Angesparte und verfallene Urlaubstage sächsischer Polizeibediensteter 2019
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACH SEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN Aktenzeichen 01095 Dresden (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/91/91 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, 16. März 2020 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 7/1143 Thema: Angesparte und verfallene Urlaubstage sächsischer Poli- zeibediensteter 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Rechtsgrundlage für die Gewährung von Urlaub für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates Sachsen ist die Sächsische Urlaubs-‚ Mutter- schutz- und Elternzeitverordnung vom 16. Dezember 2013. Die Sächsische Urlaubsverordnung ist mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft getre— ten. Demzufolge beziehen sich die vorliegenden Antworten auf die entspre- chenden Regelungen der Sächsischen Urlaubs-‚ Mutterschutz- und Eltern- zeitverordnung. Frage 1: Bei wie vielen Beamten der sächsischen Polizei ist Erholungsurlaub Hausanschrift: gemäß § 6 Abs. 1 und 2 der Sächsischen Urlaubsverordnung Sächsisches Staatsministerium (SäctherO) in welchem Umfang im Jahr 2019 verfallen? (Bitte auf- des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 schlüsseln nach Dienststellen, Beamten und Urlaubstagen!) 01097 Dresden Die im Jahr 2019 veriaiienen Urlaubsansprüche stellen sich wie folgt dar: Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Dienststelle Beamte Urlaubstage Polizeidirektion (PD) Chemnitz 22 165 Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli- PD Dresden 26 278 nien 3. 6. 7. 8. 13 PD Görlitz 22 220 Besucherparkplätze: PD Leipzig 17 144 Bitte beim Empfang WilheIm—Buck- PD Zwickau 18 166 Str. 2 oder4 meiden. Landeskriminalamt (LKA) Sachsen 15 78 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 4 11 Präsidium der Bereitschaftspoiizei (BPP) 18 279 Polizeiverwaltungsamt (PVA) 24 167 (Stand: 20. Februar 2020)
STAATSMINISTERIUM Freistaat . DES INNERN SACH SEN Frage 2: Wie viele Urlaubstage ohne Ansparurlaub wurden von Beamten der sächsischen Polizei vom Jahr 2019 in das Jahr 2020 übernommen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Beamten und Urlaubstagen!) Die vom Jahr 2019 in das Jahr 2020 übernommenen Urlaubstage von Beamten der sächsischen Polizei stellen sich ohne Berücksichtigung des Ansparurlaubs wie folgt dar: Dienststelle Beamte Urlaubstage PD Chemnitz 1.163 7.705 PD Dresden 1.751 13.517 PD Görlitz 882 6.904 PD Leipzig 1.771 11.685 PD Zwickau 747 4.492 LKA Sachsen 559 3.993 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 236 1.038 BPP 1.023 4.681 PVA 73 313 (Stand: 20. Februar 2020) Frage 3: Nach welcher Rechtsverordnung besteht für Beamte des Freistaats Sachsen die Möglichkeit, nicht genommene Urlaubstage finanziell abgelten zu lassen und wie viele Beamte der sächsischen Polizei haben dies 2019 in Anspruch genommen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Beamten, Urlaubstagen und Höhe der Abgeltung!) Für Beamte des Freistaates Sachsen besteht in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsvorschrift nicht die Möglichkeit, nicht genommene Urlaubstage finanziell abgel- ten zu lassen. Eine Abgeltung von nicht genommenem Erholungsurlaub ist unter Be- achtung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofs lediglich möglich, wenn der Erholungsurlaub krankheitsbedingt vor dem Ruhestandseintritt bzw. der Beendi- gung des Beamtenverhäitnisses nicht genommen werden konnte. Dies betrifft aus- schließlich ehemalige Beamte. Frage 4: Wie viele Urlaubstage von Tarifbeschäftigten der sächsischen Polizei sind im Jahr 2019 aus welchem Grund verfallen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Tarifbeschäftigten, Bediensteten der Wachpolizei, Urlaubstagen!) Die im Jahr 2019 verfallenen Urlaubstage der Tarifbeschäftigten der sächsischen Poli- zei stellen sich wie folgt dar: Dienststelle Beschäftigte Urlaubstage PD Chemnitz 0 0 PD Dresden 2 6 PD Görlitz 1 1 PD Leipzig 6 111 PD Zwickau 2 10 Seite 2 von 4
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES iNNERN SACH SEN Dienststelle Beschäftigte Urlaubstage LKA Sachsen 2 9 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 0 O BPP 2 5 PVA 61 268 (Stand: 20. Februar 2020) Der Urlaub d__er Tarifbeschäftigten verfällt gemäß § 26 Absatz 2 Buchstabe a Tarifver- trag für den Offentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit der Maßgabe, dass im Freistaat Sachsen der Urlaub bis zum 30. September des Folgejahres genommen sein muss. Von einer weiteren Beantwortung wird abgesehen. Eine Erhebung von Urlaubstagen unter Zuhilfenahme des IT—Verfahrens „Dienstzeit- planung, -nachweis und -abrechnung“ (DPNA) lässt eine Differenzierung zwischen Be- diensteten derWachpolizei und anderen Tarifbeschäftigten nicht zu. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staats- regierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grund- satz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Aus- übung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mit— betroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Die- ser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen ein- zelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht der Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions— und Arbeitsfähigkeit der Staats- regierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funk- tionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil dazu eine händische Auswertung der Personalakten aller Tarifbeschäftigten der sächsischen Polizei erforderlich wäre, die bei einer Beschäftigtenzahl von über 2.500 und einer durchschnittlichen für die Auswertung benötigten Bearbeitungszeit von rund fünf Minuten eine Bearbeitungszeit für die Be- antwortung der Fragestellung von mehr als 200 Stunden erfordern würde. Aufgrund des damit verbundenen Aufwands wäre dies ohne Einschränkungen der Funktionsfä- higkeit der mit der PersonaivenNaltung befassten Bereiche nicht zumutbar. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähig- keit der mit der Personalverwaltung befassten Bereiche der sächsischen Polizei ande- rerseits zu dem Ergebnis, dass eine vollständige Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnis- mäßig und ohne erhebliche Einschränkungen nicht zu leisten ist. Seite 3 von 4
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACH SEN Frage 5: Wie viele Urlaubstage von Tarifbeschäftigten der sächsischen Polizei wurden vom Jahr 2019 in das Jahr 2020 übernommen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienst- stellen, Tarifbeschäftigten, Bediensteten der Wachpolizei, Urlaubstagen!) Die vom Jahr 2019 in das Jahr 2020 übernommenen Urlaubstage der Tarifbeschäftig- ten der sächsischen Polizei stellen sich unter Beachtung der Ausführungen in Bezug auf die nicht durchgeführte Differenzierung zwischen Bediensteten der Wachpolizei und anderen Tarifbeschäftigten in der Antwort auf die Frage 4 wie folgt dar: Dienststelle Beschäftigte Urlaubstage PD Chemnitz 115 571 PD Dresden 170 966 PD Görlitz 90 614 PD Leipzig 178 948 PD Zwickau 74 338 LKA Sachsen 155 1242 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) O O BPP 68 244 PVA 207 741 (Stand: 20. Februar 2020) Mit r undlichen Grüßen r f. Dr. Roland Wöller Seite 4 von 4