Vorlage TB
260 3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2017/2018 beurteilt werden können. §6 Schulungen Es werden 10 - Schulungen (Transparenz- werden bei Be- von Hundert durch TMIK und pflichten) darf durch der einmaligen TLRZ: bis zu 3 TMIK und Aufwände an- Schulungen für 12 TLRZ durchge- gesetzt, um Personen im Jahr führt Personalwech- a 120 Minuten, sel und Um- gesamt 360 Minu- strukturierun- ten im Jahr gen zu berück- - Verwalten der sichtigen. Auf- Redaktionszu- grund des ge- gänge durch wählten An- TMIK: 70 Minu- satzes, sind ten im Jahr auch hier die Zahlen we- sentlich durch die Anzahl der Schulen und der Kommu- nen bedingt. § 6 Abs. 1 keine Entspre- Da die Trans- kein beachtlicher (Transparenz- chung parenzpflicht Mehraufwand; da pflicht für In- nach § 6 Abs. eine Prüfung der formationen, 1 begrenzt ist Verfügungsbefug- die aufgrund auf Informati- nis oder entgegen- anderer onen, die ab stehender öffentli- Rechtsnormen Inkrafttreten cher Interessen o- im Internet zu des Gesetzes der privater Be- veröffentli- im Internet lange nicht anfällt chen sind) eingestellt und insgesamt nur werden, fällt wenige Informati- als Mehrauf- onen betroffen wand nur an, sind. Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 261 2017/2018 was zur Ein- stellung be- reits im Inter- net veröffent- lichter Infor- mationen in das Transpa- renzportal vor- zunehmen ist. Dies ist neben der Speiche- rung eines Links zu den Informationen die Angabe der zwingend erforderlichen Metadaten. § 6 Abs. 3 Nr. entspricht § 3 Die beste- kein Mehrauf- 2 Buchst. a Abs. 2 Nr. 2 hende Rechts- wand (Transparenz- ThürInfoRegVO lage wird pflicht für Ge- übernommen. setze und Rechtsverord- nungen) § 6 Abs. 3 Nr. entspricht § 3 Die beste- kein Mehrauf- 2 Buchst. b Abs. 2 Nr. 2 hende Rechts- wand (Transparenz- ThürInfoRegVO lage wird pflicht für übernommen. Verwaltungs- vorschriften) § 6 Abs. 3 Nr. keine Entspre- Die Kabinetts- kein beachtlicher 2 Buchst. c chung beschlüsse Mehraufwand; (Transparenz- sind nach §§ unabhängig von pflicht für Ka- 12 bis 14 zu der Anzahl der binettsbe- prüfen, ggf. Kabinettbe- schlüsse) sind Drittbe- schlüsse dürfte re- teiligungen gelmäßig § 12 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
262 3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2017/2018 und Schwär- Buchst. b vorlie- zungen vorzu- gen, sodass eine nehmen. Veröffentlichung im Rahmen der Presse- und Öf- fentlichkeits-ar- beit stattfindet § 6 Abs. 3 Nr. als geeignete In- Berichte und kein Mehrauf- 2 Buchst. d formationen Mitteilungen wand bis f (Trans- nach § 11 Abs. der Landesre- parenzpflicht 2 Satz 2 Thü- gierung an den für Berichte rIFG in Verbin- Landtag wer- und Mitteilun- dung mit § 3 den bereits gen der Lan- ThürInfoRegVO über die Parla- desregierung für Landesbe- mentsdoku- an den Land- hörden nach § mentation des tag) 11 Abs. 3 Thü- Thüringer rIFG transpa- Landtags ver- renzpflichtig öffentlicht, das in das ZIRT eingebunden ist. § 6 Abs. 3 Nr. als geeignete In- Tätigkeitsbe- kein Mehrauf- 2 Buchst. g formationen richte der öf- wand (Transparenz- nach § 11 Abs. fentlichen pflicht für Tä- 2 Satz 2 Thü- Stellen des tigkeits-be- rIFG in Verbin- Landes wer- richte) dung mit § 3 den bereits im ThürInfoRegVO Internet veröf- veröffentli- fentlicht, so chungspflichtig dass auch hier bzw. für Lan- kein weiterer desbehörden Prüfaufwand nach § 11 Abs. anfällt. 3 ThürIFG transparenz- pflichtig Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 263 2017/2018 § 6 Abs. 3 Nr. als geeignete In- Mit Ausnahme im Rahmen der 2 Buchst. h formationen der Anlagen Rückmeldungen (Transparenz- sind entspre- wird die beste- wurde ein Fall mit pflicht für in chen-de Be- hende Rechts- einem geschätzten öffentlicher schlüsse nach § lage übernom- Aufwand von 240 Sitzung ge- 11 Abs. 2 Satz 2 men. Die An- Minuten im Jahr fasste Be- ThürIFG in Ver- lagen sind auf gemeldet schlüsse nebst bindung mit § 3 die Verfü- Protokollen ThürInfoRegVO gungsbefugnis und Analgen) veröffentli- und nach chungspflichtig §§ 12 bis 14 bzw. für Lan- zu prüfen, ggf. desbehörden sind Drittbe- nach § 11 Abs. teiligungen 3 ThürIFG und Schwär- transparenz- zungen vorzu- pflichtig nehmen. § 6 Abs. 3 Nr. als geeignete In- Die erfassten kein Mehrauf- 2 Buchst. i formationen Informationen wand (Transparenz- nach § 11 Abs. sind bereits pflicht für 2 Satz 2 Thü- nach den Vor- Umwelt-in- rIFG in Verbin- gaben des formationen) dung mit § 3 ThürUIG zu ThürInfoRegVO veröffentli- veröffentli- chen, so dass chungspflichtig weitergehende bzw. für Lan- Prüfungen ent- desbehörden fallen und nur nach § 11 Abs. die Einstel- 3 ThürIFG lung in das transparenz- Transparenz- pflichtig portal erfor- derlich ist. § 6 Abs. 3 Nr. entspricht § 3 Das Landes- kein Mehrauf- 2 Buchst. j Abs. 2 Nr. 4 amt für Statis- wand (Transparenz- ThürInfoRegVO tik stellt schon pflicht für heute die Sta- amtliche Sta- tistiken über tistiken) das eigene In- Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
264 3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2017/2018 formationsan- gebot öffent- lich zur Verfü- gung. Zudem sind diese Sta- tistiken bereits über das ZIRT aufrufbar. § 6 Abs. 3 Nr. als geeignete In- Die erfassten kein Mehrauf- 2 Buchst. k formationen Informationen wand (Transparenz- nach § 11 Abs. werden bereits pflicht für öf- 2 Satz 2 Thü- veröffentlicht, fentliche rIFG in Verbin- so dass weiter- Pläne) dung mit § 3 gehende Prü- ThürInfoRegVO fungen entfal- veröffentli- len und nur chungspflichtig die Einstel- bzw. für Lan- lung in das desbehörden Transparenz- nach § 11 Abs. portal erfor- 3 ThürIFG derlich ist. transparenz- pflichtig § 6 Abs. 3 Nr. keine Entspre- Die Verträge aufgrund der mit- 2 Buchst. l chung; die In- sind auf die geteilten Schät- (Transparenz- formationen Verfügungsbe- zungen wird von pflicht für dürften im Rah- fugnis und einem durch- Verträge) men der soll- nach §§ 12 bis schnittlichen Prüf- Bestimmung re- 14 zu prüfen, aufwand von 100 gelmäßig als ggf. sind Dritt- Minuten Bearbei- nicht geeignet beteiligungen tungs-aufwand je im Sinne von § und Schwär- Vertrag ausgegan- 11 Abs. 2 Satz 2 zungen vorzu- gen; dieser Auf- ThürIFG ange- nehmen. wand fällt mit sehen worden Ausnahme der sein ausnahmsweise und vorüberge- hend von § 24 Abs. 3 erfassten Verträge nur dann Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 265 2017/2018 an, wenn neue Verträge abge- schlossen wer- den; die Anzahl der von der Norm erfassten neuen Verträge schwankt zwi- schen den Häu- sern erheblich, wobei maximal 10 Neuverträge gemeldet wurden, sofern eine Diffe- renzierung zwi- schen Alt- und Neuverträgen vor- genommen wurde § 6 Abs. 3 Nr. keine Entspre- Die Übersich- da die Übersich- 2 Buchst. m chung; die In- ten sind nach ten regelmäßig in (Transparenz- formationen §§ 12 bis 14 Tabellenform ge- pflicht für Zu- dürften im Rah- zu prüfen, ggf. führt und daher wendungen) men der soll- sind Drittbe- eine Anonymisie- Bestimmung re- teiligungen rung durch gelmäßig als und Schwär- Schwärzung einer nicht geeignet zungen vorzu- Spalte/Zeile mög- im Sinne von § nehmen. lich ist, wird auf- 11 Abs. 2 Satz 2 grund der mitge- ThürIFG ange- teilten Schätzun- sehen worden gen von einem sein Bearbeitungsauf- wand je Übersicht von maximal 10 Minuten ausge- gangen; die An- zahl der von den Häusern gemelde- ten Übersichten schwankt stark zwischen einer Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
266 3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2017/2018 niedrig einstelli- gen Anzahl bis hin zu 55 erheb- lich § 7 Abs. 1 bis § 4 Abs. 3 Nr. 2 Die Wartung kein beachtlicher 3 ThürInfoRegVO und Pflege des Mehraufwand; (Wartung und weist die Auf- Transparenz- Aufwände, die bei Pflege des gabe dem TLRZ portals erfolgt der Verknüpfung Transparenz- zu; der Auf- - wie die War- von weiteren In- por-tals) wand des TMIK tung und formationsange- sowie der Ar- Pflege des boten mittels beitsgruppe be- ZIRT nach be- Konnektoren an- ruhen auf den stehender fallen, bleiben Erfahrungen mit Rechtslage - hier außer Be- dem ZIRT durch das tracht, da sie vom TLRZ und das Gesetz nicht vor- TMIK. gegeben werden. - Wartung und Pflege Trans- parenzportal durch TLRZ: 1 Vollzeit- äquivalent - Pflege Trans- parenzportal und Manage- ment der Re- daktionszu- gänge durch TMIK: 10 Perso-nentage - Arbeits- gruppe „Qua- litätsmanage- ment“: für alle beteiligte öf- fentliche Stel- Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 267 2017/2018 len (6 Sitzun- gen á ca. 3 Stunden mit Vor- und Nachberei- tung): je 1 080 Minuten § 7 Abs. 3 keine Entspre- Die Übermitt- kein beachtlicher (Spiegelung chung lung der Infor- Mehraufwand von Informa- mationen er- tionen an folgt durch GovData) einfache Kennzeich- nung seitens der zuständi- gen Redak- teure bei Ein- gabe der Meta-daten. Weitere Auf- wände fallen nicht an. § 7 Abs. 5 entspricht hin- kein beachtlicher (Formatvor- sichtlich Infor- Mehraufwand gaben für in mationen § 2 das Transpa- ThürInfoRegVO renzportal und hinsichtlich einzustellende Daten § 21 Abs. Informatio- 1 ThürEGovG nen) § 8 Abs. 2 entspricht § 4 kein beachtlicher (Zuständig- Abs. 1 Nr. 4 Mehraufwand keit für Aktu- ThürInfoRegVO alität, Richtig- und § 6 Abs. 7 keit und Voll- Satz 2 ThürIFG ständigkeit) Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
268 3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2017/2018 § 13 Abs. 3 keine Entspre- Die durch das kein beachtlicher (Interessenab- chung Gesetz vorge- Mehraufwand wägung bei gebene Inte- personen-be- ressen-abwä- zogener Daten gung dürfte von ehemali- nur in wenigen gen Mitarbei- Einzelfällen tern öffentli- zum Tragen cher Stellen) kommen und führt nur dazu, dass die in an- deren Fällen vorzuneh- mende Abwä- gung nach § 13 Abs. 1 auch in diesen we- nigen zusätzli- chen Fällen durchzuführen ist. § 16 Abs. 2 keine Entspre- Es wurden die 2 160 Minuten je (Modellpro- chung Erfahrungen beteiligte öffentli- jekt TMIK aus der Ar- che Stelle und Kommu- beits-gruppe nen) „Qualitätsma- nagement“ zu- grunde gelegt: 12 Sitzungen mit je 3 Stun- den mit Vor- und Nach-be- reitung pro teilnehmende öffentliche Stelle Fazit zu den haushaltswirksamen Kosten Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 269 2017/2018 Die durch zwingende Vorgaben des Gesetzes verursachten haushalts- wirksamen Kosten werden für die beschlossenen Haushaltsjahre wie folgt getragen: - einmalig 2018-2020 30 000 Euro Einzelplan 02 Lizenzkosten, Schnittstellenprogrammierung 2018 und 2019 je 10 000 Euro Einzelplan 16, Kapitel 03 - laufend Pflege Suchmaschine 2018-2020 5 000 Euro jährlich Einzelplan 02 Darüber hinaus werden zukünftig Kosten anfallen, die wie folgt zu berücksichtigen sind: - einmalig Erstellung erster Konnektoren zur Einbindung von Informationsange- boten sowie erste Arbeiten mit dem Ziel, Informationen aus dem lan- deseinheitlichen Dokumentenmanagementsystem in das Transparenz- portal zu übernehmen 2020 50 000 Euro Einzelplan 16 2021/2022 50 000 Euro Einzelplan 16 - laufend für den Beirat beim Landesbeauftragten ab 2020 3 000 Euro jährlich Einzelplan 01 Um den mit den Transparenzpflichten verbundenen Aufwand zu mi- nimieren und das Informationsangebot des Transparenzportals anwen- derfreundlich zu erschließen, wären weitere erhebliche Mittel einzu- setzen. Dies betrifft vor allem die Erstellung und Implementierung ei- nes Workflows, um Informationen aus elektronischen Akten des lan- deseinheitlichen ressortübergreifenden Dokumentenmanagementsys- tems in das Transparenzportal einzustellen, und die Anbindung weite- rer Informationsangebote an das Transparenzportal über eine index- basierte Suche. Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit