Rücklagen des Freistaates Sachsen und seiner Staatsbetriebe

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~SACHsEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Der Staatsminister SÄCHS ISCHES STAATSMINI STER IUM DER FINANZEN Postfach 100 948 101076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth (AfD)                            Aktenzeichen Drs.-Nr.: 7/2629                                                             (bitte bei Antwort angeben) Thema: Rücklagen des Freistaates Sachsen und seiner Staatsbetriebe           UK/21 -H 1322/184/21 0- 2020/38202 Dresden ,                  2.Juli 2020 Sehr geehrter Herr Präsident, MACH _ _ __ namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die            WAS -          WICHTIGES Kleine Anfrage wie folgt:                                                     Arbe iten im Öffe ntli chen Dienst Sachsen Vorbemerkung: Zertifikat seit 2013 Die Frage 1 zielt auf die allgemeinen und zweckgebundenen kameralen ,             audit berufundfamllie haushaltsmäßig gebildeten Rücklagen des Freistaates Sachsen ab. Diese sind über Zuführungen und Entnahmen mit dem Kernhaushalt verbunden. Deren Bestände werden buchmäßig gesondert nachgewiesen . Bei der Be-         Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium antwortung der Fragen 3 und 4 sind dementsprechend diejenigen Rücklagen      der Finanzen Carolaplatz 1 der Staatsbetriebe und NSM-Einrichtungen berücksichtigt, welche bei den      01 097 Dresden Staatsbetrieben/Einrichtungen selbst oder zentral beim Freistaat Sachsen     Telefon +49 351 564 40000 Telefax +49 351 564 40009 als Bestände gehalten werden - so genannte „kamerale Rücklagen". minister@smf.sachsen .de* www.smf.sachsen.de Frage 1: Wie hoch waren die Rücklagen des Freistaates Sachsen zum Verkehrsverbindung : 31 .03.2020?                                                Zu erreichen mit den Straßenbahnli nien 3, 7, 8 Haltestelle Ca rolaplatz Für Besucher mit Behinderun gen Frage 2: Für welche Zwecke waren die Rücklagen gemäß Frage 1 ge-             befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtner- bunden und jeweils in welcher Höhe? (Bitte auf die Zwecke   dienst melden . aufgliedern.)                                               *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Vorau ssetzunQen.
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~S~CHsEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Angaben sind in der Anlage 1 dargestellt. Frage 3: Wie hoch waren die Rücklagen der Staatsbetriebe des Freistaates Sachsen zum 31.03.2020? (Bitte auf die Staatsbetriebe aufgliedern) Frage 4: Für welche Zwecke waren die Rücklagen gemäß Frage 3 gebunden und jeweils in welcher Höhe? (Bitte auf die Zwecke aufgliedern.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4 : Die Angaben sind in der Anlage 2 dargestellt. Mit freundlichen Grüßen 1c<Cha Anlagen Seite 2 von 2
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Drs. 7/2629                                                                                                                                Anlage 1 Rücklagen des Freistaates Sachsen in EUR Rücklage                31.03.2020                                       Zweck / Zweckbindung Haushaltsausgleichsrücklage           1.595.098.208,43 Der Gesamtbestand unterteilt sich in Sockelbetrag als Konjunkturvorsorge und temporä- re Aufstockung zur Haushaltsdeckung. davon Konjunkturvorsorge           1.313.017.204,01 Dauerhafter Bestandteil der Rücklage; die Rücklage dient der Absicherung von Haus- (Sockelbetrag)                                      haltsrisiken, insbesondere der konjunkturellen Vorsorge – vgl. auch § 18 Abs. 4 SäHO. davon temporärer Bestand             282.081.004,42 Vorübergehender Bestandteil der Rücklage; von dem Bestand, der nach dem 31.03.2020 um 650.000.000,00 EUR aus dem Haushaltsvollzug 2019 erhöht wurde, wird ein Betrag von 928.699.100,00 EUR im Haushaltsjahr 2020 (vgl. Nachtragshaushalt) zur Haus- haltsdeckung entnommen. Rücklage kommunaler Finanzausgleich     182.735.000,00 Die Rücklage gewährleistet die periodengerechte Finanzierung von Ansprüchen der (§ 2 Abs. 3 SächsFAG)                                  Kommunen aus dem Kommunalen Finanzausgleich, vgl. § 2 Abs. 3 SächsFAG. Im Haushaltsjahr 2020 werden der Rücklage planmäßig 103.505,000,00 EUR entnom- men, die weiteren Mittel sollen im Doppelhaushalt 2021/2022 entnommen werden. Rücklage zur Weitergabe von Wohngeld-    39.206.500,00 Einsparungen bei den Ausgaben für Wohngeld sind in Höhe des Landesanteils an die- einsparungen an Kommunen                               sen Wohngeldausgaben an die Kommunen weiterzureichen, § 18 Abs. 2 Sätze 4 und 5 SächsAGSGB. Die Wohngeldrücklage dient der periodengerechten Ausgabendeckung. Die 39.206.500,00 EUR sollen vollständig im Doppelhaushalt 2021/2022 entnommen werden. Personalausgabenrücklage                246.000.000,00 Die Personalausgabenrücklage dient der Absicherung haushalterischer Ausgaberisiken im Personalbereich z. B. aufgrund von Besoldungsnachzahlungen (insbesondere durch Rechtsprechungen) und von höherer als erwarteten Tariferhöhungen. Der Bestand dient der Abfederung künftiger Personalmehrausgaben, insbesondere auf- grund des Tarifabschlusses 2019 und dessen Fortwirkung in 2021/2022. Regionalisierungsmittel-Rücklage        252.408.226,61 Die Regionalisierungsmittel-Rücklage wird aus zweckgebundenen Einnahmen des Bun- des nach dem Regionalisierungsgesetz gebildet. Sie dient dazu, für die Laufzeit des Regionalisierungsgesetzes bis 2031 eine kontinuierliche Finanzierung des ÖPNV/SPNV sicherzustellen. Seite 1 von 1
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Drs. 7/2629                                                                                                                                        Anlage 2 Rücklagen der Staatsbetriebe und NSM-Einrichtungen des Freistaates Sachsen in EUR Rücklage                   31.03.2020                                      Zweck / Zweckbindung Gewinnrücklage Sachsenforst                      933.900,00   Die Rücklage dient im Fall wirtschaftlicher Notlagen vor allem zur Finanzierung von ("Effizienzrücklage")                                         Personalausgaben aus der Personalbudgetierung, aber auch zur Abdeckung von Schadensereignissen sowie im Falle von Holzmarktdepressionen. Rücklage Kompensationsmaßnahmen                1.558.477,90   Verwahrung diskontierter Geldforderungen aus naturschutzrechtlich erforderlichen (Sachsenforst)                                                Kompensationsmaßnahmen (vgl. § 8 SächsWaldG und §§ 10 ff. SächsNatSchG) Gewinnrücklage Staatsbetrieb                   5.393.400,00   Finanzierung von Stellen der LTV gemäß der Ressortvereinbarung zur Umsetzung der Landestalsperrenverwaltung (LTV)                              Soll-Fachkonzepte Planung/Zielvereinbarung und Budgetierung. Die Höhe bestimmte sich nach den Vorgaben der Ressortvereinbarung. Rücklage des Staatsbetriebes "Sächsisches      8.000.000,00   Die Rücklagen sind insbesondere für die Finanzierung der Stellenplanflexibilisierung, Immobilien- und Baumanagement" (NSM-                          zur Erfüllung von Rechtsverpflichtungen aus Vorjahren sowie zur Abdeckung gebildeter Ressortvereinbarung SIB)                                      Rückstellungen vorzuhalten. Rücklage des Staatsbetriebes " Sächsisches     3.500.000,00   Die Rücklagen sind insbesondere für die Finanzierung der Stellenplanflexibilisierung, Immobilien- und Baumanagement" (NSM-                          zur Erfüllung von Rechtsverpflichtungen aus Vorjahren sowie zur Abdeckung gebildeter Ressortvereinbarung ZFM)                                      Rückstellungen vorzuhalten. Rücklage des NSM Echtbetriebs                  1.470.469,46   Die Rücklage ist grundsätzlich für die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit sowie der Justizvollzugsanstalt Waldheim                                Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung der Justizvollzugsanstalt Waldheim einzusetzen, insbesondere für - Investitionen - Aus- und Fortbildung von Bediensteten - Erschließung neuer Geschäftsfelder - Leistungsbezahlung - Stellenplanflexibilisierung Zum Stand 31.03.2020 sind im Rahmen der Stellenplanflexibilisierung insgesamt 397.118,16 EUR gebunden. Rücklage für laufende Zwecke des               3.012.246,95   Die Rücklage ist für größere Investitionen oberhalb des mit dem Verwaltungsrat Staatsbetriebes "Sächsische Landesbibliothek                  vereinbarten Schwellenwertes gebunden. - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden" Rücklage für laufende Zwecke des                 366.247,93   Die Rücklage ist in voller Höhe für den laufenden Betrieb des LfA gebunden. Staatsbetriebes "Landesamt für Archäologie" Rücklage für investive Zwecke des                678.207,46   Die Rücklage ist in voller Höhe für Investitionen des LfA gebunden. Staatsbetriebes "Landesamt für Archäologie" Seite 1 von 2
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Drs. 7/2629                                                                                                                                    Anlage 2 Rücklage                   31.03.2020                                     Zweck / Zweckbindung Rücklage für investive Zwecke des             2.009.500,00  Die Rücklage ist in voller Höhe für investive Zwecke der SKD gebunden. Staatsbetriebes "Staatliche Kunstsammlungen Dresden" Rücklage Archiv der Avantgarden des 20. Jhd.       2.243,88 Die Rücklage ist in voller Höhe für das Archiv der Avantgarden des 20. Jhd. (Marzona) (Marzona) des Staatsbetriebes "Staatliche                   der SKD gebunden. Kunstsammlungen Dresden" (SKD) Seite 2 von 2
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