STAATSNHNlSTERmM Freistaat DES INNERN SACHSEN In 516 Verfahren wurden 536 Tatverdächtige ermittelt. Bei zwei Personen ist der lan- desspezifische personengebundene Hinweis „Reichsbürger/Selbstverwalter“ erfasst. Drei Verfahren wurden dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- zugeordnet. Frage 3: In welchen Fällen richten sich die Ermittlungen im Sinne der Fragen 1 und 2 ge- gen Sympathisanten, Angehörige undloder Mitglieder welcher Organisationen der extremen Rechten undloder der „Reichsbürger und Selbstverwalter“? Es Wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/614 sowie auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Dem wird hinzugefügt, dass dies auch für den Frageteil zu „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ gilt. Frage 4: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung im vergangenen Jahr mit welchen Resultaten ergriffen, um den „Iegalen“ Waffenbesitz von Angehörigen der extre- men Rechten undloder „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ sowie deren Mit- gliedschaften in Reservistenverbänden und Schützenvereinen zurückzudrängen? Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen unterrichtet die Waffenbehörden, wenn Erkenntnisse vorliegen, dass Personen mit rechtsextremistischen Bezügen und Personen, die der sogenannten Reichsbürgerszene zugerechnet werden, über waffen- rechtliche Erlaubnisse verfügen. Diese Informationen fließen in die Beurteilung der Waffenbehörden, ob die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz er- füllt ist, ein. Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist u. a. dann nicht gegeben, wenn der Betroffene verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt oder unterstützt hat. Zur An- zahl der durchgeführten waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen sowie zur Anzahl der nicht erteilten, widerrufenen bzw. zurückgenommenen waffenrechtlichen Erlaubnis- se wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.— Nr. 7/992 verwiesen. Im Weiteren wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen An- frage Drs.-Nr. 6/614, Sätze 1, 2 und 4, verwiesen. Dies gilt auch für das Jahr 2019. ?undche Grüßen r f. Dr. Ro an " öller Seite 2 von 2