Kommunikation beim Tuberkulosefall an der TU Bergakademie Freiberg 2019

/ 2
PDF herunterladen
STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES
UND GESELLSCHAFTLICHEN
ZUSAMMENHALT

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALT
Albertstraße 10 | 01097 Dresden

Präsidenten des Sächsischen Landtages

Herrn Dr. Matthias Rößler

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1

01067 Dresden

Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD)

Drs.-Nr.: 7/1733

Thema: Kommunikation beim Tuberkulosefall an der TU Bergakademie
Freiberg 2019

Sehr geehrter Herr Präsident,
den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt:

„Mit der Kleinen Anfrage (Drs 6/18404) hatte sich der Fragesteller nach
einem Fall an der TU Bergakademie Freiberg erkundigt.“

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wann und in welchem Umfang gab es bezüglich des Tuberku-
losefalls und der Kleinen Anfrage (Drs 6/18404) Gespräche, Absprachen
oder sonstige Kommunikation zwischen Vertretern des Ministeriums für
Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt oder Vertretern anderer
Ministerien bzw. der Staatskanzlei mit Vertretern der TU Bergakademie
Freiberg?

Frage 2: Wann und in welchem Umfang gab es bezüglich des Tuberku-
losefalls und der Kleinen Anfrage (Drs 6/18404) Gespräche, Absprachen
oder sonstige Kommunikation zwischen Vertretern des Ministeriums für
Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt oder Vertretern anderer
Ministerien bzw. der Staatskanzlei mit Vertretern des Landkreises Mit-
telsachsen?

Frage 3: Wann und in welchem Umfang gab es bezüglich des Tuberku-
losefalls und der Kleinen Anfrage (Drs 6/18404) Gespräche, Absprachen
oder sonstige Kommunikation zwischen Vertretern des Ministeriums für
Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt oder Vertretern anderer
Ministerien bzw. der Staatskanzlei mit Vertretern der Stadt Freiberg?

Frage 4: Welche Personen waren an den unter Frage 1-3 genannten Ge-
sprächen, Absprachen oder der sonstigen Kommunikation beteiligt?
(Bitte genau aufschlüsseln, welche Personen in welcher Funktion auf

  

N Freistaat

= SACHSEN

Die Staatsministerin

Durchwahl
Telefon +49 351 564-55000
Telefax +49 351 564-55010

Ihr Zeichen
Ihre Nachricht vom

Aktenzeichen
(bitte bei Antwort angeben)
23-0141.51-20/66

Dresden,
A 8. März 2020

Hausanschrift:

Sächsisches Staatsministerium
für Soziales und Gesellschaft-
lichen Zusammenhalt
Albertstraße 10

01097 Dresden

www.sms.sachsen.de
1

STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES Ni
UND GESELLSCHAFTLICHEN ce

ZUSAMMENHALT

 
   
 

welcher tatsächlichen und rechtlichen Grundlage bei welchen Gesprächen gehan-
delt haben).

Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4:

Zuständige Behörde für Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren
Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz sind gemäß Verordnung der Sächsischen
Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucher-
schutz zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und für die
Kostenerstattung für Impfungen und andere Maßnahmen der Prophylaxe die Landkreise
und kreisfreien Städte. Die Gesundheitsämter erledigen die Aufgabe selbstständig und
informieren nicht in jedem Einzelfall das Sächsische Staatsministerium für Soziales und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS), informiert wird nur bei außergewöhnlichen Fäl-
len.

Im konkreten Fall, der der kleinen Anfrage zugrunde liegt, ist die Aktenlage Folgende:
Am 17. Juli 2019 wandte sich der zuständige Bearbeiter des zuständigen Gesundheits-
amtes an den zuständigen Bearbeiter im SMS mit Bitte um Unterstützung. Anlass war,
dass die Technische Universität (TU) Bergakademie Freiberg nicht bereit war, dem zu-
ständigen Gesundheitsamt die gewünschten Angaben zur Verfügung zu stellen. Dieses
Problem hat das zuständige Gesundheitsamt als außergewöhnlich eingestuft. In diesem
Zusammenhang ergab sich die Erkenntnis, dass bereits am Tage vorher ein Referatslei-
ter des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) den zuständigen Abtei-
lungsleiter des SMS über den Tuberkulosefall informierte. Das SMWK hat die Tatsache
eines Tuberkulosegeschehens an der TU Bergakademie Freiberg als außergewöhnlich
eingestuft. Üblicherweise gibt es auf diesem Weg keine Informationen und Nachfragen.
In der Folge gab es am 19. Juli 2019 nach Voranmeldung beim Rektorat der TU Berg-
akademie Freiberg ein Telefonat des zuständigen Bearbeiters des SMS mit dem Rektor
der TU Bergakademie Freiberg. Der Staatsregierung ist nicht bekannt, wer seitens der
TU Bergakademie Freiberg außer dem Rektor an dem Telefonat teilnahm. Am 25. Juli
2019 informierte das zuständige Gesundheitsamt, dass die TU Bergakademie Freiberg
den Festlegungen des Gesundheitsamtes ab dem 22. Juli 2019 Folge leistete. Damit
konnte das Gesundheitsamt Mittelsachsen seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach-
kommen und benötigte keine weitere Unterstützung der Staatsregierung.

Am 31. Juli 2019 erhielt das SMS die Ergebnisse der bisherigen Testungen vom zustän-
digen Gesundheitsamt zur Kenntnis. Am 7. August 2019 erhielt das SMS vom zuständi-
gen Gesundheitsamt die Pressemitteilung des Abgeordneten des Sächsischen Landta-
ges Weigand vom 31. Juli 2019 zur Kenntnis. Weitere Kommunikation zwischen dem
zuständigen Gesundheitsamt und dem SMS ist in diesem Zusammenhang nicht mehr
nachvollziehbar. Es gab keine weitere Kommunikation zwischen dem SMS und der TU
Bergakademie Freiberg. Es gab keine Kommunikation zwischen dem SMS und der
Staatskanzlei, weiteren Staatsministerien und der Stadt Freiberg.

Mit freundlichen Grüßen
GE

Seite 2 von 2

Freistaat

= SACHSEN
2