2. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz
Deckblatt
Impressum Zweiter Tätigkeitsbericht nach nach § 12a Abs. 3 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. § 19 Abs. 1 Landestransparenzgesetz (LTranspG) i.V.m. § 29 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) für die Zeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2015 LT-Drs. 17/170 HERAUSGEBER Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Hintere Bleiche 34 | 55116 Mainz Postfach 30 40 | 55020 Mainz Telefon +49 (0) 6131 208-2449 Telefax +49 (0) 6131 208-2497 poststelle@datenschutz.rlp.de www.datenschutz.rlp.de Umschlaggestaltung Petra Louis 24. Juni 2016
Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2014/2015
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Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2014/2015 | Inhalt Inhalt Einleitung 9 I Das Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz 11 1 Von der Idee bis zum Inkrafttreten: Die Geburt eines rheinland-pfälzischen Transparenzgesetzes 11 1.1 Die Idee zu einem Transparenzgesetz 11 1.2 Das Beteiligungsverfahren 11 1.3 Die Erste Lesung des Gesetzentwurfs 12 1.4 Die Zweite Lesung und Verabschiedung des Gesetzes 12 2 Bewertende Analyse des Gesetzes 14 2.1 Bereichsausnahmen 14 2.1.1 Sparkassen, Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft und Freien Berufe 14 2.1.2 Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen 15 2.1.3 Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (§ 3 Abs. 7 LTranspG) 16 2.1.4 Kommunen 16 2.2 Zu Einzelfragen des Gesetzes 17 2.2.1 § 7 Abs. 1 Nr. 4 LTranspG 17 2.2.2 § 7 Abs. 5 LTranspG 17 2.2.3 Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung (§ 14 Abs. 1 Satz 1 LTranspG) 17 2.3 Antragsverfahren 18 2.3.1 Bearbeitungsfristen (§ 12 Abs. 3 LTranspG) 18 2.3.2 Mitteilungspflichten (§ 12 Abs. 4 Satz 1 LTranspG) 18 2.4 Transparenz und Datenschutz 18 2.4.1 § 6 Abs. 3 LTranspG 19 2.4.2 Erkennbarkeit des Antragstellers (§ 11 Abs. 2 Satz 1 LTranspG) 19 2.4.3 Weiterleitung des Antrags (§ 11 Abs. 3 Satz 1 LTranspG) 20 2.5 Zeitliche Dimension der Veröffentlichungspflicht 20 II Entwicklungen des Informationsfreiheitsrechts 21 1 Entwicklung des Informationsfreiheitsrechts durch die Rechtsprechung 21 1.1 Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Rheinland-Pfalz 21 1.1.1 Informationszugang zu Geschäften städtischer Unternehmen 21 1.1.2 Kein Zugang zu einer Telefondurchwahlliste von Jobcentern in Rheinland-Pfalz 21 5
Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2014/2015 | Inhalt 1.1.3 Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit dem Kohlekraftwerk Mainz 22 1.2 Entscheidungen zu sonstigen Landesinformationsfreiheitsgesetzen 22 1.2.1 Zugang zu einem auf dem Markt vergriffenen Pornofilm bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 22 1.2.2 Aufsichtsratsdokumente zum Flughafen Berlin- Brandenburg 23 1.3 Entscheidungen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes 23 1.3.1 Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages 23 1.3.2 Auskunftspflicht des Bundestages über Hausausweise 24 1.3.3 Unzulässige Gebührenerhebung bei einem Antrag auf Informationszugang durch das Bundesministerium des Innern 24 1.3.4 Informationen über Sachmittelbezüge von Abgeordneten 24 1.4 Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union 25 2 Entwicklungen des Informationsfreiheitsrechts in den übrigen Ländern 26 2.1 Länder mit Informationsfreiheitsgesetzen 26 2.1.1 Nördliche Stadtstaaten als Vorreiter – von Informationsfreiheitgesetzen zu Transparenzgesetzen 26 2.1.2 Auch im Süden kommt die Informationsfreiheit in Bewegung: Baden-Württemberg verabschiedet ein Landesinformationsfreiheitsgesetz 26 2.2 Länder ohne Informationsfreiheitsgesetz 27 2.2.1 Niedersachen 27 2.2.2 Hessen 28 2.2.3 Sachsen 28 2.2.4 Bayern 28 6
Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2014/2015 | Inhalt III Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten 29 1 Die Konferenz der Informationsfreiheits beauftragten in Deutschland 29 2 Europäische Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten 33 3 Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten 34 IV Schwerpunkte der Arbeit des LfDI im Bereich Informationsfreiheit 35 1 Erarbeitung eines Leitfadens für die Praxis zum Landesinformationsfreiheitsgesetz 35 2 Einführung von „Frag den Staat“ in Rheinland-Pfalz 36 3 Schulungen des Informationsfreiheitsbeauftragten 37 4 Informationsveranstaltungen des Informationsfreiheitsbeauftragten 38 5 Veranstaltungen 39 5.1 Kooperationsveranstaltungen und Vorträge 39 5.1.1 Speyerer Demokratietagung 39 5.1.2 Institut für Rechtspolitik Trier 39 5.2 Podiumsdiskussion „Gründe und Grenzen der Transparenz“ 39 5.3 Veranstaltungen zum Right to Know Day – „Vom Nutzen der Transparenz“ 40 5.4 Coding Camp 40 5.4 Besuche ausländischer Delegationen 41 5.5 Verfassungsfest 41 5.6 Veranstaltung „Alle Jahre wieder: Best of Informationsfreiheit 2015“ 41 V Ausgewählte Ergebnisse aus der Prüfungs- und Beratungstätigkeit des LfDI 42 1 Kommunales 42 1.1 Anonyme Antragsstellung 42 1.2 Antrag auf Zugang zu Gestattungsverträgen für Windparks 43 1.3 Zugang zu Bauakten 43 1.4 Keine Beschaffungspflicht bei Anträgen auf Informationszugang 44 1.5 Schuldenerlass – Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses 45 7
Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2014/2015 | Inhalt 2 Landesbehörden 46 2.1 Anträge auf Zugang zu Prüfberichten des Landesrechnungshofs 46 2.2 Antrag auf Informationen zur Funksensorik der Polizeihubschrauberstaffel bei der Bereitschaftspolizei Mainz 47 3 Hochschulen und Prüfungseinrichtungen 48 3.1 Antrag auf Zugang zu Kooperationsverträgen zwischen Universität und Wirtschaft 48 3.2 Zugang zu Prüfungsaufgaben des Landesprüfungsamtes für Juristen 49 Abkürzungsverzeichnis 50 Gesetze und Verordnungen 50 sonstige Abkürzungen 51 Die Entschließungen der Konferenz der Informationsfreiheits- beauftragten in Deutschland sind im Internetangebot des LfDI unter folgender URL abrufbar: http://www.datenschutz.rlp.de/infofreiheit/de/ifgkonf.php 8
Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2014/2015 | Einleitung Einleitung Die gute Nachricht ist: Rheinland-Pfalz ist einmal mehr einer der Spitzenreiter. So wie das Land als eines der ersten der Welt ein Datenschutzgesetz geschaffen hat, so hat es nun auf dem Gebiet der Transparenz seine Vorreiterrolle erneut wahrgenommen und als erstes Flächenland der Bundesrepublik Deutschland ein Transpa- renzgesetz verabschiedet. Das Transparenzgesetz und seine Ent- stehung prägten den Berichtszeitraum. Das Signal ist klar: Rhein- land-Pfalz will den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit ge- ben, sich direkt zu informieren und damit bürgerschaftliches Enga- gement fördern. Mit Steuergeldern generierte Informationen sollen grundsätzlich auch dem Einzelnen zugänglich sein. Mittel ist die Transparenz-Plattform, also eine Plattform im Internet, die den weltweiten, einfachen und kostenlosen Zugriff auf Informationen der Behörden und Einrichtungen in Rheinland-Pfalz erlaubt. Schon in der Entstehung war der Prozess offen für die Beteiligung aller Inte- ressierten. Diesen Ansatz trägt das Gesetz fort. Seine Verabschie- dung erfolgte im November 2015 und damit kurz nach meinem Amtsantritt als Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz am 1. Oktober 2015. Das Gesetz verdankt seine Entstehung wesentlich meinem Vor- gänger im Amt. Edgar Wagner hat sich mit großem Engagement für das Gesetz eingesetzt, denn Transparenz ist für ihn ein elementa- res Wesensmerkmal einer demokratischen Gesellschaft. Die offene Gesellschaft, in der Bürgerinnen und Bürger Raum für Teilhabe ge- nießen, war sein stetes Ziel, das er mit Beharrlichkeit und Leiden- schaft verfolgte. Ohne ihn würde es das Landestransparenzgesetz in dieser Form nicht geben. Die Verfolgung dieses von mir geteilten Zieles beabsichtige ich fortzuführen, um Transparenz als Voraus- setzung der Möglichkeit von Freiheitsausübung Wirklichkeit werden zu lassen. Die Umsetzung der Vorgaben und Zielrichtungen des Gesetzes wird in der Folgezeit – und das ist die mit Aufwand für die Beteilig- ten verbundene Nachricht - eine komplexe und anspruchsvolle Auf- gabe bilden. Zu meinen Aufgaben zählt es dabei, frühzeitig zu be- raten, zu schulen und auch Ängste zu nehmen und Sorgen zu zer- streuen. Solche Ängste und Sorgen finden sich an vielen Stellen und bei vielen Akteuren. Hier tut Information not. Die Anwendung des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz, die sich nach Auslegungshinweisen des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur sowie ergänzenden Beratungsleistungen meiner Be- hörde richten soll, muss einen vernünftigen Ausgleich der invol- vierten Interessen erreichen. Das Gesetz macht dies möglich. Ich bin sicher, dass eine praxisnahe und anwendungsorientierte Ver- wirklichung des Gesetzes, die seine Zwecke im Auge behält, seinen Vorbildcharakter noch deutlicher zutage treten lässt. Sicherlich wird 9
Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2014/2015 | Einleitung es einzelne schwierige Entscheidungen geben und nicht jede Ant- wort auf Einzelfragen wird alle befriedigen. Letztlich geht es um die grundlegende Zielrichtung, die das Gesetz verfolgt und damit um die Vergrößerung von Transparenz und Offenheit der Verwaltung. Diese ist in der digitalisierten Welt zukunftsorientiert und demokra- tiefreundlich. Aus diesem Grund wird die Vorreiterrolle von Rhein- land-Pfalz sich aus meiner Sicht erneut bewähren. Das Transparenzgesetz überantwortet dem Informationsfreiheits- beauftragten neue Aufgaben. Im Zusammenhang mit den vorgese- henen Veröffentlichungspflichten wird meine Behörde kontrollieren, ob die Informationen der Verwaltung auf dem neuen Transparenz- portal veröffentlicht werden, die aufgrund des Transparenzgesetzes offen zu legen sind. Meine Behörde unterstützt nunmehr auch im Bereich der Umweltinformationen Antragstellerinnen und Antrag- steller, einschließlich von Umweltschutzorganisationen oder Bür- gerinitiativen. Wir wollen auch zukünftig den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auskunftspflichtiger Behörden mit Rat und Tat zur Seite stehen, um die Transparenzanforderungen mit Leben zu erfüllen und umzusetzen. Ungeachtet der Neuerungen des Transparenzgesetzes liegt ein Schwerpunkt der Tätigkeit nach wie vor auf der Bearbeitung einzel- ner Eingaben. Ein Antrag auf die Erteilung von Informationen ist für zunehmend mehr Bürgerinnen und Bürger ein Mittel, um sich auch unter Nutzung moderner Medien über behördliche Tätigkeiten zu informieren. Hier liegen die Schwierigkeiten manchmal im Detail. Es ist meine Aufgabe, mich der Sorgen der Bürgerinnen und Bürger anzunehmen und das Informationsbedürfnis so weit als möglich zu befriedigen. Die Kooperation mit den zuständigen Stellen in Regie- rung und Verwaltung führt dabei regelmäßig zu zufriedenstellenden Ergebnissen. Dazu tragen die Schulungen und Informationsveran- staltungen bei, die wir durchführen und (mit)veranstalten. Es gilt nach wie vor, die Möglichkeiten ins Bewusstsein zu rufen, die durch Informationsfreiheit geschaffen werden. Dieses Bewusstsein in der Gesellschaft zu schärfen ist eine demokratisch begründete Auf- gabe, die ich gerne wahrnehme. Dem Interesse an Regelungen zu Informationsfreiheit und Transparenz, das andere Länder der Bun- desrepublik Deutschland und auch ausländische Stellen bekunden, trage ich Rechnung, indem ich die weit überwiegend positiven Er- fahrungen aus Rheinland-Pfalz schildere. Rheinland-Pfalz ist im Hinblick auf Transparenz und Informations- freiheit auf bestem Wege. Prof. Dr. Dieter Kugelmann 10