Waffen- und Sprengstoff-Funde 2019

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STAATSMINISTERIUNI               Freistaat DES INNERN               SACH SEN Der Staatsminister Aktenzeichen SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN                                      (bitte bei Antwort angeben) 01095 Dresden                                                                 3-1053/91/12 Dresden. 14. Februar 2020 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin K6ditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.:     7/1008 Thema:        Waffen- und Sprengstoff-Funde 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es wird auf die Vorbemerkung in der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/614 verwiesen. Frage 1: In welchen Fällen (bitte aufschlüsseln nach Datum, Ort, Art des Fun- des, Straftatbestand) wurden bei Exekutivmaßnahmen sächsischer Behörden im Jahr 2019 illegale Schusswaffen, Munition und Spreng- stoff — inklusive Materialien, die zur Fertigung von Munition und Sprengstoffen geeignet sind — sichergestellt? Hausanschrift: Es wird jeweils auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Klei- Sächsisches Staatsministerium nen Anfragen Drs.-Nrn. 6/614, 6/3760 und 6/11810 verwiesen. Dies gilt         des Innern auch für das Jahr 2019.                                                       WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Frage 2:                                                                      Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Waffenge-              www.smi.sachsen.de setz, das Sprengstoffgesetz sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz waren zum Stichtag 31.12.2019 in Sachsen mit welchem bisherigen               Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli- Ermittlungsstand anhängig und welche dieser Verfahren werden mit              nien 3, 6. 7, 8, 13 Angehörigen der extremen Rechten bzw. dem Bereich der PMK-rechts Besucherparkplätze: undloder „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ in Verbindung ge-               Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— bracht?                                                                       Str. 2 oder 4 melden. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 waren in 614 Fällen die Ermittlungen we- gen derartiger Straftaten noch nicht abgeschlossen (kein Abgabedatum an die Staatsanwaltschaft).
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STAATSNHNlSTERmM            Freistaat DES INNERN          SACHSEN In 516 Verfahren wurden 536 Tatverdächtige ermittelt. Bei zwei Personen ist der lan- desspezifische personengebundene Hinweis „Reichsbürger/Selbstverwalter“ erfasst. Drei Verfahren wurden dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- zugeordnet. Frage 3: In welchen Fällen richten sich die Ermittlungen im Sinne der Fragen 1 und 2 ge- gen Sympathisanten, Angehörige undloder Mitglieder welcher Organisationen der extremen Rechten undloder der „Reichsbürger und Selbstverwalter“? Es Wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/614 sowie auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Dem wird hinzugefügt, dass dies auch für den Frageteil zu „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ gilt. Frage 4: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung im vergangenen Jahr mit welchen Resultaten ergriffen, um den „Iegalen“ Waffenbesitz von Angehörigen der extre- men Rechten undloder „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ sowie deren Mit- gliedschaften in Reservistenverbänden und Schützenvereinen zurückzudrängen? Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen unterrichtet die Waffenbehörden, wenn Erkenntnisse vorliegen, dass Personen mit rechtsextremistischen Bezügen und Personen, die der sogenannten Reichsbürgerszene zugerechnet werden, über waffen- rechtliche Erlaubnisse verfügen. Diese Informationen fließen in die Beurteilung der Waffenbehörden, ob die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz er- füllt ist, ein. Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist u. a. dann nicht gegeben, wenn der Betroffene verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt oder unterstützt hat. Zur An- zahl der durchgeführten waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen sowie zur Anzahl der nicht erteilten, widerrufenen bzw. zurückgenommenen waffenrechtlichen Erlaubnis- se wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.— Nr. 7/992 verwiesen. Im Weiteren wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen An- frage Drs.-Nr. 6/614, Sätze 1, 2 und 4, verwiesen. Dies gilt auch für das Jahr 2019. ?undche             Grüßen r f. Dr. Ro an " öller Seite 2 von 2
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