Schutz von Synagogen und jüdischer Einrichtungen im Freistaat Sachsen
STAATSMINISTERIUM „ Freistaat DES INNERN 'T„SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN (bitte bei Antwort angeben) 01095 Dresden 3-1053/85/58 Dresden, 8. November 2019 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BUNDNIS 90IDIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 7/168 Thema: Schutz von Synagogen und jüdischer Einrichtungen im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit standen am 9.10.2019 Synagogen und andere jüdische Ein- richtungen mit Publikumsverkehr im Freistaat Sachsen unter polizeili- chem Schutz? (Bitte Art des Schutzes, ggf. Zeitraum der Bestreifung, Anzahl eingesetzter Polizeibediensteterje Einrichtung angeben) Im Freistaat Sachsen werden für vier Synagogen und 18 andere jüdische Objekte mit Publikumsverkehr polizeiliche Schutzmaßnahmen mit unter- schiedlicher lageabhängiger Intensität durchgeführt. Bis zu den Ereignissen in Halle/Saale am 9. Oktober 2019 waren für die Synagogen mobile Streifen Hausanschrift: mindestens einmal pro Stunde und für die anderen Objekte eine Bestreifung Sächsisches Staatsministerium zu unregelmäßigen Zeiten angeordnet. Im Zusammenhang mit der Neube— des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 wertung der Lage nach den Ereignissen in Halle/Saale erfolgte eine Anpas- 01097 Dresden sung der polizeilichen Schutzmaßnahmen. Gegenwärtig werden für die Sy- nagogen ständige Objektschutzmaßnahmen und für die anderen Einrich- Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 tungen eine Bestreifung mit erhöhter Intensität und entsprechender Verweil- www.smi.sachsen.de dauer durchgeführt. Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli- Für den ständigen Objektschutz an den Synagogen im Freistaat Sachsen nien 3, 6. 7, B, 13 werden täglich bis zu ca. 40 Polizeibedienstete und Angehörige der Wach- Besucherparkplätze: polizei eingesetzt. Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. Hinsichtlich der Anzahl der für die mobilen Objektschutzmaßnahmen einge- setzten Polizeibediensteten wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/2786 verwiesen.
STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 2: Gab es an diesem Tag Synagogen und jüdische Einrichtungen, die nicht von der Polizei bestreift wurden? Nein. Frage 3: Inwieweit liegt dem polizeilichen Schutz von Synagogen und jüdischen Einrich- tungen ein konkretes Schutzkonzept welchen Inhalts zugrunde? Grundsätzlich werden von den sachlich zuständigen Polizeidienststellen Schutzkonzep- tionen für die Durchführung von Objektschutzmaßnahmen erstellt. Diese umfassen alle zu veranlassenden Maßnahmen im Objektschutz, die aufgrund der Beurteilung der Ge— fährdungslage, der Festlegung einer Gefährdungsstufe und der Schwachstellenanalyse erforderlich sind, um Ausspähungen, tatvorbereitende Handlungen oder Angriffe recht- zeitig zu erkennen, zu verhindern oder abzuwenden. Neben den allgemeinen Angaben zum Objekt (Anschrift, Lage, Ansprechpartner) sind poiizeitaktische Maßnahmen und Aufgabenstellungen (Posten/Streifenbereiche, perso- nelle Besetzung, Bewaffnung/Technik/Ausrüstung etc.) je nach festgelegter Gefähr- dungsstufe und angeordneter Schutzmaßnahme Inhalt der Schutzkonzeption. F rage 4: lnwieweit stehen den jüdischen Gemeinden in Sachsen konkrete Ansprechpart- ner bei der Polizei für Sicherheitsfragen zur Verfügung? In den Polizeidirektionen Chemnitz, Dresden und Leipzig stehen den entsprechenden jüdischen Gemeinden konkrete Ansprechpartner für Sicherheitsfragen zur Verfügung. Im Bereich der Polizeidirektionen Görlitz und Zwickau sind keine jüdischen Gemeinden ansässig. Die Beratungen zu baulich-technischen Sicherheitsempfehlungen werden durch die Zentralstelle für polizeiliche Prävention des Landeskriminalamtes Sachsen realisiert; diese steht für Anfragen derjüdischen Gemeinden zur Verfügung. Frage 5: Welche konkreten Maßnahmen wurden am 9.10.2019 und darüber hinaus zum Schutz jüdischer und muslimischer Gotteshäuser in Sachsen getroffen bzw. sind geplant? Nach der Einleitung von Sofortmaßnahmen zum Schutz jüdischer Einrichtungen erfolg- te eine Kontaktaufnahme zu den Vertretern derjüdischen Gemeinden bzw. Objektver- antwortlichen für jüdische Objekte im Freistaat Sachsen durch die örtlich zuständigen Polizeidienststellen. Hintergrund waren die Abstimmung der polizeilichen Maßnahmen mit dem Schutzbedürfnis sowie die Überprüfung der Kommunikationswege. Das Landeskriminalamt Sachsen wurde beauftragt, die baulich-technischen Sicher- heitsempfehlungen für die Synagogen und für andere Objekte der jüdischen Gemein— den zu überprüfen und bei Erfordernis zu überarbeiten. Seite 2 von 3
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES 1NNERN SACHSEN Des Weiteren erfolgt derzeit eine Aktualisierung der Gefährdungslagebeurteilung. Auf deren Grundlage werden die polizeilichen Schutzmaßnahmen entsprechend ange- passt. Hinsichtlich der muslimischen Einrichtungen im Freistaat Sachsen wurden auf Grund der Ereignisse in Halle/Saale keine konkreten Maßnahmen durchgeführt und es sind keine Veränderungen der Schutzmaßnahmen geplant. Prof. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3