Entwicklung, Auswirkung von Feinstaubbelastungen in sächsischen Bahnhöfen und Verkehrsstationen

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STAATSIUINISTERIUM                 Freistaat FÜR ENERGIE, KLIIVIASCHUTZ,                  SACHSEN UIVIWELT UND TANDWIRTSCHAFT Der Staatsminister SACHSISCHES STMTSMINISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler                                                                       Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Bernhard-von-Lindena u-Plalz 1                                                                  Telefax +49 351 564-20007 01067 Dresden poststelle@ smul.sachsen.de lhr Zeichen lhre Nachricht vom Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Keller (AfD)                                              23. Januar 2020 Drs.-Nr.:711432 Thema: Entwicklung, Auswirkung von Feinstaubbelastungen in                                       Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) sächsischen Bahnhöfen und Verkehrsstationen                                        z-105015t122 Sehr geehrter Herr Präsident, Dresden, O(1.05.                  Jo2o den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt ,,Partikel, deren Korngröße kleiner als zehn Mikrometer ist, werden als Feinstaub PMls bezeichnet. Der Tagesmittelgrenzwert für PMls darf 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft an nicht mehr als 35 Tagen im Jahr überschreiten, im Jahresdurchschnitt darf der Wert 40 pg/m3                                                MACH- nicht überschreiten. Mit der Stellungnahme ,,Saubere Luft                                            I WAS WICHTIGES Stickstoffoxide und Feinstaub in der Atemluft: Grundlagen und                                         Arbeilen im Offentlichrn Dienrt Srch\en Empfehlungen (2019)" veruveisen die Verfasser (Leopoldina Nationale Akademie der Wissenschaften) auf gesichertes Wissen, dass die gesundheitlichen Auswirkungen von Feinstaub deutlich schädlicher als die von Stickoxiden einzuschätzen seien und dass                                 Hausanschrift: selbst bei einem Anstieg der täglichen PMls - Belastung um 10 pg/m3                              Sächsisches Staatsministerium ein Anstieg von Krankenhauseinweisungen bei Asthma,                                              für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Herzinfarkten, Herzinsuffizienz oder Schlaganfällen beobachtet                                   Wilhelm-Buck-Str. 2 werden kann. Dies erfordere einen vorsorgenden Gesundheitsschutz.                                01097 Dresden Die Stuttgarter Nachrichten berichten im Artikel ,,Wo kommt bloß all                             www.smul.sachsen.de der              Feinstaub her?"                                   https://www.stuttqarter- nach richten.de/i nhalt.spurensuche-wo-kommt-bloss-al l-der-feinstaub-                           Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den her.f9clc5f/-4d2b-43f1-9588-e21e467c07d5.html (abgerufen am                                      Straßenbahnlinien 3,6,            7,8,   13 25.10.2019), dass die Feinstaubbelastung an den gemessenen Stuttgarter S- und U-Bahnhöfen den Tagesmittelgrenzwert von                                      Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- 50 pg/m3 teilweise um mehr als das doppelte überschritt. Gemessen                                Buck-Str. 2 melden. wurde dies durch die DEKRA. Währenddessen werden die Grenzwerte Bitte beachten Sie die (f) im Außenbereich eingehalten."                                                                    allgemeinen Hinweise zur $ (r)                                                                                                  Verarbeitung personenbezogener $                                                                                                    Daten durch das Sächsische o N   Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich                             Staatsministerium für Energie, o c!  die Kleine Anfrage wie folgt:                                                                    Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspfl ichten nach der Europäischen Datenschutz- -                                                                                                      Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de Seite 1 von 4
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STAATSIVIINISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIlVASCHUTZ, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT        5      Freistaat SACHSEN Frage 1:     Wie haben sich die PMro Überschreitungstage in den letzten fünf Jahren an den Messstationen in Sachsen entwickelt? (Auflistung der Städte und Gemeinden mit Messstandort und Messdaten nur jährlicher Durchschnitt und Spitzenbelastung) Die PMro Belastung an den sächsischen Messstationen ist in der Anlage dargestellt. Die jährliche PMro-Spitzenbelastung wurde als höchster Stundenmittelwert nach dem kontinuierlichen Messverfahren (Messgerät TEOM) in Tabelle 3 angegeben. Frage 2:      Sind die Grenzwerte der 39. BlmSchV S 4 auch für Verkehrsstationen gültig, beziehungsweise welche Grenzwerte gelten für diese Plätze und wie wird die dortige Feinstaubexposition ermittelt? Nein, die Einhaltung der zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegten lmmissionsgrenzwerte zur Beurteilung der Luftqualität wird entsprechend der 39. Verordnung zum Bundes-lmmissionsschutzgesetz (Verordnung über Luftqualitäts- standards und Emissionshöchstmengen - 39. BlmSchV), die die Richtlinie 2008/50/EG ded Europäischen Parlamentes und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa in deutsches Recht umsetzt, nach den Kriterien für großräumige und kleinräumige Ortsbestimmung der Probenahmestellen, wie sie in Anlage 3 der 39. BlmSchV beschrieben sind, überwacht. Bahnhöfe jeder Art zählen nicht dazu. Es wird auf die Antwort auf die Fragen in der Drs.-Nr.: 711440 verwiesen. Frage 3:     Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung             zu negativen gesund- heitlichen Auswirkungen bei erhöhten Feinstaubbelastungen insbesondere bei Alten, Kranken, Schwangeren und Kindern beim Aufenthalt in Verkehrsstationen und wie wird die Gesundheits' gefährdung bei in diesen Bereichen Beschäftigten beurteilt? lm Bereich des Arbeitsschutzes bestehen seit dem Jahr 1971 Kriterien zur Bestimmung des alveolengängigen Staubes. Dabei handelt es sich um den Staubanteil, welcher bis in die Lungenbläschen zirkulieren kann. Seitdem hat sich ein umfängliches Regelwerk zur Arbeitsplatzbeurteilung bei Staubexposition von Arbeitnehmern und konsekutiven Ableitung von Schutzmaßnahmen entwickelt. Damit wird dem gesundheitlichen Risiko bei beruflicher Feinstaubexposition Rechnung getragen. Die gesundheitlichen Wirkungen von Feinstaub reichen von Schleimhautreizungen und umschriebenen Schleimhautentzündungen bis zu kardiovaskulären Veränderungen wie verstärkte Plaquebildung in den Blutgefäßen, einem erhöhten Thromboserisiko oder Auswirkungen in der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems am Herz. Als kurzfristige Effekte erhöhter Feinstaubbelastung wurden in mehreren Studien vor allem Beeinträchtigungen der Atemwege, Wirkungen auf Herz und Kreislauf und erhöhte Sterblichkeitsraten festgestellt: EPA - U.S. (2004) Air quality criteria for particulate matter, Research Traingle Park, NC, USA, October (EPA (2004), Wichmann HE., Heinrich J., Peters A. 2002): Wirkungen von Feinstaub Ecomed Verlag Landsberg, Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU (2002), Umweltgutachten 2002 Kap. 3.2.2 Feinstäube, Verlag Metzler-Poeschel Stuttgart, Seite 2 von 4
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STAATSIVI INISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIIVIASCHUTZ, U]VIWELI UND TANDWIRTSCHAFT       s      Freistaat SACHSEN -    Health Effects lnstitute (HEl (2010), Traffic-Related Air Pollution: A Critical Review of the Literature on Emissions, Exposure and Health Effects, HEI special Report 17, -   Katsouyanni K., Samet JM. (2009): Air Pollution and Health: A European and North American Approach (APHENA). Health Effects lnstitute No. 142 October 2009. Über die Langzeitwirkungen von Feinstaub und Stickstoffdioxid existieren bislang vergleichsweise wenige umweltepidemiologische Studien. Dies ist vor allem dem hohen materiellen und zeitlichen Aufwand geschuldet, der für derartige Untersuchungen notwendig ist. Um über langfristige Wirkungen Aussagen machen zu können, müssen so genannte ,,Kohortenstudien" durchgeführt werden,              bei     denen eine große Bevölkerungsgruppe über viele Jahre hinweg immer wieder untersucht wird. ln verschiedenen Kohorten- beziehungsweise Fall-Kontroll-Studien konnte bei Zunahme der langjährigen PM16, PMz.s oder Stickstoffdioxid-Belastung eine Zunahme der Sterblichkeit (alle Todesursachen, Herz- und Atemwegserkrankungen, Lungenkrebs) und/oder der Häufigkeit von Lungenkrebs, chronischen Atemwegsbeschwerden bei Erurrachsenen, Hustenepisoden und Bronchitis bei Schulkindern, chronischer Bronchitis bei Kindern mit diagnostiziertem Asthma und Lungenfunktionsverschlechterungen bei Schulkindern festgestellt werden. Diese Erkenntnisse stützen sich auf die Berichte von WHO-Arbeitsgruppen zur Bewertung des vorhandenen Kenntnisstandes zu gesund- heitlichen Aspekten von Partikeln, Stickstoffdioxid und anderen Luftschadstoffen: -    WHO (2003): Health aspects of air pollution with particulate matter, ozone and nitrogen dioxide, World Health Organisation, 1-94, -    WHO (2006): Air Quality Guidelines - Global Update 2005; Particulate Matter, Ozone, Nitrogen dioxide and Sulfur dioxide, WHO Regional Office for Europe, Copenhagen, Denmark, -    Kraft M., Eikmann T, Kappos A., Künzli N., Rapp R., Scheider K, Seitz H., Voss JU., Wichmann HE. (2005): The German view: effects of nitrogen dioxide on human health-derivation of health-related short-therm und long-term values, lnt J Hyg Environ Health 208: 305-318, -    EPA - U.S. Environmental Protection Agency (2008): lntegrated Science Assessment for Oxides of Nitrogen - Health Criteria, EPA/600/R-081071, Juli 2008. Ein    Zusammenhang zwischen der Feinstaubbelastung und einem Anstieg der Sterblichkeit speziell durch Atemwegs- und Herz-Kreislauferkrankungen konnte in einigen Langzeitstudien festgestellt werden (Schulz et al. 2018, Atmen: Luftschadstoffe und Gesundheit, Positionspapier Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V.). Diese für die exponierte Allgemeinbevölkerung gemachten Aussagen für den öffentlichen Raum treffen auch für die an Bahnhöfen oder Verkehrsstationen beschäftigten Arbeitnehmet zu. Frage   4: Sieht die Staatsregierung         Handlungsbedarf und falls ja, welche Maßnahmen werden ergriffen und falls nein, warum nicht? Nein, die Staatsregierung sieht keinen Handlungsbedarf. Für Arbeitnehmer mit Feinstaubexposition kommen im Freistaat Sachsen die bundesweit etablierten und gesetzlich verankerten lnstrumente des Arbeitsschutzes zur Anwendung. Seite 3 von 4
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STAATSIVIINISTERIUM        Freistaat FÜR ENERGIE, KLIIVIASCHUTZ, UIVIWELT UND TANDWIRTSCHAFT     IE    SACHSEN Nach    S5    Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und bei Notwendigkeit entsprechende Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einzuleiten. Für alle an diesem Prozess Beteiligten liegt ein Regelwerk vor. Beispielhaft seien die Technische Regel 900 ,,Arbeitsplatzgrenzwerte" (einschließlich alveolengängige Staubfraktion), die Technische Regel 554 ,,Abgase von Dieselmotoren" sowie die Technische Regel 504 ,,Tätigkeit mit Exposition gegenüber A- und E-Staub" aufgeführt. Neben technischen oder organisatorischen Schutzmaßnahmen muss unter anderem auch eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung der Arbeitnehmer als Pflichtvorsorge durchgeführt werden, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert für alveolengängigen Staub nach der Gefahrstoffuerordnung nicht eingehalten wird. Die Landesdirektion Sachsen (LDS) ist im Rahmen ihrer Zuständigkeit beratend, aber auch kontrollierend tätig, um die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen zu kontrollieren. ln den Zuständigkeitsbereichen lmmission und Arbeitsschutz der LDS liegen keine Anfragen oder Problemstellungen von Unternehmen oder Behörden im Zusammenhang mit Feinstaub und Exposition von Arbeitnehmern vor. Mit freundl      Grüßen m Anlage:   1 G Seite 4 von 4
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