Fachförderung im Verantwortungsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Zeiten der Corona-Pandemie
STAATSMINISTERIUM Freistaat FÜR WIRTSCHAFT SACH SEN ARBEIT UND VERKEHR Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Durchw ahl Postfach 10 03 29 l 01073 Dresden Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Präsidenten des Sächsischen Landtages A ktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Herrn Dr. Matthias Rößler LS-1053/85/36-2020/34929 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Dresden, 6. Juli 2020 Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünier (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 7/2609 Thema: Fachförderung im Verantwortungsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Zeiten der Corona-Pandemie Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorab teile ich mit, dass ich einer Verlängerung der Beantwortungsfrist gemäß § 56 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Landtages widerspre- che." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: nr Zertlflkat sen .06 audillefauneanlilie Frage 1: Welche aktuellen Bearbeitungszeiten gelten für Anträge/Aus- zahlungsanträge der Fachförderprogramme im Verantwor- tungsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wirt- Hausanschrift schaft, Arbeit und Verkehr sowohl im investiven als auch nicht- Sächsisches Staatsministerium investiven Bereich, für Unternehmen, Vereine, Organisationen, für W irtschaft, Arbeit und Ver- kehr Kommunen sowie Privatpersonen. Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Aus der Anlage 1 können die aktuellen Bearbeitungszeiten der Fachförder- programme im Verantwortungsbereich des Sächsischen Staatsministeriums A ußenstelle für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr entnommen werden. Ammonstraße 10 01069 Dresden Auszahlungsanträge werden durch die SAB auch trotz Corona-Krise im Bedarfsfall bedient, um die finanziell angespannte Lage der Träger nicht weiter zu verschärfen. Die aktuellen durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für www.smwa.sachsen.de Auszahlungsanträge der Programme mit einer vorläufigen Auszahlung ohne Verkehrsanbindung: Belegprüfung betragen zwischen einer und vier Wochen. Zu erreichen rnit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8, 9 - Haltestelle Carolaplatz • Information zum Zugang für ver- schlüsselte elektronische Dokumente unter virww.srnwa.sachsen.de/kon- takt.htm g poststelle@srnwa-sachsen. Seite 1 von 3 de-mail.de
STAATSMINISTERIUM Freistaat FÜR WIRTSCHAFT SACHSEN ARBEIT UND VERKEHR Für die Richtlinie wirtschaftsnahe Infrastruktur im Rahmen der GRW (GRW Infra) werden die Anträge aktuell unter erschwerten und demzufolge zeitlich verzögernden Bedingungen bearbeitet. Abweichungen zur bisherigen Bearbeitung ergeben sich für die Antragsbearbeitung und die Verwendungsnachweisprüfung. Eine statistische Aufbereitung der Verzögerungen erfolgt nicht. Angaben zur Dauer der Verzögerungen sind bislang nicht möglich. Frage 2: Welche Abweichungen gibt es derzeit zur „normalen" Bearbeitung für die einzelnen Fachförderprogramme? Aus der Anlage 1 können die aktuellen Bearbeitungszeiten der Fachförderprogramme im Verantwortungsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr entnommen werden. Die Abweichungen zur normalen Bearbeitung für Auszahlungsanträge betragen mnii- schen einer Verkürzung um vier Wochen bis zu einer Erweiterung um sechs Wochen. Verkürzungen bei den Bearbeitungszeiten resultieren aus den aufgrund der Corona- Krise vereinfachten Auszahlungsbedingungen (vorläufige Auszahlung ohne Belegprü- fung). Längere Bearbeitungszeiten für Auszahlungen betreffen nur die Förderbereiche, in denen die Auszahlung an den Verwendungsnachweis gebunden ist. Frage 3: Gibt es Anweisungen der Staatsregierung an die SAB zum Umgang mit und zur Priorisierung einzelner Fachförderprogramme in Bezug auf die Unterstützung gemäß Sächsisches Coronabewältigungsfondsgesetz und wenn ja, welche? (Bitte diese Anweisungen als Anlage anfügen!) Für den Bereich der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds wird auf das Schreiben der Verwaltungsbehörde ESF vom 17. März 2020 (Anlage 2) verwiesen. Die Anwendungshinweise zum Fördervollzug in Zusammenhang mit Corona (Anlage 3), werden ebenfalls beigefügt. Frage 4: Sofern es zu temporären personellen Engpässen und Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen bei der SAB kommt, welche Pläne hat das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, um eine zügige Umsetzung der Fachförderprogramme zu gewährleisten? Seit dem 23. März 2020 bearbeitet die SAB Anträge auf Corona-Zuschüsse und Corona-Darlehen prioritär. Auch Mitarbeiter, die die Förderrichtlinien üblicherweise nicht bearbeiten, sind in die Bearbeitung Corona-bedingter Sachverhalte einbezogen. In keinem Förderprogramm kommt es zu temporären Engpässen. Auszahlungen und Stundungen werden trotz Corona-Krise bevorzugt bearbeitet, um die finanziell ange- spannte Lage der Zuwendungsempfänger nicht weiter zu verschärfen. Die Staatsregie- rung geht davon aus, dass sich die Bearbeitungsdauer in den nächsten Wochen und Monaten wieder der bisherigen Zeitspanne annähern wird. Dazu werden auch die er- warteten sinkenden Antragszahlen beitragen. Seite 2 von 3
STAATSMINISTERIUM 01111111 11.16. Freistaat FÜR WIRTSCHAFT 111111111\ .411111 11.1 SACHSEN ARBEIT UND VERKEHR C31 Frage 5: Gibt es spezifische Informationsblätter zu einzelnen Fachförderprogram- men im Verantwortungsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Bearbeitung der Anträge, dem Verlauf der Projekte sowie der Verwendungsnachweisprüfung und wenn ja, wel- che? (Bitte als Anlage die Hinweisblätter, Verfahrensvorschriften oder Verhaltensregeln anfügen!) Die SAB stellt zu allen von ihr verwalteten Fachförderprogrammen umfangreiche Infor- mationen auf ihrer Internetseite aktuell bereit und alle Formulare zur Antragstellung, Aus- zahlung und Verwendungsnachweisprüfung sind zum Abruf verfügbar. Für den Bereich der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds hat die SAB eine Handreichung mit Stand 28. Mai 2020 (Anlage 4) auf ihrer Internetseite veröffentlicht: https://www.sab.sachsen.de/bildung/esf-tipps/handreichung-abrechnung-esf-corona.pdf Formulare und Downloads zur Richtlinie GRW Infra sind auf der Internetseite der Lan- desdirektion Sachsen öffentlich verfügbar und für die Antragsteller abrufbar. Weiterhin werden unter „Aktuelles" auf der Internetseite des Förderportals der Landesdirektion Sachsen die Zuwendungsempfänger über kommunale und staatliche Maßnahmen sowie Besonderheiten infolge der Corona-Pandemie informiert. Der Leitfaden für Maßnahmen nach § 4 Verwaltungsabkommen VI Braunkohlesanierung (VA VI Braunkohlesanierung) vom 2. Juni 2017 ist unter https://www.bergbau.sachsen.de/download/2020 01 01 LeitfadenP4 EF.pdf und das Muster zur Einreichung eines Maßnahmevorschlags nach § 4 VA VI Braunkohlesanie- rung unter https://www.bergbau.sachsen.de/download/2019 01 15 Formular Mass- nahmevorschlagP4 FINAL.pdf abrufbar. Mit freundghen Grüßen Mättin Dulig Anlagen Seite 3 von 3
Anträge Auszahlungsanträge P rogramm aktuelle Abw eichung zur aktuelle durchschnittliche Abw eichung zur durchschnittliche " Normalsituation" Bearbeitungszeit " Normalsituation" Bearbeitungszeit (in W ochen) ( in W o cheni J o bP erspektive JobPerspektive Sachsen - QAB (klassische und betriebliche keine Neuanträge 2 - 4 ** Variante) JobPerspektive Sachsen - letztes Drittel von Umschulungen nach keine Neuanträge 2 - 4 ** d em SG B 11,111 JobPerspektive Sachsen - Verbesserung der 16 6 2 - 4 *" Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen _4 ** JobPerspektive Sachsen - Individuelle Einstiegsbegleitung 16 6 2 JobPerspektive Sachsen - Eignungsfeststellung, Koordinierung, keine Neuanträge 2 - 4 ** Begleitung Innovative, Modell-/Transvervorhaben, Studien / Arbeitslose keine Neuanträge 2 - 4 ** W eiterbildungsscheck Weiterbildungsscheck, individuell 16 9 14 5* Weiterbildungsscheck, betrieblich 15 7 15 6* Weiterbildung zum Arbeits- bzw. Betriebsmediziner keine Neuanträge 2 - 4 "* Innovative, Modell-/Transfervorhaben, Studien / EA-WB keine Neuanträge 2 - 4 ** A usbildung Vorrang für duale Ausbildung keine Neuanträge 2 - 4 "* Verbundausbildung 20 11 15 5* Überbetriebliche Lehrgänge (ÜLU) keine Neuanträge keine Auszahlungsanträge keine zur Bearbeitung vorliegend Überbetriebliche Lehrgänge (tjbA) keine Neuanträge 6 2* Zusatzqualifikationen 8 4 10 4* Sozialer Arbeitsmarkt keine Neuanträge 1 0 Fachkräfterichtlinie 4-6 0 1 0 Meisterbonus 2 2 2 keine Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) 4-6 0 trifft nicht zu trifft nicht zu Überbetriebliche Berufsbildungsstätten Abhängigkeit vom 0 4 0 Bund Clusterförderung Richtlinie Clusterförderung 20 0 6 0 Regionalförderung Richtlinie Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen 20 6 4 0 Wirtschaftsstruktur (RIGA) Richtlinie Regionales Wachstum (keine Neuanträge) (keine Neuanträge) 3 0 Richtlinie GRW-Nachrangdarlehen (RINA 2014-2020) 20 6 4 0 Gründungsförderung Richtlinie Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft / 12 5 keine Auszahlungsanträge keine Technologiegründerstipendium zur Bearbeitung vorliegend Richtlinie Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft / 16 6 2 - 4 *" Gründerinitiativen Mittelstandsrichtlinie / Gründungsberatung 16 6 12 5* Richtlinie Mikrodarlehen 8 12 1 0 M ittelstandsförderung Mittelstandsrichtlinie / Messe, Außenwirtschaft 9 l 4 l 6 l 0
Mittelstandsrichtlinie / Markteinführung innovativer Produkte - 10 7 8 0 Zuschuss Mittelstandsrichtlinie / Markteinführung innovativer Produkte - 12 8 1 0 Darlehen Mittelstandsrichtlinie / Digitalisierung von Geschäftsprozessen 7 7 6 4 und Informationsschutz Mittelstandsrichtlinie / Betriebsberatung/Coaching 5 4 3 1 Mittelstandsrichtlinie / Umweltmanagement 5 0 3 0 Mittelstandsrichtlinie / Kurzberatung 8 0 1 0 Technologieförderung Richtlinie EFRE-Technologieförderung 2014 bis 2020 12 10 10 10 Fördergegenstand FuE-Projektförderung 12 10 10 10 Fördergegenstand Technologietransfer 4 10 6 10 Fördergegenstand Innovationsprämie 12 10 10 10 KETs-Pilotlinien 10 3 4 1 InnoExpert 5 keine 6 keine InnoTeam 10 6 3 keine Transferassistent 2 0 1 0 Bewilligung für nicht relevant, da keine Horizon-Prämie 2020/2021 vor 0 0 vorliegend Corona erfolgt Bewilligung für nicht relevant, da keine Enterprise Europe Network Sachsen 2020/2021 vor 0 0 vorliegend Corona erfolgt Abhängigkeit vom Patentinformationszentren 0 2 0 Bund Patentverwertung 4 0 4 4 keine Bewilligung Innovationsveranstaltungen und sonstige Maßnahmen 0 3 0 mehr vorgesehen Auszahlungen werden auch trotz Corona-Krise im Bedarfsfall bedient, um die finanziell angespannte Lage der Zuwendungsempfänger nicht weiter zu verschärfe *Die Erhöhung der Bearbeitungszeit für Auszahlungen trifft nur in Förderbereichen zu, bei denen die Auszahlung an den Verwendungsnachweis gebunden ist. **Verbesserungen bei den Bearbeitungszeiten resultieren aus den aufgrund der Corona-Krise vereinfachten Auszahlungsbedingungen (erweiterte Auszahlung ol hne Belegprüfung).
STAATSMINISTER1UIVI Fr ei s taat FÜR W IRTSCHAFT SACH SEN ARBEIT UND VERKEHR Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 01073 Dresden Sächsische Aufbaubank Pirnaische Str. 9 01069 Dresden und Verteiler - nur elektronischer Versand - Aktenzei chen (bitte bei Antwort angeben) 23- 1203/30/11/ ESF, FZR 2014-2020 Einschränkungen bei der Durchführung von ESF-Vorhaben im Zusam- D r esd en, 17. Mär z 2020 menhang mit der Umsetzung staatlicher und kommunaler Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Stand: 17. März 2020 Europa fördert Sachsen. Sehr geehrte Damen und Herren, EFREI I I N soweit im Rahmen der.Umsetzung staatlicher und kommunaler Maßnahmen ESF zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus sowie aufgrund von Per- sonalausfall Einschränkungen bei der Durchführung von ESF-Vorhaben ent- *** stehen, bitten wir insbesondere folgende Hinweise der VB ESF bis auf Weite- res zu beachten: ** * ** • Die Sicherung der Gesundheit aller Beteiligten und die Eindämmung der Europäische Union Ausbreitung des Coronavirus hat Vorrang. Die Zuwendungsempfänger entscheiden verantwortungsbewusst und eigenständig, wie sie die Hin- weise,. Empfehlungen und Vorgaben staatlicher und kommunaler Stellen und des Robert-Koch-Institutes umsetzen. Ustilltat srt tots6 • Bei Vorhaben, die z. B. wegen der Aussetzung der Schulpflicht bzw. aualt letufsusstrturtille Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen abgesagt oder Hausanschrift: verschoben werden müssen, sollten nach Möglichkeit die Fortsetzung vor- Sächsisches Staatsministerium habensbezogener Tätigkeiten oder eine spätere Fortsetzung/kostenneut- für W irtschaft, Arbelt und Ver- rale Verlängerung der Vorhaben geprüft werden, um die gesetzten Ziele kehr Wilhelm-Buck-Straße 2 der Vorhaben zu erreichen. 01097 Dresden • Soweit in der Unterbrechungszeit notwendige Ausgaben anfallen, welche im Rahmen der regulären Umsetzung der Vorhaben geplant waren, blei- ben diese - vorbehaltlich anderweitiger bzw. vorrangiger Ausgleichsleis- Außenstelle: Ammonslraße 10 tungen - förderfähig. 01069 Dresden • Sofern die Auswirkungen von Unterbrechungen durch Alternativangebote (z. B. sozialpädagogische Begleitung per Telefon oder Internet, projektbe- www.smwa.sachsen.de zogene „Hausaufgaben") verringert werden können, ist dies zu begrüßen. Sollten•für diese Alternativangebote im Sinne der Weiterführung der Vor- .Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Slraßenbahnlinien haben zusätzliche Ausgaben entstehen, können dise auf Antrag der Zu- 3, 7, 8. 9 - Haltestelle Carolaplatz wendungsempfänger vorbehaltlich der Förderfähigkeit und der verfügba- ' Information zum Zugang für verschlüs- ren Haushaltsmittel gefördert werden. selte elektronische Dokumente unter www.amwa.sachsen.de/kontakt.htrn gpostsIelle@smwa-sachsen.de- rnail. de Sei te 1 von 3
STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT SACHSEN ARBEIT UND VERKEHR eFreistaat Die Verwaltungsbehörde ESF wird sich um gemeinsame pragmatische Lösungen in Ab- stimmung mit den Fondsbewirtschaftern und der SAB bemühen. Zuwendungsempfän- gern und Teilnehmern an ESF-Vorhaben sollen grundsätzlich keine Nachteile entstehen, soweit diese aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation nicht wie geplant ESF- Vorhaben durchführen und an ESF-Vorhaben teilnehmen können. Die SAB wird gebeten, einzelfallbezogene Entscheidungen zu treffen und die jeweiligen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Die zuwendungsrechtlichen Vorgaben wie auch der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind bei allen Entscheidungen der Projektträger und Zuwendungsempfän- ger weiterhin zu beachten. Eine hinreichende Dokumentation getroffener Entscheidun- gen zur späteren Nachvollziehbarkeit der Bewilligungsstelle und etwaiger Prüfstellen ist erforderlich. Wir bitten die Zuwendungsempfänger in geeigneter Weise zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Uwe Korzen-Ki-Xger Leiter der VerWaltungsbehörde ESF Seite 2 von 3
STAATSMINISTERIUM Freistaat FÜR WIRTSCHAFT SACHSEN ARBEIT UND VERKEHR Europäischer Sozialfonds im Freistaat Sachsen Förderzeitraum 2014 bis 2020 Anleitung Nr. 28 Verfahrensänderungen zur Bewältigung der Corona-Krise A. Übergreifende Vorgehensweise Soweit im Fördervollzug ein Ermessensspielraum besteht, ist dieser im Zusam- menhang mit der aktuellen Sondersituation großzügig auszulegen. Gleiches gilt für die Regelung von Ausnahmen, die der Bewältigung der Krise dienen. Vorhaben, die bereits bewilligt wurden, können unterbrochen und soweit möglich zu einem späte- ren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Es sollten nach Möglichkeit die Fortsetzung vor- habensbezogener Tätigkeiten oder eine spätere Fortsetzung/kostenneutrale Ver- längerung der Vorhaben geprüft werden, um die gesetzten Ziele der Vorhaben zu erreichen. Sofern die Auswirkungen von Unterbrechungen durch Alternativangebote (z. B. sozialpädagogische Begleitung per Telefon oder Internet, projektbezogene „Hausaufgaben") verringert werden können, ist dies im Rahmen der Ermes- sensausübung positiv zu berücksichtigen. Die zuwendungsrechtlichen Vorgaben wie auch der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind bei allen Ent- scheidungen weiterhin zu beachten. Eine hinreichende Dokumentation getroffener Entscheidungen zur späteren Nachvollziehbarkeit ist erforderlich. B. Förderfähigkeit von Ausgaben Sofern durch Alternativangebote mit dem Ziel der Weiterführung der Vorhaben zu- sätzliche Ausgaben entstehen, können diese auf Antrag der Zuwendungsempfän- ger vorbehaltlich der Förderfähigkeit und der verfügbaren Haushaltsmittel gefördert werden. Durch den Zuwendungsempfänger ist ein Änderungsantrag zu stellen. Sofern im Einzelfall durch den Zuwendungsempfänger Verpflichtungen für Ausga- ben eingegangen wurden, die für die Erreichung des Zuwendungszwecks erforder- lich gewesen wären, sich der Zuwendungszweck aber aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus nicht mehr erreichen lässt oder die weitere Verfolgung des Zu- wendungszwecks objektiv nicht mehr sinnvoll ist, bleiben die nachweislich entstan- Seite 3 von 5
STAATSMINISTERIUM Freistaat FÜR WIRTSCHAFT SACHSEN ARBEIT UND VERKEHR denen (im Grunde förderfähigen) Ausgaben förderfähig. Gefördert werden können in diesem Zusammenhang auch ggf. anfallende Stornierungskosten. Nicht förderfähig sind in diesem Zusammenhang Ausgaben, die der Zuwendungs- empfänger durch geeignete, vorrangig in Anspruch zu nehmende Anpassungs- maßnahmen vermeiden oder reduzieren kann (z. B. Kündigung von Verträgen, Wegfall der Leistungspflicht aufgrund rechtlicher Unmöglichkeit, Beantragung von Kurzarbeitergeld etc.) Sofern bei einer lauienden Förderung bei Zuwendungsempfängern (im Grunde för- derfähige) Ausgaben entstehen, obwohl der Zuwendungszweck vorübergehend aufgrund der Corona-Krise nicht erreicht werden kann bzw. das Projekt unterbro- chen werden muss, sind diese förderfähig, soweit sie nicht durch den Zuwendungs- empfänger reduziert werden können (z. B. fixe Kosten für Personal oder Miete). C. Auszahlungsverfahren Auszahlungsanträge sollen möglichst weiterhin bedient werden. Auszahlungen sind zunächst ohne Belegprüfung auf Basis von Schlüssigkeitsprüfungen möglich. Die Belegprüfung ist baldmöglichst nachzuholen. Bei Vorauszahlungen werden bei Verletzung der Mittelverbrauchsfrist gemäß Nr. 1.7 NBest-SF keine Zinsen erhoben. Eine Rückzahlung bereits erfolgter Vo- rauszahlungen bei Unterbrechung von Vorhaben auf Grund der Corona-Krise ist zunächst nicht erforderlich. Die Mittel können bei Fortsetzung der Vorhaben unmit- telbar für förderfähige Ausgaben verwendet werden. D. Nachweisverfahren 1) Verwaltungsprüfungen Die Verwaltungsprüfungen werden auf die Schlüssigkeitsprüfung begrenzt. Er- geben sich aus der Schlüssigkeitsprüfung Anhaltspunkte für die Nicht- Förderfähigkeit von Ausgaben, kann die Bewilligungsstelle eine entsprechende Belegprüfung durchführen. Anderenfalls sind diese Ausgaben entsprechend zu kennzeichnen und vom Auszahlungsbetrag abzuziehen. Die Belegprüfung ist vor Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung und damit vor der Ausga- Seite 4 von 5
STAATSMINISTERIUM Freistaat FÜR WIRTSCHAFT SACHSEN ARBEIT UND VERKEHR benmeldung nachzuholen. Die Prüfquoten sind mit Verwendungsnachweisprü- fung einzuhalten. 2) Vor-Ort-Überprüfungen Vor-Ort-Überprüfungen werden ausgesetzt. Die Einhaltung der Prüfquoten soll zum Jahresende eingehalten werden. Sofern Fristen geregelt wurden, in denen der Zuwendungsempfänger zu einem be- stimmten Tun oder Unterlassen verpflichtet ist, und der Zuwendungsempfänger diese Fristen als Folge der Corona-Krise nicht einhalten kann, sind diese im Er- messen zu verlängern. Eine Verlängerung von Fristen kommt nicht in Betracht, wenn dadurch die Verjährung droht. Seite 5 von 5