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Informationszugang keine Ausnahmegründe entgegen, können die Dokumente im Regelfall auch ins Netz gestellt werden. Viele Kommunen stellen so bereits jetzt die Protokolle öffentlicher Sitzungen ihrer Vertretungen zur Verfügung. Einmal eingestellt, kann jede Person darauf zugreifen. Der Aufwand zur Bearbeitung von Anträgen auf Informationszugang entfällt. 4. Ein Indikator dafür, welche Informationen von allgemeinem Interesse sind, könnte das Kriterium sein, dass ein Dokument bereits zur Einsicht beantragt wurde. Soweit die Behörde diesem Antrag stattgegeben hat, kann das Dokument automatisch ins Netz gestellt werden, um Informationswünsche Anderer zu erfüllen und den Verwaltungsaufwand mit künftigen Anträgen zu vermeiden. 5. Was bedeutet Informationsfreiheit? Wie stellt man einen Antrag auf Akteneinsicht? Und welche Erfolgsaussichten hätte ein solches Begehren? Um solche Fragen zu beantworten, könnte ein Leitfaden oder die Beantwortung häufig gestellter Fragen (FAQ) auf den Seiten der einzelnen Behörden zur Klärung beitragen. In der Bundesrepublik setzt die Bundesagentur für Arbeit auf diesem Gebiet erste Maßstäbe, indem sie ehemals „interne“ Weisungen und Dokumente nun im Internet veröffentlicht. Die Bürgerinnen und Bürgern können dadurch behördliche Handlungen besser nachvollziehen und ihr Mitspracherecht leichter wahrnehmen. Die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder stehen Verwaltungen, die ihr Informationsangebot verbessern möchten, jederzeit gerne für eine Beratung zur Verfügung. 11
4.2 Verbraucherinformation unverzüglich regeln (Entschließung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 12. Dezember 2006) Das Verbraucherinformationsgesetz ist vorerst gescheitert. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland bedauert, dass dieses Anliegen damit zunächst ungeregelt bleibt. Das verfolgte Ziel, als Konsequenz aus den Lebensmittelskandalen der letzten Zeit die Informationsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken und mehr Transparenz zu schaffen, ist aber aktueller denn je und bedarf weiterhin dringend einer möglichst umfassenden Regelung. Bund und Länder sind deswegen aufgefordert, dieses für einen wirksamen Verbraucherschutz so wichtige Anliegen mit Nachdruck weiterzuverfolgen und gegebenenfalls auch auf Landesebene umzusetzen. 12
5. Pressespiegel Datum Zeitung Titel/Inhalt 22.03.2006 Bremer Das Thema: Das Informationsfreiheitsgesetz Tageszeitungen Unkompliziert ist die Sache nicht – Wie funktioniert das neue Gesetz? Radikaler Kulturwandel – oder Papiertiger? 28.03.2006 Bremer Schelte für Gesetzentwurf der Koalition Tageszeitungen Experte: SPD und CDU gehen bei Informationsfreiheit nicht weit genug / Grünen-Vorschlag erntet Lob 28.03.2006 Nordsee-Zeitung Auskünfte ohne lästiges Fragen Koalition und Opposition wollen mehr Informationsfreiheit erreichen März 2006 AOK Magazin Transparenz um jeden Preis? Praxis Aktuell Zum neuen Informationsfreiheitsgesetz 05.08.2006 Bremer Bürger haben Recht auf Auskunft Tageszeitungen Behörden müssen Akten öffnen 20.08.2006 Sonntagsjournal Mehr Rechte für die Bürger Informationsfreiheitsgesetz gilt in Bremen 20.09.2006 Nordsee-Zeitung Datenschützer mit neuer Internet-Seite 25.09.2006 Bremer Homepage zur Informationsfreiheit Tageszeitungen 27.09.2006 taz-nord-bremen Online informationsfrei 14.12.2006 Nordsee-Zeitung Aus der Bürgerschaft Nachfrage zum Informationsfreiheitsgesetz 13