SchriftverkehrBMBF-DSWTeil5-2
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Nothilfe für Studierende“
Susanne v. Below Dr. Susanne von Below Referat 415 - Hochschul- und Wissenschaftsforschung Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin | Postanschrift: 11055 Berlin Tel.: +49 30 18 57-5233 | Fax: +49 30 18 57-85233 | Susanne.Below@bmbf.bund.de www.bmbf.de | www.twitter.com/bmbf_bund | www.facebook.com/bmbf.de| www.instagram.com/bmbf.bund Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMBF können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bmbf.de entnehmen.
Von: Gain Greisler, Peter /#1, An: ‚ Schwertfeger, Bettina /415; Below von, Susanne /415; Wagner, Sascha /412; Maelzer, Moritz /415; Betreff: Überbrückungshilfe: Anfragen der Presse und von MdB Datum: Donnerstag, 25. Juni 2020 10:37:14 Anlagen: image001.jpg Dringlichkeit: Hoch a rrrrrrrrrrrrrr—————————————————————————————————————— Liebe Kolleg/innen im BMBF und im DSW, um in der Kommunikation nach außen keine unterschiedlichen Botschaften und etwas Ruhe auszusenden, haben Herr Greisler und ich uns eben auf folgendes Vorgehen verständigt: 1. Daten zur Antragsentwicklung sollen nur zweimal die Woche genannt werden: Dienstags und Freitags; genaue Uhrzeit des Erhebungsstands wird zwischen BMBF und DSW noch geklärt. 2. Es sollen nur zwei Daten genannt werden: die Zahl der Anträge in Bearbeitung (also keine Aussagen zu den unvollständigen) und das reale (nicht das gewünschte) Antragsvolumen. 3. Anfragen von MdB verweisen wir an das BMBF, ausgenommen von Kuratoriumsmitgliedern, die an mich persönlich weiterverwiesen werden. Ich werde — soweit möglich - in Absprache mit dem BMBF antworten. Viele Grüße Deutsches Studentenwerk Monbijouplatz 11 10178 Berlin ororc cc: Bst usentenwerke.de cid:image001.jpg@01D5164A.03643EF0
Von: Schwertfeger, Bettina /415 An; Ka Ce: Below von, Susanne /415; Haase, Armin /415; Thielemann, Annika /413; Maelzer, Moritz /41 5 Greisier, Peter /41 Betreff: AW: BMBF-FAQ Datum: Freitag, 3. Juli 2020 18:43:59 Anlagen: image001.jpg III Lieber Her wir schauen uns die Fallkonstellation, die Sie schildern, an. Herr Hatte auch schon Einzelfälle an uns herangetragen. Und zum Vier-Augen-Prinzip klären wir eine Textänderung. Beste Grüße, Bettina Schwertfeger Vor: EEE 5: "<= \vo" => Gesendet: Freitag, 3. Juli 2020 17:53 An: Schwertfeger, Bettina /415 <Bettina.Schwertfeger@bmbf.bund.de> Cc: Below von, Susanne /415 <Susanne.Below@bmbf.bund.de>; Haase, Armin /415 <Armin.Haase@bmbf.bund.de>; Thielemann, Annika /415 <Annika.Thielemann@bmbf.bund.de>; Maelzer, Moritz /415 <Moritz.Maelzer@bmbf.bund.de>; U N BE © 5: «seiten werkc.cc> EN © S:«centen werke.ce>; VE center werke. de> Betreff: Aw: BMBF-FAQ Liebe Frau Schwertfeger, danke für die Rückmeldung. Hinsichtlich der Ausfüllhinweise müssen Sie mich missverstanden haben. Das ‚leider nicht operational‘ bezog sich auf die Version vor der grundlegenden Überarbeitung durch uns. Ich habe aber noch einen anderen Punkt, den Herr Mälzer gegenüber angesprochen hat. Es geht um eine erneute Antragstellung im Folgemonat, solange der Antrag des Vormonats noch nicht abschließend bearbeitet ist und ggf. Dokumente nachgeliefert werden müssen. Die Lösung der aufgeworfenen technischen Probleme wie ‚Nachladen nicht möglich bei Folgemonatsantragstellung‘ haben wir mit eute besprochen, sie wird in den nächsten Tagen erTlBEN) Problem ist geklrät/worden Ich sehe hier aber ein grundsätzliches Problem, zu dem sich das BMBF verhalten und klarstellen müsste: Nach der Richtlinie soll die Überbrückungshilfe in einer Pandemiebedingten Notlage dazu dienen, einen finanziellen Engpass von Studierenden zu überbrücken und diesen ermöglichen, sich eine andere Finanzierung zu erschließen. Mit Gewährung und Auszahlung ist die Notlage im Grunde zunächst vorübergehend behoben, da sich nun mehr als 500 Euro auf dem Konto finden müssten; auch müssen Antragsteller erklären, dass sie keine Förderung erwarten, was sie bei nicht abgeschlossenen Anträgen nicht wahrheitsgemäß können. Erst bei erneuter, nachzuweisender Notlage kann in den Folgemonaten jeweils ein neuer Antrag gestellt werden, sofern es zwischenzeitlich nicht gelingt, diesen (erneuten) finanziellen Engpass durch einen Alternativjob, über eine BAföG-Finanzierung oder auch über einen Studienkredit zu beheben.
Insofern kann im Grunde bei einem laufenden, noch nicht abgeschlossenen Antrag vom
Prozessablauf her kein neuer Antrag gestellt werden. Falls aus Ihrer Sicht doch, wäre es sinnvoll,
wenn die STW zur Beschleunigung des Verfahrens gleich beide Anträge in einem Vorgang
bearbeiten, die Studierenden würden dann allerdings anstelle max. 500 Euro bis zu 1000 Euro
erhalten können. Ich gehe bislang davon aus, dass dies vom BMBF nicht gewollt ist. Daher sollte
das BMBF entsprechend kommunizieren, dass ein Folgeantrag erst nach Abschluss des
vorangegangenen Antrags gestellt werden kann.
Abschließend bitte ich noch einmal darum, den Passus zum Vier-Augen-Prinzip in den FAQ zu
streichen.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsches Studentenwerk
Monbijouplatz 11
10178 Berlin
cid:image001.jpg@01D5164A.03643EF0
Von: Schwertfeger, Bettina /415 <Bettina.Schwertfeger@bmbf.bund.de>
Gesendet: Freitag, 3. Juli 2020 13:44
2: WEN © 5: con >:xc.cc>
Cc: Below von, Susanne /415 <Susanne.Below@bmbf.bund.de>; Haase, Armin /415
<Armin.Haase@bmbf.bund.de>; Thielemann, Annika JATS
<Annika.Thielemann@bmbf.bund.de>; Maelzer, Moritz /415 <Moritz.Maelzer@bmbf.bund.de>;
Eos: enter werke oc”;
VE su centenwerke.de>;
studentenwerke.de>
Studentenwerke.de>;
Betreff: Aw: BMBF-FAQ
Lieber Her
vielen Dank für Ihre rasche Antwort und vielen Dank, dass Sie zum Mittelabruf nochmal auf die
genannten Studentenwerke zugehen wollen.
In der Webex-Konferenz diese Woche hatte Frau von Below dem DSW ausdrücklich gedankt für die
Leistung. Ich wiederhole dies gern und freue mich, wenn Sie unseren herzlichen Dank an alle
Beteiligten weiter geben können. Es ist in sehr kurzer Zeit ein ansprechendes und sehr ansehnliches
Tool geschaffen worden, dass viele Tausende Anträge annimmt und die Schnelligkeit der
Bearbeitung durch die STW vor Ort ist wirklich beeindruckend. Wir haben schon vereinzelt
Rückmeldungen erhalten, dass STW überlegen, ob und wie sie das Tool für ihre bestehenden Härtefallfonds einsetzen — das wäre eine überzeugende Resonanz und überaus nachhaltige Nutzung. Insofern danken wir den STW und Ihnen als DSW und würdigen die Mammutleistungen, die Sie in der Geschäftsstelle erbringen für die Corona-Überbrückungshilfe! Wenn die Aufgaben zu viel sind für die Geschäftsstelle, können Sie — wie in den Gesprächen vor Antragstellung besprochen — gern mehr unterstützendes Personal einstellen und einen Aufstockungsantrag stellen. Frau Thielemann ist hierzu die richtige Ansprechpartnerin. Wir nehmen Ihr Angebot zur ggf. weiteren Abstimmung der Checkliste mit Herr gern an. Ein wenig schade erscheint mir, dass Sie die Ausfüllhinweise „leider nicht als operational“ bewerten, nachdem wir den Text zwei Wochen lang mit Herr ın< Herr intensiv diskutiert und komplett verändert haben. Denn natürlich hätten wir Sie gern unterstützt und die Zusammenarbeit zu den Details der Ausfüllhinweise verlief aus unserer Wahrnehmung zwischen Herr Und Hermn Wagner konstruktiv und hervorragend. Beste Grüße, Bettina Schwertfeger vor EEE >>>.» Gesendet: Freitag, 3. Juli 2020 03:13 An: Schwertfeger, Bettina /415 <Bettina.Schwertfeger@bmbf.bund.de> Cc: Below von, Susanne /415 <Susanne.Below@bmbf.bund.de>; Haase, Armin /415 <Armin.Haase@bmbf.bund.de>; Thielemann, Annika /415 <Annika,Thielemann@bmbf.bu d.de>; Maelzer, Moritz /415 <Moritz.Maelzer@bmbf.bund.de>; n@bmbf.bun BEE 9 .::::\v:::: > EN ——— EEE _ _______ ERIEEREEEErEZ @studentenwerke.de> Betreff: Aw: BMBF-FAQ Liebe Frau Schwertfeger, vielen Dank für Ihre Mail, auf die ich gerne nachfolgend antworte. e Zur Unterstützung in Not geratener Studierender hatte das DSW - wie auch die Bundesländer — ursprünglich eine vorübergehende Öffnung des BAföG vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde von der Leitung des BMBF nicht aufgenommen, vielmehr fokussierte diese auf eine Darlehenslösung. Ende April verständigten sich die Regierungsparteien dann auf eine Zuschusslösung, die dem Wunsch der Länder und des kleineren Koalitionspartners folgend über die Studentenwerke umgesetzt werden sollte. Um den in Not geratenen Studierenden eine Unterstützung angedeihen zu lassen, hat sich das DSW daraufhin bereit erklärt, die Zuschusslösung gemeinsam in Abstimmung mit den Studentenwerken umzusetzen, ohne für die Tätigkeit ein entsprechendes Entgelt verlangen zu wollen. Die beantragte Halbtagsstelle für Projektsteuerungsaufgaben wurde daher nur auf ausdrücklichen Wunsch des BMBF beantragt. e _ Ihr Hinweis, dass wir gegenüber dem BMBF die für die Ausfüllhilfe zugrundeliegende Richtlinie durchgesetzt hätten, ist nicht zutreffend. Ich hatte bereits in meiner mail vom 20.5. deutlich gemacht, dass ich unrichtige Absicherungsvermerke Ihres Referats nicht akzeptiere. Ich hatte damals auf Richtigstellung verzichtet, um nicht unnötige Zeit für Nebenkriegsschauplätze zu verschwenden; da ich Ihre heutige mail aber wiederum vom Duktus der Absicherung geleitet wahrnehme, füge ich den Vermerk mit unseren damaligen richtigstellenden Anmerkungen nun für Ihre Akten bei. Aus diesen wird sehr wohl ersichtlich, wie sehr die Vorgaben des BMBF hinsichtlich Bedürftigkeitsprüfung, gestuften Zahlbeträgen, ausführlicher Kontenprüfung etc. ihren Niederschlag fanden. Insofern würde die Ihrerseits gewünschte Klarstellung gegenüber den Studentenwerken nicht der Realität gerecht, zumal wir ihnen als autonome Einrichtungen auch keine Äußerungen untersagen können. e _ Zutreffend ist, dass das DSW, obwohl nichtzuständig, in Wahrnehmung der originären Aufgaben Ihres Referats die Ausfüllhilfe zu 90% in Umsetzungshinweise umarbeiten musste.
Dies war erforderlich, weil sich die Vorlage des BMBF leider nicht als operational erwies.
Zudem hätte das von Ihnen nun favorisierte Einräumen eines großen Ermessens auch die
von den Studentenwerken gewünschte Haftungsbeschränkung erfordert, die Sie ja
insbesondere unter Hinweis auf das geringe Ermessen der Studentenwerke zuvor abgelehnt
hatten.
Die Ihnen heute übersandten 14seitigen Hinweise stellen daher eine weitere Arbeitshilfe für
die Bearbeiter/innen in den Studentenwerken und konkretisieren sowohl die Richtlinie als
auch die Ausfüllhinweise. Auch dies wäre eine vom BMBF zu erledigende Aufgabe gewesen,
damit eine weitgehend bundeseinheitliche sichere und zügige Bearbeitung möglich ist.
Gerne können Sie sich dazu mit austauschen.
Letztlich hatte sich das Referat verpflichtet, für die Beratung der Antragsteller eine Hotline
bei einzurichten, die offensichtlich deutlich überfordert zu sein scheint. Die
Professionalisierung der dort tätigen Berater obliegt dem BMBF; wobei Sie auf die vom
DSW kontinuierlich weiterentwickelten technischen und inhaltlichen Hinweise zurückgreifen
können.
Angesichts der offensichtlichen Überforderung Vü hat das DSW zudem - wie
bereits mitgeteilt - in erheblichem Umfang freiwillig und unentgeltlich aus Beitragsmitteln
der Studentenwerke finanziertes Personal eingesetzt, um den Nachfrageansturm der
Studierenden gerecht zu werden - obwohl das nicht aus der Zuwendung an das DSW
gedeckt ist.
Für besonders bedauerlich halte ich, dass es das Referat bislang nicht einmal für nötig
erachtet hat zu würdigen, in welcher Rekordzei und das DSW ein funktionsfähiges
Bearbeitungstool für die Überbrückungshilfe des entwickelt haben. Stattdessen
werden wir kontinuierlich mit weiteren Forderungen konfrontiert, die im Grunde in Ihren
Aufgabenbereich fallen.
Direkte, einzelnen Mitarbeitern in den Studentenwerken zuzuordnende Zitate und
Äußerungen in den sozialen Medien sind mir nicht bekannt, sondern nur Aussagen Dritter,
die angeblich die Mitarbeiter der Studentenwerke zitieren. Derartige Aussagen Dritter wird
man kaum unterbinden können, zudem kann ich nur noch einmal darauf hinweisen, dass
das DSW als Verband keine Weisungsbefugnis gegenüber seinen Mitgliedern hat.
Was unseren Wunsch zur Änderung des Passus der FAQ betrifft, so ist wohl zutreffend, dass
der Vorschlag von kommt, uns aber weiterhin an einer Änderung gelegen ist.
Frau von Below kann das gerne mit den Kolleg/innen im DSW abstimmen.
Hinsichtlich der Mittelabrufe können wir gerne noch einmal auf die Studentenwerke
zugehen, einige haben uns aber signalisiert, dass sie zur Vermeidung von Strafzinsen die
Abrufe sukzessive angehen wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsches Studentenwerk
Monbijouplatz 11
10178 Berlin
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WE ostudentenwerke.de
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An Cc: Betreff: Überbrückungshilfe für Studierende einkommensteuer- und sozialversicherungsfrei? Datum: Freitag, 26. Juni 2020 08:34:39 Anlagen: image001.jpg Liebe Frau Schwertfeger, liebe Frau von Below, aus dem Kreis der Antragsteller kommt immer wieder folgende Frage: - Ist der ÜHilfe-Zuschuss steuer- und sozialversicherugnsfrei? Nach welcher Norm/Befreiungstatbestand EStG? - Die Nichtanrechenbarkeit des Zuschusses auf das BAföG ist vom BMBF klargestellt. Ist der ÜHilfe-Zuschuss auch gegenüber anderen Sozialleistungen (z.B. Wohngeld) anrechnungsfrei? Würden Sie dieses bitte im BMBF klären und uns zurückspiegeln, wir nehmen es dann in die FAQ auf. Mit freundlichen Grüßen Deutsches Studentenwerk Monbijouplatz 11 10178 Berlin once tud nwerke.de BE astugentenwerke.de cid:image001.jpg@01D5164A.03643EF0
Von: Greisler, Peter /41 An: Greisler, Peter /41 Betreff: WG: Bitte um Telefonat Datum: Freitag, 11. September 2020 11:18:46 a rrrTT———————————————————————————————————————— Von: Greisler, Peter /41 Gesendet: Montag, 29. Juni 2020 10:09 Ar: BEE = v5: Site ur Telefonat Lieber ‚ wir müssen schnell eine Entscheidung der Ministerin herbeiführen. Leider ist die Frage mehrdimensional: Wer einen Ausbildungsvertrag hat, braucht die Soforthilfe nicht. Dual Studierende im engen Sinne sind damit zu Recht ausgenommen. Es gibt aber auch dual Studierende, die keinen Ausbildungsvertrag haben. Wenn sie an normalen Hochschulen studieren, bekommen sie auch jetzt schon Nothilfe. Wir nehmen also faktisch gar nicht alle dual Studierenden aus. Aber: es gibt auch dual Studierende ohne Ausbildungsvertrag an Akademien oder ähnlichen Einrichtungen. Wenn die staatlich anerkannt sind und wenn sie staatlich anerkannte Abschlüsse vergeben und wenn die Einrichtung unumstritten zum tertiären Sektor gehört, dann fehlt mir eine Begründung, warum wir die ausnehmen. Sie haben die wohl aus praktischen Erwägungen ausgeschlossen, weil sie nicht Mitglied bei einem StW sind. Habe ich das richtig verstanden? Wie wollen wir das öffentlich durchhalten? Da sind Studierende, die genauso Notfälle haben, wie andere Studierende und wir schließen sie nur aus, weil es irgendwie unpraktisch ist? Das ist doch unsozial und gar nicht kommunizierbar, oder? beschwert sich, dass 4 zwei ähnliche Einrichtungen nicht aufgenommen sind. Die sind aber wohl sogar im StW. Nehmen wir die wirklich aus? Ggf. warum? Ich suche nach einer gemeinsam vertretbaren und stimmigen Lösung und wäre dankbar für Anruf. Mit besten Grüßen Peter Greisler Von: Voss, Sabine /41 (Vz) <Sabine.Voss@bmbf.bund.de> Gesendet: Montag, 29. Juni 2020 09:50 An: u ER 9 Su sentenwerke.de' > Stu gentenwerke.de> Cc: Greisler, Peter /41 <Peter.Greisler@bmbf.bund.de> Betreff: Bitte um Telefonat Guten Morgen, ber ME. leider haben wir Sie telefonisch nicht erreicht. Herr Greisler möchte Sie gerne zum Thema „Duale Hochschulen“ sprechen. Vielleicht könnten Sie uns unter der Tel. 030-1857-5016 zurückrufen? Dankeschön vorab u. viele Grüße
Sabine VoR Vorzimmer des Unterabteilungsleiters Unterabteilung 41 - Hochschulen Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin | Postanschrift: 11055 Berlin Tel.: +49 30 18 57-5015 | Fax: +49 30 18 57-85015 | Sabine. Voss@bmbf.bund.de www.bmbf.de | www.twitter.com/bmbf_bund | www.facebook.com/bmbf.de| www. instagram.com/bmbf.bund Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMBF können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bmbf.de entnehmen.
Von: Schwertfeger, Bettina /415 [mailto:Bettina.Schwertfeger@bmbf.bund.de] Gesendet: Donnerstag, 2. Juli 2020 22:49 ee nee Cc: Below von, Susanne /415 <Susanne.Below@bmbf.bund.de>; Haase, Armin /415 <Armin.Haase@bmbf.bund.de>; Thielemann, Annika /415 <Annika.Thielemann@bmbf.bund.de>; Maelzer, Moritz /415 <Moritz.Maelzer@bmbf.bund.de>; ee | VE 5 5: dentenwerke.de> Betreff: WG: BMBF-FAQ Lieber ‚ Sie hatten mir gestern hinsichtlich einer Formulierung in unseren FAQ geschrieben. Frau von Below steht dazu bereits mit Ihrem Team im Austausch und wir stimmen gern eine neue Formulierung ab. Lediglich klarstellend möchte ich ergänzen: Die gesamte, in unseren FAQ abrufbare Antwort beruht auf einem Vorschlag von fg BEE en wir exakt so übernommen haben, wie er uns vom ihm übermittelt wurde. Zudem bitte ich Sie in zwei Angelegenheiten um Unterstützung: Es gibt weiterhin Studenten-/Studierendenwerke (STW), die keine Mittel abgerufen oder erst einen Mittelabruf getätigt haben. Wir hatten für den 2. Mittelabruf gemeinsam den 29.6. als sinnvoll identifziert. Vielleicht könnte das DSW bei den betreffenden STW, die ich unten und in der anl. Tabelle nenne, nachfassen? Meine zweite Bitte betrifft die öffentliche Debatte zu den abgelehnten Anträgen: In den sozialen Medien werden seit Start der Antragsbearbeitung (d.h. auch der Ablehnungen) die (angeblichen) Vorgaben des BMBF sehr stark kritisiert. Wir beide wissen, dass DSW und BMBF die Ausfüllhinweise über einen wochenlangen Zeitraum hinweg intensiv diskutiert haben und BMBF- Position war, den STW Ermessen einzuräumen — und Sie als Dachverband der STW eine sehr detaillierte Regelung vorgezogen und letztlich auch gegenüber uns durchgesetzt haben. Nun beschweren sich öffentlich auch einzelne STW. Es gibt einzelne Sachbearbeiter, die dies auf Twitter posten. Ich bitte Sie, die STW von der Regelung zu überzeugen, die DSW maßgeblich gestaltet hat, und weitere Tweets o.ä. zu vermeiden. Zudem würde ich Sie bitten, klarzustellen, dass die 14seitigen Hinweise, die uns heute Abend gesendet hat, ohne Abstimmung mit uns verfasst wurden. Ich habe das Papier heute zum ersten Mal gesehen. Als Zuwendungsempfänger entscheiden die STW, wie in dem Papier zurecht steht, nach eigenem Ermessen; sie können sich also interne Regeln geben - allerdings darf dies nicht in der Öffentlichkeit als zu rigides Regelwerk dargestellt werden, das vom BMBF vorgegeben wurde. Falls wir inhaltliche Vorschläge zu dem Papier haben (zur Übereinstimmung mit Nebenbestimmungen und Ausfüllhinweisen), schlage ich vor, dass wir das auf kurzem Dienstweg mit klären. Last but not least füge ich rein vorsorglich die bereits mit gg und N sesten besprochene Bitte an, dass in den ablehnenden Mails nicht mehr die BMBF-Mailadresse angegeben wird und auch in sonstigen Mails 0.4. (der STW) nicht mehr per se auf die BMBF-Mailadresse oder — Hotline verwiesen wird, da diese weder zu Einzelanträgen noch zum IT-Tool und technischen Fragen Antworten geben kann. Schon jetzt herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Beste Grüße, Bettina Schwertfeger