Entwicklung d. Gewaltkriminalität zwischen 2011 und 2019 im LK Meißen
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES iNNERN SACH SEN Der Staatsminister SÄCHSiSCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN Aktenzeichen 01095 Dresden (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/91/200 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, 5. März 2020 Herrn Dr. Matthias Rößier Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Kirste (AfD) Drs.-Nr.: 7I1454 Thema: Entwicklung d. Gewaltkriminalität zwischen 2011 und 2019 im LK Meißen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Beantwortung der Kleinen Anfrage erfolgt auf der Grundlage der Polizei— |ichen Kriminalstatistik (PKS). Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbe- stimmung §§ 174, 174a bis c, 177, 178, 184i, 184] StGB wurde nach den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Führung der PKS vom 1. Januar 2017 sowie vom 1. Januar 2018 aufgrund einer Neufassung der gesetzli- chen Bestimmungen eine neue inhaltliche Struktur bzw. eine Neuverschlüs— selung festgelegt. Ein Vergleich mit Daten aus dem Vorjahreszeitraum ist nicht bzw. nur eingeschränkt möglich und wird mit einer Linie über der Jah- reszahl hervorgehoben. Die PKS des Jahres 2019 Iiegt noch nicht vor. Mit einer Vorlage ist Ende März 2020 zu rechnen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium In der PKS werden keine Beschuldigten, sondern Tatverdächtige erfasst, des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 also die Personen, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund 01097 Dresden zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verdächtig sind, eine rechtswidri- ge (Straf—)Tat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 Gehilfen. www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Frage 1: Zu erreichen mit den Straßenbahnli- Wie hat sich die Zahl der Gewaltdelikte im Landkreis Meißen zwischen nien 3,6,7,8,13 den Jahren 2011 und 2019 (beide Jahre inklusive) entwickelt? (Bitte Besucherparkplätze: aufschlüsseln für: Mord StGB § 211; Totschlag, StGB § 212; gefährli- Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- che u. schwere Körperverletzung, StGB § 224 u. § 226; Körperverlet- Str. 2 oder 4 melden. zung mit Todesfolge, StGB § 227; Vergewaltigung u. schwere sexuelle Nötigung, § 177 u. § 178 sowie Brandstiftung, § 306 a-c)
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACH SEN Frage 2: Wie hoch war für diesen Zeitraum und diese Delikte jeweils der Anteil von Zu- wanderern an den Tatverdächtigen im Landkreis Meißen? (Zuwanderer im Sinne der „Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Sachsen" [„PKS“]‚ also „Asylbe- werber“, „Internationailnational Schutzberechtigte und Asylberechtigte“, „gedul- dete Ausländer“ [auch mit abgelaufener Duldung], „Kontingentflüchtlinge“ sowie „unerlaubt aufhältige Personen“) Frage 3: Wie hoch war für diesen Zeitraum und diese Delikte jeweils der Anteil von Zu- wanderern an den Beschuldigten im Landkreis Meißen? (Zuwanderer im in Punkt 2 spezifizierten Sinne) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Es wird auf die Anlage verwiesen. Frage 4: Wie hoch war für diesen Zeitraum und diese Delikte jeweils der Anteil von Zu- wanderern an den Verurteilten im Landkreis Meißen? (Zuwanderer im in Punkt 2 spezifizierten Sinne) Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Sie müssten aufwendig recherchiert werden. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was inner- halb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Die für eine vollständige Antwort notwendigen Angaben werden von den Staatsanwalt- schaften und Gerichten weder abschließend statistisch erfasst noch in den Datenban— ken gesondert ausgewiesen. So werden von der forumSTAR—Datenbank für den Be- reich des Strafrechts in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Freistaates Sachsen zwar die Anzahl der Verurteilten ohne deutsche Staatsangehörigkeit erfasst. Allerdings han- delt es sich bei den Angaben zur Staatsangehörigkeit nicht um eine Pflichteintragung, so dass eine Auswertung nur begrenzte Aussagekraft besäße. Darüber hinaus wird keine Unterscheidung nach „Zuwanderern“ im Sinne der Frage 2 vorgenommen. Seite 2 von 3
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACH SEN Zur vollständigen Beantwortung der Frage wäre mithin eine händische Auswertung sämtlicher 127 Verfahren erforderlich, in welchen im vorgenannten Zeitraum eine Per- son ohne deutsche bzw. mit nicht in der Datenbank registrierter Staatsangehörigkeit im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Meißen, des Amtsgerichts Riesa sowie des Landgerichts Dresden (zuständig für den Landkreis Meißen) wegen der in Frage 1 ge- nannten Delikte verurteilt wurde. Dies wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Auf- wand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Gerichte und Staatsan- waltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften und Gerichte erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und Archiven, der Aufwand zur Bei- ziehung versendeter Akten, z. B. von Verteidigern, Gerichten, Sachverständigen und Polizei, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist da— her von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Der anfallende zeitliche Aufwand für eine händische Auswertung allein der Akten zu insgesamt 127 Vorgängen Wird auf etwa acht Arbeitstage für eine/n in Vollzeit tätige/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter geschätzt. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähig- keit der Staatsanwaltschaften sowie der Gerichte andererseits zu dem Ergebnis, dass eine vollständige Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts in Anbetracht der großen Anzahl der aus- zuwertenden Verfahren unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkungen nicht zu leisten ist. r undlichen Grüßen rof. Dr. Rolaßd Wöller Anlage Seite 3 von 3
Anlage zu Drs.—Nr. 7/1454 Schlüs- Straftat Jahr erfasste Fälle ermittelte Tatverdächtige selzahl An- Zu-IAbnahme insge- Zuwanderer der Tat zahl absolut in %* samt Anzahl in % 010000 Mord gem. § 211 StGB 2011 2012 2013 2014 66,7 2015 CONT- 25,0 2016 ++l+l+' 2017 2018 +| +! 020010 Totschlag gem. § 212 StGB 2011 +l+l++l+ ++ +++ 50,0 2012 2013 2014 2015 33,3 2016 33,3 2017 33,3 2018 111000 Vergewaltigung und sexuelle Nötigung 2011 gem. §§ 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 StGB 2012 2013 2014 ommmmooommmmmmmmmmmmmnw 2015 2016 111000 Vergewaltigung und sexuelle 2017 ‘— FNOOV‘C’OOOMOOFONNFOFNNNNV ‘— ‘—ONC‘OC'JV'OOONNMCOW‘OCVJNMMLOVNCOU) FOOOFNx—OOOOOOOV 30,8 Nötigung/Übergriffe gem. §§ 177 Abs. 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 und 9, 178 StGB 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und 2018 9 - 9 9 1 11,1 sexueller Ubergriff im besonders schweren Fall einschließl. mit Todesfolge gem. §§ 177, 178 StGB
Schlüs- Straftat Jahr erfasste Fälle ermittelte Tatverdächtige selzahl An- Zu-IAbnahme insge- Zuwanderer der Tat zahl absolut in %* samt Anzahl in% 221010 Körperverletzung mit Todesfolge 2011 gem. § 227 2012 2013 +|+ 2014 . 2015 OOFOOOOOVV N 2016 2017 ‘— 2018 +l +| +| +l OOMOOOOO 222010 Sonstige Tatörtlichkeit bei gefährlicher 2011 03 +| 4,3 Körperverletzung gem. § 224 StGB 2012 9 0 17,5 125 1,6 2013 ‘— FOFFOOOOONN 103 4,9 2014 102 111 LONLOF 14,4 2015 122 20 19,6 144 32,6 2016 138 16 13,1 157 54 34,4 2017 . + + + + 19 13,8 180 53 29,4 2018 22 14,0 161 44 27,3 222020 Sonstige Tatörtlichkeit bei schwerer 2011 Körperverletzung gem. § 226 StGB 2012 2013 2014 [\LD OOONNFT‘O ONOLONCD 2015 2016 +l+|++|I 2017 +l 000‘— 100,0 O) (") [\ 2018 OOONFx—FO 222110 Gefährliche Körperverletzung auf Straßen 2011 LOCO [\(OCONWO 98 Wegen oder Plätzen gem. § 224 StGB 2012 85 2013 95 1,1 2014 94 3,2 2015 103 7,8 2016 x—x— NOONOFO“ N(‘OVVI‘COF 1 15 2 OOx—‘OOCXJN 19,1
Schlüs- Straftat Jahr erfasste Fälle ermittelte Tatverdächtige selzahl An- Zu-IAbnahme insge- Zuwanderer der Tat zahl absolut samt Anzahl in% 2017 85 14 98 36 36,7 2018 24 25,0 222120 Schwere Körperverletzung auf Straßen, 2011 ++ 0 Wegen oder Plätzen gem. § 226 StGB 2012 2013 2014 +|+ 2015 CO (")OOFOOOOCOLD 2016 + 2017 2018 +l 641010 Vorsätzliche Brandstiftung 2011 + gem. § 306 StGB 2012 CD 2013 2014 2015 2016 ++++ 20,0 2017 00 NODx—OFOO OMOCOLOOUV (‘OLDLDV'OVCDGDOOFOO CON 2018 641020 Schwere Brandstiftung 2011 gem. § 306a StGB 2012 ++l 2013 2014 + 2015 2016 ‘— ‘— + 2017 50,0 2018 OOOOONOOOOOOOOCOF 16,7 641030 Besonders schwere Brandstiftung 2011 gem. § 306b StGB 2012 ++1+ C) 2013 ® 2014 VNO’DC‘OCOCUCVJN +l CD NNOVx—x—FOx—x—NCONV'LOrNOx—(OLOLDVNOFFO N(OCOCOWVCDCDCOOFOO
Schlüs- Straftat Jahr erfasste Fälle ermittelte Tatverdächtige selzahl An- Zu-IAbnahme insge- Zuwanderer der Tat zahl absolut in %* samt Anzahl in % 2015 + 0 2016 i 0 2017 2018 641040 Brandstiftung mit Todesfolge 2011 gern. § 3060 StGB 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 x—x—OOOOOOOOOO +l +l +l +I +! +l +| +l +| x—OPOOOOOOOOO ‘“NOOOOOOOOOO * Die Veränderung in Prozent wird angegeben, wenn im Vorjahr mindestens 100 Fälle erfasst wurden.