Anhang 2. Nach dem Beispiel des Gentechnik- und Chemikalienrechts sollte in Form eines Kataloges klargestellt werden, welche Unternehmens- informationen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse darstellen (z. B. rechtswidriges Verhalten). 3. Kennzeichnungs- und Darlegungspflichten des Unternehmens können die Prüfung des Geheimhaltungsinteresses erleichtern. Vergleichbare Regelungen existieren bereits in anderen Bereichen. Transparenz in der Finanzverwaltung (11. Juni 2008) Die Informationsfreiheitsgesetze nehmen die Finanzverwaltung nicht von ihrem Anwendungsbereich aus. Deshalb gilt auch hier: Die grundsätzliche Offenheit der amtlichen Informationen gilt, sofern nicht eine in diesen Gesetzen geregelte Ausnahme (z. B. das Steuergeheimnis) greift. In der Vergangenheit haben verschiedene Finanzbehörden häufig einen An- spruch der Bürgerinnen und Bürger auf Einsicht in eigene Steuerunterlagen so- wie Verwaltungsvorgänge in das Behördenermessen gestellt. Der Bundesge- setzgeber habe mit dem Erlass der Abgabenordnung das steuerliche Verfahren abschließend geregelt und dort durch "absichtsvolles Unterlassen" bewusst auf eine Regelung verzichtet. Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 10. März 2008 (1 BvR 2388/03) den Anspruch auf Informatio- nen aus der eigenen Steuerakte für verfassungsrechtlich geboten erklärt hat, ist diese Argumentation nicht mehr länger haltbar. Nichts anderes kann für die Anwendung der Informationsfreiheitsgesetze gel- ten, die jedem Menschen einen Anspruch auf Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen sichern. Der Zugang zur Information und die Transparenz behördlicher Entscheidungen ist eine wichtige Voraussetzung für die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland fordert die Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder auf, die Informationsfreiheits- gesetze anzuwenden und in ihren nachgeordneten Bereichen durchzusetzen. Die Europäische Union braucht nicht weniger, sondern mehr Transparenz (30. Juni 2008) Mit der Verordnung 1049/2001 ist erstmals allen Unionsbürgerinnen und –bür- gern der freie Zugang zu Dokumenten der Europäischen Union eröffnet worden. Die Verordnung hat unmittelbare Wirkung in allen Mitgliedstaaten, so dass auch deutsche Behörden, bei denen solche Dokumente vorliegen, sie beachten müs- sen. Die Europäische Kommission hat nun allerdings Vorschläge vorgelegt, die – ne- ben marginalen Verbesserungen - zu einer drastischen Einschränkung des Zu- gangs zu europäischen Dokumenten führen würden. Sie plant, den Zugang zu Dokumenten der EU-Institutionen künftig nur noch dann zu gestatten, wenn sie entweder bereits einem bestimmten Empfängerkreis übermittelt oder „regist- riert“ worden sind. Damit hätten die europäischen Behörden es selbst in der Hand, zu bestimmen, welche Dokumente sie herausgeben. Darüber hinaus sol- len Informationen, die die EU-Institutionen von außen im Rahmen laufender Verfahren erhalten, auch nach deren Abschluss selbst dann unter Verschluss LDI NRW 19. Datenschutzbericht 2009 195
Anhang gehalten werden können, wenn an ihrer Offenlegung ein überwiegendes öffent- liches Interesse besteht. Schließlich sollen die EU-Institutionen Dokumente ge- heim halten dürfen, die sie zur Vorbereitung von Entscheidungen nur einem be- stimmten Kreis extern Beratender zugänglich gemacht haben. Die Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland sehen die Gefahr, dass bei einer Annahme dieser Vorschläge eine massive Einschränkung der gebote- nen Transparenz des Handelns europäischer Institutionen die Folge wäre. Sie teilen die Kritik, die der Europäische Bürgerbeauftragte in seiner Stellungnahme gegenüber dem Ausschuss für Bürgerrechte, Justiz und Inneres des Europäi- schen Parlaments am 2. Juni 2008 geübt hat (Presseerklärung deutsch. Text der Stellungnahme nur englisch). Die deutschen Informationsfreiheitsbeauf- tragten fordern deshalb das Europäische Parlament und den Rat auf, den Vor- schlägen der Kommission nicht zu folgen und stattdessen das Transparenzni- veau bei den Institutionen der Europäischen Union spürbar zu erhöhen. Die neue Konvention des Europarats zur Informationsfreiheit so bald wie möglich unterzeichnen und ratifizieren! (3./4. Dezember 2008) Der Ministerausschuss des Europarats hat am 27. November 2008 den Entwurf einer Konvention über den Zugang zu amtlichen Dokumenten beschlossen. Mit ihrem Inkrafttreten wird die Konvention alle Vertragsstaaten verpflichten, jedem Menschen ein allgemeines Recht auf gebührenfreien Zugang zu Behördeninformationen einzuräumen, ohne dass dies begründet werden muss. Es ist zu begrüßen, dass damit erstmals weltweit ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag zur Informationsfreiheit auf den Weg gebracht worden ist. Jetzt ist die Bundesregierung aufgefordert, die Konvention so bald wie möglich zu unterzeichnen und dem Bundestag zur Ratifikation zuzuleiten, damit die Konvention schnell in Kraft treten kann. Die wenigen verbleibenden Bundesländer, die noch immer kein Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet haben, müssen ihre Haltung jetzt dringend revidieren, damit die Bundesrepublik nicht zum Schlusslicht unter den Mitgliedstaaten des Europarats wird. 196 LDI NRW 19. Datenschutzbericht 2009
Stichwortverzeichnis Stichwortverzeichnis Abholkarten ...........................127 Datenspeicherung auf Adresshandel ............5, 33, 56, 90 Vorrat............................. 77, 122 Analysetools ........................... 30 Datenverarbeitung im Antiterrorlisten .......................135 Auftrag ........................... 19, 107 ärztliche Schweigepflicht ..... 81, 96 Detekteien ............................ 108 Ausbildungsbetriebe................112 digitales Fernsehen ..................23 Ausfallrisiko ............................ 64 DNA-Analysedatei ................ 9, 74 Auskunfteien...................... 52, 61 Duales System....................... 127 Authentifizierung ................ 88, 93 eCommerce ....................... 15, 86 Banken .................................. 69 eGovernment..................... 15, 86 Bankverbindungsdaten ............. 60 Einkommensdaten....................95 Begrüßungsbesuche................. 97 Einwohnermeldeamt .................99 Beihilfe..................................111 elektronische Gesundheits- Berechtigungskonzepte ............ 20 karte ...........................5, 15, 103 Beschäftigtenkontrolle......... 4, 108 ELENA ....................................95 Betriebliche Datenschutz- E-Mail ............................... 21, 22 beauftragte...................... 58, 109 Energieversorgung ............. 12, 72 Betriebliches Eingliederungs- Entsorgungs- management .........................114 unternehmen..................127, 147 Betriebs- oder Geschäfts- ePass-Verfahren.......................19 geheimnisse (IFG) .......... 145, 147 ePersonalausweis ............... 15, 87 Betriebsrat ............................115 Ermittlungsverfahren ................78 Betriebsvereinbarung ..............119 Europäische Union...........135, 137 Bewährungshilfe................. 82, 83 Fahrgastkontrolle ................... 126 Binding Corporate Rules ..........137 Fernmeldegeheimnis.................29 biometrische Merkmale .........7, 19 Fingerabdruck...................... 7, 88 Bonität ........................ 53, 61, 69 Firmenrabatte........................ 118 Brief- und Fernmelde- Foren................................ 14, 26 geheimnis............................... 22 Forschungsvorhaben.................48 Bundesdatenschutzgesetz Früherkennungsunter- (Novellierung) ................ 6, 52, 56 suchungen ............................ 100 Bundesmelderegister ............... 91 Führungsaufsicht................ 82, 83 Bürgerportale.......................... 91 Fundraising .............................49 Call-Center ............................... 5 Funkgesteuerte Chips ...............88 Chaträume ............................. 26 Gebäudefassade.......................67 Cookies .................................. 30 Gebühren (IFG) ..................... 148 Credentials ............................. 14 Gebührenkalkulation (IFG) ...... 146 Data-Warehouse ....................124 Geodaten ................................86 Datenschutzmanagement ......... 17 Gerichtshilfe ...................... 82, 83 LDI NRW 19. Datenschutzbericht 2009 197
Stichwortverzeichnis Gesundheitsämter ................... 44 Neues Kommunales Gesundheitsdaten...................115 Finanzmanagement ................ 117 Gewinnspiele .......................... 33 No-fly-Listen ......................... 133 Google Analytics...................... 30 Nutzungsprofile........................ 30 Google Street View .................. 68 Online-Durchsuchung .................8 Großdemonstrationen .............. 76 Online-Kredit ........................... 69 Handy .................................... 12 Ordnungsmerkmal ................... 96 Hochschulen ........................... 49 Passbilder ............................... 20 HTML-Format .......................... 22 Patientendaten ...................... 104 Identifikationsnummer ...... 15, 131 Personenkennzeichens ............ 122 Identitätsmanagement ............. 13 persönliche Post....................... 22 Impfausweise ......................... 44 Persönlichkeitsprofile ................ 14 Industrie- und Handels- polizeiliche Videoüberwachung... 36 kammern (IFG) ....................... 11 polizeiliches Befragungs- INSPIRE-Richtlinie ................... 86 recht ................................ 76, 79 Internetabzocker ..................... 31 Post-Ident-Verfahren ................ 69 Internetportale........................ 25 Privatinsolvenzen ..................... 66 IP-Adressen ............................ 29 Profilanalyse............................ 13 IT-Grundschutzkataloge ........... 16 Profilbildung ...................5, 12, 26 Jugendamt ............... 97, 100, 102 Protokollierung ........................ 92 Jugendstrafvollzug................... 80 Pseudonym ....................... 15, 26 Justizvollzugsanstalt ....82, 83, 130 Public-Private-Partnership ....... 145 Kennzeichnungspflicht..... 6, 59, 78 Qualitätsanalyse (IFG) ............ 139 Kindergärten........................... 43 Qualitätsbericht ..................... 113 Kindeswohlgefährdung ...... 96, 100 Qualitätskontrolle................... 120 KONSENS ..............................123 Rasterfahndung ....................... 79 Kontodaten............................... 4 Reisepass................................ 87 Kontonummer ........................135 Reiseverkehr ......................... 133 Konzern ................. 105, 118, 137 Restschuldbefreiung ................. 66 Kraftfahrzeug.......................... 12 Rezept ...........................103, 111 Kraftfahrzeugkennzeichen ... 10, 40 RFID-Technologie..................... 13 Kreditkartendaten ............ 60, 135 Risikomanagement................. 123 Kundendaten ................. 4, 55, 60 Riskid ..................................... 96 Listenprivileg .......................... 56 rsCase .................................... 77 MAC-Adresse .......................... 24 SCHUFA .......................52, 62, 69 medizinische Daten.................106 Schuldnerverzeichnis ................ 66 Meinungsfreiheit...................... 25 Schulen ...37, 42, 45, 47, 132, 139 Meldedaten..........................4, 79 Schülerstatistik ...................... 131 Melderegister ..............88, 91, 129 Schulleitung ............. 49, 113, 140 Miete ..................................... 71 Schweigepflichtentbindungs- Nachbarschaft ......................... 38 erklärung .......................106, 116 198 LDI NRW 19. Datenschutzbericht 2009
Stichwortverzeichnis Scoring .................. 52, 53, 63, 65 Unfalldatenauswertung .............13 Sicherheitskonzept .................. 17 Verbraucherinformations- Sicherheitsunternehmen..........108 gesetz ............................ 11, 151 Skripte ................................... 30 Verbrauchsprofile .....................73 Sozialdienst ............................ 83 Verbrauchsverhalten.................12 soziale Netzwerke.................... 26 Verfahrensverzeichnis...............18 Sozialleistungen ...................... 95 Verfassungsschutzgesetz NRW.... 9 SPAM ................................ 21, 28 Vergabeunterlagen (IFG)......... 145 spickmich.de........................... 25 Verkehrsüberwachung ..............40 Sprachstandsfeststellung .......... 43 Versorgungsunternehmen .........71 Steueridentifikations- Volkszählungen...................... 129 nummer .......................... 91, 122 Vorabkontrollen .......................18 Steuerpflichtige ......................121 Vorbereitungsaufwand (IFG).... 149 Straßenansichten .................... 68 Vorratsdatenspeicherung............ 7 Strohmann (IFG) ....................144 Warndateien ............................61 Stromzähler............................ 72 WDR..................................... 141 Subventionen (IFG) ........ 143, 152 Web 2.0-Communities ........ 14, 26 Telefoninterviews ...................120 Webformulare..........................33 Telekommunikations- Werbung ........................... 57, 60 überwachung .......................... 78 WLAN-Catcher .........................23 Teleshops ............................... 70 Wohnumfeldbewertung .............53 TV on Demand ........................ 23 Zensus.................................. 129 Umweltinformationen ........ 11, 150 Zentraldatei.......... 81, 83, 95, 122 LDI NRW 19. Datenschutzbericht 2009 199
Hinweise auf Infomaterial Neben den jeweiligen aktuellen und früheren Datenschutz- und Informations- freiheitsberichten können Sie bei uns weiteres Infomaterial kostenlos anfor- dern. Dazu gehören Broschüren und Faltblätter allgemeiner und spezieller Na- tur, beispielsweise zu den Themen Videoüberwachung, Informationsfreiheit oder zu Datensicherheitsfragen. Außerdem dokumentieren wir unsere jährlichen Tagungen. Die Dokumenta- tionsbände aus früheren Jahren sind teilweise in Papierform vergriffen, aber elektronisch unter www.ldi.nrw.de verfügbar. Derzeit als Paperback erhältlich sind die Tagungsbände: • "Die Gedanken sind frei... Hirnforschung und Persönlichkeitsrechte" (2006) • "Persönlichkeit im Netz: Sicherheit – Kontrolle – Transparenz" (2007) • "GPS, Internet und Video – Datenschutz am Arbeitsplatz" (im Erscheinen) Eine vollständige Übersicht und ein Online-Bestellformular finden Sie auf unse- rer Homepage unter www.ldi.nrw.de. Sie erreichen uns auch: • per Post: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW Kavalleriestr. 2-4 40213 Düsseldorf • per E-Mail: pressestelle@ldi.nrw.de • per Fax: 0211/3842410 • per Telefon: 0211/38424-0