Fälle von polizeilichem Schusswaffengebrauch für das Jahr 2008
I. Schusswaffengebrauch gegen Personen
Schusswaffengebrauch gegen
Einzelpersonen in Fällen von:
Leibes- und Lebensgefahr
erhinderung von Verbrechen
oder "gleichgestellten Vergehen"
Fluchtvereitelung bei Verdacht
eines Verbrechens oder eines
"gleichgestellten Vergehens"
erhinderung der gewaltsamen
Gefangenenbefreiung
Schusswaffengebrauch gegen
Personen in einer Menschen-
menge, aus der heraus Gewalt-
tätigkeiten begangen werden
in sonstigen Fällen
(nach Jedermannsrechten)
Fluchtvereitelung von
Gefangenen
2
"5
oO
<
=
E
2
OÖ
2
Warnschüsse
chusswaffengebrauch gegen Sachen
chusswaffengebrauch gegen Personen
olq
ll. Schusswaffengebrauch gegen Tiere/Sachen
Schusswaffengebrauch zum Töten gefährlicher, kranker oder verletzter Tiere 7893
Schusswaffengebrauch gegen Sachen
* 1 Fall mit Todesfolge
Ill. Unzulässiger Schusswaffengebrauch
gegen Sachen \
gegen Personen