Präventive Korruptionsbekämpfung im Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN SSACHsEN Der Staatsminister SÄC HSISCHES STAATSM IN ISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948101076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth (AfD) Aktenzeichen Drs.-Nr.: 7/308 (bitte bei Antwort angeben) Thema: Präventive Korruptionsbekämpfung im Staatsbetrieb Säch- 14-01627/36/26-2019/61 349 sisches Immobilien- und Baumanagement Dresden , Ai. November 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, MACH _ _ __ WAS namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die - WICHTIGES Arbe iten im Öffentlichen Dienst Sachsen Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele korruptionsgefährdete Arbeitsplätze/Dienstposten im Sinne von III. Nummer 1 der Verwaltungsvorschrift der Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Sächsischen Staatsregierung zur präventiven und repressi- ven Korruptionsbekämpfung in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Sachsen (VwV Anti-Korruption) wurden im Hausanschrift: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanage- Sächsisches Staatsministerium der Finanzen ment festgestellt? Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 40000 Frage 2: Wann wurden im Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- Telefax +49 351 564 40009 und Baumanagement Gefährdungsanalysen im Sinne von III. minister@smf.sachsen .de* www.smf.sachsen .de Nummer 2 VwV Anti-Korruption durchgeführt und welche Verkehrsverbindung: Organisationseinheiten betrafen diese? Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Inn enhof. Bitte beim Pförtner- dienst meld en . ·Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente Zugang fur qualifiziert elektronisch signierte Dokum ente nur unter den auf www smf sachsen de/eS1gnatur html vermerkten Voraussetzunoen
~SACHsEN STAATSMINISTERlUM DER FINANZEN Die Identifikation der korruptionsgefährdeten Arbeitsplätze/Dienstposten im Sinne von III. Nummer 1 VwV Anti-Korruption sowie die sich daran anschließende Gefährdungs- analyse im Sinne von III. Nummer 2 VwV Anti-Korruption sind im Staatsbetrieb Sächsi- sches Immobilien- und Baumanagement (SIB) noch nicht abgeschlossen . Es wird je- doch davon ausgegangen , dass theoretisch alle Arbeitsplätze/Dienstposten mit opera- tiven Aufgaben im Bau- und Liegenschaftsbereich als korruptionsgefährdet einzustufen und im Weiteren in einer Gefährdungsanalyse genauer zu betrachten sind . Der Ab- schluss der Untersuchung ist für das 1. Halbjahr 2020 geplant. Frage 3: Welche Organisationseinheit ist im Staatsbetrieb Sächsisches Immo- bilien- und Baumanagement für die präventive Korruptions- bekämpfung zuständig und wie ist diese personell besetzt? Im SIB ist die Stabsstelle Gremienarbeit und Revision federführend für die präventive Korruptionsbekämpfung zuständig . Die Stabsstelle ist für verschiedene Aufgabenberei- che zuständig . Für die präventive Korruptionsbekämpfung im Sinne der Fragestellung sind fünf Bedienstete zuständig . Darüber hinaus werden Vergabe- und Vertragsangelegenheiten des SIB im Shared Service Center Vergabe- und Vertragsmanagement (SSC WM) zentral bearbeitet. Für dessen fachaufsichtliche Kontrolle sind weitere fünf Bedienstete zuständig . Im Übrigen sind alle mit fachlichen Aufgaben befassten Organisationseinheiten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Entscheidungen zur präventiven Korruptions- bekämpfung angehalten. Frage 4: Welche Maßnahmen der präventiven Korruptionsbekämpfung wurden in welchem Umfang seit 2015 im Staatsbetrieb Sächsisches Immobi- lien- und Baumanagement durchgeführt? (Bitte nach Jahren aufglie- dern.) Maßnahmen der präventiven Korruptionsbekämpfung sind laufende und dem Verwal- tungshandeln des SIB stets immanente Aufgaben und können daher nur teilweise jah- res- und umfangbezogen dargestellt werden . Seite 2 von 4
STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ijSACHsEN Im SIB wurden durch geeignete aufbauorganisatorische Maßnahmen und Ablaufpro- zesse (z. B. Zuständigkeits- und Zeichnungsregelungen , Anordnungsbefugnisse) die Voraussetzungen geschaffen, pflichtwidriges Verhalten so weit wie möglich auszu- schließen. Unter Bezugnahme auf Abschnitt V. Nr. 1 VwV Anti-Korruption sind insbesondere die folgenden Maßnahmen und internen Regelungen zu benennen : Sensibilisierung der Bediensteten - jährliche Bekanntgabe der themenrelevanten Vorschriften an jeden Bediensteten des SIB im Rahmen der „regelmäßig bekanntzugebenden Vorschriften" - Aushändigung der VwV Anti-Korruption , der VwV Belohnungen , Geschenke und sonstiger Vorteile sowie der Handreichung des SMI zu Verhaltensweisen gegen Kor- ruption für die Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen an jeden neu eingestellten Bediensteten - Benennung eines Ansprechpartners für Anti-Korruption für den gesamten SIB und von Vertrauenspersonen für Antikorruption in allen Niederlassungen des Staatsbe- triebes SIB Aus- und Fortbildung - verpflichtende Teilnahme aller Bediensteten des SIB am Grundmodul des elektroni- schen Lernprogramms des Freistaates Sachsen zum Thema Anti-Korruption (Web- Based-Training/WBT) sowie Teilnahmekontrolle durch die Personalverwaltung - zusätzliche verpflichtende Teilnahme aller Führungskräfte des SIB am Führungs- kräftemodul des elektronischen Lernprogramms des Freistaates Sachsen zum The- ma Anti-Korruption (Web-Based-Tra ining/WBT sowie Teilnahmekontrolle durch die Personalverwaltung - Einzelfortbildungen zum Thema Anti-Korruption - generell keine Genehmigung für Bedienstete des SIB zur Teilnahme an kostenfreien Fortbildungsveranstaltungen aus der freien Wirtschaft Anpassung Arbeitsabläufe - Wahrung eines Mehraugenprinzips - Begleitung aller öffentlich ausgeschriebenen Vergabeverfahren durch das SSC WM Seite 3 von 4
STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN 5iSACHsEN - Einzelfallprüfungen - Geschäftsanweisung zur Bestellung und den Aufgaben eines Ansprechpartners für Anti-Korruption (AAK) und der Vertrauenspersonen für Anti-Korruption im SIB (GA- AAK) - Geschäftsanweisung der Geschäftsführung des SIB zur Umsetzung der VwV Spon- soring im Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (GA Sponso- ring SIB) - Geschäftsanweisung der Geschäftsführung des SIB über spezielle Zeichnungsbe- fugnisse im Vergabe- und Vertragswesen (GA Zeichnungsregelung Vergabe- und Vertragswesen). M. freundlichen Grüßen t ~&A Dr. Matthias :(ß j, Seite 4 von 4