Polizeieinsatz am 23. Juni 2019 in Leipzig Mockau

/ 2
PDF herunterladen
STAATSMINISTERIUM             Freistaat DES INNERN             SACH SEN Der Staatsminister Aktenzeichen SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN                                     (bitte bei Antwort angeben) 01095 Dresden                                                                3-1053/85/65 Präsidenten des Sächsischen Landtages                                       Dresden. 13. November 2019 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann (Die LINKE) Drs.-Nr.: 7/219 Thema:        Polizeieinsatz am 23. Juni 2019 in Leipzig Mockau Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: In der Nacht von Samstag zu Sonntag verprügeln gegen 3 Uhr mehrere Rechte an der Ecke OelßnerstraßeNVilhelm-Busch-Straße in Leipzig Mockau eine schwarze Person. Als die Polizei kommt rufen die Täter laut ‚Sieg Heil‘ und ‚Heil Hitler‘ sowie weitere rechte Parolen. Da die Täter scheinbar nicht von der Polizei in Gewahrsam genommen wer- den können sie ungestört weiter neonazistische Parolen grölen und Anwohner_innen           bedrohen.“      (Veröffentlicht auf   chronik.LE: https:/lwww.chronikle.org) Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium Frage 1:                                                                    des Innern Welche Erkenntnisse und Informationen liegen der Staatsregierung zu         VWhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden dem in der Vorbemerkung beschriebenen Einsatz vor? Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 Frage 2: www.smi.sachsen.de Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen- Frage 3:                                                                    bahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Ist es zutreffend, dass die eingesetzten Polizeikräfte, das Rufen von Besucherparkplätze: Parolen und die Bedrohung von Anwohnern nicht unterbunden haben             Bitte beim Empfang Wilhelm- und wenn ja, warum wurde dieses nicht getan?                                Buck-Str. 2 oder 4 melden.
1

STAATSMiNiSTERiUM           Freistaat DES iNNERN          SACH SEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Aufgrund mehrerer Bürgerhinweise erhielten Polizeibedienstete der Polizeidirektion Leipzig am 23. Juni 2019, gegen 02:00 Uhr, Kenntnis, dass auf der Mockauer Straße in Leipzig Personen von einer Personengruppe bedroht wurden. Zudem soll vermutlich dieselbe Personengruppe ruhestörenden Lärm verursacht, eine Haustür auf der Oelßnerstraße in Leipzig beschädigt haben und sich aktuell von dort entfernen. Gegen 02:15 Uhr wurden durch die eingesetzten Polizeibediensteten zwei männliche Tatver- dächtige auf der Oelßnerstraße in Leipzig festgestellt. Einer der Tatverdächtigen wies eine stark blutende Verletzung an der rechten Hand auf, woraufhin es zum Einsatz des Rettungsdienstes kam. Zur Herkunft der Verletzung des Tatverdächtigen liegen ge- genwärtig keine Informationen vor. Während der vor Ort durchgeführten polizeilichen Einsatzmaßnahmen gaben sich meh- rere Personen gegenüber den eingesetzten Polizeibediensteten als Zeugen im Sach— zusammenhang zu erkennen. Unter diesen befand sich auch eine Person mit Migrati- onshintergrund. Dabei kam es gegenüber der Person mit Migrationshintergrund zu Be- leidigungen durch einen der Tatverdächtigen. Ausländerfeindliche Parolen oder Bedro- hungen wurden in dieser Zeit jedoch durch die Polizeibediensteten nicht wahrgenom- men. Weiterhin leistete einer der Tatverdächtigen Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen, welcher durch die Anwendung von unmittelbarem Zwang in Form von einfacher körperlicher Gewalt unterbunden wurde. Im Ergebnis erster polizeilicher Maßnahmen wurden Ermittlungsverfahren wegen Be- leidigung, Sachbeschädigung und Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gegen zwei Tatverdächtige eingeleitet sowie fünf Zeugen festgestellt. Beiden Tatverdächtigen wurde nach der Anzeigenaufnahme ein Platzverweis ausgesprochen. Weitere Störun- gen wurden am 23. Juni 2019 im Sachzusammenhang polizeilich nicht bekannt. Durch weiterführende Ermittlungen besteht im Nachhinein der Verdacht, dass vor dem Eintreffen der Polizeibediensteten durch die Tatverdächtigen ausländen‘eindliche Äuße- rungen gerufen wurden. Die näheren Umstände sind derzeit Gegenstand von Ermittlungen, welche noch nicht abgeschlossen sind. Frage 4: Wie viele Polizeikräfte befanden sich im Einsatz? Es befanden sich fünf Polizeibedienstete bei o. g. Sachverhalt vor Ort im Einsatz. th/f’re ndlichen Grüßen (     ‚4„‚<      & Pro/Dr.       oland Wdlier Seite 2 von 2
2