~ SACHsEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Der Staatsminister SÄCHSISC HES STAATSMINI STERIUM FÜR KULTU S Ihr Zeichen Postfach 1O 09 1O 1 01079 Dresden Ihre Nachricht vom Präsidenten des Sächsischen Landtages 18. Februar 2020 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von -Lindenau-Platz 1 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) 01067 Dresden Z-1053/20/33 Dresden, { l . März 2020 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 7/1724 Thema: Nachfrage zur Kleinen Anfrage Drs 7/862: „Nachfrage zu Drs 7/518 - Anwendung des SächsNSG auf E-Zigaretten und Tabakerhitzer und die Reglementierung des Konsums an Schulen" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In Drs 7/862 führt die Staatsregierung folgendes aus: 'Da das Sächsis che Nichtraucherschutz- gesetz den Konsum von Tabakerhitzern oder E-Zigaretten nicht umfasst, wird das Sächsische Staatsministerium für Kultus bis zu einer gesetzli- chen Regelung das Landesjugendamt und die Jugendämter der Land- kreise und Kreisfreien Städte sowie die Träger von Kindertageseinrich- tungen auffordern, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kinder MACH _ __ vor Gefahren zu schützen, die vom Konsum von Tabakerhitzern und E- WAS - WICHTIGES Zigaretten ausgehen können. Dies kann zum Beispiel im Rahmen der Arbtitr n im Öfftntlichtn D ir n ~ ! Sach~tn Hausordnung durch die Einrichtungsträger ges chehen.' Noch in Drs 7/518, Frage 2 führte die Staatsregierung aus: 'Aus Sicht der Sächsischen Staatsregierung bedarf es derzeit keiner rechtlichen Klar- stellung, dass das Sächsische Nichtraucherschutzgesetz (SächsNSG) auf E-Zigaretten und Tabakerhitzer nicht anwendbar ist. Die gesetzliche Regelung und deren Auslegung, die für E-Zigaretten durch obergericht- liche Rechtsprechung überwiegend bestätigt wurde, ist eindeutig und in der Rechtspraxis gefestigt.'" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Frage 1: Inwieweit ist die oben angeführte Aussage der Staatsregierung Carolaplatz 1 01097 Dresden aus Drs 7/862 so zu verstehen, dass die Staatsregierung eine Änderung des SächsNSG in Bezug auf die Erfassung von E-Zigaretten und Taba- www.smk. sachsen .de kerhitzern vornehmen will oder anstrebt oder welche andere „gesetzli- Verkehrsverbindung: che Regelung" ist dort gemeint? Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Informationen zum Zugang für elekt- ronisch signierte sowie für verschlüs- selte elektronische Dokumente erh al- ten Sie unter www.sm k.sach- Seite 1 von 2 sen.de/kontakt.htm