www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4:                                    Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Gemäß der §§ 4, 7 und 8 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit den *D2020/45746* Besucherparkplätze: §§ 9, 10 und 11 des Sächsischen Jagdgesetzes wird die Jagd in Jagd-                 Bitte beim Empfang Wilhelm- bezirken ausgeübt. Bewirtschaftungsbezirke für einzelne Wildarten gibt es           Buck-Str. 2 melden. in Sachsen nicht.                                                                   Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur 2020/45746 Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass bis zum                    Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische 14. September 2012 im Freistaat Sachsen das Hegen von Rot-, Dam- oder               Staatsministerium für Energie, Muffelwild nur in den sogenannten Schalenwildgebieten zulässig war.                 Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der Informationspflichten nach der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de Seite 1 von 2
1

Diese waren in der Anlage 3 der Sächsischen Jagdverordnung vom 29. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 560), die zuletzt durch die Verordnung vom 26. Februar 2010 (SächsGVBl. S. 105) geändert worden ist, entsprechend beschrieben. Mit Inkrafttreten der Sächsischen Jagdverordnung vom 27. August 2012 (SächsGVBl. S. 518), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 332) geändert worden ist, ist die Abgrenzung von Schalenwildgebieten entfallen. Mit freundlichen Grüßen Wolfram Günther Seite 2 von 2
2