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3. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit Hiermit erstatte ich der Bürgerschaft (Landtag) und dem Präsidenten des Senats über das Ergebnis der Tätigkeit im Jahre 2008 den 3. Jahresbericht zum 31. März 2009 (§ 12 Abs. 3 Bremer Informationsfreiheitsgesetz - BremIFG). Redaktionsschluss für die Beiträge war der 1. Dezember 2008. Sven Holst Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit 1
Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort ...................................................................................................................................... 3 1.1 Zur Situation der Informationsfreiheit im Land Bremen.............................................................. 4 1.2 Verschiedene Auswertungen ..................................................................................................... 6 1.3 Entwicklung der Homepage „www.informationsfreiheit.bremen.de“ .......................................... 7 2. Bremische Bürgerschaft – Die Arbeit des Medienausschusses ......................................... 8 3. Anwendungsfälle des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes........................................... 11 3.1 Erarbeitung einer Handlungsempfehlung für die Bauverwaltung............................................. 12 3.2 Erteilung von Informationen zu Fluglärm.................................................................................. 13 3.3 Keine Informationserteilung durch den VBN ............................................................................ 14 3.4 Das Informationsfreiheitsgesetz im Besteuerungsverfahren.................................................... 15 3.5 Umfang der Veröffentlichungspflichten nach § 11 BremIFG.................................................... 17 4. Das zentrale elektronische Informationsregister ging in Betrieb ..................................... 19 5. Elektronischer Informationszugangsantrag........................................................................ 20 6. Verabschiedung der Rechtsverordnung nach § 11 Abs. 6 BremIFG ................................ 21 7. Erheben statistischer Daten zur Erfüllung der Aufgaben nach § 13 BremIFG ................ 22 8. Ausführungen zur Gebührenverordnung ............................................................................ 24 9. Entwicklungen in Deutschland und Europa ........................................................................ 25 9.1 Gesetzgeberische Aktivitäten in den Bundesländern............................................................... 26 9.2 Gesetzgeberische Aktivitäten des Bundes............................................................................... 27 9.2.1 Agrar- und Fischerei-Fonds-Informationen-Gesetz (AFIG)..................................................... 28 9.2.2 Geodatenzugangsgesetz ........................................................................................................ 29 9.2.3 Erfahrungen mit dem Verbraucherinformationsgesetz............................................................ 30 9.2.4 Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes ........................................ 31 9.3 Aktivitäten auf europäischer Ebene.......................................................................................... 32 9.3.1 Konvention des Europarates über den Zugang zu amtlichen Dokumenten............................. 33 9.3.2 Überarbeitung der Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (VO Nr. 1049/2001) ................... 34 9.4 Neue Informationsfreiheitsgesetze und -beauftragte ............................................................... 35 9.5 Neue Gerichtsentscheidungen zur Informationsfreiheit ........................................................... 36 10. Die Entschließungen der Konferenzen der Informationsfreiheitsbeauftragten im Jahr 2008............................................................................................................................ 38 10.1 Die Europäische Union braucht nicht weniger, sondern mehr Transparenz............................ 39 10.2 Die neue Konvention des Europarats zur Informationsfreiheit so bald wie möglich unterzeichnen und ratifizieren! ................................................................................................. 40 11. Anhang .................................................................................................................................... 41 11.1 Übersicht: Stand der Umsetzung der Veröffentlichungspflichten nach § 11 BremIFG ............ 42 11.2 Pressespiegel ........................................................................................................................... 49 2
1. Vorwort 3
1.1 Zur Situation der Informationsfreiheit im Land Bremen Insgesamt ist Bremen bei der Informationsfreiheit auch im Vergleich zu anderen Ländern jetzt gut aufgestellt, denn es ist zu wichtigen Verbesserungen gekommen. Das elektronische Informationsregister, um das uns viele aus anderen Ländern beneiden, ist im Frühjahr im Internet online geschaltet worden und erfreut sich wachsender Beliebtheit (vgl. Näheres unter Ziff. 4 dieses Berichts). Damit ist ein zentraler Baustein fertig, der es den Bürgern ermöglicht, im Internet unkompliziert und in eigener Initiative ohne große Zeit und Mühen Informationen zu recherchieren. Gleichzeitig erhalten sie so Anregungen für Informationszugangsanträge. Die vom Gesetz vorgesehenen Informationen aus den verschiedenen Senatsressorts und dem Magistrat werden nach und nach durch Verlinkung in das elektronische Informationsregister eingestellt (vgl. Ziff. 11.1 dieses Berichts). Die nach § 11 Abs. 6 BremIFG zu erlassende Rechtsverordnung, die für den Inhalt des elektronischen Informationsregisters die notwendigen Festlegungen trifft, ist nach Abstimmung mit meinem Haus in Kraft gesetzt worden (vgl. Ziff. 6 dieses Berichts). Die notwendigen statistischen Erhebungen nach § 13 BremIFG sind in Abstimmung mit mir festgelegt worden, und die auch für die spätere Evaluierung des Gesetzes notwendigen Zahlen und Fakten werden nun parallel erhoben und wurden für 2007 bereits nacherhoben (vgl. Ziff. 7 dieses Berichts). Insgesamt muss festgestellt werden, dass man sich im Hause der Senatorin für Finanzen, die für die Durchführung des BremIFG maßgebend ist, viel Mühe bei der Entwicklung des elektronischen Informationsregisters gegeben und den Bürgerinnen und Bürgern intelligente Suchfunktionen an die Hand gegeben hat. Das Recherche-Modul wird ergänzt durch die Möglichkeit einer verschlüsselten „Onlineanfrage“, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sich direkt mit einer Frage mit dem jeweilig zuständigen Ressort in Verbindung zu setzen (Näheres unter. Ziff. 5 dieses Berichts). Begleitet wurde diese Entwicklung durch den parlamentarischen Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten (Medienausschuss), der sich über die Entwicklung regelmäßig berichten ließ (vgl. Ziff. 2 dieses Berichts). Dass ich seit jüngstem meine Aufgaben nach dem BremIFG nicht mehr zu Lasten des Datenschutzes bewältigen muss, verdanke ich der Abordnung eines Beschäftigten durch die Senatorin für Finanzen seit Oktober 2008. So konnte ich neben der Erledigung der anfallenden Aufgaben auch das Angebot meiner Homepage für die Informationsfreiheit ausbauen (vgl. Ziff. 1.2 dieses Berichts). Da die nach dem BremIFG zur Verfügung zu stellenden Informationen zunehmend auch über das elektronische Informationsregister abgerufen werden können, ist es - nicht nur für die Evaluation - notwendig, auch diesen Nutzungsstrang im Auge zu behalten. Besonders häufig nachgefragte Bereiche der Verwaltung können sich so z. B. von Arbeit entlasten, indem sie selbsttätig entsprechende Informationen ins Internet einstellen. Ich habe daher mit den Verantwortlichen im Finanzressort verabredet, anonyme Nutzungsdiagramme zu erstellen und diese wenigstens bis zur Evaluierung aufzubewahren. Eine erste Halbjahresauswertung liegt vor (vgl. Ziff. 7 dieses Berichts). In diesem Jahr (2009) muss dann auch schon damit begonnen werden, ein Konzept zur Evaluierung des Gesetzes zu entwickeln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es nach dem IFG sowohl eine 4
Untersuchung des Senats unter meiner Mitwirkung, wie ein Jahr später eine Untersuchung im Auftrage des Parlaments geben soll. Genaue Vorgaben enthält die Gesetzesbegründung dazu nicht. Ich habe hierzu schon einige Ideen und werde diese dem zuständigen parlamentarischen Ausschuss, dem Medienausschuss, unterbreiten und danach ein Konzept mit dem Ausschuss und Senat abstimmen. Ich komme also zu dem Ergebnis, dass sich in Sachen Informationsfreiheit im Land Bremen vieles zum Guten weiterentwickelt hat. Aber wo stehen wir jetzt im Vergleich zum Bund und den anderen Ländern? Nun, zunächst einmal ist festzustellen, dass eine ganze Reihe anderer Bundesländer noch überhaupt keine Regelungen zur Informationsfreiheit in Kraft gesetzt haben. Die Regelungen im Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) sind durchaus vergleichbar mit den übrigen Regelungen im Bund und den Ländern, die ein Informationsfreiheitsgesetz haben. Das große Plus des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes sind die Regelungen zum elektronischen Informationsregister. Hier hat Bremen die elektronischen Strukturen geschaffen und das Gesetzesportal mit allen Gesetzen des Landes ist voll integriert. Jetzt müssen nur noch die anderen vom Gesetz vorgeschriebenen Bereiche weiter aufgefüllt werden, dann hat die Verwaltung ihren gesetzlichen Auftrag erfüllt. 5
1.2 Verschiedene Auswertungen Für den Zeitraum Mai bis Oktober des Berichtsjahres liegt nun statistisches Zahlenmaterial zum Zugriff auf Seiten zu dem Thema „Informationsfreiheit“ im Onlineangebot von „bremen.de“ vor. Die Zahlen dokumentieren insgesamt ein erfreuliches Interesse an diesem Themenbereich (siehe auch Ziff. 7 dieses Berichts). Im Durchschnitt 1100 Zugriffe monatlich gleich nach dem Start sind eine beachtliche Zahl, insbesondere, wenn man die durchschnittlich monatlichen Zugriffe in Höhe von 3100 auf meiner Homepage zur Informationsfreiheit noch hinzurechnet (vgl. Ziff. 1.3 dieses Berichts). Insbesondere das Gesetzesportal unter „bremen.de“ erfreut sich - den ersten vorliegenden Zahlen nach zu urteilen - großer Beliebtheit. Nachträglich wurde für das Jahr 2007 zu statistischen Zwecken noch die Zahl der Fälle ermittelt, in denen Bürgerinnen und Bürger das ihnen durch das Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) eingeräumte Informationszugangsrecht gegenüber öffentlichen Stellen in Bremen geltend gemacht haben (vgl. Ziff. 7 dieses Berichts). Zahlen zu Zugangsanträgen im Berichtsjahr (2008) werden voraussichtlich im Februar oder März 2009 - und damit leider erst nach Redaktionsschluss - zur Verfügung stehen, so dass insoweit noch nicht näher berichtet werden kann. Im Oktober 2008 habe ich mit den Prüfungen begonnen, inwieweit die öffentlichen Stellen in Bremen ihren Veröffentlichungspflichten gemäß § 11 BremIFG nachgekommen sind (vgl. Ziff. 11.1 dieses Berichts). Die hierzu gefertigte Übersicht weist in einigen Bereichen noch erheblichen Nachholbedarf aus. Einige Dienststellen sind nicht im Internet präsent, weil sie keine eigene Homepage haben. Gleichwohl sind sie verpflichtet, die genannten Informationen - soweit vorhanden - in elektronischer Form anzubieten. Hier bedarf es noch einer Hilfestellung, gewisse wiederkehrende Angaben bei vergleichbaren Verwaltungseinheiten, z. B. bei Ortsämtern, könnten auch gebündelt werden. 6
1.3 Entwicklung der Homepage „www.informationsfreiheit.bremen.de“ Um einen genaueren Überblick über die Anzahl der Zugriffe auf meine Homepage zu erhalten, habe ich einen Zähler eingefügt. Die Seite meiner Homepage www.informationsfreiheit.bremen.de wurde von Januar bis Ende November von 38 000 Besuchern aufgerufen. Auch im Berichtsjahr wurde meine Homepage weiter ausgebaut. Der Punkt Rechtsprechung wurde unter dem Menüpunkt Gesetzestexte aufgenommen und meine Broschüre „Informationsfreiheit und Datenschutz“, die im März veröffentlicht wurde, kann auch auf meiner Homepage eingesehen und von ihr heruntergeladen werden. Seit Anfang des Jahres gibt es das zentrale elektronische Informationsregister, daher konnte ich mein „Baustellenschild“ unter diesem Menüpunkt entfernen und dorthin auf „www.bremen.de“ verlinken. 7
2. Bremische Bürgerschaft – Die Arbeit des Medienausschusses In ihrer Februar-Sitzung 2008 hat die Bremische Bürgerschaft über den 1. Bericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, Drs. 16/1363, debattiert (PlPr. S. 1088 ff.) und von der Stellungnahme des Senats, Drs. 17/32, sowie von dem Bericht des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten (Medienausschuss), Drs. 17/189, Kenntnis genommen. In ihrer Sitzung am 7. Mai 2008 überwies die Bremische Bürgerschaft (Landtag) den von mir zum 31. März 2008 vorgelegten 2. Jahresbericht zur Informationsfreiheit (Drs. 17/326) zur Beratung und Berichterstattung an den Medienausschuss. Der Ausschuss nahm die Beratungen in seiner Sitzung am 6. Juni 2008 auf und ließ sich durch die Vertreterin der Senatorin für Finanzen und mich über die nunmehr fast zweijährigen Erfahrungen mit dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) unterrichten. Im Mittelpunkt meines Berichts stand das zentrale elektronische Informationsregister (§ 11 BremIFG), das seit 10. März 2008 freigeschaltet ist und seit Mai 2008 im Echtbetrieb läuft, sowie die zur Ausführung des § 11 BremIFG erlassene Verordnung über die Veröffentlichungspflichten nach dem BremIFG vom 15. April 2008 (BremGBl. 2008 Nr.18, S. 76). Daneben wies ich insbesondere noch auf die damals noch mangelnde statistische Datenerfassung zur Absicherung der für 2010 und 2011 vorgesehenen Evaluation des BremIFG hin, informierte über den Ausbau des Angebots zur Informationsfreiheit auf der Homepage meiner Dienststelle und schilderte einige Beschwerdefälle. Zusammenfassend stellte ich fest, dass sich die Regelungen des BremIFG weitgehend bewährt hätten und im Bundesvergleich durchaus als vorbildlich bezeichnet werden könnten. Die Stellungnahme des Senats vom 22. Juli 2008 (Drs. 17/495) zu meinem 2. Jahresbericht überwies die Bremische Bürgerschaft (Landtag) in ihrer Sitzung am 11. September 2008 zur Beratung und Berichterstattung an den Medienausschuss. Der Ausschuss trat daraufhin in seiner Sitzung am 10. Oktober 2008 erneut in Beratungen ein und gab der Vertreterin der Senatorin für Finanzen und mir nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme zum Thema Informationsfreiheit. Ich wies erneut auf die Veröffentlichungspflichten nach § 11 BremIFG und den weiterhin bestehenden Umsetzungsbedarf in der Verwaltung hin. Seitens der Senatorin für Finanzen wurde ausgeführt, dass derzeit bereits 1850 Dokumente im Informationsregister eingestellt seien und wöchentlich neue Dokumente hinzukämen. Mittels eines auf Basis der Vorschläge des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit erstellten Fragebogens seien nunmehr auch die statistischen Daten rund um Informationszugangsanträge nach dem BremIFG von den betroffenen Behörden für das Jahr 2007 nacherhoben worden. Auf Nachfrage des Medienausschusses teilte die Vertreterin der Senatorin für Finanzen mit, dass im Jahr 2007 insgesamt 25 Informationszugangsanträge nach dem BremIFG gestellt worden seien, u. a. in den Themenbereichen Luftfahrt, Schule/Wissenschaft, Wahlrecht, Vergaberecht, Abgaben, Beteiligungsmanagement, Schornsteinfegerrecht, Verwaltungsorganisation. Soweit ersichtlich sei die Zahl der Anfragen im Jahr 2008 zurückgegangen, was insbesondere auch auf die umfangreiche Veröffentlichung von Dokumenten im Informationsregister zurückgeführt werden könne. Die Erhebung der IFG-Antragszahlen für das Jahr 2008 sei zu Beginn des Jahres 2009 geplant. Der 8
Medienausschuss bat daraufhin, zusätzlich noch die genauen Zugriffszahlen auf das elektronische Informationsregister festzustellen und diese nachzureichen. Der Medienausschuss erstattete daraufhin der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) seinen Bericht (Drs. 17/615), den ich im Folgenden wiedergebe und der voraussichtlich in der Januar-Sitzung der Bremischen Bürgerschaft behandelt wird. B e r i c h t und A n t r a g des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zum 2. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 31. März 2008 (Drs. 17/326) und zur Stellungnahme des Senats vom 22. Juli 2008 (Drs. 17/495). I. Bericht Die Bürgerschaft (Landtag) überwies in ihrer Sitzung am 7. Mai 2008 den 2. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 31. März 2008 (Drucksache 17/326) und in ihrer Sitzung am 11. September 2008 die dazu erfolgte Stellungnahme des Senats vom 22. Juli 2008 (Drucksache 17/495) an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zur Beratung und Berichterstattung. Der Ausschuss führte Beratungen in seinen Sitzungen am 6. Juni 2008 sowie 10. Oktober 2008 durch und ließ sich durch den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und die Senatorin für Finanzen über den aktuellen Stand und die Erfahrungen mit dem Informationsfreiheitsgesetz informieren. Aufbau des elektronischen Informationsregisters: Das elektronische Informationsregister wurde am 10. März 2008 nach einigen Verzögerungen freigeschaltet und ist seitdem voll nutzbar. Es wird nun ständig von den Ressorts mit neuen Dokumenten (z. B. Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktenplänen) ergänzt. Bei den Zugriffen auf das Register ist ein Anstieg zu verzeichnen. Die Möglichkeit, Informationen unmittelbar im elektronischen Informationsregister abzurufen, hat dazu geführt, dass die Anzahl der Anfragen bei den Ressorts relativ gering geblieben ist. Der Ausschuss merkt an, dass die Verlinkung von den einzelnen Internetportalen der bremischen Verwaltung auf das elektronische Informationsregister noch übersichtlicher gestaltet werden sollte. Eine parallele dezentrale Speicherung von Dokumenten im elektronischen Informationsregister und zugleich auf den Internetseiten der Ressorts ist nicht erforderlich und läuft dem Zweck des Informationsregisters zuwider. Die Informationen sollen alle an einer zentralen Stelle für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. Verabschiedung der Rechtsverordnung nach § 11 Abs. 6 BremIFG: Am 25. April 2008 trat die Verordnung über die Veröffentlichungspflichten nach dem BremIFG in Kraft. Danach sind insbesondere Anordnungen, Dienstanweisungen, Erlasse, Durchführungsvorschriften, Richtlinien und Rundschreiben zu veröffentlichen. Sofern Senatsvorlagen nicht veröffentlicht werden sollen, bedarf dies einer Begründung. Erhebung statistischer Daten zur Erfüllung der Aufgaben nach § 13 BremIFG: Der Senat hat unter Mitwirkung des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit das BremIFG nach § 13 BremIFG auf seine Auswirkungen zu überprüfen und die Bremische Bürgerschaft im Jahr 2010 darüber zu unterrichten. Die öffentlichen Stellen sollen daher eine Statistik führen, die den Gegenstand des 9
Antrags, die Dauer der Bearbeitung, die Entscheidung über den Antrag sowie die Anzahl der Widersprüche und Klagen umfasst. Die ressortübergreifende Arbeitsgruppe hat auf der Basis eines Vorschlages des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit einen Fragebogen erarbeitet, mit dessen Hilfe die Ressorts die Daten erheben werden. Jeweils im Januar werden die Daten für das zurückliegende Jahr von der Senatorin für Finanzen bei den Ressorts abgefragt. Der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten stellt fest, dass sich die Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes bewährt haben. Seit dem ersten Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit konnten viele Kritikpunkte bezüglich der Umsetzung des Gesetzes erfolgreich erledigt werden. II. Antrag Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen: Die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Bemerkungen des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten bei. 10